Beiträge von BlackandGold

    Jetzt mal Hand aufs Herz:

    Beobachtet ihr das bei euch selbst nicht auch? Es fällt mir auch zunehmend schwerer, mich einfach nur auf eine Sache zu konzentrieren. Ich muss häufiger bewusst das Handy zur Seite legen und selbst dann…

    Tatsächlich habe ich deswegen per GPS einen Bereich um die Schule gelegt, an welchem mein Handy keine Nachrichten mehr anzeigt. Damit ich das gar nicht erst in die Hand nehme und ein schlechtes Beispiel an.

    Spannendes Thema, denn das haben wir gerade regelmäßig. Da wir im Aufbau sind, haben wir eine sehr dünne Personaldecke, gleichzeitig aber auch nur Schüler:innen, die nicht nach Hause geschickt dürfen. Zuletzt gab es die Notbremse, wir haben die Eltern am Vortag informiert, dass der Nachmittagsunterricht entfällt, denn es war schlicht niemand mehr da.

    Ich habe als Post-Doc 23 Monate lang 2,5 Stunden einfacher Weg gependelt. Dabei war der längste Teil ein ICE von Großstadt zu Großstadt, mit Sitzplatz normalerweise. Mit 4-Tage-Woche.


    Ich empfand das als sehr belastend und würde das im Referendariat niemanden empfehlen.

    Ist bei uns auch so. Nur, dass durch jahrelanges Durchwinken von Dauerschwänzern die Fehlzeiten mittlerweile bei deutlich über 50% im Schnitt(!) liegen (ausgenommen ist das berufliche Gymnasium). Seit letztem SJ sind teilweise ganze Klassen nicht da, sodass ich zur 1+2. Stunde alleine im Klassenraum sitze..


    Die meisten KuK haben resigniert. Komme ich in die Klasse, spielen alle SuS am Smartphone (so weit so "gut") aber es wird einfach nicht weggepackt, auch, nachdem der Unterricht dann begonnen hat. Ganz offensichtlich setzen meine KuK den Schulvertrag nicht um in dem das Handy im Klassenraum nichts außerhalb der Tasche zu suchen hat. Fehlverhalten wird nicht geahndet, Attestpflicht wird häufig nicht ausgesprochen weil das ja "ein heißes Eisen" sei usw. Ich vertrete mittlerweile den Standpunkt, dass wir uns nicht wundern müssen wenn die SuS uns so auf der Nase herumtanzen. Wer nach 4 verpassten Nachschreibterminen kommentarlos auch noch den 5ten bekommt, ohne dass man sich als Lehrkraf dazu äußert, weil ja alles attestiert sei der kommt als Lehrer seinem Erziehungsauftrag nicht nach. Was lernen die SuS denn daraus? Ich brauch nur zum Arzt gehen, irgendwas erzählen und dann gehe ich mit dem lustigen Zettel irgendwohin und kann ne Woche chillen?! Das kanns doch wohl nicht sein. Und in der Ausbildung wundern sie sich dann, dass der Chef darauf besteht, dass man nicht 30 Minuten zu spät kommt.

    Ich hab in meinen männlich dominierten Klassen in technischen Bildungsgängen den Vorteil, dass ich auch mal etwas deutlicher werden kann. Dann benutze ich auch mal Sprache, die meine Klientel etwas besser versteht sodass es bei mir im Unterricht dann meist geregelt abläuft. Aber ich muss diesen Kampf in jeder Stunde erneut führen da die restlichen KuK darauf nichts geben.


    Noch hab ich die Kraft das durchzuziehen, da ich es als meien Aufgabe ansehe auch auf sowas zu achten, aber wenn ich sehe, dass man die gleiche Kohle auch ohne diesen ganzen Stress verdient bekomme ich langsam meine Zweifel ob das aus Gründen der psychischen Gesundheit so klug ist...

    Lass dich versetzen. Ich habe zwar jetzt mehr Arbeitsstress als am BK (weil ich tatsächlich unterrichten muss und nicht nur Dompteur spiele), aber es bleibt mir ein besseres Gefühl zurück.

    Werden denn Tests bei unentschuldigtem Fehlen nachgeschrieben? Bzw. könnte man den Schüler, sobald er wieder auftaucht, den Test unangekündigt schreiben lassen?

    Das hängt dann wohl von der jeweiligen APO ab.


    In der APO-S1 steht:

    "Ein Leistungsnachweis ist nur nachzuholen oder durch eine in der Regel mündliche Prüfung zu ersetzen, wenn dieser von der Schülerin oder dem Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden konnte. Andernfalls wird die fehlende Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet." (VV 6.5 zu §6 Abs. 5)


    APO-S2 ist länger und komplexer, geht aber in dieselbe Richtung.


    Sprich: Solange eine Entschuldigung vorliegt (kein Attest), scheint es mir so zu sein, dass Leistungsnachweise nicht nachholbar sind. (Edit: Der Satz war Quatsch.)


    Valerianus

    Entschuldige bitte, ich habe mich bei deinem Beitrag verlesen bzw. wurde falsch getriggert. So wie du es klargestellt hast, ist es natürlich korrekt. :)

    (Warum ich getriggert wurde: Ich hatte in der Vergangenheit einen Kollegen, der grundsätzlich jede unentschuldigte Fehlstunde als 6 wertete, weil er ja Leistungen hätte erfassen können, mit dem bin ich als Klassenlehrer ziemlich aneinandergeraten. Da er aber vergass, anzumahnen, waren alle seine 5en zur Versetzung dann eh unwirksam.)

    §48 Absatz 4 und 5 Schulgesetz NRW - entschuldigt verpasste Leistungsnachweise (mündlich wie schriftlich) werden nachgeholt bzw. durch andere Prüfungen (z.B. Feststellungsprüfung) ersetzt. Unentschuldigt verpasste sind schlicht ungenügend.


    Da haut auch kein Jurist irgendwas, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt.

    Das ist falsch.


    Unentschuldigtes Fehlen ist keine Verweigerung nach §48 Abs. 5 SchulG NRW. Denn für eine Verweigerung muss überhaupt die Möglichkeit bestanden haben, die Leistung zu erbringen.


    Das Thema haben wir mWn im Forum schonmal häufiger durchgekaut. Mindestens in meinem Regierungsbezirk hat Dezernat 48 da auch schon mehrfach Widersprüchen gegen solche Notengebungen Recht gegeben.


    Langes unentschuldigtes Fehlen ist ein Bußgeld-Thema.

    Das Abnehmen eines Handys in Einklang mit dem - übrigens verwaltungsrechtlich auch haltbarem - Verbot der Handynutzung während des Unterrichts ist mit Sicherheit kein grob fahrlässiges Handeln. Tatsächlich dokumentiere ich aber den Zustand des Gerätes, nachdem der Schüler es mir vorgelegt hat, bevor ich es transportiere. Es gab auch an unserer Schule bereits vereinzelte Fälle von späteren Versuchen, Schäden am Handy auf Lehrkräfte zu schieben und dann Ansprüche geltend zu machen. Diese haben sich aber letztlich immer wieder als haltlos herausgestellt.

    Mit Abnehmen verstehe ich das "Aus-der-Hand-Nehmen", also notfalls mit festem Griff. Hat mein ehemaliger Schulleiter mal gemacht, finde ich nach wie vor kritisch.

    Dass das Verbot der Handynutzung unkritisch ist, dem stimme ich absolut zu.

    Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

    Da wäre ich vorsichtig mit der Gerüchteküche. Was genau soll vor Gericht gehen? Widersprüche gegen die Note? Da geht das Klageverfahren eigentlich über die Schulaufsicht, die dem Widerspruch nicht abgeholfen hat. Strafverfahren wg. Beleidigung? Oder Zivilverfahren? Da sind viele Märchen unterwegs.

    Gute Frage... Stimmt, er wollte sich selber entschuldigen. Dann ist die Rolle der Eltern - gerade bezüglich der Entschuldigungen - aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich recht erinnere, lassen die Kollegen an der Schule die Eltern aber immer etwas unterschreiben, dass wir sie informieren dürfen.

    Das müsste dann von den volljährigen SuS unterschrieben werden, weil es sich um eine Einwilligung im Sinne der DSGVO handelt. In NRW kann man Eltern volljähriger SuS nur in sehr speziellen Fällen informieren und muss die SuS vorher darüber in Kenntnis setzen (s. §120 Abs. 10 SchulG: https://www.lexsoft.de/cgi-bin…al_nrw.cgi?xid=492252,121)

    Ich denke, er ist minderjährig.


    Die Eltern schrieben in der Mail, dass sie "hiermit schon im Voraus alle zukünftigen Abwesenheiten entschuldigen".

    Je nach Bundesland ist das nicht zulässig. In NRW: "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit." (§43 Abs. 2 SchulG)


    Also konkret und insbesondere schriftlich. Eine Email musst du mMn nicht unbedingt akzeptieren.

    Nochmal die Frage: Ist der Schüler schon volljährig? Wenn ja, haben die Eltern je nach Bundesland nur eingeschränkte Informationsrechte.


    Ansonsten hast du ja schon das Richtige getan: Die Abteilungsleitung informiert.


    Aber die Drohung liest sich für mich nach heißer Luft. Ich habe solche Drohungen noch nicht erhalten, aber du dokumentierst ja sauber das Verhalten, dann sollen sie halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dann musst du eine Stellungnahme abgeben und dann wandert das alles in die große Tonne.

    Unterrichtsstörungen sind gerade keine fachlichen Fehlleistungen, auch wenn du - und leider noch immer viele andere Lehrkräfte - sich das so zurechtbiegen. Rechtlich haltbar ist das keineswegs. Und für Unterrichtsstörungen gibt es angemessene Reaktionen über Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen. Die erfordern im ersten Moment natürlich etwas mehr Arbeit als wieder einmal einfach genüsslich ein "ungenügend" ins Heft zu malen, sind aber deutlich nachhaltiger.

    Du vermischst übrigens "Unterrichtsstörung" und "Leistungsverweigerung". Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.


    Ich hatte jahrelang SuS, die massiv gestört haben, aber bei Aufforderung eine z.T. respektable Leistung hingelegt haben. Ich hatte sogar schon mal eine Schülerin, die das Thema "Handy" bis zum Äußersten durchgezogen hat. Sie war ganz überrascht, als ich ihr dann insgesamt (weil es eben nur eine Stunde war, in der sie verwiesen wurde) für das Quartal eine 3 gab und dann am Schuljahresende sogar eine 2. Sie hat aber eben danach nicht mehr verweigert.

    Im Prinzip haben wir das auch in NRW. Der Kollege möchte aber nochmal durch ein Urteil abgesichert haben, dass er sich an geltendes Recht halten muss.

    Jetzt brauche ich einen Wallnuss Likör.

    Das ist falsch.

    "Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet." §48 Abs. 5 SchulG.

    Nach einem Blick in die NVO BW existiert dieser Passus (auf den oberflächlichen Blick) dort nicht, daher verständlich, dass alias dies nicht kannte. In NRW kann eine Leistungsverweigerung (hierzu zählen auch mündliche Leistungen, s. §48 Abs. 2 SchulG) aber nunmal auch abseits von Abs. 3 Nr. 6 (ebenda) eine ungenügende Benotung nach sich führen.


    Aber vielleicht bist du der Meinung, dass "Handy nehmen und Musik abspielen/Mobile Game spielen" als Antwort auf eine konkrete Aufforderung keine Verweigerung ist. Das verwundert mich zwar, aber ich respektiere das natürlich, du musst in deinem Unterricht glücklich werden, nicht ich!


    Das mag zu halten sein, wenn ein Schüler dauerhaft dem Unterricht trotz Aufforderung nicht folgt. Das ist nicht zu halten für die einfache Handynutzung während des Unterrichts. In einem solchen Fall nimmt man das Handy ab und gut ist. Schulische Regeln über Fachnoten durchsetzen zu wollen, zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit bezüglich des Repertoires pädagogischer Maßnahmen.

    Du nimmst hoffentlich nicht einfach Handys ab. Das kann ich nach eingehender Beratung mit meinem Makler bzgl. eventueller Versicherungsleistungen und nach vertieften Gesprächen über Amtshaftung mit den entsprechenden Menschen der Schulaufsicht nicht empfehlen.

    ... und eine Steilvorlage für eine Klage beim Verwaltungsgericht, das deine Notengebung kassiert. Eine mündliche Leistungsnote kann nur durch eine mündliche, fachlich bezogene Kurzprüfung erhoben werden, nicht allein durch einen Untätigkeitsanschein. Untätigkeit oder (geistige) Abwesenheit darf nur in die Mitarbeitsnote einfließen.

    Bitte verlinke das entsprechende Gerichtsurteil.

    Ansonsten gilt für mich: Wer trotz Aufforderung offensichtlich statt sich am Unterricht zu beteiligen am Handy spielt, verweigert die Mitarbeit. Und das ist, zumindestens in NRW, ein Ungenügend.

    An allen Schulen mit Handyverbot im Unterricht, an denen ich gearbeitet habe, wurden die Handys im Sekretariat gesammelt und am Ende des Schultages wieder ausgegeben. Wer soll das denn sonst machen? Hätte ich mich selbst damit rumschlagen müssen, hätte ich das Verbot vermutlich nicht durchgesetzt.

    Ich kenne die Abgabe bei der Schulleitung. Ich bin jetzt an einer Schule, wo Handys bei Sichtbarkeit eingesammelt werden und die Schulleitung übernimmt die Aufbewahrung selber.

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