Es gab auch vor den Ferien eine Mail an die Schulen, dass es keine generelle Attestpflicht gibt.
Nur bei (Nach-)Prüfungen (nicht Klausuren/Klassenarbeiten) sowie bei häufigem Fehlen über einen längeren Zeitraum bei Klassenarbeiten/Klausuren sowie wenn es begründete Zweifel an der Krankheit gibt.
Alles andere ist nicht zulässig.
Ach. Bei uns gibt es eine Attestpflicht bei jeder Klausur und wir sind von der SL angehalten, bei häufigem Fehlen oder einer besonderen Menge unentschuldigter Fehlstunden eine Attestpflicht zu verhängen. Das widerspricht ja etwas dem, was da wohl als Mail kam.