Beiträge von Summer196

    Mein Mann mag einen theoretischen Anspruch auf Teilzeit haben, in der Realität sieht das allerdings anders aus. Zum einen können wir uns das finanziell nicht erlauben zum Anderen ist es im Unternehmen nicht erwünscht Teilzeit zu arbeiten. Sicher könnte er das rechtlich durchsetzen, aber man sollte sich auch dann über die möglichen Folgen bewusst sein und da er Hauptverdiener ist kommt das einfach nicht in Frage.


    Ich habe Betreuung für beide Kinder, aber nicht in ausreichendem Maße. Und um des Kindeswohl Willen kann ich den Kleinen auch nicht für die nächsten Monate in eine völlig fremde Einrichtung bringen - sofern das überhaupt möglich wäre...Betreuungsplätze sind hier rar.


    Aber noch einmal: die Fortführung kommt für mich derzeit nicht in Frage! Dafür könnte ich sicher noch andere Dinge anführen, aber darum geht es hier jetzt gar nicht. Mir geht es einzig und allein darum, ob ich Möglichkeiten habe gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes vorzugehen.


    Ungerecht behandelt in dem Sinne fühle ich mich nicht. Aber traurig dahingehend, dass man mit Ehrlichkeit anscheinend nicht weiter kommt.


    Elternzeit müsste ich 7 Wochen vor Beginn beantragen. Diese 7 Wochen würden mir ja dann bei der Fortführung auch wieder fehlen. Also ebenfalls schwierig.

    Sorry zu früh abgeschickt.
    Meine Seminarleitung ist auch gleichzeitig meine Kernseminarleitung und ich habe ein wirklich gutes Verhältnis zu ihr und wurde bis auf die Tatsache, dass es wirklich zweierlei Paar Schuhe sind und das LPA Dortmund augenscheinlich so streng ist, gut beraten.


    Natürlich war mich durchaus bewusst, dass diese Entscheidung genau diese Folgen haben kann (wenn man es auch letzten Endes innerlich nicht hofft). Wenn es denn so sein wollte, dass ich an dieser Entscheidung des LPA's nichts mehr ändern kann, dann ist das so. Dennoch finde ich es traurig, dass eben nur Schicksalsschläge zu gelten scheinen. Hätte ich weiter gemacht, dann wäre es über kurz oder lang (wahrscheinlich eher kurz) in einem Burnout geendet. Dann wäre ich krankgeschrieben worden und hätte sicherlich problemlos von der Prüfung zurück treten können. Wenn man aber so ehrlich ist und den Mut hat diese Entscheidung vorher zu treffen wird man anscheinend also auch noch dafür bestraft (sich eben nicht auf Kosten des Staates Wochen oder gar Monatelang krank schreiben zu lassen).


    Mir ging es auch eben nur darum, ob man rein rechtlich auch ohne Anwalt Möglichkeiten hat diesem Entschluss zu widersprechen.

    Zitat von nitram

    Vielleicht kannst du noch einen Hinweis zu der für dich geltenden Prüfungsordnung geben.
    Ich nehme mal die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen NRW

    Ja genau um diese Prüfungsordnung geht es.

    Zitat von nitram

    Bei dem von dir geschilderten sehe ich nur den Wunsch, die Staatsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen zu wollen, aber keine persönlichen Schicksalsschläge.

    Nein Schicksalsschläge gibt es in dem Sinne natürlich auch nicht, aber es ist eben nicht nur der Wunsch die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen zu wollen. Es geht eben darum, dass ich durch die Kindererziehung derzeit nicht in der Lage bin die Prüfung abzulegen. Diejenigen Referendare unter uns mit Kind/ern wissen sicherlich wovon ich spreche.


    Zitat von Mikael

    Das Modell "Teilzeit-Lehrerin mit gutverdienendem Vollzeit-Ehemann" ist ja bekanntermaßen in der Schule weit verbreitet, aber dass jetzt schon der Anspruch gestellt wird, dass sich die Referendars-Ausbildung diesem Modell unterzuordnen hat, ist schon neu...

    Das habe ich mit keinem Wort gesagt! Darum ging es auch überhaupt. Wenn es auch gleich mittlerweile Bundesländer gibt, die Müttern die Möglichkeit geben das Referendariat in Teilzeit zu machen.



    Zitat von Mimimaus

    Hast du denn wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Mann nimmt unbezahlten Urlaub, Großeltern springen als Babysitter ein, Gespräch mit dem Jugendamt für Tagesmutter oder Ganztagskita...? Bis Dezember ist ja noch etwas Zeit. Ich würde keine Zeit mit Anwalt usw. verplempern, sondern volle Kraft in das Bestehen der Prüfung setzen.

    Ja es sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Auch wenn es nett ist, dass du mir noch einmal versuchst Möglichkeiten aufzuzeigen, so ist diese Entscheidung getroffen und die werde ich auch nicht ändern.


    Zitat von wossen

    Wie hat das Seminar dich denn beraten? Vor dem Antrag auf Entlassung gibt es doch eine (sogar formal vorgeschriebene) Beratung durch das Seminar in NRW.

    Das Seminar hat mich gut beraten. Diese formal vorgeschriebene Beratung hat mit allen Hinweisen stattgefunden. Natürlich wurde ich auch dahingehend beraten, dass diese Situation genauso kommen kann.



    Zitat von wossen

    Ganz, ganz wichtig: deine Entlassungsverfügung hast du noch nicht erhalten? (und kannst deinen Antrag bei der Bezirksregierung noch zurücknehmen?) Dann erst dafür sorgen, dass die noch nicht zugestellt wird, bevor die Sache mit dem Landesprüfungsamt endgültig geklärt ist.

    Ist bereits zugestellt.


    Zitat von wossen

    Das ist doch allgemein bekannt, dass das staatliche Prüfungsamt in Dortmund recht anspruchsvoll ist, während das mit dem ZfsL (bzw. der Bezirksregierung) recht glatt geht. Das mit der Bezirksregierung und dem Landesprüfungsamt sind aber schon 2 unterschiedliche Sachen

    Das habe ich tatsächlich vorher nicht so genau gewusst.


    Zitat von wossen

    Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Seminarleitung haben solltest, wäre auch eine Idee, dort nochmal vorstellig zu werden (vll. greift der Seminarleiter ja zum Telefonhörer). Oder halt Unterstützung einholen bei der Kernseminarleitung, das die mit der Seminarleitung spricht - und die dann mit dem Prüfungsamt (...aber alles halt eine Sache, wie diese Leute so drauf sind...)

    Dass man den vorbereitungsdienst im Idealfall nicht über Jahre verteilen sollte, ist mir durchaus bewusst. Es geht ja auch hier nicht um irgendeine Laune oder dergleichen.
    Zur zweiten Prüfung habe ich mich nicht eigenständig angemeldet, sondern wurde automatisch angemeldet. Ich befinde mich seit Oktober 2015 ununterbrochen im Prüfungsverfahren. Die erstmalige Meldung zur Prüfung musste ich trotz Mutterschutz machen.


    Es geht vielmehr darum dass die Anforderungen durch die Wiederholungsprüfung in dieser knappen Zeit einfach nicht so machbar sind, als dass ich mir Chancen auf ein positives Prüfungsergebnisse erhoffen könnte. Selbst meine kinderlosen Mitr ferendare haben mich bloß mit großen Augen angeschaut und gemeint, dass das kaum zu schaffen sei.


    Mann in Teilzeit ist keine Option und mehr Betreuung für meine Kinder bekomme ich auch nicht.


    Prioritäten ja - aber nicht wenn darunter nur noch die Familie leidet.

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Vorbereitungsdienst am 1.11.2014 begonnen und zwischenzeitlich 12 Monate wegen Elternzeit unterbrochen. Anschließend habe ich mir die Ausfallzeiten verlängern lassen, sodass ich im Juli Prüfung hatte. Diese habe ich leider aus diversen Gründen nicht bestanden und mich nun nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen den Dienst ein weiteres Mal zu unterbrechen, weil ich den Anforderungen derzeit nicht gewachsen bin. Ich habe zwei Kinder (4 Jahre, 22 Monate) und einen viel auswärts arbeitenden Mann, sodass mir einfach die Zeit fehlt das Pensum bis Dezember (zur Wiederholungsprüfung) zu schaffen. Daher habe ich einen Antrag auf Entlassung bei der Bezirksregierung gestellt und einen Antrag auf Rücktritt der Prüfung beim Prüfungsamt. Die Bezirksregierung hat meine persönlichen Gründe akzeptiert, dem Antrag zugestimmt und mir die Aussicht auf Wiedereinstellung gewährt. Das Prüfungsamt hingegen teilte mir heute mit, dass sie den Antrag ablehnen und sollte ich meinen entlassungsantrag nicht zurückziehen zum zweiten Mal und somit endgültig nicht bestanden hätte.
    Habe ich die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen? Zumal die Bezirksregierung grünes loht gegeben hat?

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