Kleiner Nachtrag nach dem Telefonat mit meiner sehr kompetenten Personalzuständigen der Bezirksregierung.:
Seit Mitte 2021 gibt es einen neuen Erlass, der es erlaubt 32/41 der Arbeitszeit als "Teilzeit in Elternzeit" und nicht wie früher 29/41.
Das bedeutet für mich an einer Sekundarschule mit einem vollen Deputat von 25,5 U-Stunden, dass ich 19,5 U-Stunden arbeiten dürfte.
Rechnerisch sind 32/41 zwar 19,9, aber es muss aus planerischer Sicht immer auf eine "glatte" halbe Stunde abgerundet werden.
Startzeit ist, weil es nicht an Elterngeld gekoppelt ist, der 1.08 2023 (ich darf nicht ab dem 7.8, Schuljahresbeginn, starten, warum weiß ich ehrlich gesagt nicht.), Oder aber 6 Wochen nach den Sommerferien.
Aufhören werde ich 6 Wochen vor den Sommerferien 2024, um während diesen noch volle Bezüge zu erhalten.
Die Empfehlung war es, nicht für 2 Jahre zu beantragen, sondern nur eines und ggf. zu Verlängern, da Verlängern Fristgerecht (8 Wochen) immer ginge, die Elternzeit vorzeitig zu beenden allerdings nur "bedingt", falls wirklich die entsprechende Unterbesetzung da wäre und nur wenn Schule und Bezirksregierung dem zustimmen.