Mich würde tatsächlich interessieren, wei man die Sek-I-Befähigung nacherwirbt, da ich den erwähnten halbstündigen Prüfungsteil auch nicht habe. Mein zukünftiger Seminarleiter sagte mir am Telefon, dass er die auch nachgeholt habe.
Beiträge von BlackandGold
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Gibt es eigentlich einen Link zu der Studie von Steinig? Eine wissenschaftliche Veröffentlichung?
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@August
Laut meiner Schwester kannst du auch einfach Informatik als Fach für die Sekundarstufe 2 studieren, dann unterrichtest du entsprechend.
Und wenn du mehr Kombinationsmöglichkeiten als Elektrotechnik suchst, musst du laut ihr einfach mal an normalen Unis schauen, an Technischen Universitäten ist man da wohl etwas eingeschränkter (entspricht dem Vorgängerbeitrag). -
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Ob eine Promotion etwas bringt, muss jeder selber wissen. Ich bin damals auf das Angebot meines Examensbetreuers eingegangen und fand die vergangenen Jahre sehr spannend. Ich werde aber im kommenden Refendariat ganz bestimmt weder meinen Titel ungefragt nennen noch mich vor den Schülern so vorstellen. Auch für meine Studenten war ich immer "Herr ...".
Allerdings steht der natürlich im Lebenslauf und in der offiziellen Anmeldung bei der BezReg.Inhaltlich glaube ich, dass mir meine Promotion etwas gebracht hat, auch für das schulische Umfeld. Ich habe aber auch nicht in einer Fachwissenschaft, sondern in einer Fachdidaktik promoviert, in dem Fall in Physikdidaktik. Das gibt einem durchaus einen interessanten Blickwinkel auf die fachdidaktischen Artikel, mit denen man sich so in seinem späteren Beruf auseinandersetzen muss.
Während meiner Zeit als Doktorand habe ich ein paar Lehrer erlebt, die bei meinem Doktorvater promovieren wollten. In den meisten Fällen war das sehr langwierig und schwierig, da man das eben nicht so nebenbei macht. Als Postdoc habe ich jetzt mit an der Uni Lehre haltenden Lehrern zu tun gehabt (u.a. der Fachseminarleiterin, die Schule, Uni und Seminar macht) und da muss ich sagen: Man kann als Promovierter besser mithalten, wenn es um die Theorie geht. Bei der Praxis war ich denen natürlich unterlegen.
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Moin Forum!
Ich habe mein 1. Staatsexamen nach einer ganzen alten Prüfungsordnung gemacht, in der man nicht automatisch die Berechtigung für den Unterricht in der Sekundarstufe 1 erhält. Ich hätte für die Sek-I-Fakultas eine zusätzliche Klausur schreiben müssen (das war die Prüfungsordnung, bei der alle Klausuren in 6 Wochen geschrieben wurden) und das habe ich mir damals gespart, da ich bereits ein Promotionsangebot hatte. Resultat ist jetzt akut, dass ich mein Refendariat wohl an einem Kolleg machen werde. Das ist nicht schlimm, ich finde das sogar ganz spannend.
Aber in der Zukunft wäre ich daran interessiert, auch in der Mittelstufe zu unterrichten. Kann jemand sagen, wie man (in NRW) diese Prüfung eventuell nachholen kann? Oder ansonsten irgendwie diese Berechtigung erhalten kann?
Zusätzliche Information: Ich habe in der Physikdidaktik die letzten 5 Jahre (mit und ohne Dr) Lehrämtler für die Sekundarstufe I (bzw. H/R) ausgebildet. Wenn man sowas anrechnen könnte,
wäre das noch cooler.Mir würde auch ein Ansatz reichen, wo man mal nachfragen kann. Im Moment wüsste ich gar nicht, welches Gesetz, welche Prüfungsordnung, etc. dafür zuständig ist. [Blockierte Grafik: http://referendar.de/forum/images/smilies/icon_smile.gif]
P.S.: Ich habe die Frage auch bei referendar.de gestellt, aber ich hoffe, hier andere Leute zu erreichen.
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