Beiträge von BlackandGold

    Daraus folgt:
    Eine Bewertung jeder einzelnen unentschuldigt versäumten Stunde mit "ungenügend" ist nur dann zulässig, wenn alle SchülerInnen in allen Stunden Leistungsnachweise zu erbringen haben, sprich, wenn die Lehrkraft nach jeder Stunde mündliche Mitarbeitsnoten für alle SchülerInnen erteilt. Ansonsten würde bei den säumigen SchülerInnen ein anderer Maßstab angelegt als bei den anderen SchülerInnen. Das dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.

    Spannend: Das bedeutet, meine Praxis, am Ende möglichst jeder Stunde für möglichst jede:n Schüler:in einen Leistungsvermerk zu notieren und bei den fehlenden Schüler:innen mir einen "nicht anwesend"-Marker zu setzen, erlaubt mir für die so beurteilten Stunden tatsächlich 6en zu vergeben für unentschuldigt fehlende Menschen? Ich bin gerade ein bisschen froh über meinen Mehraufwand.

    Hier sieht man sehr schön, was die vielgefürchteten Anwälte de facto tun können: Briefe schreiben und Bitten aussprechen. Ich schließe mich insgesamt dem an, was hier jetzt schon einige Male geschrieben wurde: Aussitzen und gar nichts tun ist die Devise. Die Anwältin darauf hinweisen, dass sie bei euch an der falschen Adresse ist, wäre übrigens nicht ratsam.

    Noch einmal: Die Frage nach den expliziten Fehlzeiten ist keine Bitte, der man nach Gutsherrenart nachkommen muss oder nicht. Wenn das im Rahmen einer Anfrage nach Artikel 15 DSGVO formuliert wird, müssen diese Informationen herausgegeben werden.

    Im Gespräch, bei dem sie mit dem Anwalt drohte, haben wir ihr auch die Möglichkeit aufgezeigt, die Entschuldigungen einfach per Mail einzureichen. Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum. Die Mutter müsste wissen, wann das Kind krank war und diese Zeiten entschuldigen. Wenn wir ihr das einfach "verraten", dann kann sie einfach alle Zeiten im Nachhinein entschuldigen. Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?

    Kurze Anmerkung hierzu:

    In der Schule gespeicherte An- und Abwesenheiten zählen als personenbezogene Daten. Für deren Verarbeitung, aber auch für den Inhalt der verarbeiteten/gespeicherten Daten hat die Schülerin bzw. ihre Mutter ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (auch nicht abgeändert durch nachrangige Regelungen). Sofern dieses Auskunftsersuchen kommt, solltet ihr dem nachgehen.

    Du wirst freigestellt ohne Geldeinbußen, alles andere wäre das Land, was dem Land was zahlt.


    Persönlich gibt es aber da zusätzlich noch 6€/h, die du nachher als Zusatzaufwand erhältst. Meine ich. Nicht viel, aber genug fürs Mittagessen in der Landgerichts-Kantine.

    Ich war in der vergangenen Periode Schöffe und habe mich eben weiter beworben. Ich war an einem Landgericht eingesetzt und hatte damit sehr unterschiedliche Termine: Mal hatte ich ein Jahr lang gar keinen Termin (da war ich einer Kammer für Delikte mit Todesfolge eingesetzt), im vergangenen Jahr hatte ich drei Verhandlungen. Aber diese drei Verhandlungen nahmen insgesamt 18 Tage in Anspruch, davon lagen mEn 3/4 innerhalb der Unterrichtszeit. Da fällt dann schon ordentlich Unterricht aus, im letzten Halbjahr fehlte mir dadurch am Ende fast ein Quartal mit einer Klasse, weil die dann auch noch zwischendurch ausfiel durch Krankheit und Klassenausflug. Das ist unangenehm, aber selten in dieser Heftigkeit.


    Ob das Schöffenamt interessant oder nervig ist, hängt von der eigenen Disposition und dem/r Vorsitzenden ab. Gute Leute nehmen auch die Schöffen mit und erklären, beraten und befragen ihre Schöffen. Schlechte Leute nicht. In letzteren Fällen kann man sich zwar wehren, aber das ist die Frage der eigenen Konfliktbereitschaft.

    Ich hatte auch schon nen Fall, wo mein Fachwissen gefragt war: Der Verteidiger wollte eine biophysikalisches Gutachten und die beiden Schöffen waren ein Medizinprofessor und ich als promovierter Physikdidaktiker. Die Kammer hat dann auf das "eigene Fachwissen" verwiesen und abgelehnt.


    Ansonsten habe ich einen sehr spannenden Einblick in unser Rechtswesen gehabt und deutlich tieferes Verständnis in die Entstehung von "unverständlichen" Urteilen gewonnen.

    Und tatsächlich gab es einen (kurzen) Kontakt mit der Schule: Ein Zeuge war ein Schüler von mir, der aber in seinem einem Jahr in der Ausbildungsvorbereitung nur durch Absentismus und Langzeitpraktika auffiel (bei welchem er unter anderem beim Angeklagten arbeitete).

    Mir hat sich noch eine neue Frage ergeben und die Antwort darauf (bisher nur ergoogelt) könnte der einzige Grund sein, mich doch nicht zu bewerben: So wie ich das lese, entschuldigt Elternzeit nicht vom Schöffenamt und ich kann mir - sollte die Familie noch erweitert werden - einfach nicht vorstellen, bis zu 12x im Jahr eine Betreuung für ein Baby zu suchen, wenn ich eigentlich für eben dieses Baby "zu Hause" bin. Vielleicht soll es also doch erst die nächste Periode sein... Entschieden habe ich mich aber noch nicht.

    Nach §35, Nr. 5 GVG könntest du vielleicht eine Streichung erwirken (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__35.html). Aber das ist alles Andere als sicher, sofern du die Möglichkeit einer weiteren Betreuung des Kindes hast.


    - Fallen euch Nachteile ein, wenn es um die Verbindung von Schule und der Tätigkeit am Gericht geht?
    - Wisst ihr, wie streng/ flexibel die Gerichte mit der "vielen" unterrichtsfreien Zeit umgehen? Ungerne würde ich meine Urlaubsplanung (die tw. schon lange im voraus feststeht) wegen eines Gerichtstermins kippen...

    Zu 1: Ganz am Anfang sagte mein stellv. SL mal: "Dafür haben wir sie nicht eingestellt!" Das war aber auch der langwierigste Prozess, den ich in der gesamten Zeit hatte, insgesamt fast 20 Verhandlungstage, mit stundenlangen Telefonaten, die übersetzt werden mussten. Ansonsten keine besonderen Nachteile. Da ist die Tatsache, dass ich jetzt ne Abordnung bekommen habe, schlimmer für meine innerschulische Karriere.

    Zu 2: Unterschiedlich. Werden weitere Termine im Prozess festgelegt, wird darauf Rücksicht genommen. Ansonsten kann man sich wohl auch, je nach Gericht, im Vorfeld melden und Urlaub angeben. Spannend war, dass ich im ersten Jahr als Schöffe auf einer Veranstaltung in meinem Hobby war und zum Vorsitzenden sagte: "Naja, ich kann vorbeikommen, aber das sind 300 km Fahrstrecke hin und zurück, wie sieht es aus?" Ich bekam die in voller Höhe ausgezahlt.

    Es war an einer anderen Gesamtschule so, dass ein Kollege, der sagte, er hätte kein Auto, sich im Notfall ( wenn er nicht mit KuK fahren konnte) von der SL fahren ließ. Bis er seinen Willen hatte.

    Wir sollen pendeln, da wir EINE Schule mit 2 Standorten sind. Und nicht 2 Schulen mit festem Personalstamm. Jeder muss überall sein. Aber JEDER sind aktuell 35 KuK von 120.

    Die Meisten kommen, aufgrund des miserablen ÖPNV auf dem Land, mit dem Auto. Zack. Da schnappt die Falle zu.

    Man kann mit der SL ja mal Krieg anfangen.

    Ich habe gesehen, wie das den KuK ergangen ist...!

    Den Kollegen finde ich großartig. Und was heißt hier Krieg, was genau sollen die machen? Einen anschreien? Einem nen NOCH schlimmeren Stundenplan geben?

    Ich benutze mein Auto nahezu nie für die Schule. Was ein Quatsch...

    Die möglicherweise alle ganz eigene Interessen verfolgen oder überhaupt keine Kapazitäten haben, sich um Probleme und Menschenrechte anderer Staaten zu kümmern? Aber vielleicht liege ich falsch, wir freuen uns natürlich alle, wenn Lula und Xi Jinping sich mit Putin auf einen Wodka treffen und gemeinsam eine Regenbogenflagge hissen.

    Das sind alles lupenreine Demokraten. So würde sich bestimmt so manch ehemaliger Bundeskanzler äußern.

    Wo liegt eigentlich das Problem mit dne Atombomben? Soweit ich das verstehe, hat die Ukraine nur keine solchen, weil Russland versprochen hat, sie nicht anzugreifen und ihre Souveränität zu achten. Wäre es nicht folgerichtig, dass die Ukraine jetzt wieder welche haben sollten, wenn Russland den besagten Vertrag bricht?


    (Nota bene: Grundsätzlich halte ich Atombomben für ganz schwierig und fand die Supermanlösung eigentlich ganz charmant.)

    Danke

    Da werde ich in einer ruhigen Minute mal reinschauen.

    Bitte nicht missverstehen: Das "spontan" war eher darauf bezogen, dass mir die zweite davon einfiel, ich daher wusste, dass es solche gibt und mit den richtigen Suchbegriffen "spontan" eine zweite über den Weg lief. Kein "ey, google doch selber", was vielleicht man da reininterpretieren könnte. :)

    Gehört die Tagesschau nicht zu den "Mainstreammedien"? Die hast du jedenfalls selbst verlinkt. Berichten die vielleicht doch nicht mit so absoluter Position, wie du behauptest?


    Insbesondere bei der Tagesschau habe ich durchaus das Gefühl, dass recht ausgewogen verschiedene Perspektiven gezeigt werden. Wäre mal eine Studie wert, zu prüfen, ob das objektiv der Fall ist. Gibts sowas schon?

    Spontan zwei gefunden:

    https://idw-online.de/de/attachmentdata92716.pdf

    https://www.otto-brenner-stift…raine_Zwischenbericht.pdf

    Wenn er sich draußen mit einem Freund treffen wollte, scheint es da doch einen realen Kontakt zu geben, mit dem er Zeit verbringen möchte. Bei Jugendlichen gehört es eben dazu, dass man dabei auch mit anderen textet und gemeinsam Sachen auf dem Handy schaut.

    Dass er einfach geht, ist natürlich nicht in Ordnung. Handysucht oder durch Handys induziertes mangelndes Sozialverhalten, sehe ich hier nicht.

    1. Mich belügen ist also kein mangelndes Sozialverhalten?

    2. Den Unterricht zum Rauchen zu verlassen, ist also kein mangelndes Sozialverhalten?

    3. Die leere Zeile zur Trennung in meinem Beitrag hattest du gesehen?

    Bei uns müssen die Handys vor dem Toilettengang abgegeben werden (klappt natürlich nur während der Unterrichtszeit). Ansonsten dürfen SuS ihr Handy in der Mittagspause in ausgewiesenen Handyzonen auf dem Pausenhof nutzen, ansonsten ohne Zustimmung der Lehrkräfte/Sekretärin gar nicht im Schulgebäude (sondern in der Tasche bleiben).

    Ich hatte vergangene Woche einen Schüler, der sich weigerte, das Handy und die Jacke im Raum zu lassen beim Toilettengang. Ungesagt blieb: Er wollte halt eine rauchen gehen mit dem Kumpel, den er gerade aus dem Fenster gesehen hatte.

    Ich habe ihm dann untersagt, den Raum zu verlassen, er ist trotzdem einfach gegangen.


    Die Handysucht ist schon sehr ausgeprägt bei meinen SuS.

    Wenn ich das mit dem laptop machen würde und dafür immer aus der Präsentation etc. rausgehen müßte, ich bräuchte gar nicht mehr zu unterrichten. Vor Weihnachten hatte ich Fälle, da habe ich den Unterricht mit 3 Personen begonnen und am Ende der Doppelstunde saßen dann 24 Schüler im Raum, 21 sind also zu spät gekommen. Aber diese 21 sind auch nicht als eine Gruppe zu spät gekommen sondern alle 2 Minuten kam einer...


    Wenn man es hundertprozentig datenschutzkonform machen will, müßte man dann ja auch immer noch den Beamer abstellen, weil sonst die anderen Schüler im elektronischen Klassenbuch mitlesen können, wenn ich dieses bei laufendem Beamer bearbeite.

    Wie gesagt: Ich kann dich verstehen. Ich arbeite zugebenermaßen nicht mehr mit Präsentationen, aber da würde ich auch grantelig. Aber es ist halt verboten, ich zumindestens habe kein Interesse, mich in einen legalen Grau-/Schwarzbereich zu bewegen, nur damit mein Dienstherr an Geräten sparen kann.

    Würde bei uns schon nicht funktionieren, weil wir für das elektronische Klassenbuch Smartphones im Unterricht benötigen. :victory:

    Im Bereich der BR Düsseldorf sind das dann hoffentlich dienstliche Smartphones? Die Nutzung privater Smartphones ist auch für das elektronische Klassenbuch nicht gestattet.

    (Es sei denn, ihr habt noch gar keine dienstlichen Endgeräte erhalten, dann gilt diese Interpretation der Neufassung der VO-DV1 noch nicht)

    Nein, wird er nicht. Weil Gott sich nicht dafür interessiert, ob jemand homosexuelle Praktiken und Lebensweisen bevorzugt oder nicht.


    kl. gr. Frosch

    Insbesondere, wenn man Gott schon als Schöpfer annimmt, dann müsste man doch annehmen, dass er doch die Menschen genau so geschaffen hat, wie sie sind? Einen Antagonisten als gleichrangig anzunehmen, ist mWn sowohl im Christentum als auch im Islam und Judentum verboten.

    Korrekt. In meinen ersten sechs Monaten meiner Abordnung war ich auch an beiden Dienststellen und musste in den Ferien wahlweise in der Behörde Dienst tun oder aber Urlaub beantragen. Mit der vollständigen Abordnung konnte ich natürlich auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Mit einer Lehrerin als Ehefrau und drei schulpflichtigen Kindern hat sich das aber auf wenige, in der Regel einzelne Tage beschränkt.

    Solange man immer noch an der Schule tätig ist - ganz gleich in welchem Umfang, ergibt sich zwangsläufig, dass man seinen Urlaub nur in den Ferien nehmen kann. Ausnahmen wären natürlich die Tage, an denen man nicht in der Schule ist und auch dort nicht gebraucht wird.

    Wie hast du das dann eigentlich mit den Urlaubstagen gemacht? Denn eigentlich habe ich ja nur die halbe Zeit an Urlaub für die Behördenzeit, dort aber ja wiederum auch nur die halbe Arbeitszeit.

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