Beiträge von Caro07

    Es wurde nun durch die SL festgelegt, dass ab sofort jede Klassenarbeit, der Erwartungshorizont und die beste und schlechteste Arbeit eingereicht werden müssen.

    Bei uns ist es nicht ganz so schlimm. Wir müssen schon seit Jahrzehnten ein Leerexemplar der Klassenarbeit und die Notenverteilung abgeben. Der (angebliche) Sinn davon ist, dass der Schulleiter darauf achten soll, dass das Niveau der Klassenarbeiten der Schule in den unterschiedlichen Klassen ähnlich ist.

    Kann die Schulbegleitung ihre Pause ggf. im Pausenzeitraum haben?

    In der großen Pause ist die Schulbegleitung mit draußen. Das ist auch unbedingt notwendig, dass das Kind einzeln beaufsichtigt/beobachtet wird. Gerade in der großen Pause gibt es ein großes Gefährdungspotential. (weglaufen, an anderen herumziehen, herumdrücken)


    Nachtrag 1:

    Bundesland Bayern


    Nachtrag 2:

    Es ist schon klar, dass die Lehrkraft die generelle Aufsichtspflicht hat. Aber ohne die Augen und Mithilfe der Schulbegleitung, also alleine, kann sie gar nicht alle gefährlichen Dinge wahrnehmen.

    Folgender Fall:

    Ich habe ein Downkind mit Schulbegleitung. Da die Schulbegleitung etwas länger als 6 Stunden (sie fährt auch mit dem Kind mit dem Bus mit dem Kind mit) unterwegs ist, muss sie nach eigener Aussage aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause von einer halben Stunde machen.

    Für mich als Lehrerin mit einer Klassenstärke von 28 Schülern ist es natürlich schwierig, das Kind bei der Nichtanwesenheit der Schulbegleitung konsequent im Auge zu behalten. Downkinder kommen manchmal auf Ideen, die man nicht ahnt.


    Jetzt die Frage, vielleicht kennt jemand sich aus:

    Kann man rechtlich von der Lehrkraft erwarten, dass sie, obwohl das Kind eine Schulbegleitung braucht, komplett die Aufsicht während ihres Unterrichts für die besagte Pause der Schulbegleitung übernimmt? Irgendwie habe ich im Hintergrund die Befürchtung, dass ich, wenn mir etwas entgeht, sprichwörtlich "mit einem Fuß im Gefängnis" stehe.

    Ich hatte auch schon Fälle mit einer Förderung, finanziert durchs Jugendamt.

    Allerdings geht da mindestens eine Diagnose durch einen Kinder- und Jugendpsychiater voraus.

    Hier gibt es sozusagen in Bayern erst eine Untersuchung und Diagnose durch Profis.


    Der Weg in Bayern ist normalerweise so:

    Der Lehrkraft fällt es etwas auf und sie bespricht sich mit den Eltern. Danach überlegt man, welche Experten man zur Diagnose hernimmt: Meistens empfehle ich erst eine Testung durch die Schulberatung (Beratungslehrkraft oder Schulpsychologe)oder durch den MSD (mobiler sonderpädagogischer Dienst), je nach Auffälligkeiten. Dann sieht man weiter. Bei dem erwähnten Paragraphen braucht man allerdings einen Kinderpsychiater. Meistens schickt man da weiter - der Kinderpsychiater ist schulunabhängig.


    Was mich in dem Eingangsbeitrag iriitiert, ist, dass die Schule gleich von diesem Paragraphen spricht. Das wäre bei uns das Ende eines langen Weges. Das muss erstmal solide durch Experten ausgetestet werden.


    kneipentour

    Ich würde dir raten, selbstständig zu einem Kinderpsychiater zu gehen.

    Ich selbst habe einmal als Mutter - lange ist es her - mit der Schule eine negative Erfahrung machen müssen. Da hat man gewisse Auffälligkeiten bei meinem Sohn gesehen. Die Schule hatte sich als Konsequenz überlegt, das Kind wieder auszuschulen. Ich habe dann privat von einer entsprechenden Stelle meinen Sohn testen lassen - das Testergebnis hat der Einschätzung der Schule widersprochen. Allerdings hat die Schule auch eine Testreihe initiiert und selbst gesehen, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hat. Das hat man mir gegenüber als Mutter vom Fach allerdings nur halbwegs zugegeben, weil man sich keine Blöße geben wollte. Mein Sohn war am Anfang des ersten Schuljahrs so ein bisschen neben sich und hatte gewisse Anpassungsprobleme, die die unerfahrene Lehrkraft mit Unterstützung des Schulleiters in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit interpretiert hat. Na ja, nach dem Lehrerwechsel im 3. Schuljahr ist er aufgeblüht, schließlich aufs Gymnasium gegangen und hat studiert.

    Ich habe zwar ein Downkind in meiner Klasse, doch durch den Lockdown fand im letzten Schuljahr kaum Sportunterricht statt, so kann ich deine Fragen nicht beantworten. (Habe mir den Fragebogen angeschaut.)

    Vielleicht sollte ich erwähnen, dass Downkinder nicht über einen Kamm geschert werden können. Das Downkind, das ich habe, hat seine Stärken, was die Behinderung angeht, im sportlichen Bereich. Das ist auch dem geschuldet, dass es hier frühzeitig gefördert wurde und Geschwister hat, mit denen das Mädchen privat weitläufig herumtobt.

    Ich glaube nicht, dass das ein See in Deutschland ist. Ich wohne so, dass ich gut in die Alpen fahren kann, aber so einen See habe ich nicht in Erinnerung mit steil abfallenden Bergen, einer größeren Ansiedlung und Schiffsverkehr in den deutschen Alpen. Beim Tegernsee, Chiemsee, Ammersee usw. sind die Berge zu weit weg.

    Du könntest eine Frist setzen,

    ... die vielleicht den schon wieder unterrichtenden Teil der LehrerInnenschaft berücksichtigt.

    Frist fände ich gut - dann kann man es ja für Googeln freigeben. Vielleicht findet man es ja dadurch.

    Ich denke, dass ist auch eine Frage des Vertrauens gegenüber den Lehrkräften der eigenen Schule.

    So sehe ich das auch. Ich finde es ein Unding, dass Lehrkräfte wie unmündige Schüler im vorausgehenden Misstrauen überwacht werden. Wenn es einmal Probleme gegeben hat, dann kann man als Schulleitung immer noch mit dem betreffenden Kollegen eine Verfahrensweise zur Verhindung weiterer Missgeschicke vereinbaren.

    Spricht ja schon für den bayerischen Kontrollzwang, genauso wie das "Errechnen" der Noten.

    Na ja, ich habe, bevor ich nach Bayern ging, 12 Jahre in Baden-Württemberg unterrichtet. Zu der Zeit war das Errechnen der Noten in Ba-Wü auch noch üblich.

    Es gibt durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern. Für mich war in Ba-Wü prägend, dass ich ja nie die Aufsichtspflicht verletzen darf, alles absichern und alles ins Klassenbuch eintragen muss. Und alles Schülern und Lehrern transparent machen!

    In Bayern nimmt man die Aufsichtspflicht nach meinen Erfahrungen etwas lockerer, lässt mal mehr laufen. Zumindest ist das nicht so im Bewusstsein des Kollegiums verankert. Da komme ich mir manchmal wie ein Exot vor. Die Transparenz ist zwar da, aber nicht so extrem eingefordert wie ich sie von Ba-Wü her kenne. Dafür wird man - wie du schon richtig festgestellt hast - mehr bei seiner Notengebung kontrolliert. Meine letzten beiden Rektoren wollten/wollen sogar die Elternbriefe sehen, bevor sie rausgehen. Also irgendein Kontrollzwang scheint es in Bayern tatsächlich zu geben. Ich kann mir auch erklären, woher das rührt. Man will da schon gewisse Elternproteste im Vorfeld bzw. Schwierigkeiten mit Eltern verhindern. Ich habe bei uns schon öfter erlebt, dass, wenn sich etwas ändert, es ein Gerichtsverfahren vorher gegeben hat. Deswegen sind ja so viele Juristen im Kultusministerium (zumindest in Bayern).

    Allerdings wundert mich dieses genaue Kontrollieren der Schulaufgaben am Gymnasium schon und ich frage mich, auf welchem Hintergrund das entstanden ist. In der Mittelschule ist das nämlich nicht so.

    Caro07 : Wie sieht das denn inzwischen an bayrischen GS aus, gibt es da auch die Respizienz und wenn ja, führt die mangels Fachleiterstellen an den GS dann der SL für alle Lehrkräfte durch

    Nein, eine solche vollumfängliche Überprüfung der Proben an Grund- und Mittelschulen (dafür kann ich auch sprechen) gibt es nicht.

    An der Grundschule geben wir nur ein Leerexemplar der Probe, die Notenverteilung und den Durchschnitt bei der Schulleitung ab. Diese ist verpflichtet, zu überprüfen, ob das Niveau der Proben passt. Meine aktuelle Schule, an der ich schon sehr lange bin, macht das schon immer so. Ob das an anderen Schulen auch so genau gehandhabt wird, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist der Rektor bzw. die Rektorin verantwortlich für die Überprüfung des Niveaus der Proben.

    Das hat bei uns etwas mit dem Übertritt zu tun. Wir geben nur die übertrittsrelevanten Fächer ab - D, M und HSU.


    Zauberwald

    Das parallele Schreiben der Proben ist nicht mehr gefordert und in Rücksicht auf die der Klasse zugeschnittenen Didaktik ziemlich umstritten. Die Diskussionen darum fingen vor 20 Jahren mit dem Lehrplan 2000 an, wo erstmals die Individualisierung mehr in den Vordergrund rückte und jetzt sind wir schon beim nächsten Lehrplan (Lehrplanplus), der die einzelnen Kompetenzen in den Vordergrund rückt.

    Unsere Schule hat sich schon länger davon verabschiedet, wir sind 5 bzw. 6 zügig. Diesen Arbeitsaufwand der gemeinsamen Klärung umstrittener Fragen bei der Korrektur können wir andererseits auch gar nicht mehr leisten, weil wir uns da ständig zu Korrekturen zusammensetzen müssten. Außerdem müssten wir dann haargenau dasselbe im Unterricht machen, denn für die eine Klasse könnte eine Aufgabe nur reproduzierend/reorganisierend sein, für die andere Klasse eine Transfer/ problemlösende Aufgabe. Wir arbeiten meistens in Zweierteams, da schreiben wir meistens - also wo es sich ergibt, parallel, manchmal übernehmen wir auch nur gegenseitig Aufgabenteile.

    Eine Musterlösung mit evtl. Alternativen sollte man vorher erstellen, um zu sehen

    - ob die Punkteverteilung auf die Lösung passt

    - die punktemäße Verteilung auf die Anforderungsbereiche stimmt (manche Aufgaben decken unterschiedliche Aufgabenbereiche ab).


    Hinterher ist es wichtig, auch nicht erwartete Schülerantworten auf die Aufgabe zu reflektieren, denn manches passt dann doch. Das kommt immer darauf an, wie die Aufgabe gestellt ist. Wir haben bei Leseproben (Proben heißen die Arbeiten in Bayern in Grund- und Mittelschule), manchen Sachkundefragen, Textaufgaben in Mathematik z.B. oft schon andere Lösungen gehabt als wir erwartet haben, die in einer gewissen Weise richtig waren. Das muss man dann später reflektieren. Ich erstelle fast zu allen Proben eine Musterlösung bzw. notiere mir wenigstens die Wertung auf.

    Die Schüler bekommen allerdings keinen Erwartungshorizont, ich mache es so wie Kiggie - wir besprechen bei Rückgabe die Proben und rechnen in Mathematik teilweise strittige Aufgaben nochmals gemeinsam. Außerdem erkläre ich den Schülern, wie die Punkte zustande kommen. Ansonsten schreibe ich oft schon mal die Lösung in die Probe rein, wo ich denke, dass das strittig wird oder kommentiere, was ich erwartet hätte.

    Ich habe so gut wie nie Nachfragen bei den Proben, trotz Übertrittsklassen. Gerade im 4. Schuljahr will man ja im Vorfeld genau arbeiten um den lästigen Diskussionen mit Eltern zu entgehen. Ganz selten probieren manche über Punkte zu verhandeln, doch wenn die Probe gut vorbereitet ist und und die Korrektur (mit Hilfe eines vorherigen Erwartungshorizontes) durchdacht ist, kann man da gut argumentieren.

    Mit der Zeit bekommt man ein Gefühl, was wichtig ist für die Schüler zum Nachbesprechen und was man in die Proben reinschreiben sollte.

    Wenn man es ganz genau nimmt, dürfte man nicht einmal gekaufte Kopiervorlagen verwenden, wie es seit Jahrzehnten üblich war/ist. Da hinkt mal wieder das Gesetz der Praxis hinterher und keiner hat' s gemerkt.

    Wir haben in der Regel eine Woche vor Unterrichtsbeginn Start mit einer voll geplanten Woche für Konferenzen, Bildungsgangsarbeit, Erste Hilfekurs, Teambuilding und was der Schulleitung sonst noch so einfällt. In der Regel so von 9-15 oder 16 Uhr.

    Es ist die Frage, ob man dann während des Schuljahrs wenigstens etwas Ruhe hat. Bei uns ist oft bis zu den Weihnachtsferien ein Nachmittag pro Woche besetzt (mit wenigen Ausnahmen) mit Konferenzen, längeren Dienstbesprechungen, Fortbildungen (SchiLFs), Elternsprechtag... Dazu kommen noch Teamsitzungen. Den 1. Hilfekurs machen wir meist am Wochenende. Danach geht es etwas reduziert weiter, wenn wir Glück haben, 14tägig - wenn wir die LEGs haben, wird mit den längeren Dienstbesprechungen und Fortbildungen zurückgefahren.

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