Was man dazu sagen sollte:
Gegen das Land NRW, nicht gegen die beteiligten Lehrkräfte.
Hier ohne Bezahlschranke: https://www.news4teachers.de/2…r-will-nun-schadenersatz/
Klar klagt der Vater gegen das Land NRW, allein schon weil das Land solventer ist als einzelne Lehrerinnen. Selbstverständlich wird das Land versuchen sich das Schmerzensgeld bei den Lehrerinnen zurückzuholen und dabei höchstwahrscheinlich auch auf Grundlage der groben Fahrlässigkeit erfolgreich sein. Am Ende sind die Lehrerinnen für den Rest ihres Lebens also auch finanziell ruiniert, da man sich dieser Schmerzensgeldzahlumgen nicht mittels Privatinsolvenz entziehen kann und der Rechtstitel für die nächsten 30 Jahre vollstreckbar ist.