Auch Lehrkräften stehen nur die 26-30 Urlaubstage gemäß §5 EUV zu, mit der Besonderheit, dass diese gemäß §14 Abs. 2 ADO ausschließlich in den (Schul-)Ferienzeiten genommen werden dürfen. Das sollte bei Teilabordnung an eine Behörde nicht anders sein, da diese nichts an der Eigenschaft, Lehrkraft zu sein, ändert. Das bedeutet andersherum betrachtet, dass eben nicht die gesamten Ferienzeiten auch Urlaubszeiten sind.
Sprich, ich werde tatsächlich nicht umhin kommen, in den kommenden Ferien auf solche Formalia zu achten. Na gut, ist dann so.
Im Endeffekt hängt es aber auch stark von der Stelle ab: eine Behördenstelle mit "Büroarbeit" ist durchaus eine andere Sache als eine Qualistelle an der Uni (da solltest du nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen )
Es ist ersteres, Zweiteres wäre zwar interessant aber aktuell nicht drin. Und ich habe sogar im Semester Urlaub machen können als Doktorand! (Ich war aber auch zuständig für die Terminverteilung in den Praktika, ich habe da eventuell "gut gewirtschaftet".