Beiträge von BlackandGold

    Einmal abgesehen davon, dass viele PolitikerInnen vor oder neben ihrem politischen Wirken auch noch einen anderen Beruf erlernt haben oder ausüben. Alles andere wäre auch nicht unbedingt sinnvoll, da Karrieren in der Kommunal- und Landespolitik alles andere als garantiert langfristig und einkommensstark sind.

    In der Kommunalpolitik absolute Zustimmung. Als Stadtrat in einer kreisfreien Stadt gibt es was um die 300-400€ Basis-Aufwandsvergütung. In der Landespolitik würde ich dir widersprechen, da sieht es, so man wiedergewählt wird, ganz gut aus.

    Der von mir oben verlinkte Makler macht mWn sowohl Honorar- wie auch Provisionsberatung. Bei meiner freiwilligen GKV hat er das auf Provisionsbasis gemacht.

    Ich habe die Fahrt nicht selbst gebucht, sie wurde von der Stufenleitung gebucht, noch ehe überhaupt feststand, dass ich eine Klasse übernehme. Und nun wurden mir die Zimmergrößen für SuS und Lehrkräfte genannt und ich bin ziemlich aus der Haut gefahren. Die Stufenkoordinatorin meinte nur, Klassenfahrten seien meine Dienstpflicht und es habe keine Einzelzimmer mehr gegeben, weil zu dieser Zeit viele Klassen fahren und die Plätze heiß begehrt seien. Sie hätten die Wahl gehabt zwischen Zweierzimmern und Zimmern mit Gemeinschaftsbad, und, da sie den KuK nicht zumuten möchten, mit den SuS in einer Gemeinschaftsdusche zu duschen, die Zweibettzimmer gewählt. Es sei ja wohl machbar, mal drei Tage mit einer Kollegin zu teilen. Ich sehe das, wie alle hier einhellig, nicht so, und möchte vor dem Gespräch mit der Schulleitung so viele Informationen wie möglich haben, um nicht nur mit meinem Bauchgefühl ( = Zorn!) zu argumentieren. Wenn mir die Ebene darunter schon mit "Dienstpflicht" kommt, will ich vorbereitet sein und kontern können.

    Danke daher schon einmal für den Eindruck, dass ich nicht überreagiere, und jegliche hilfreichen Hinweise!

    Was für ein Unfug. Der Stufenkoordinatorin hätte ich was gehustet. Da will jemand mangelnde Planungsfähigkeit überdecken.

    Diese Website solltest du lesen:

    https://www.auslandsschulwesen…aefte/ADLK/adlk_node.html


    Darunter insbesondere:



    Zitat

    1. Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft erfüllen Sie, wenn Sie im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigt sind, die für die Anstellung laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt und sich im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben, noch nicht das 63. Lebensjahr bei Dienstantritt vollendet haben. Bitte beachten Sie eine hinreichende Vorlaufzeit für das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren, vom Dienstherrn oder Arbeitgeber für eine Vermittlung ins Ausland freigestellt werden, und auch die mit ausreisenden Familienmitglieder bzw. anerkannte Lebenspartner für den Auslandsaufenthalt gesundheitlich geeignet sind (siehe Personalbogen Anlage 3).

    Wünschenswert sind Erfahrungen in der gymnasialen Oberstufe und in Abiturprüfungen (Sekundarstufe-II-Lehrkräfte) sowie Kompetenzen auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache (DaF / DaZ) und des deutschsprachigen Fachunterrichts (DFU). Beurlaubte Lehrkräfte können sich erst nach Beendigung ihrer Beurlaubung bewerben. Diese Einschränkung gilt nicht für Lehrkräfte im „Sabbatjahr“. Zweitbewerberinnen und -bewerber müssen sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung erneut zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben.

    Von: https://www.auslandsschulwesen…_blob=publicationFile&v=9


    Zusammengefasst: Du musst erst fest verbeamtet sein und dann kannst du das erst machen. Dein Plan funktioniert nicht.

    ... vielleicht können die folgenden Gedanken einen Impuls setzen...

    Ein vormaliger Schulleiter (inzwischen pensioniert) sagte mir kürzlich, er sehe ein Problem darin, dass häufig diejenigen den Beruf des Lehrers ergreifen, deren eigene "Schulbiografie" eher unproblematisch verlaufen sei. "Es ist ja oft so", führte er aus, "dass diejenigen auf die Idee kommen Lehramt zu studieren, die auf eine eher erfolgreiche Schulzeit zurückblicken und insgesamt positive und erfolgreiche Zeiten in der Schule erlebt haben".

    Ich hielt diese seine Gedanken zuerst für trivial, aber dann wurde er deutlicher. "Viele, die später auf Lehramt studieren, waren früher gute oder sehr gute Schüler, die früh ein positives Verhältnis zu diesem Ort entwickelt haben, und die diese Erfahrungen gerne als Lehrer weitergeben möchten. Zudem kommen statistisch betrachtet viele Lehrer aus funktionierenden und unterstützenden Elternhäusern, in denen gute schulische Leistungen zugleich gefordert und honoriert werden.

    Als Lehrer sind diese Menschen später jedoch überwiegend mit Kindern konfrontiert, die oftmals ungern zur Schule gehen und deren "Schulkarriere" oft schon in der Grundschule von zahlreichen Enttäuschungen, Niederlagen und Frustationen geprägt ist. Und das genau diese Kinder wiederum überdurchschnittlich häufig aus eher bildungsfernen und sozial schlecht gestellten Elternhäusern kommen, ist ja allgemein bekannt."

    "Wie also", so fragte mein Gesprächspartner in die Runde, "sollen gerade diese Lehrer ein Schülerklientel verstehen und begleiten können, das ihnen fast naturgemäß fremd sein muss."

    Vielleicht sollte der Herr "Pensionierter Schulleiter" mal über den Tellerrand schauen. In meinem Kernseminar war die Hälfte der Referendare angetreten, weil sie Schule scheiße fanden und es besser machen wollten. Und in meinem jetzigen Lehrerzimmer sieht es nicht besser aus.

    Aber: Ankedotische Geschichten taugen eh nicht für eine objektive Betrachtung, weder die des "Pensionierten Schulleiters" noch meine. Insofern: Alles irrelevant.



    Zur "Lehrerpersönlichkeit":

    Halte ich für einen verkürzten Begriff für eine Mischung aus Rollenverständnis/-klarheit, Charisma, Fachwissen und beruflichen Fertigkeiten. Und das Mischungsverhältnis ist meines Erachtens nach je nach Individuum verschieden.

    Eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten darf auch mündlich erfolgen. Das kann dann vor Ort durch den/die Erziehungsberechtigte/n erfolgen, ebenso die Zustimmung zur Weitergabe.

    Das ist korrekt!


    Das halte ich für einen Fehlschluss. Im zitierten §123 Abs. 1 Satz 3 geht es um den Fall, Dritten explizit Rechte und Pflichten der Eltern im schulischen Kontext zuzugestehen. Dafür benötigt es in der Tat eine schriftliche Einwilligung. Dann können diese auch in Nichtanwesenheit der eigentlichen Eltern entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Hier geht es aber gerade darum, dass ein anwesendes Elternteil der Informationsweitergabe an Dritte in seinem Beisein zustimmt, wofür es m.E. weder der Schriftform noch der Freigabe des anderen Elternteils bedarf.

    Ich bin davon ausgegangen, dass das in Nichtanwesenheit stattfindet. Dann sagt das Gesetz zwar immer noch, dass für die Gesamtwahrnehmung der Rechte die schriftliche Zustimmung vorliegt, aber für den Fall des Elterngesprächs halte ich eine mündliche Zustimmung auch für ausreichend.

    Das ist wieder so ein Fall von "Recht für die gutsituierte bildungsnahe Mittelschicht" und geht völlig an der Lebensrealität meiner Klientel vorbei.

    Dem möchte ich aus meiner Praxis widersprechen.

    Und die erbat gesetzliche Regelungen zu NRW. Offenbar gibt es die nicht. Wenn du dir von einem nicht Anwesenden dein Verhalten vorschreiben lässt, kannst du das ja machen.

    Die Regeln für NRW wurden genügend wiederholt, warum sagst du, dass es keine gibt? Alle meine Aussagen sind sowieso immer nur NRW-zentriert, von anderen Bundesländern habe ich keine Ahnung.

    Die Rechtslage ist meiner Meinung nach sogar ziemlich eindeutig:

    Im Elterngespräch werden personenbezogene Daten weitergegeben. Nach mir bekannter Lesart in Deutschland ist die mündliche Weitergabe eine Verarbeitung, damit ist der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet. Diese verbietet, sofern keine Erlaubnis vorliegt, jegliche Verarbeitung. Es ist also eher nach einer Positivregel zu fragen anstatt einem Paragraphen, der verbietet.

    Die Positivregel ist der von Bolzbold zitierte §123, Abs. 1, Ziffer 3, der als Einschränkung eine schriftliche Einwilligung verlangt. Diese ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.


    Sprich: Es ist meines Erachtens nach ein datenschutzrechtlicher Verstoss, ohne schriftliche Einwilligung aller Erziehungsberechtigten den/die Lebensgefährten im Elterngespräch dabei zu haben.


    In der Praxis wird das natürlich sehr selten relevant... Es sei denn, man befindet sich in einem Rosenkrieg. Dann empfehle ich den betroffenen Lehrkräften, jeden Punkt und jedes Komma der Regeln einzuhalten, sonst wird einem das Leben sehr anstrengend gemacht. Und das ist kein Geunke, sondern Erlebtes.

    Wie das läuft, kann ich dir nur begrenzt sagen. In der letzten Woche waren eigene Dateien zu sichern, da die Geräte wohl zentral verändert werden sollten. Ob da nun MDM ne Rolle spielt, kann ich nicht sagen.

    Klingt nach MDM.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass in Niedersachsen die DSGVO genauso gilt wie in NRW.


    Die LDI NRW sieht das nicht sooo entspannt:

    https://blog.werth-it.de/2023/…z-und-rechtsvorschriften/


    Vgl. auch Seiten 13/14 hier: https://www.ldi.nrw.de/system/…in_schulen_2022-10-25.pdf


    Sprich, eine Meldung an die zuständige LDI könnte da durchaus Staub aufwirbeln. Und ist vielleicht nötig, ich halte dieses Vorgehen für gelinde gesagt skandalös. Und das obwohl ich sehr gerne Apple verwende.

    @Quittengelee Wenn es dich wirklich interessieren würde, hättest du dir für den Podcast mal etwas Zeit nehmen und zuhören müssen. Dann brauchst du dir nichts zusammenzureimen.

    Bei aller Liebe: Der Podcast ist nach wie vor nur eine Seite der Sache.

    Ah, dazu wollte ich noch was schreiben - ist wohl auch schulspezifisch. Wenn du am Nachschreibetermin, der angekündigt war, abwesend bist, brauchst du so oder so ein Attest. Ähnlich wie für eine Klassenarbeit. Was du auf jeden Fall tun solltest, ist, eine Entschuldigung hochladen, wenn du abwesend warst. Nichts davon hat die Schülerin getan...

    Das ist tatsächlich eine Frage des entsprechenden Schulgesetzes. Für NRW gab es da zuletzt relativ klare Ansagen, dass so eine Praxis nicht erlaubt ist. Völlig egal, was eine Schule so möchte.


    Sprich, bei einem Widerspruch gegen die Zeugnisnote wird die obere Schulaufsicht in NRW zu Ungunsten der notengebenden Lehrkraft entscheiden.


    Ob man das gut findet oder nicht, spielt dabei für Beamte mMn keine Rolle, das ist politisch so gewollt und wir sind Teil der Exekutive, nicht der Legislative.

    An dieser fiktiven Schule, von der ich hier immer schreibe, hat die Schulleitung in der Schuljahresanfangskonferenz von sich aus bei der Herausgabe der Stundenplände ans Kollegium verkündet, dass fortan auf dem Online-Portal, das die Schule zur Unterrichtsorganisation nutzt, keine Einsicht in die Stundenpläne von anderen Lehrkräften mehr möglich sein wird. Als einzige Begründung wurde das Wort "Datenschutz" erwähnt. Weitere Nachfragen oder Diskussionen gab es nicht.

    Kurz mal als Einwurf: Die Begründung ist in der Pauschalität falsch. Ich sehe keinen juristischen Grund, die Stundenpläne nicht dem Kollegium zugängig zu machen. Ich setze dabei voraus, dass technisch-organisatorische Maßnahmen einen Zugriff der SuS einschränken. Ein kurzes Aggregat der Ansichten verschiedener Landesdatenschutzbeauftragten lässt sich dazu hier finden: https://www.skolar.de/post/5cf791ba183bef44adf72fe2


    In meiner Praxis würde ich auch eine entsprechende Beschwerde einer Lehrkraft ablehnen.

    Ich finde es erschreckend, mit welcher Naivität manche WBK-Kollegen an das BK herangehen. An meiner Referendariatsschule geht jetzt wohl auch die Abordnerei los und die wollen alle ans BK, weil da ja "Erwachsene" sind. Währenddessen habe ich dank Abordnung und so aktuell nur noch Ausbildungsvorbereitungsklassen (am BK!) und denke mir: Das hätte ich im Referendariat zum Kotzen gefunden.


    BTW kann ich mir inzwischen auch das WBK von Aviator zusammenreimen. Die Schule ist schon länger am Sterben.

    Wenn dies Gesetz wird, kommt es zu einer versteckten Hausenteignungswelle, da derartige Investitionen von vielen nicht erbracht werden können (finanziell, geografisch, wetterbedingt). Die Immobilienpreise würden zusammenbrechen und die ganze Finanzwirtschaft mit sich ziehen. Gleichzeitig würde es eine Entvölkerung der ländlichen Gegenden bedeuten, die ohnehin schon auf Grund des raueren Klimas mehr in Heizung usw. stecken müssen und die ohnehin hohen Kosten nur noch schwer aufbringen können.

    Erklär mir das mal. Eine neue Heizung kostet Geld. Bis 2045 werden viele Hausbesitzer so oder so eine neue Heizung brauchen. 30 Jahre sind eine verdammt lange Zeit um mit einer alten Heizung zu arbeiten, die pfeifen nach der Zeit oft auf dem letzten Loch. Unsere hat dieses Alter und nur dank eines Cousins mit viel Fachwissen mussten wir die noch nicht komplett ersetzen.
    Was also sind die Investitionen, die nicht erbracht werden können? Um wieviel Geld geht es hier?

    Es sollte sattsam bekannt sein, dass man als Hausbesitzer ein Polster haben sollte. Und das sollten auch mehr als 100€ sein. Wenn man das nicht hat, sollte man sich das mit Hausbesitz überlegen...

    Zur Attestpflicht in NRW:

    MMV18-554.pdf (nrw.de)


    Die Attestpflicht in der oben dargelegten Form oder gar als indirekte Ordnungsmaßnahme ist unzulässig. Krankheit unmittelbar vor und nach den Ferien stellt eine der wenigen Ausnahmen dar. Die Attestpflicht wurde lange vom Schulministerium faktisch geduldet, jedoch musste man offenbar auf der Basis der Anfrage der SPD nun Farbe bekennen.


    Das ist den Schulen über die Bezirksregierungen klar kommuniziert worden.

    Danke. Das scheint doch einfach vielen nicht bewusst zu sein.

Werbung