Die neuen geförderten Endgeräte müssten doch DSGVO konformes Arbeiten und auch das Verwalten von Noten erlauben oder siehst du das als Datenschutzbeauftragter anders?
Die neuen Geräte sollten das meiner Meinung nach können, bzw. sollte das mMn durch den Schulträger möglich gemacht werden. Irgendwo (hier oder sonstwo) habe ich eh den Gesetzesentwurf unserer Landesregierung gelesen, dass nach Erhalt der Dienstgeräte keine privaten Geräte mehr benutzt werden dürfen.