Ich war in der vergangenen Periode Schöffe und habe mich eben weiter beworben. Ich war an einem Landgericht eingesetzt und hatte damit sehr unterschiedliche Termine: Mal hatte ich ein Jahr lang gar keinen Termin (da war ich einer Kammer für Delikte mit Todesfolge eingesetzt), im vergangenen Jahr hatte ich drei Verhandlungen. Aber diese drei Verhandlungen nahmen insgesamt 18 Tage in Anspruch, davon lagen mEn 3/4 innerhalb der Unterrichtszeit. Da fällt dann schon ordentlich Unterricht aus, im letzten Halbjahr fehlte mir dadurch am Ende fast ein Quartal mit einer Klasse, weil die dann auch noch zwischendurch ausfiel durch Krankheit und Klassenausflug. Das ist unangenehm, aber selten in dieser Heftigkeit.
Ob das Schöffenamt interessant oder nervig ist, hängt von der eigenen Disposition und dem/r Vorsitzenden ab. Gute Leute nehmen auch die Schöffen mit und erklären, beraten und befragen ihre Schöffen. Schlechte Leute nicht. In letzteren Fällen kann man sich zwar wehren, aber das ist die Frage der eigenen Konfliktbereitschaft.
Ich hatte auch schon nen Fall, wo mein Fachwissen gefragt war: Der Verteidiger wollte eine biophysikalisches Gutachten und die beiden Schöffen waren ein Medizinprofessor und ich als promovierter Physikdidaktiker. Die Kammer hat dann auf das "eigene Fachwissen" verwiesen und abgelehnt.
Ansonsten habe ich einen sehr spannenden Einblick in unser Rechtswesen gehabt und deutlich tieferes Verständnis in die Entstehung von "unverständlichen" Urteilen gewonnen.
Und tatsächlich gab es einen (kurzen) Kontakt mit der Schule: Ein Zeuge war ein Schüler von mir, der aber in seinem einem Jahr in der Ausbildungsvorbereitung nur durch Absentismus und Langzeitpraktika auffiel (bei welchem er unter anderem beim Angeklagten arbeitete).
Mir hat sich noch eine neue Frage ergeben und die Antwort darauf (bisher nur ergoogelt) könnte der einzige Grund sein, mich doch nicht zu bewerben: So wie ich das lese, entschuldigt Elternzeit nicht vom Schöffenamt und ich kann mir - sollte die Familie noch erweitert werden - einfach nicht vorstellen, bis zu 12x im Jahr eine Betreuung für ein Baby zu suchen, wenn ich eigentlich für eben dieses Baby "zu Hause" bin. Vielleicht soll es also doch erst die nächste Periode sein... Entschieden habe ich mich aber noch nicht.
Nach §35, Nr. 5 GVG könntest du vielleicht eine Streichung erwirken (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__35.html). Aber das ist alles Andere als sicher, sofern du die Möglichkeit einer weiteren Betreuung des Kindes hast.
- Fallen euch Nachteile ein, wenn es um die Verbindung von Schule und der Tätigkeit am Gericht geht?
- Wisst ihr, wie streng/ flexibel die Gerichte mit der "vielen" unterrichtsfreien Zeit umgehen? Ungerne würde ich meine Urlaubsplanung (die tw. schon lange im voraus feststeht) wegen eines Gerichtstermins kippen...
Zu 1: Ganz am Anfang sagte mein stellv. SL mal: "Dafür haben wir sie nicht eingestellt!" Das war aber auch der langwierigste Prozess, den ich in der gesamten Zeit hatte, insgesamt fast 20 Verhandlungstage, mit stundenlangen Telefonaten, die übersetzt werden mussten. Ansonsten keine besonderen Nachteile. Da ist die Tatsache, dass ich jetzt ne Abordnung bekommen habe, schlimmer für meine innerschulische Karriere.
Zu 2: Unterschiedlich. Werden weitere Termine im Prozess festgelegt, wird darauf Rücksicht genommen. Ansonsten kann man sich wohl auch, je nach Gericht, im Vorfeld melden und Urlaub angeben. Spannend war, dass ich im ersten Jahr als Schöffe auf einer Veranstaltung in meinem Hobby war und zum Vorsitzenden sagte: "Naja, ich kann vorbeikommen, aber das sind 300 km Fahrstrecke hin und zurück, wie sieht es aus?" Ich bekam die in voller Höhe ausgezahlt.