Herakles
Beiträge von altair
-
-
Naja, einige Kollegen sind schon noch sehr analog unterwegs, denen könnte eine Weiterbildung nicht schaden.
-
Das stand im Handlungsprogramm von 2018 unter 2.5 und ist als Ausgleich für die nicht verbeamteten Lehrer gedacht. Bis jetzt habe ich allerdings erst eine ausgeschriebene E14-Stelle gesehen, da ging es um die Koordinierung aller Fördermaßnahmen an der Schule. Hat sich meines Wissens bei uns keiner dafür beworben.
Hier der Wortlaut aus dem Handlungsprogramm:
2.5 Beförderungsstellen und Zulagen für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis
Die erfolgreiche Entwicklung des sächsischen Schulsystems ist entscheidend dem jahrzehntelangen Engagement der Lehrkräfte im Bestand zu verdanken. Der Freistaat hat dazu in den letzten Jahren Oberschul- und Förderschullehrkräfte in Anerkennung dieses Engagements in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert. Grundschullehrkräfte steigen zukünftig ebenfalls in die Entgeltgruppe 13 auf. Ergänzend dazu wird durch Ausbringung von 20 Prozent Beförderungsstellen den nicht verbeamteten grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den weiterführenden Schulen ab 1. Januar 2019 eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 angeboten.
-
Ich kann mir auch vorstellen, dass manche Eltern etwas dagegen haben.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Eltern jeden Morgen neu einen Wisch unterschreiben müssen, dass das Kind gesund bzw. frei von Covid-19-Symptomen ist. Diesen Zettel müssen die Kids morgens abgeben. Leider weiß ich nicht mehr in welchem BL das war, aber ich dachte mir, da ist die Hemmschwelle, dass man ein halbkrankes Kind in die Schule schickt, vielleicht höher.
Das ist in Sachsen so, betrifft Grundschule und Kita.
Werbung