Beiträge von plattyplus

    DIe besagten Pullen haben meine Kollegin und ich übrigens eingesammelt und der Schulleitung übergeben, die soll gucken wie sie das jetzt unter die ELtern kriegt

    Ich hätte den ganzen Alkohol vor Ort durch die Schüler in den Ausguß oder draußen auf den Rasen auskippen lassen. Damit wäre für mich der erste Anschiß durch. Man muß ja noch Steigerungspotential haben.


    Zumal du ja selber sagtest:


    Keiner der Schüler war betrunken, im Gegenteil, sie waren erschrocken, dass sich das so schnell in die Extreme entwickelt hatte mit dem Flaschenkauf

    Wir dürfen nicht mal mehr in der Pause mit Sekt anstoßen, wenn jemand Geburtstag hat, ist ja Arbeitszeit.

    Bei mir wars beim 2. Staatsexamen ähnlich. Nach bestandener UPP saßen wir Freitag nachmittags gegen 16 Uhr mit den Kollegen und dem einen Seminarleiter, den ich mit in der Prüfung hatte, im Lehrerzimmer und haben angestoßen, als die Schulleiterin reinkam. Das gab nen Anschiß... von wegen Alkohol auf dem Schulgelände. :pfeifen:
    Auch wenn da gar kein Schüler dabei war oder uns auch nur gesehen hat.

    Das wird situativ vereinbart.

    Bei uns in NRW steht im Schulgesetz §54, Absatz 5: "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich."


    Also müßten wir demnächst Klassenfahrten fakultativ und in den Schulferien anbieten, um rein rechtlich aus der Nummer rauszukommen. :sterne:

    das heißt aber nicht, dass du im Bordell Kondome bereitstellen musst.

    Ich dachte jetzt auch eher daran, daß mich das Gesetz zwingt die da rauszuholen. Wobei ich das garantiert nicht machen würde. Da kassiere ich dann doch eh nur einen Satz Blaue Augen und liege in der Ecke, sollte ich das versuchen.

    @lamaison2:
    Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW gilt ein totales Alkoholverbot im schulischen Umfeld. Die Schulkonferenz kann aber einzelne Ausnahmen definieren. Diese Ausnahmen müssen aber wirklich Einzelfälle sein. So regelt z.B. unsere Schulkonferenz jedes Jahr neu, daß bei der Verabschiedung der Schüler die Schüler und Lehrer (denen wär es sonst auch verboten) mit Sekt anstoßen können.


    Ich frage mich gerade, was der Gesetzgeber bei 25jährigen Berufsschülern vorsieht, sollten sie sich nach dem von Dir genannten nicht genehmigten Kneipenbesuch noch in einem Bordell wiederfinden? Prostitution ist in Deutschland ja vor einigen Jahren legalisiert worden. Hänge ich als Aufsichtspflichtiger dann auch wieder voll drin?

    Gibt es doch...§5 AZVO regelt in NRW

    In §1, Abs. II, Satz 3 AZVO steht aber, daß diese Regelung nicht für Lehrer an öffentlichen Schulen gilt. Für uns gibt es kein Arbeitszeitgesetz. Da muß man sich schon auf die EU-Vorschriften berufen, die das Land NRW nicht in Landesrecht umgesetzt hat, obwohl die Frist dafür schon lange abgelaufen ist. Anders wäre so eine Klassenfahrt ja auch nicht durchführbar. Allein schon, wenn ich daran denke, daß ich als Lehrer in regelmäßigen Abständen noch die Nachtruhe kontrollieren soll.


    Total abwegig sowas. Oder man müßte gleich mit dem dreifachen Personal losfahren, um die Schüler im Schichtbetrieb bewachen zu können. ;)
    Und in jeder Schicht bitte eine weibliche Aufsichtsperson, auch wenn gar keine Schülerinnen in der Klasse sind... :sterne:

    Warum der Gesetzgeber so entscheidet, dürfte einleuchten.

    Manchmal habe ich das Gefühl, daß der Gesetzgeber so entscheidet, weil alle bei der Einbringung der Gesetzesvorlagen an die "normale Schule" denken, also nur vormittags und nur Klasse 1-10.


    Wenn ich da an diese Alkohol-Geschichte denke und dann im Extremfall an die Abendschule, merkt jeder, daß das nicht paßt. Da ist bei mir der jüngste "Schüler" derzeit 25 Jahre alt. Ähnliches gilt für die Arbeitszeiten von Lehrern. Warum gibt es für uns keine gesetzlich geregelten Ruhezeiten? Doch wahrscheinlich nur, weil alle denken, daß Lehrer nur morgens bis nachmittags arbeiten und sich das Problem gar nicht stellt. Das, wie bei mir, Abendschule bis 21 Uhr angesagt ist und man im Extremfall am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder da sein muß, sowas kann sich der Gesetzgeber nicht vorstellen. Unterrichtstermine kann man sich ja nicht aussuchen im Gegensatz zu den Terminen, an denen man Klausuren korrigiert.



    Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren

    So siehts bei mir aus. Zudem hat die Schulkonferenz auch mal gleich das Ziel vorgegeben und einen groben Zeitrahmen abgesteckt.

    Und im Zweifel werden die Eltern der betroffenen Schüler sehr schnell mit den Anwälten bei euch auftauchen, trotz "stillheimlicher Vereinbarungen" oder "pädagogischer Ausnahmen". Und dann heißt es: Strafantrag, Zivilklage und evt. natürlich disziplinarische Maßnahmen durch den Dienstherrn.

    Moin,


    die brauchen gar nicht "mit den Anwälten" zu kommen, die sind es z.T. selber und ich hatte im letzten Jahr schon genug Theater, weil ich angeblich die Fehlstunden auf dem Zeugnis falsch abgerechnet hätte. Entsprechend verfaßte anwaltliche Schreiben bauen dann ja gleich eine Drohkulisse auf.

    @Miss Jones:


    Klar werde ich es nicht vermeiden können. Ich suche nur gerade einen Weg rechtlich für mich das so halbwegs glatt zu bekommen. :angst:
    Rein pädagogisch bin ich da bei dir: "solange es im Rahmen bleibt". Das ein Verbot eher dazu führt, daß es noch schlimmer wird, ist mir auch klar.



    Wir waren ja auch nicht anders. Das erste Mal habe ich damals direkt am Tag der Konfirmation von meinen Eltern einen Einlauf bekommen. Morgens erzählen sie einem "jetzt gehörst zu den Großen" und nachmittags war das Sektglas dann ein Problem. :autsch:
    Bei unserer Oberstufen-Abschlußfahrt nach Schweden sind wir sogar noch drei Schritte weitergegangen und haben den Alkohol in Würstchendosen umgefüllt. Ein Mitschüler hatte eine Maschine, um Dosen wieder mit neuem Deckel zuzubördeln. Wenn der Zoll damals den Bus gefilzt hätte.... :pfeifen:
    Als die Kinder der Gasteltern (wir waren dort in Familien untergebracht) mitbekommen haben, daß einer von uns schon 20 Jahre alt war, haben sie den jeden Tag mit einer Bestellliste in den Alkohol-Laden geschickt. Dort gilt für sowas ja "ab 20".
    Beim Mittagessen in der Kantine der dortigen Berufsschule hat einer einen Flachmann mit Stroh-Rum rausgeholt.


    Was ich aber sagen muß: Unsere Lehrer haben bei der Tour abends selber demonstrativ zum Bier gegriffen, der Alkoholkonsum war insg. echt nicht ohne, aber wir hatten nicht eine Schnappsleiche überm Zaun hängen auf der ganzen Tour! :)

    Moin,
    sagt mal, wie handhabt Ihr das mit Alkohol auf Klassenfahrten?


    Ich werde wohl im nächsten Jahr an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen dürfen/müssen. Meine Schüler werden dann bis auf eine Ausnahme volljährig sein. Es ist absehbar, daß der eine Schüler, der dann noch nicht volljährig ist, dann nicht mehr Schüler bei mir sein wird. Dann wären alle volljährig.


    Laut Schulgesetz NRW muß ich den Alkoholkonsum auf Klassenfahrten komplett unterbinden, sogar wenn die Schüler volljährig sind und es "nur" um Bier und Sekt geht. In den Handreichungen steht aber auch, daß es Ausnahmegenehmigungen durch die Schulkonferenz geben kann. In diesem Zusammenhang wird als Beispiel eine Weinprobe bei der Besichtigung eines Weinbaubetriebs genannt. Bei einer Brauereibesichtigung dürfte der Bierkonsum dann wohl auch genehmigungsfähig sein?


    Aber mal ganz ab von der Gesetzeslage: Das bringt doch alles nichts. Wenn ich da jetzt ganz harte Kante fahre, hauen sich die Schüler heimlich doch erst recht die Birne zu. Was verboten ist, wird erst recht gemacht. Da wäre es mir vom pädagogischen Standpunkt her lieber, wenn ich die Alkoholkonsum mitbekomme und entsprechend eingreifen kann, wenn es abdriftet. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluß, daß ich es vorab nicht verbieten kann. Aber wie sollen sie den Umgang mit Alkohol denn sonst lernen?

    Ja,


    die normalen Nachschreiber sind ja nicht das Problem. Aber ich habe z.B. einen Vollzeitschüler, der gerade immer an dem Tag, an dem ich ihn im Unterricht hätte, krank ist. Den kenne ich nur aus dem letzten Schuljahr und habe ihn seit den Sommerferien noch nicht gesehen. Das sind dann entsprechende Kandidaten für härtere Gangart.

    Bei Schülern, die mehrere KA versäumt haben, sprechen wir Kollegen uns ab, wer zuerst "darf".

    Wieso? Für Nachschriebtermine gilt doch die Regel, daß maximal eine Arbeit/Tag geschrieben werden darf, nicht. Also wenn man bei den ganz großen Spezialisten den Hammer rausholt, wären 4 Klassenarbeiten an einem Tag hintereinander weg (je 90 Minuten) möglich.


    Wenn unsere Azubis ihre theoretische Lehrabschluß-Prüfung machen, ist das ja auch nichts anderes. Alle Prüfungen direkt hintereinander weg mit 15 Minuten Pausen zwischendrin. Das ihr für die Attestpflicht noch eine Klassenkonferenz benötigt, ist mir rätselhaft. Bei uns besteht bei Klassenarbeitsterminen per Gesetz für alle immer "Attestpflicht". Wobei es nicht unbedingt ein Attest sein muß, weil die Ärzte inzw. Geld dafür nehmen. Die Krankschreibung, die normale Arbeitnehmer bekommen (gelber Schein), reicht auch.

    nur um die Mehrarbeit einer Nachschreibklausur zu vermeiden, dann schieße ich mir schon vom Korrekturaufwand her mit der Schrotflinte ins Knie.

    Wenn laut Bildungsgang-Beschluß nun einmal 3 oder 4 Klausuren zu schreiben sind, wo die APO nur minimal 2 Klausuren vorsieht, würde ich entsprechend mehr Klausuren stellen. Gibt ja Kollegen die ein Fach in einer Klasse 4- oder gar 6-stündig unterrichten. Die sind dann inder Luxus-Situation, daß sie auch mal eine Klausur weglassen können.


    Aber wie gesagt, bei mir im Unterricht ergibt sich das eh nie, weil ich überall so wenige Stunden habe, daß nirgendwo mehr als 2 Klausuren fällig sind. Ich arbeite da schon am Minimum und habe genug damit zutun den Stoff in den paar Stunden zwischen den Klausuren durchzubekommen. Bei mir ist eher blöd, daß bei manchen Klausuren nicht die Gauß'sche Normalverteilung bei rauskommt sondern genau das Invertierte davon. Also reichlich 1er und 2er sowie 5er und 6er und der Mittelbau fehlt. :stumm:

    KFZ-Haftpflichtvesicherungsbedingungen

    Das Blöde dabei: Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die du selber verursachst. Dann natürlich für alle Schäden. Das Problem, so könnte ich es mir zumindest vorstellen, tritt auf, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, der selber keine Haftpflichtversicherung hat. Dann ist erst einmal der andere Verkehrsteilnehmer selber dran. Da bei ihm aber nichts zu holen sein wird, wer kann schon die lebenslange Invalidenrente für mehrere Personen bezahlen, könnten sie sich an dich als Fahrerin wenden.


    Ist aber auch nur Halbwissen von mir. Da ich auf das ganze Theater keinen Bock habe, mache ich das Faß bei meinen Fahrten erst gar nicht auf.

    Gerade am Anfang (erstes Lehrjahr) bin ich dafür bei Schülern, die große "Schluris" sind bzw. die Prüfung vermeintlich nicht bestehen werden, keine Milde walten zu lassen.

    Ich rede von den Vollzeitschülern. Bei den Azubis haben wir eh keine Handhabe. Die können in der Berufsschule in allen Fächern eine 6 bekommen. Wenn sie die Zwischen- und Lehrabschlußprüfung bei der IHK oder Handwerkskammer bestehen, bekommen sie ihren Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Zwar haben sie dann keine abgeschlossene Berufsschul-Ausbildung und können entsprechend weder den Meister machen noch die Techniker-Schule besuchen, aber die 3,5 Jahre Lehre sind uns sicher.


    Wie viele schriftliche Leistungen ausreichen? Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß 2 pro Halbjahr ausreichen, wenn entsprechend mehr geplant sind. Da ich aber in allen Klassen eh nur 1-2 Klausuren habe (bei entsprechend vielen Klassen), habe ich mich damit nie weiter befaßt.

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