Hallo Lehrerforum,
ich habe eine etwas merkwürdige Situation an meiner Schule. Mein Schulleiter ist in letzter Zeit des öfteren außer Haus, deswegen ist seine Erreichbarkeit in der Schule deutlich eingeschränkt, es gibt stellenweise Probleme, ihn vor Ort zu sprechen (eigener Unterricht, Erreichbarkeit,...).
In meinem Arbeitsbereich außerhalb des Unterrichts, der mit von ihm bzw. seinem Vorgänger übertragen wurde, habe ich seit einigen Wochen deutliche Probleme und möchte diese mit meinem Schulleiter besprechen. Hierzu habe ich vor fast drei Wochen per Email um einen persönlichen Gesprächstermin gebeten. Zwei Wochen nach dieser Email hatte ich noch keine Antwort von meinem Schulleiter, eine erneute Erinnerung bleibt seit einigen Tagen ebenfalls unbeantwortet.
Ich halte diese Situation für äußerst merkwürdig, da ich der Auffassung bin, dass ein Schulleiter verpflichtet ist, einem Gesprächswunsch eines Kollegren nachzukommen. In mir wird der Eindruck erweckt, dass er mich, aus welchen Gründen auch immer, ignoriert und meine Anfragen nicht beantwortet.
Meine Frage: habe ich eine rechtliche Handhabe, ihn zu einem gewünschten Mitarbeitergespräch zu verpflichten? Könnte ich im Gegenzug meinen Arbeitsbereich niederlegen, weil ich von seiner Seite aus keine Unterstützung erhalte? Gibt es eine "Nettikette", die eine zeitnahe Beantwortung per Email vorgibt (die Kommunikation in unserem Kollegium per Email ist gang und gebe)?
Eure Einschätzung würde mich interessieren, vielen Dank dafür.