Alles anzeigena) Dabei geht es um die Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern. Mrs Pace hat nicht von datenschutzrechtlich bedenklichen Emails gesprochen.
Das kann auch eine EMail wie "Du hast morgen in der 5. Stunde Vertretungsunterricht" sein.
Natürlich darf man die auf dem Privatgerät abrufen.
b) Die Aussage gilt nur, (wie dort steht) wenn ein dienstliches Gerät zur Verfügung gestellt wird. ich lese in ihrem Beitrag nichts davon, dass sie ein dienstliches Gerät hat. (Soll es geben, ich habe auch kein mobiles dienstliches Gerät wie ein Tablet. Brauche ich auch nicht, weil ...)
c) ... Schulleiter auch Daten der Schüler auf ihren Privatgeräten nutzen dürfen.
Also: warum nicht? Erlaubt ist es (je nach Situation)
a) Auch Lehrkräfte sind durch die DSGVO geschützt. Und deren Mailadressen sind nunmal zuordnenbare Daten.
b) Du hattest auf den Beitrag von Anna Lisa geantwortet. Da stand was von bereitgestellten Geräten. Sofern das nicht der Fall ist, ist es natürlich genehmigungsfähig.
c) Das ist korrekt.
Natürlich ist es je nach Sonderfall erlaubt. Aber das sind eben Sonderfälle (es sei denn du willst behaupten, dass Schulleitung sein der Normalfall hier im Forum ist. )
Einen relevanten Sonderfall hast du übrigens vergessen (den ich tatsächlich wichtig finde): Wenn es aufgrund der vorliegenden Situation nicht anders geht. Das kann von Evakuierung und Klassenliste gehen (wenn das iPad nicht mehr im WLAN ist, aber man WebUntis auf dem Handy hat) bis hin zu Klassenfahrten, wo keine Schul-Kamera vorliegt und man eine Sondergenehmigung für das Fotografieren mit dem Handy erhält.
Aber pauschal ist es nunmal verboten. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist halt das Prinzip des Datenschutz.