Beiträge von sam1976

    Es geht mir nicht darum, ob es sinnvoll und / oder kollegial ist, bei geplanter Absenz Material vorzubereiten.

    Selbstverständlich ist es kollegial und meistens auch sinnvoll (sofern die Arbeitsaufträge von der Vertretungslehrkraft dann auch genutzt werden).

    Und auch wenn ich dazu nicht verpflichtet werden kann, mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, bereite ich Arbeitsaufträge vor.


    Wenn die SL sagt, man müsse es tun, ist das noch lange keine Rechtsgrundlage.

    Wenn man Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung hat, muss man dies übrigens "unverzüglich" dem Vorgesetzten melden. (§ 36 (2) BeamtStG, das gilt übrigens für alle, bundesweit)

    (Andernfalls trägt man als Beamter die volle rechtliche Verantwortung!)


    Mir ist immer noch nicht klar, wo ich es in diversen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen, ... finde, dass ich zu verpflichtet werden kann, Arbeitsaufträge zu erstellen, wenn ich dienstlich (oder privat) meinen Unterricht nicht planmäßig halten kann?

    Zur Teilnahme an einer Fortbildung (oder eine andere dienstliche Aufgabe) wird man nicht dienstbefreit. Sie gehört ja mit zu den Dienstpflichten und während der Ausübung meines Dienstes bin ich entsprechend versichert.

    Um an der Fortbildung oder Klassenfahrt voll umfänglich teilzunehmen, zusätzlich noch Vertretungsmaterial bereit stellen zu müssen?

    Auch wenn es zu meine Dienstpflichten gehört, würde ich bei der Mehrarbeit versuchen, denen aus dem Weg zu gehen.


    Wieso sollte ich eine Sonderaufgabe in der Schule übernehmen, bei der eventl. mal mein Unterrichts ausfällt, wenn ich dann noch zusätzlich Material vorbereiten müsste?

    Vertretungsregelung in Hessen:

    - Beamte und Angestellte in Vollzeit: bis zu 3 Stunden pro Monat

    - Beamte in Teilzeit: je nach Teilzeitquote bei 2/3 Stelle -> 2 Stunden pro Monat, bei 1/2 Stelle -> 1,5 Stunden? nein 1h. Bei der 2. Stunde wird die Quote überschritten.

    Über mehrere Monate hinweg lässt die Pflichtstundenverordnung keine Bilanzierung zu.

    Wenn die Quote überschritten wird hat man Anspruch auf einen Ausgleich der insgesamt im Monat geleisteten Mehrarbeit.


    Angestellte in Teilzeit leisten keine unentgeltliche Mehrarbeit. Jede Mehrarbeit wird gemäß Tarifvertrag voll ausgeglichen.

    Bei den anderen gilt die Mehrarbeitsvergütungsverordnung.

    In Hessen kann die Schulleitung Lehrkräften (§ 16 7. LDO in Verb. mit § 16 UrlaubsVO) bis zu 14 Tage pro Schuljahr Dienstbefreiung genehmigen.


    Wenn ich auf einer Fortbildung bin oder einer anderen schulischen Verpflichtung nachgehe, soll ich doch in vollem Umfang dem Nachgehen und nicht noch (unbezahlte) Mehrarbeit leisten müssen.


    Es gibt doch zwei Möglichkeiten:

    1. Die Stunde fällt aus.

    2. Die Stunde wird vertreten. Die Person, die mich vertritt, bereitet die Stunde vor und nach. Aus kollegialen Gründen kann man da ja behilflich sein, aber in Hessen finde ich (bisher) keine Verpflichtung dazu.

    (Wenn es eine gibt, gebe ich meinen Fehler gerne zu. ;) )

    In welchen Gesetzen oder Verordnungen ist es denn geregelt, wann man bei Absenz Vertretungsmaterial bereit zu stellen hat?


    Fall 1:

    Wenn ich krank bin, bin ich krank, auch wenn es eine geplante OP ist. Ich habe mich dann voll auf die Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit zu konzentrieren.

    Fall 2:

    Anderweitige Dienstverpflichtungen, wie ein- oder mehrtägige Ausflüge (Klassenfahrten), Fortbildungen, ...

    Ich soll doch in vollem Umfang dann meinen Dienstpflichten währenddessen nachgehen.

    Wenn ich dann noch zusätzlich Unterrichtsmaterial, leiste ich dann nicht unbezahlte Mehrarbeit?

    Warum sollte ich mich dann aus eigenem Antrieb um die Teilnahme an Fortbildungen, Projekte, Klassenfahrten und anderen schulinternen Sonderaufgaben bemühen.


    Wenn einer Lehrkraft eine Stunde ausfällt, muss sie für diese weder Vor- noch Nachbereitung machen. Wird sie anderweitig als Vertretung eingesetzt, dann ist ihre Arbeitszeit voll und ganz erfüllt, also auch mit der Vor- und Nachbereitung. Selbst externe Vertretungskräfte werden für Vor- und Nachbereitung sowie für den Unterricht bezahlt.

    In Hessen müssen Landesbeamte bis zu 5 Zeitstunden pro Monat unentgeltlich Mehrarbeit leisten. Für Lehrkräfte wird das umgerechnet auf 3 Unterrichtsstunden, also 3 x 45 Minuten. Das wäre doch äußerst ungerecht anderen Beamten gegenüber, wenn da nicht die Vor- und Nachbereitung mit eingerechnet würde.


    Wieso sollte ich dann dazu verpflichtet werden, eine oder mehrere Stunden vorzubereiten, wenn andere dafür quasi bezahlt werden?


    Der Faktor Kollegialität sei einmal ausgeklammert.

    Auch ich bin dankbar für Vertretungsmaterial, wenn ich spontan eine Stunde in eine fremde Klasse muss.

    Umgekehrt bereite ich ja auch hier und da etwas vor, wenn mein Unterricht ausfällt, selbst wenn ich einen oder mehrere Tage eine Dienstbefreiung genehmigt bekomme. Dienstbefreiung heißt Befreiung von sämtlichen Diensten.


    Mir geht es ausschließlich um die Frage, wo ich rechtlich dazu verpflichtet werde, bei geplanter oder ungeplanter Absenz etwas vorzubereiten?

    Wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt werden sollte, ohne dass eine Wiedereingliederung gemäß SGB angeboten wurde, würde die ohnehin auf wackeligen Beinen stehen.

    Wenn Deine Mutter zum nächsten Schuljahr wieder anfangen will, sollte sie eine Wiedereingliederung nutzen, um nicht sofort wieder mit 100% loslegen zu müssen.

    Warum gibt es Lehrkräftemangel? (in den nächsten 10 - 15 Jahren wird erwartet, dass 45000 Stellen nicht besetzt werden können!)

    Weil der Job nach einer Weile immer noch so attraktiv, dass alle dorthin stürmen?

    Warum wird alles mögliche und unmögliche Lehrer?

    Weil die Besten der Besten eigentlich in den Schuldienst gehören, um der nachfolgenden Generation das Beste vom Besten angedeihen zu lassen.

    In hochmodernen Gebäuden mit immer möglichst aktuellen individuell zugeschnittenem Unterrichtsmaterial.


    Wieso sollte man sich als Bestdotierter aus der Hochschule kommend sich für die Schule entscheiden? Idealerweise, siehe oben.


    Wenn man sich aber die Arbeitsbedinungen anschaut, kann einem die Motivation sehr schnell vergehen.

    In Hessen gab es von der GEW eine Challenge "marode Schulbauten". Gebäude mit Tafeln aus den 60ern (Kreide), in die es hineinregnet, weil das Dach mangels Mitteln seit Jahren undicht ist, kann man im Sommer als Sauna nehmen, weil sie schlechter isoliert sind als jedes Wohnhaus.

    Die Landesvorsitzende der Hessen-GEW wurde in der heute-show auf die Schippe genommen, weil sie zu Coronabeginn forderte, dass die Schüler sich ihre Hände mit Seife waschen sollen.

    Wir haben Klassengrößen, da wundert es einen, dass man so schnell so viele Namen lernen kann. Von individieller Förderung reden ist angesicht der Klassengrößen und Unterrichtsstunden gar keine Rede mehr, wird aber gefordert.


    Boni für Lehrkräfte würde ich anders nennen: wöchentliche Motivationszahlung damit man unter den Bedingungen bereit ist, zu arbeiten.


    Erst alle Arbeitbedingungen auf den neuesten Stand bringen. Die sonstigen Dienstpflichten auslagern und die Experten ihren Job machen lassen. Es redet ja mittlerweile einem jeder rein, weil alle mindesten 9 - 13 Jahre Schule hinter sich haben und darum genau wissen, wie es läuft.


    Ohne die o.g. Verbesserung werden die Länder mit Sicherheit den Lehrkräftmangel nur mit noch mehr Ungelernten stopfen und sich danach vor die Kamera stellen und sich selbst loben.


    Was, außer der Verbeamtung reizt denn dann wirklich am Job?


    Nicht falsch verstehen, ich bin seit bald 20 Jahren Lehrer und mir gefällt das Kerngeschäft (Unterricht) immer noch! Ich bin mit Herzblut Lehrer! (Auch wenn man es lesen kann 8))

    zu 1. Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen und wenn die Schulleitung nichts unternimmt, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dass eine DAB das Klima nicht gerade positiv beeinflusst, dürfte klar sein. Aber zumindest liegt der Vorgang auch bei einer höheren Instanz. Wenn die dann die Schulleitung deckt, ist das natürlich umso peinlicher.


    zu 2. Wer eine Krankmeldung abgegeben hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb man gefehlt hat. Bezülich Fürsorgepflicht wird es erst interessant, wenn ein BEM anstehen könnte. Dass eine Schulleitung nach dem Grund des Fehlens fragt, halte ich schon für extrem respektlos und übergriffig.

    Hallo,
    zumindest in Hessen sind solche regelmäßigen Teamsitzungen nicht Teil der Dienstpflicht.
    Man hat zwar Anwesenheitspflicht bei Klassenkonferenzen, aber die Schulleitung kann nicht ohne Weiteres generell eine monatliche Klassenkonferenz vorschreiben.
    M. E. sollte die Zeit 1 zu 1 auf das eigene Stundendeputat angerechnet werden, bzw. vom Personalrat wegen nicht zugestimmter Mehrarbeit abgelehnt werden.


    Andersum: Mal die Schulleitung fragen: "wo steht das?" Und sich von der SL über diese Dienstpflicht anhand der geltenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse, ..."belehren" lassen. Danach ist man schlauer

    Aus dem Hessischen Beamtengesetz:
    § 64 Beurlaubung aus familiären Gründen
    (1) Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche
    Belange nicht entgegenstehen, Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt 14 Jahren zu
    gewähren
    , wenn sie oder er
    1. ein Kind unter 18 Jahren oder
    2. eine pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
    tatsächlich betreut oder pflegt.


    Wenn sich die Schulleitung beim aktuellen LehrerInnenmangel an Grundschulen dagegen sträubt, ist das nachvollziehbar. Aber das ändert nichts an dem Anspruch aus dem HBG. Zumal der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber des / der Beamten / Beamtin hat, sondern auch für die Familie.

    Wenn du so lange krank warst, müsstest du doch Anspruch auf ein BEM (Berufliches Eingliederungsmanagement) haben. Im Rahmen des BEM ließe sich ein Wiedereingliederungsplan inklusive Versetzung an eine andere Schule mit deinem Arzt aushandeln.
    Wenn du innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt länger als 6 Wochen erkrankt warst, hast du meines Wissen Anspruch auf ein BEM.
    Die 6 Wochen müssen nicht am Stück sein und die Krankheiten können auch verschieden sein.
    Deine Schwerbehindertenvertretung dürfte der Experte in dieser Richtung sein.

    Hallo,


    auch wenn ich aus Hessen komme, dürfte sich in den Grundsätzen des Beamtenrechts nicht viel anders sein.


    Prinzipiell besteht kein Recht auf Versetzung. Wenn dem Antrag eine Begrüdung, nähere Ausführung der familären Gründe, beigelegt ist, dürfte dort schon eine gewisse Dringlichkeit zu erkennen sein. Schließlich hat der Dienstherr nicht nur eine Fürsorgepflicht seiner Beamtinnen und Beamten sondern auch seiner Familien gegenüber.


    Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, dass man bei einer Verbeamtung auf Probe, keinen Versetzungsantrag stellen dürfte.


    Nebenbei hast du ja die Möglichkeit, die Elternzeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 8. Lebensjahr des Kindes auf insgesamt 36 Monate zu verlängern.


    Viele Erfolg!


    sam1976

    Eine pauschale Regelung, wer zu viel fehlt, erhält Punktabzug, widerspricht meines Wissens sowohl der VOGSV als auch der OAVO.
    Wenn die Gesamtkonferenz eine Regelung basierend auf § 133 (1) 9. beschließt, darf sie trotzdem nicht pauschal jeden Schüler über einen Kamm scheren. Mit Grundsätzen für eine einheitliche Leistungsbewertung ist nicht gemeint, wer eine bestimmte Zeit fehlt, erhält einen Punktabzug. Formal muss ein Schüler, der in einem Fach eine Stunde anwesend war, sonst entschuldigt fehlt, auf Grundlage dieser Stunde bewertet werden.


    Da wäre es meines Erachtens sogar Pflicht des Schulleiters, den Beschluss überprüfen zu lassen und ggf. aufheben zu lassen.


    Was gesetzeskonform wäre, ist z.B. per Klassenkonferenzbeschluss einem Schüler nur noch die Fehlzeiten zu entschuldigen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
    Was hindert aber eine Klassenkonferenz mit entsprechenden Begründungen das bei 1/3 der Klasse zu bechließen?


    Pauschal für ganze Klassen, Jahrgänge oder die ganze Schule darf die Regelung nicht getroffen werden.


    Wer dem Arzt, der Verfasser der Bescheiniung nicht traut, kann das über Schulleitung und Schulamt ja anmahnen, so dass´entweder der Arzt überprüft wird bzw. Schüler zum Amtsarzt geschickt werden. Aber das Fass ist echt groß .... Wer das aufmachen will....

    Prinzipiell ist das Einstellen von Übungsleitern für den Sportunterricht in Hessen ja jetzt schon möglich, ohne eine selbstständige Schule zu sein.
    Ich kann Meike nur zustimmen. Dieses eine Prozent mehr an Stundendzuweisung geht auf Kosten einer zumindest auf dem Papier stehenden Transparenz und Mitbestimmung vor allem der Konferenzen.
    Formal wäre es in einer selbstständigen Schule möglich, bei einer Zuweisung einer Stelle für das gleiche Geld zwei Leute ohne jede pädagogische Ausbildung einzustellen. Wenn sie mangels Ausbildung so niedrig eingruppiert werden, könnte man auf Kosten der Kompetenzen doppelt so viele Leute unterrichten lassen.
    Nur zu welchen Lasten? Ausgleichen muss es dann das Restkollegium, das entsprechend ausgebildet ist, zusätzlich zu dem nicht zu wenigen sonstigen Dienstpflichten.
    Daher kann ich auch nur von einer SES abraten.

    Ich kann Tarjon nur zustimmen. Meine Schulleitung beispielsweise ist zu Beginn der Sommerferien auch schon mal in die Planung gestartet, ohne zu wissen, wie sie 100 Lehrerstunden besetzen soll.
    Es kam auch schon vor, dass während der Sommerferien, nachdem der Plan fertig war, eine Lehrkraft plötzlich woanders eine Planstelle erhielt. "Dumm gelaufen" für den Leistungskurs, den diese Lehrkraft mitten im Laufe der Oberstufe übernehmen sollte.


    Andererseits habe ich es auch schon erlebt, dass ich donnerstags vor Schubeginn einen Stundenplan erhielt und per Zufall am ersten Schultag in ein Fach schaute, um zu merken, dass ein neuer Plan mit anderen Lerngruppen dort lag.
    So viel Verständnis man auch für die Planer haben mag, aber was soll man eine andere Lehre daraus ziehen, als zu warten bis zum letzten Augenblick, bevor ich mir Gedanken und Pläne für Sahanalyse und wie das alles heißt, mache. Nachher habe ich anstatt einer H7 in Mathe plötzlich eine G9 und eine R7 in Physik. Dann kann ich mir meine Planungen ins Archiv, Unterordner "Dumm gelaufen", ablegen.


    Wenn man dann startet, hat man auch deutlich weniger Langeweile, weil ja parallel zur Stundenvorbereitung die Jahresplanung auch stehen muss, von Übergaben und etlichen Konferenzen mal abgesehen. Ich suche da auch noch den Mittelweg. Außer Berufserfahrung, die eine Grobplanung in allen Fächern, allen Schulzweigen und Jahrgängen beinhaltet, ist mir noch nichts eingefallen.
    Aber bei einer kooperativen Gesamtschule mit 3 Schulzweigen dauert es, bis man in allen seinen Fächern alle Jahrgänge und Schulzweige mal durchlebt hat.

    @ WillG:
    Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz § 133 (1) 2. Satz:
    Sie [Die Gesamtkonferenz] entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere über
    1. Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule, das Schulcurriculum ( § 4 Abs. 4 )
    sowie über den Einsatz von Beratungsdiensten und Beratungslehrerinnen und -lehrern,
    2. Vorschläge für ein Schulprogramm und zur Entwicklung, Gliederung und Organisationsänderung der
    Schule,
    3. die Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen und die Umsetzung der Aufgabengebiete (
    § 6 Abs. 2 und 3 ),
    4. die Auswahl der Fremdsprache, in die in der Grundschule einzuführen ist,
    5. Art, Umfang und Beginn der Fachleistungsdifferenzierung in der Förderstufe ( § 22 Abs. 6 , der
    Mittelstufenschule ( § 23c Abs. 5 ) und der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule (
    § 27 Abs. 2 ) sowie des schulzweigübergreifenden Unterrichts in der verbundenen Haupt- und
    Realschule ( § 23b Abs. 2 ) und der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule ( § 26 ),
    6. die Einrichtung eines zehnten Hauptschuljahres ( § 23 Abs. 2 Satz 2 ),
    7. die Einrichtung von Fachrichtungen und Schwerpunkten in beruflichen Schulen ( § 43 Abs. 2 ),
    8. fachübergreifende und fächerverbindende Unterrichtsvorhaben, die sich über einen Zeitraum von
    mehr als vier Wochen erstrecken, unter Beachtung des Schulprogramms,
    9. Grundsätze für eine einheitliche Leistungsbewertung,
    10. die Bildung besonderer Lerngruppen,
    11. Vorschläge für die Verteilung und Verwendung der der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel,
    12. Grundsätze für die Einführung zugelassener Schulbücher und digitaler Lehrwerke ( § 10 ) und die
    Auswahl und die Anforderung von Lernmitteln,
    13. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und für die Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne
    sowie für die Übertragung besonderer dienstlicher Aufgaben,
    14. Vorschläge für den schulischen Fortbildungsplan,
    15. Grundsätze für die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten sowie
    16. Angelegenheiten, die ihr durch Rechts- und Verwaltungsvorschrift zugewiesen sind.


    In 1. heißt es Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, wenn Klassenfahrten, Schulfeste, Tag der offenen Tür da nicht darunter fallen, dann vielleicht unter 2., dort ist das Schulprogramm erwähnt, sind die Veranstaltungen dort aufgelistet, keine Chance, 15. gibt es auch noch, man kann über die Grundsätze entscheiden, welche dienstlichen Tätigkeiten angerechnet werden.


    Was Klassenfahrten angeht, wird im entsprechenden Erlass sogar darauf hingewiesen, dass sie ein wichtiger Teil des Erziehungsauftrags der Schule sind, also sind die Grundsätze in der GK abzustimmen.


    Wenn es um Veranstaltungen geht, die gesetzlich nicht geregelt sind, und die Schulleitung will diese "durchdrücken" greigt in Hessen das Hessische Personalvertretungsgesetz mit § 74 (1) 2. Bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung (also Mehrarbeit) hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung.

    Wenn es in den Aufgabenbereich der Schulkonferenz, fällt gebe ich dir Recht, hatte ich nicht im Auge, aber dort sitzen auch Lehrkräfte mit Stimmerecht und können auch eine Mehrheit erreichen, auch wenn sie keine 50 % der Stimmen inne haben, aber Abweicheler gibt es überall...
    Beim Wechsel von einer 5- auf eine 6-Tage Woche trifft das die Unterrichtsstunden und die sind geregelt, aber für diverse Veranstaltungen finde ich leider keine zeitlichen Regelungen...


    Und wenn in der Gesamtkonferenz / Schulkonferenz beschlossen wird, dass zwei Mal pro Schuljahr ein Tag der offnen Tür und zwei Schulfeste ohne Zeitausgleich ausgerichtet werden sollen, dann werden sie aufgrund der Dienstordnung Pflicht inklusive unbezahlter Mehrarbeit.


    Man kann den Zeitausgleich verhandeln, aber man hat kein Anrecht darauf, wenn die Veranstaltungen Teil der Dienstordnungen sind, ohne dass sie Pflicht sind.
    Die Durchführung der Bundesjugendspiele ist in Hessen auch Teil der Dienstordnung und rechtfertigt keinen Anspruch auf Zeitausgleich, es sei denn es trifft Teilzeitkräfte.


    meike: Die Gesamtkonferenz kann doch nach § 133 HSchG beschließen, dass kein Tag der offenen Tür oder Schulfest mehr veranstaltet wird. Dann fallen diese ersatzlos aus.
    Wenn es ein beschlossenes Fahrtenkonzept gibt, in dem in nahezu jedem Jahrgang eine Fahrt stattfinden soll, am besten noch fächerbezogen und klassenübergreifend (Sprache, Sport, ...) hat man auch keine Wahl dank Dienstordnung.
    Aber da die Grundsätze für Klassenfahrten in der GK beschlossen werden, kann man das auch kippen.
    Bei Elternsprechtagen geht dies z.B. allerdings nicht.

    Zunächst ist man als Beamter verpflichtet, die Anweisung auszuführen.
    Als Beamte haben wir ja eien Eid auf die Verfassung gechworen, so dass wir zudem verpflichtet sind, der Schulleitung dies zu remonstrieren, entweder mündlich, wenn es nicht hilft, schriftlich. Ein wenig Diplomatie sollte da schon dabei sein.


    Sollte das alles nicht helfen, under der Personalrat wird ignoriert oder noch schlimmer, bleibt passiv, kann man sich ja mal beim Juristen der Schulverwaltung "informieren", oder beim entsprechenden Dezernenten oder beim Gesamtpersonalrat.


    Auch wenn es immer heißt eine Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) sei formlos, fristlos und fruchtlos, sorgt sie vor allem für die Vorgesetzten der Schulleitung für Arbeit und sind nicht daher sehr beliebt. Zwangläufig muss eine Ermittllung anlaufen, bei er auch die Schulleitung Stellung nehmen muss. (Wieder Mehrarbeit, diesmal für die Schulleitung)


    Wer sich nicht traut, eine DAB alleine zu abzugeben, der Personalrat kann dies tun, aber auch mehrere Kollegen unterschreiben die DAB. Bei der Formulierung sind Gewerkschaften sicherlich hilfsbereit.


    Egal wer nach der DAB recht bekommt, das Klima zwischn SL und dem Personenkreis der Beschwerdeführer wird um einiges kühler werden.
    Man darf aber ein paar Nebenwirkungen nicht vergessen:
    - Die SL überlegt sich das nächste mal genauer, ob sie etwas an dem Regelungen vorbei durchdrücken will, oder nicht.
    - Die SL weiß, dass es rechtskundige im Kollegium gibt.
    - Die Kollegen zeigen ausreichend "Mut", sich für die eigenen Intressen und / oder die der Schulgemeind einzusetzen.

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