Ich habe eine Antwort zum Geschäftsmodell erhalten, ich zitiere:
"aktuell ist Lehrmeister kostenlos und im aktuellen Funktionsumfang wird es das auch bleiben. Wir planen allerdings neue Features gegen Bezahlung anzubieten, oder zu Spenden aufzurufen. Monetarisierung mit Daten schließen wir kategorisch aus."
Das beantwortet zwar die Frage nach der gesetzlichen Problematik nicht, erklärt aber das Fehlen eines offensichtlichen Geschäftsmodells: Man will erstmal Verbreitung erlangen, bevor man um Kohle bittet. Finde ich nachvollziehbar.
Ich zitiere mich nochmal selbst, weil ich es schade finde, dass wir von der eigentlichen Frage weggekommen sind - aber gut, ich verstehe es auch.
Einfach mal bei google "datenschutz schule BUNDESLAND" eingeben.
Für Niedersachen finden man dann, dass er dort mindestens seit 2012 ähnlich streng wie in NRW ist:
https://www.lfd.niedersachsen.…emen_von_Lehrkraeften.pdf
Hinzu kommen noch die Vorgaben von der DSGVO. Dein Schulleiter muss dann vor seiner Genehmingung dies ins Verfahrensverzeichnis eintragen.
Die App "Lehrmeister" dürfte er in Niedersachsen, meiner Meinung nach, gar nicht erlauben, weil dies gegeben Punkt "4. Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen" (vgl oben angegeben Link vom Datenschutzbeauftragten Niedersachsens) verstößt. Er dürfte also überhaupt keinen ADV für eine App auf einem privaten Rechner machen. (Falls ich den Punkt zu streng verstehe und es doch erlaubt ist, dann müsste der Schulleiter aber zumindest einen ADV laut DSGVO machen.)
Puh, ja, danke ... ich habe halt seit meinem Studium (im Praxissemester) selbstverständlich mit allen möglichen Tabellen Umgang gepflegt und nie kam auch nur jemand auf die Idee, diese grundsätzliche Frage zu thematisieren ...
Gibt es in Niedersachsen im Rahmen des Refs auch Schulrecht? Dann solltest du die Frage mal deinem Schulrechtler am Studienseminar stellen, um die aktuelle Rechtslage sicher zu erfahren.
Da kostenlose Programme Daten im Zweifelsfall verwenden zur Refinanzierung (ganz gleich, was sie offiziell auch angeben mögen) würde ich generell wenn überhaupt, dann eine Bezahlvariante wählen, vorrausgesetzt diese ist zulässig. Alternativ ließe sich auch eine Excel-Tabelle programmieren (einmaliger Aufwand, danach mit wenigen Handgriffen für veränderte Notenzusammensetzungn adaptierbar für die nächsten 30 Jahre) und mit einem Verschlüsselungsprogramm wie VeraCrypt sichern.
... und im Rechtsseminar hatten wir, ich sage mal, "Diverses" - weil es ja auch ein extrem breites Feld ist. Digitalisierung spielte in den vielleicht 20 Fallbeispielen, die wir bearbeitet haben, keine Rolle.
CDL: Nein, auch Excel darf er nur mit Genehmigung der Schulleitung. Dabei darf er übrigens nicht alles in die Tabelle schreiben. Es ist genau vorgegeben welche Daten (Als Leher in Niedersachen) maximal speichern darf. Die Löschfrist ist in Niedersachen übrigens strenger als in NRW. Siehe Link oben bzw. https://www.lfd.niedersachsen.…utz-in-schulen-56175.html
Irre, wie stark das reglementiert ist. Ich sage nicht, dass ich es nicht verstehe - es überrascht mich nur ...
In BaWü muss der private PC (oder andere Endgeräte) für die Notenverwaltung auch generell angemeldet und genehmigt werden mit verwendeten Programmen. (Da gibt es ein offizielles Formular.) Denke, da dürften die Regelungen in allen BL recht ähnlich sein.
... schließlich käme niemand auf die Idee, handschriftlich geführte Listen zuhause zu verbieten.
Ich bin wirklich irritiert darüber, dass hier so wenig Progression geschieht.
Ich bin auch gut digital unterwegs. Doch bei mir gibt es auch noch das analoge Leben.
Mein analoges Leben findet bei mir in der Küche und unter der Dusche statt. Überall sonst setze ich "Endgeräte" ein, weil ich sie als sinnvolle Ergänzung von, naja, allem ansehe.
Ich will absolut niemandem vorschreiben, es auch so tun zu müssen, aber hier kollidieren halt meine Lebensrealität und Schul-Usus massiv.