Ich komme hier aus dem Staunen echt nicht mehr heraus. Du findest die Versetzung in eine Parallelklasse wirklich eine "härtere Strafe", die angemessen ist bei physischer Gewalt gegen eine Lehrkraft, die so gravierend war, das PTBS und Panikstörung davongetragen wurden?!
Die Verharmlosung solcher Entgleisungen scheint nicht nur im Kollegium der TE ein Problem zu sein.
Nein, ich habe jetzt allgemein einmal an den Ordnungsmaßnahmenkatalog in Bayern gedacht und das nicht auf den Vorfall interpretiert. Mir ging es nur um den Begriff und wie er im Katalog der Ordnungsmaßnahmen zu sehen ist.
Da kommt die Versetzung in eine Parallelklasse vor einem zeitweiligen Schulausschluss. Bei uns musste da einiges (auch in der Hauptschule) im Vorfeld passiert sein, wenn es zu dieser Maßnahme kam, was durchaus durchgeführt wurde. Wobei meine Erfahrung ist, dass man eher zum zeitweiligen Schulausschluss neigte als zur Versetzung in die Parallelklasse. An meiner letzten Grundschule haben wir eher einmal einen zeitweiligen Schulausschluss praktiziert, denn der Parallelklasse wollte man diesen Schüler dann auch nicht zumuten.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86
Es ist auch schwierig, da wir das Bundesland und die verankerten Ordnungsmaßnahmen nicht kennen. Verweise werden bei uns oft verteilt und sind quasi der Einstieg in "härtere" Ordnungsmaßnahmen. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Form gar nicht, auch in Ba-Wü, wo ich ursprünglich herkomme.