Beiträge von Romulus123

    Das stimmt natürlich: bei jeglichen Formen von nachträglichen Erweiterungen fällt das 2. Examen weg. Bei grundständiger Erweiterung ist selbiges optional (warum überhaupt und mit welchen Vorteilen, war mir nie klar). Allerdings habe ich irgendwo mal gelesen, dass es einen Unterschied zwischen "Lehrbefähigung" (1. und 2. Examen) und "Lehrerlaubnis" (nur 1. Examen) geben soll. Offiziell findet man aber nichts zu diesen Begriffen. Jedenfalls ist es laut Funktionenkatalog so, dass die Fachbetreuung die "Lehrbefähigung " im entsprechenden Fach voraussetzt.

    Hallo,


    vielleicht kennt sich jemand von euch rechtlich aus: Ich habe seinerzeit meine Fächerkombination für das Lehramt an Gymnasien grundständig erweitert, aber im Erweiterungsfach kein 2. Staatsexamen abgelegt.


    Ist trotzdem eine Bewerbung auf eine (2.) Fachbetreuung im Erweiterungsfach möglich? Die Bewerberzahl dürfte sich auf 1 beschränken, ich bin im Erweiterungsfach promoviert und habe außerdem den Eignungsvermerk. Laut ASG wird die Lehrbefähigung in meinem Fall mit dem 1. Staatsexamen erworben. Heilen diese Qualifikationen das fehlende 2. Examen oder gibt es Vorgaben des KM, derartigen Bewerbern keine Fachbetreuung zu übertragen?

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