Beiträge von plattyplus

    denn sonst könnte nicht z.B. ein Anwalt die Abschiebung noch verhindern

    Und du glaubst daran, daß da ein Anwalt noch etwas regeln könnte, bloß weil die GEW das schreibt? Mehr als ein Gnadengesuch einreichen kann der auch nicht mehr. Aufschiebende Wirkung hat das alles nicht.


    Um eines mal ganz klar zu stellen: Ich bin eindeutig dafür, daß wir endlich mal ein Einwanderungsrecht brauchen und nicht alle durch die Asyl-Mühle gedreht werden. Dann aber auch bitte nach kanadischem oder australischem Vorbild. Dort gibt es ein Punktesystem. Für Bildungsabschlüsse, Alter (je jünger, desto besser), Sprachkenntnisse, gesuchte Mangelberufe, kann selber seinen Lebensunterhalt erwirtschaften, ... gibt es Punkte. Hat man ein gewisses Punkte-Niveau erreicht, darf man einreisen und bekommt ein Arbeitsvisum und nach ein paar Jahren ohne polizeilich aufzufallen auch die Möglichkeit die Staatsbürgerschaft zu erlangen.


    Im Umkehrschluß müssen dann aber auch alle gehen, deren Asylgrund entweder nicht mehr besteht oder die den entsprechenden Punktewert nicht schaffen, obwohl sie teilweise schon über Jahre hier leben.


    Und ja, guckt Euch mal an wie Australien mit illegalen Einwanderern umgeht, nur mal so als Kontrastprogramm.

    Zwischen nicht zurückführen und dafür sorgen, dass das noch einmal überprüft wird liegen doch aber auch Welten.

    Was soll da noch einmal überprüft werden? Finde dich einfach mal damit ab, daß es einfach irgendwann mal ein letztinstanzliches Urteil gibt, wo nichts mehr zu überprüfen ist. Das Verfahren ist an der Stelle bereits komplett gelaufen.


    Es ist ja nicht so, daß solche Abschiebungen gleich das erste Mittel der Wahl sind. Zuerst werden die Leute aufgefordert freiwillig zu gehen und ihnen noch eine Geldprämie dafür zugesagt, quasi als Startgeld in der alten Heimat. Wenn sie dies ablehnen, kommt die "normale" Abschiebung, die vorher auch angekündigt wird. Erst wenn das auch nicht funktioniert, weil sie sich der Abschiebung entziehen, kommt es zu solchen Auswüchsen, daß die Leute unangekündigt irgendwo abgeholt werden.

    Moin,
    hier die rechtliche Einschätzung eines Verwaltungsrichters zu der Handreichung:


    "Die Verteilung und Anwendung derartiger Pamphlete innerhalb der Schule verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht (Verbot der politischen Betätigung im Dienst) und das Mäßigungsgebot (vgl. § 33 BeamtStG). Derartige Betätigungen sind disziplinar zu ahnden.

    Inhaltlich gibt das verlinkte Machwerk in mehrfacher Hinsicht falsche rechtliche Informationen. Nur ein paar Punkte dazu: Selbstverständlich kann es strafbar sein, wenn ein Lehrer aktiv eine Abschiebung verhindert. Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt. Dasselbe gilt übrigens für das sog. Kirchenasyl, dazu gibt es schon Verurteilungen von Popen und Kirchenvorständen. Beratung, wie jemand ins Kirchenasyl kommen könnte, wird aber wohl noch straffreie Vorbereitungshandlung sein, die allerdings disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Das dürfte nicht anders zu bewerten sein, als wenn ein Lehrer in der Schule einen minderjährigen Schüler berät, wo er Schnaps oder Drogen kaufen kann. Unvollständig sind auch die Aufzählung, wann eine Abschiebung zulässig ist, und die Angaben zu den Rechtsbehelfsfristen. Falsch ist, dass § 87 AufenthG regelt, ob ein Lehrer/Schulleiter der Polizei Auskunft erteilen muss, wo in der Schule sich ein Schüler gerade aufhält. Das hat nichts mit (genereller) Datenübermittlung an die Ausländerbehörde zu tun, sondern ist ein Fall der Amtshilfe im Einzelfall. Und selbstverständlich muss die Polizei mit der Abholung einer abzuschiebenden Person nicht abwarten, bis es zur Pause klingelt oder die Lehrkraft den Unterricht unterbricht. Die Freiheitsentziehung hat vielmehr in dem Moment zu beginnen, wenn der Schüler von der Polizei gefunden wird. Es ist schlicht eine abwegige Idee zu glauben, dass bei einer Vollstreckungshandlung ein laufender Unterricht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Art von aufschiebender Wirkung hätte, die zur Flucht genutzt werden könnte. Unverhältnismäßig wäre es nur, wenn die Polizei das gesamte Schulgelände umstellen müsste, um die Flucht einer Person aus dem laufenden Unterricht zu verhindern."


    Das wäre dann wohl ziemlich eindeutig?

    Ich empfehle hierzu den Paragraphen 87 des Aufenthaltsgesetz. Dieser schreibt die Mitwirkungpflicht bei Auskunftsersuchen fest, ausgenommen hiervon sind, nach dem Willen des Gesetzgebers eindeutig die Schulen. Und jetzt in Ruhe nochmal darüber nachdenken, welche Intention der Gesetzgeber wohl gehabt hat.

    Und wo steht, daß Landesbeamte aktiv die Arbeit der Polizei behindern dürfen? Nichts Anderes ist das Vorwarnen des Abzuschiebenden nämlich.

    Wem geht's noch so, und was tut Ihr dagegen?

    Urlaub buchen. :)


    Da ich kein Fan des Winters bin, dafür aber die Sommerferien gut daheim verbringen kann, geht es dann über Weihnachten ins Warme.
    Dann ist bei mir als Single auch der Weihnachts-Blues weg, wenn da alle auf Harmonie machen und ich allein unterm Baum sitze. Bei 26°C kommen einfach keine Weihnachtsgefühle auf. :pirat:

    Nimmst du immer alles hin?!? Sorry, aber ich dachte, die Zeiten hätten wir alle hinter uns gelassen.

    Klar nehme ich nicht alles hin. Aber die deutsche Abschiebungspolitik ist durchaus mit meinem Gewissen vereinbar.


    Aber vielleicht habe ich auch als Lehrer an der Berufsschule eine andere Sozialisation erfahren als Du an der Grundschule. Bei mir war in insg. 6 Jahren dreimal die Polizei im Unterricht zu Besuch, um Schüler abzuholen. Einmal ging es gar um einen Mordvorwurf, der sich später auch gerichtlich bewahrheitete. Es steht mir einfach nicht zu diese Arbeit des Rechtsstaats zu unterminieren, indem ich die Gesuchten vorwarne.

    Ein normaler Bürger auf der Straße ist übrigens zu keinerlei Mithilfe bei der Polizei verpflichtet. Wenn ich nix sage, nehme ich lediglich mein Recht wahr - und damit genau das Gegenteil des Untergangs der Rechtsstaatlichkeit. Sonderregeln für Beamte müssen im Zweifel ja irgendwo definiert sein.

    Klar darf der normale Bürger auf der Straße die Klappe halten. Er darf aber die Polizei nicht behindern, indem er z.B. den Delinquenten vorwarnt. Außerdem kann auch der normale Bürger vor Gericht vereidigt werden und darf dann eben nicht mehr die Klappe halten. So gesehen sind wir ab dienstantritt quasi lebensland entsprechend vereidigt.

    Nochmal: Das gerichtliche Überprüfen von Anordnungen IST Rechtsstaatlichkeit.

    Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).

    @Kalle29:


    Hier mal der Diensteid, den man in NRW leistet: "Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."


    Daraus ergibt sich für mich, daß das Ansinnen des GEW zumindest in NRW nicht rechtskonform ist. Was da der GEW macht ist genau der Gegensatz von "Gesetze verteidigen". Daraus ergibt sich für mich die Amtshilfe und das ich eben nicihts unternehmen darf, um die Abschiebung zu vereiteln oder die Gesetze auszuhöhlen, z.B. indem ich den Abzuschiebenden vorwarne, auf das er/sie untertauchen kann. Angestellte müssen die Gesetze nur befolgen, diese aber nicht verteidigen.

    Als Beamter sehe ich mich an meinen Amtseid gebunden. Folglich werde ich das Ansinnen des GEW tunlichst mißachten!


    Oder anders: Bisher hat bei mir die Polizei nur mehrfach Schüler wegen Straftaten aus dem Unterricht geholt. Wenn sie jetzt kommen und jemanden wegen einer Abschiebung abholen, werde ich keinen Widerstand leisten. Ganz im Gegenteil sehe ich mich da eher zur Amtshilfe verpflichtet.

    Bin wieder online und sehe, welche Diskussion ich mit meiner "harmlosen" Frage ausgelöst habe.
    Die Frage war nur, ob ein Schüler eine schriftliche Begründung seiner Note einfordern darf.

    Ich würde sagen "nein". Weil wenn jeder das fordert, komme ich zu nichts Anderem mehr. Unterrichten könnte ich dann bei der Schüleranzahl vergessen. Ich würde auch mal denken, daß der Schüler das nur schriftlich haben will, um dem Lehrer mehr Arbeit zu machen.


    Außerdem meine ich irgendwo mal gelesen zu haben, nagelt mich aber bitte nicht fest, daß gilt: Beiden Noten 1-3 muß der SChüler beweisen, daß er wirklich so gut ist. Bei den Noten 4-6 muß der Lehrer beweisen, daß der Schüler wirklich so schlecht ist.

    Jedenfalls lag bei mir die Priorität in dem Alter nicht auf Schule. Ich sag auch mal: zum Glück!
    Ich werde jetzt regelrecht sentimental...

    Ja,


    wenn wir schon bei den eigenen Erinnerungen sind. Bei uns lag da auch mal ein Spitzen-BH aufm Pult. War aber irgendwie total wirkungslos. Der Pauker hat das einfach ignoriert und Unterricht gemacht. :stumm:

    Natürlich stellt einer ein Schild mit "Bruce Lee" auf den Tisch. Der war dann für den Rest der Stunde eben Bruce Lee. Dazu meinte eine Oberstufen-Schülerin zu mir: "Wissen Sie ... in dem Alter ist man so blöd, da denkt man, der Lehrer glaubt das wirklich."

    Moin,


    bei mir bringen die das auch noch mit 19 Jahren. Bei einem habe ich das dann wirklich mal für den Rest des Schuljahrs durchgezogen und ihm mit falschem Namen angeredet. Wurde dann zum Runing Gag in der Klasse. Irgendwann hing ihm das sowas von zum Halse raus, daß ich hoffe, er hat die Lektion gelernt. :teufel:

    Wenn mir ein kleiner Aspi wie aus dem Lehrbuch durch die Klasse springt und um sich schlägt und tritt und die Eltern sagen - der ist halt so, der ist ganz normal, an einen Besuch beim Facharzt ist nicht zu denken, dann passiert da überhaupt mal gar nichts in Richtung Diagnose.


    Wenn die Schulleitung dann noch nicht mitzieht (d´accord, TequilaSunrise), dann ist sowieso fast alles verloren. Wenn dann dieser kleine Aspi ansatzlos einen sitzenden Mitschüler zusammentritt, und die SL meint, es sei ja das erste Mal und wir sollten das nicht so hoch hängen, dann...

    Mmh,


    also aus Sicht des Mitschülers empfehle ich immer in solchen Fällen direkt Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei zu stellen, damit das Ganze dann dem pädagogischen Zugriff der SL entzogen wird. Und ja, mir hat auch so ein Spezi in eigenen Kindertagen in der Schule die Knochen gebrochen. Anschließend durfte ich bzw. meine Eltern uns bei der SL rechtfertigen, weil wir zur Polizei gegangen sind und Anzeige erstattet haben.


    Also als Tipp für dich: Schick den Aspi doch mal zum Amtsarzt, um feststellen zu lassen, ob er so überhaupt schulfähig ist. ;)

    Also mein Hauptargument gegen die Grundschule war damals ein ganz anderes:
    Als Mann an einer Grundschule könnten manche Eltern und Kollegen einem unterstellen, daß man den Beruf nur gewählt hat, um sich an den Kleinen zu vergehen.


    Als ich Zivi war, hatten wir auf der Kinder-Intensivstation auch nur einen Quotenpfleger, der eingestellt wurde, als die Oberschwester (sorry, heißt heute ja Regionale Pflegedienstleitung) in Kur war. Die Frau hatte nämlich genau mit der Begündung jeden männlichen Bewerber abgelehnt. Ich hatte mit der Frau nur deswegen keine Probleme, weil ich ja nicht freiwillig da war. So ein Stellungsbefehl ist dann ja doch ziemlich bindend und zwanghaft.

    Bei Absentismus ist das Vorgehen so aufwendig und langwierig, dass es sich nicht lohnt es anzugehen.
    [...]Welcher Lehrer wurde denn an der Uni oder im Studienseminar ausgebildet mit unwilligen, unpünktlichen, den Unterricht boykottierenden Kindern umzugehen, so wie es mittlerweile die Gesellschaft erwartet?

    Moin,


    ich verwalte den ganzen Kram auch nur noch. Da bekome ich zwar Ärger mit den Kollegen, weil ich mich weigere bei den Eltern anzurufen sondern gleich alles schriftlich mache, aber ist mir dann auch egal. Sollen sie sich doch die Finger wund telefonieren, bis sie mal jemanden an der Strippe haben und der gerade auch noch zurechnungsfähig ist, also nicht unter Drogen steht.
    Da nehme ich die Formulare, trage die Fehlstunden ein, Kopie geht in die Schülerakte, Original ins Sekretariat und fertig. Wenn es dann knallt wegen der Fehlzeiten, habe ich gleich eine entsprechend dicke Schülerakte, so daß die SL dann eigentlich gar nicht mehr anders kann, als den Typen an die Luft zu setzen. Da ich natürlich gleich schiftlich mahne, gibt es bei mir mehrere schriftliche Mahnungen (zumeist drei), bis ich zur Schulleitung renne. Die Kollegen, die das alles versuchen am Telefon zu klären, rennen dann meist mit einer dünnen Akte mit nur einer Mahnung zum Chef; wird dann natürlich nichts.


    Nur mal, um den Umfang dieser Verwaltung zu verdeutlichen: Bei meiner Klasse im letzten Schuljahr habe ich mit dem Kram zwei Leitz Aktenordner 8cm vollbekommen. Aus der Klasse von einstmals 31 Schülern sind aber auch nur 12-15 übrig geblieben (hängt davon ab, ob die 3 Nachprüflinge am Ende der Ferien bestehen oder nicht).


    Was die Prüfungstermine angeht, erlaube ich mir immer bei den Schülern eine klene Schocktherapie. Bei mir gibt es zu Beginn des Schuljahrs sämtliche Termine. Da kann mir dann keiner erzählen, daß er das nicht mitbekommen hat, weil es ja ach so kurzfristig war. Die gucken mich dann zwar alle schief an, wenn ich Ende August die letzte Klausurtermine für den 5. Juni des Folgejahres ansetze, aber das erspart mir später das ganze Gemaule. :)
    Außerdem stehen die dann auch schon alle im Klassenbuch und die Wahrscheinlichkeit, daß mir ein anderer Kollege dazwischenfunkt, weil dann auf einmal alle Wochen im fraglichen Zeitraum voll sind, ist sehr gering.


    Was das Studium angeht, hatte ich nur in einer Veranstaltung einmal einen Gastvortrag von einem Praktiker. Da ging es darum wie man mit Schülern im Berufskolleg umgeht, die die Hauptschule nach Klasse 6 verlassen haben, weil sie in der 5. und 6. so viele Ehrenrunden gedreht haben, daß sie irgendwann 16 Jahre alt waren. Hat dann doch einigen Studenten die Augen geöffnet. Daraufhin haben wir unsere Profs. der Erziehungswissenschaft gefragt, wie viele Stunden sie denn selber schon in ihrem Leben unterrichtet hätten. Mehr als insg. 6 Monate hat niemand von denen zusammenbekommen. Außerdem werden die ihre Modellversuche bestimmt nicht in den Problem-Klassen machen. So eine Blöße würde sich ja keine Schule geben wollen. Stattdessen werden da immer nur die Vorzeigeklassen vorab ausgesucht.


    Manchmal träume ich davon, mal einen Schulleiter, Prof. etc. in solche Klassen zu schicken und ihnen als Auflage zu geben, daß sie sich aus Referendare auszugeben hätten, die da ihren BdU (=Bedarfsdeckenden Unterricht = Referendar steht alleine vor der Klasse, als wäre er schon fertiger Lehrer) machen müßten und dafür auch bewertet würden. :zungeraus:

    Wenn die SL nicht hinter den Entscheidungen der Klassenleitung steht, geht gar nichts.

    Mmh,
    dazu fällt mir immer nur ein Satz meines ehemaligen Abteilungsleiters im Referendariat ein: "Ein Lehrer, der nicht jeden Schüler auf die Note 6 prüfen kann (also ihn in der Prüfug so zu verunsichern, daß die Prüfung 6 wird), hat seinen Beruf verfehlt!"
    Eigentlich habe ich den Ausspruch total daneben empfunden. Aber wenn es natürlich über disziplinarische Maßnahmen nicht geht, weil die SL mauert, läuft es eben über die Noten. So gesehen macht der Spruch für mich jetzt dann doch echt Sinn. In die Notengebung kann die SL ja nicht reinregieren.


    Ach und: Wenn bei mir jemand zur Nachprüfung unentschuldigt nicht erscheint, schreibe ich eben eine 6 ins Notenheft und fertig. Diskutiert wird das mit niemandem. Dazu sind die Nachprüfungstermine dann noch für die Schüler äußerst unbequem, was die Termine angeht, so daß sie nicht auf die Idee kommen bei gewissen Ärzten Gefälligkeitsatteste zu holen. Um die wirklich Kranken tut es mir leid, aber dank der äußerst ungemütlichen Terminierung habe ich in jeder Klausur nie mehr als maximal 2 Nachschreiber und nicht 10.

    Und genau bei sowas würde man bei uns tatsächlich ein neues Zeugnis drucken lassen. Von Konsequenz keine Spur. "Man kann jemandem doch die Zukunft nicht so versperren". Und der zukünftige Arbeitgeber bekommt dann den

    Bei uns gibt es dann keine neuen Zeugnisse. Wäre ja noch schöner. Meine Schüler kommen auch laufend an, daß sie doch vorgestern in der ersten Stunde beim Kollegen X nur 10 Minuten zu spät gekommen wären und nicht die ganze Stunde gefehlt hätten. Meine Antwort ist dann immer nur: "Im Klassenbuch steht, daß sie nicht da waren und damit sind sie für mich nicht da gewesen."
    Auf das sie es endlich mal lernen bei der Anwesenheitskontrolle (oder auch beim Zuspätkommen) darauf zu achten, wenn ihr Name aufgerufen wird.


    Und was die Lehrerstellen in Abhängigkeit von den Schülerzahlen angeht: Klar gibt es da einen Zusammenhang. Aber hat mich als kleinen Lehrer das zu interessieren? Wenn die SL mich eh schon tageweise abordnet und ich über 100km zur Arbeit fahren darf (einfache Strecke), dann sollen sie mich doch versetzen. Wenn man selber erstmal soweit ist, daß einem auch eine etwaige Versetzung egal ist, lebt es sich gleich viel unbeschwerter.


    Und was die Extragespräche etc. angeht, mache ich das inzw. alles nur noch schriftlich. Gibt da so schöne Textbausteine in Word, so daß man den Breif recht schnell zusammengebaut hat. Hat den großen Vorteil, daß ich gleich eine dicke Schülerakte habe, wenn ich zur SL wandere, um einen Teilkonferenz-Termin zu machen. Die schriftlichen Mahnungen zu verfassen geht für mich schneller als überall hinterhertelefonieren zu müssen. Außerdem kann ich die schreiben wann ich will und nicht wann der Schüler oder die Eltern gerade erreichbar sind.


    Ach und: Bei mir in der Klasse ist auch schon ein Schüler mit einer 6 in Religion geflogen. Er hatte keine weiteren mangelhaften oder ungenügenden Leistungen. NAchprüfung natürlich nicht mehr möglich. Sowas gibts am BK auch. Auf einem Gymnasium wäre das wohl undenkbar, daßda jemand mit einer einzelnen 6 in Releigion, Sport oder Kunst den Abgang macht?

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