Das stimmt natürlich: bei jeglichen Formen von nachträglichen Erweiterungen fällt das 2. Examen weg. Bei grundständiger Erweiterung ist selbiges optional (warum überhaupt und mit welchen Vorteilen, war mir nie klar). Allerdings habe ich irgendwo mal gelesen, dass es einen Unterschied zwischen "Lehrbefähigung" (1. und 2. Examen) und "Lehrerlaubnis" (nur 1. Examen) geben soll. Offiziell findet man aber nichts zu diesen Begriffen. Jedenfalls ist es laut Funktionenkatalog so, dass die Fachbetreuung die "Lehrbefähigung " im entsprechenden Fach voraussetzt.