Hallo ihr Lieben,
ich kämpfe much gerade durch das deutsche Schulrecht mit Schwerpunkt Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule. Dabei soll ich zwischen den verschiedenen Begriffen wie Grundschulempfehlung, Bildungsempfehlung und Grundschulgutachten unterscheiden. Grob hab ich langsam einen Durchblick über die 16 verschiedenen Regelungen. Allerdings habe ich eine wichtige Frage. Hier mein Problem:
Was ist, wenn ein Schüler aus einem Bundesland ohne Bildungsempfehlung oder Hinweis für eine bestimmte Schulart in ein Bundesland wechselt, wo man einer Schulart zugewiesen wird?
Beispiel: ein Kind zieht Ende Klasse 4 von Bremen nach Sachsen oder Bayern und will dort auf das Gymnasium.
Was ist, wenn ein Schüler aus einem Bundesland mit einer 6-jährigen Grundschuldauer nach der 4 Klasse in ein Bundesland wechselt, bei dem es eine für die Eltern verbindliche Bildungsempfehlung bzw. Schulzuweisung und gibt, weil die GS hier nur 4 Jahre dauert?
Beispiel: ein Kind zieht Ende Klasse 4 von Berlin nach Sachsen oder Bayern und will dort auf das Gymnasium.
Wahrscheinlich wird das Kind doch dann nur durch sein Zeugnis Klasse 4 eingestuft werden und muss dann prinzipiell an den Aufnahmetests und Probestunden teilnehmen. Ich denke, dass das Kind ausserdem die Probezeit also die Orientierungsstufe für die gewünschte Schulart bestehen sollte und auf dieser Grundlage dann eine verbindliche Schullaufbahnentscheidung getroffen werden wird.
Da diese Fälle nur sehr selten vorkommen, würde ich mich über jeden Tipp freuen. DANKE!!