Beiträge von plattyplus

    Im Fall der Klassenfahrt war der Abbruch auf Grund der horrende Sachbeschädigungen wahrscheinlich notwendig.

    Der Abbruch war notwendig, weil uns die Jugendherberge rausgeschmissen und den Herbergsausweis (Mitgliedschaft der Schule im DJH aufgekündigt) der Schule eingezogen hat. Derweil kann keine Klasse der ganzen Schule mehr fahren. Soviel zum Thema "Kollektivstrafe".


    Und nein, für uns war das Putzen der Tür keine Kollektivstrafe sondern eine pädagogische Maßnahme.



    Zitat

    Auch wenn man es nicht beweisen kann, weiss man doch genau, welchen Schüler ein solches Verhalten zuzutrauen ist und für welche Schüler man die Hand ins Feuer legen würde, dass sie damit nichts zu tun hatten.

    Also eins habe ich im Leben gelernt: Man guckt allen Menschen nur vor den Kopf und nicht hinein. Ich würde für keinen Schüler meine Hand ins Feuer legen!

    obwohl der grösste Teil der Klasse gar nichts mit den Aktionen von ein paar Chaoten zu tun hatte

    Naja,
    die Deckenverkleidungen waren in 5 Zimmern mit je 4 Betten runtergerissen. Da waren schonmal 20 der 23 Schüler einquartiert. Es waren also wohl ein paar Chaoten mehr.


    Wenn Du schon von Kollektivstrafe redest, wo fängt die für Dich an? Ich habe z.B. auch oft den Fall, daß meine Kollegen der Klasse erlauben in der Pause im Klassenraum zu bleiben. Wenn danach dann der Raum zugemüllt ist, weil einige Papierflieger gebastelt und andere sich mit Erdnüssen beworfen haben, lasse ich auch immer die Klasse den Raum saubermachen bevor ich mit dem Unterricht beginne. Feger und Kehrblech sind im Raum vorhanden. Wer da was geworfen hat, interessiert mich nicht, mir geht es einfach nur darum, daß der Raum sauber ist. Den Verursacher, können die Schüler gerne in der nächsten Pause auf dem Schulhof ermitteln. Meistens wissen die untereinander sehr genau wer was gemacht hat. Allerdings lasse ich es dann auch bei der Reinigungsaktion bewenden. Klassenbucheinträge oder Meldungen bei den Betrieben gibt es nicht.


    Bei der Aussage zur Kollektivstrafe mußte ich zuerst an unsere Untermieter von der Nachbarschule denken. Da hatten einige Schülerinnen meine Klassenraumtür mal von außen mit Nudelsalat eingeschmiert. Hab nur noch gesehen, wie die drei Mädels in den Nachbar-Klassenraum verschwunden sind. Der Kollege fühlte sich für meine verschmierte Tür nicht zuständig, da er ja nicht genau feststellen könne wer dafür verantwortlich wäre. Mir wars wie immer egal wer es war, mich interessierte nur eine saubere Tür. Konnte der Kollege auch nicht verstehen.
    Ende vom Lied war, daß die ganze Klasse unter Aufsicht der Abteilungsleitung und des Hausmeisters die Tür gründlichst putzen durfte. Der Kollege von der Nachbarschule fiel aufgrund der Tatsache, daß wir das auch wirklich durchgesetzt haben, vom Glauben ab. :)

    @pepe:
    Die darf gerne den Unterrichtsausfall erfassen, dann soll sie aber auch sehen genug Lehrer einzustellen. Wir haben bei uns am Berufskolleg das Problem, daß wir zieg kleine Berufsschulklassen anbieten müssen, eben weil es nur so wenige Azubis in dem Ausbildungsberuf gibt. Da haben wir mitunter schon Landesfachklassen, wir sind also das einzige Berufskolleg in NRW, das diese Azubis ausbildet. Wir müssen dies also anbieten, auch wenn nur 3 Azubis in der Klasse sind.
    Um trotzdem noch den Schnitt von 19,5 Schülern pro Klasse zu schaffen, werden die Vollzeitklassen entsprechend bis zum Maximum vollgepackt und trotzdem reicht es nicht.


    --> Dann soll sie auch so fair sein und die Berufsschulklassen, die wir anbieten müssen, mit 19,5 Schülern zu rechnen, auch wenn nur 3 Schüler in der Klasse sitzen. Dichtmachen dürfen wir diese Ressourcen-Verschwendung ja leider nicht.

    Da hilft nur noch die Einheitsschule. Und keine Noten sondern Berichte. Und noch mehr Inklusion. Und kein Sitzenbleiben. Und niemals Druck. Und nur noch kooperative Lernformen wie für die Gemeinschaftsschule festgeschrieben.


    Ach ich liebe unsere Bildungspolitik der letzten Jahre.

    Moin,


    es würde helfen die Bildungspolitik der letzten 40 Jahre auf der Müllhalde der Geschichte zu entsorgen und die Pläne von 1977 wieder rauszuholen. Irgendwie waren die Schüler damals nämlich wesentlich leistungsfähiger als heute.


    Oder, wie es mein Kollege formulierte: Wofür man heute ein Abitur bekommt, dafür hätte man früher mit Glück einen FOR + Q erhalten.


    Dann hätte sich auch das Problem erübrigt, daß die Schüler heute viele Lehrstellen nur noch mit Abitur als Zugangsvoraussetzung bekommen, eben weil die Abschlüsse irgendwie alle nichts mehr Wert sind.

    Diese ganze Diskussion hier erinnert mich irgendwie an das Berufskolleg, an dem ich mein Referendariat hatte. Die Vollzeitschüler müssen ja eine Naturwissenschaft haben, egal welche. Da die Noten in Physik zu schlecht waren (eine 5 gabs in Mathe, die andere in Physik), wurde Physik abgeschafft und durch Bio ersetzt.
    Ob man da durch Labern noch eine 4 bekommen kann? :zungeraus:


    Jedenfalls hat sich der damalige Physik-Kollege verweigert, als es darum ging, daß er seinen Unterricht weiter didaktisch reduzieren sollte. "Man kann doch nicht einfach die physikalischen Formeln verbiegen, so daß sie dann fachlich falsch sind, weil es bei den Schülern an den mathematischen Grundlagen mangelt", waren seine Worte. :top:

    Hast du denn Schüler, die lernbeeinträchtigt sind? In den seltensten Fällen schaffen es Schüler ohne Schulabschluss oder mit sehr schlechtem Hauptschulabschluss einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Und wenn sie es schaffen, müssen natürlich die gleichen Anforderungen erfüllt werden. Also insofern weiß ich nicht, wovon du da redest.

    In diesem Schuljahr hatte ich keine lernbeeinträchtigten Schüler. In den Jahren zuvor jedoch schon. Klar bekommen solche Schüler ohne entsprechenden Schulabschluß nur sehr schwer einen Ausbildungsplatz, es sei denn sie werden im elterllichen Betrieb ausgebildet. Für ein Ausbildungsverhältnis sind ja rein rechtlich die schulischen Leistungen vorab komplett irrelevant.


    Was die Gefährdungsbeurteilungen angeht, baut in den entsprechenden Ausbildungen schon das Curriculum und auch die Didaktische Jahresplanung darauf auf. Nur ist ein "dann machen wir das mit der ganzen Klasse nur in der Theorie, weil es für einzelne Schüler zu gefährlich ist", bei uns eben absolut keine Option.

    Aufgrund der Öffnungsaktion gibt es max. 30% Aufschlag, also wie man da auf deutlich mehr kommt, ist mir gerade aber nicht klar.

    Die Öffnungsklausel gilt aber nur in den ersten 6 Monaten des Dienstverhältnisses. Tja, die Frist habe ich versäumt. Mein Fehler.

    Wie gesagt, ich hatte noch nie Probleme auf Klassenfahrt. Zumindest keine, die von Schülern direkt verschuldet waren.

    Dann sei mal froh.


    Nachdem, was mein Kollege bei der letzten Fahrt erlebt hat, mag ich auch nicht mehr mehrtägig fahren. Konkret haben die Schüler abends die Rauchmelder auf den Zimmern abmontieren wollen, weil sie auf der Bude rauchen wollten. Allerdings hatten die Melder Batterien, die mindestens 10 jahre halten, und warne entsprechend fest montiert und nicht mit einer viertel Drehung abzunehmen.
    Ergebnis: Auf insg. 5 Zimmern haben sie mit den Rauchmeldern auch Teile der Deckenvertäfelung heruntergerissen. Daraufhin wurde die Klassenfahrt abgebrochen und aufgrund der späten Stunde der Bus für den Folgetag bestellt. Wohl aus Frust haben die Schüler in der Nacht mit den heruntergerissenen Holzteilen in einem Zimmer ein Lagerfeuer entzündet.
    Das war aber nur das Vorspiel!


    Wieder daheim angekommen wollten einige Eltern von der Schule Teile der Fahrtkosten erstattet haben, weil die Tour jetzt ja nur 3 anstatt der geplanten 5 Tage gedauert hat.
    Unsere Schulleitung hat dieses Ansinnen aber mit dem Verweis: "Das Geld müssen sie sich vom Verursacher holen, finden sie den erst einmal", und "beweisen sie zuerst, daß ihr eigenes Kind nicht einer der Verursacher war" abgebügelt.


    Zudem wurde die feierliche Zeugnisübergabe der Abschlußzeugnisse ersatzlos gestrichen. Konnten sie sich im Sekretariat abholen... fertig.


    Das in Jugendherbergen mal was zu Bruch geht ok, daß sie mit Alkohol nicht umgehen können ok, das sie auf der Bude rauchen wollen ok, aber das Lagerfeuer da auf der Bude. Das bewegt mich dann doch zu sagen, daß ich auf keinen Fall fahren will.

    Im konkreten Fall kann ich dann die Netzsteckdosen nicht freischalten und muss auf den Tischtrafo verzichten. Stattdessen würde ich zentral Niederspannung einspeisen oder mit Batterien arbeiten.


    In letzter Konsequenz ist das Ganze natürlich ein Problem. Das wird leider voll auf den Lehrer abgeladen. Das betrifft aber nicht nur Kinder mit Förderschwerpunkt.

    Moin,


    ich hbae das jetzt auf Physik gemünzt, weil das hier wahrscheinlich besser verständlich ist, als wenn ich mit der Berufsausbildung komme. Da müssen die Elektriker bei uns Schaltanlagen und Hausinstallationen (im Volksmund "Sicherungskästen") verdrahten und anschließend Fehler suchen und beheben. Für die Fehlersuche muß die Schaltung mitunter unter Spannung stehen, um Messungen durchführen zu können. Ihr könnt ja mal euren Sicherungskasten im Keller öffnen. Ich behaupte mal, daß jeder von Euch so klug sein wird nicht da reinzufassen, wenn der Strom noch angestellt ist. Da die Bauteile alle für 230V Wechselspannung ausgelegt sind und nicht für 12V Gleichspannung, fällt die Option Niederpannung flach. Die Schüler arbeiten da wirklich an offenen 230V, weil sie ja auch mit den Bausteinen arbeiten sollen, auf die sie in der betrieblichen Realität stoßen. Zwar haben wir vor den Steckdosen einen Trenntrafo und der Fußboden ist extra schutzisoliert, aber verlassen mag ich mich auf diese Sicherungen nicht.


    Wir reden also nicht über Büschelstecker oder Batterie sondern über: "Wir stecken den Laborstecker direkt in die 230V Steckdose", um mal ganz plakativ zu sprechen. ;)


    In letzter Konsequenz bedeutet in diesem Zusammenhang die Gefahrenabwehr, daß wir keine Elektriker mehr ausbilden können, an keinem Berufskolleg mehr. Das kann auch keine Option sein.


    nd dennoch: Naturwissenschafts- und Sportunterricht gibt es auch an Förder- und Hauptschulen - Schulformen, ... Vermutlich ist da der Unterricht etwas anders aufgebaut,

    Da ist vor allem der Betreuungsschlüssel ein ganz anderer. Maximale Klassengröße: 6 Schüler beschult von zwei Pädagogen, in manchen Fächern wird dann zusätzlich noch halbiert oder gar gedrittelt bis runter zur Einzelbetreuung im Extremfall. Ich habe allein gleichzeitig 30 Schüler zu beaufsichtigen.



    die Beiträge von euch zu lesen für mich einfach nur erschreckend ist, weil dahinter so deutlich wird, dass eure Haltung gegenüber nicht dem Standard entsprechenden Kindern absolut rückständig ist.

    Also bei uns im Kollegium sieht die Einstellung so aus, daß wir die Gesellschaft vor gewissen Auswüchsen der didaktischen Reduktion und gewissen bildungspolitischen Auswüchsen schützen müssen.
    Wenn ein Elektriker nicht in der Lage ist zuverlässig eine Hausinstallation anzufertigen, darf er nicht bestehen. Ein elektrischer Schlag für die Bewohner des Hauses ist keine Option. Wenn der Gas-/Wasser-Installateur nicht in der Lage ist zuverlässig eine Gasleitung zu verlegen, darf er nicht bestehen. Wenn ein KFZ-Azubi nicht daran denkt die Radbolzen nachzuziehen oder beim Bremsflüssigkeitswechsel die Entlüftungsventile wieder zu verschließen, darf er nicht bestehen. Wenn dann im Extremfall die komplette Klasse durch die Prüfung fällt, ist das eben so.


    Sehr viele Kollegen sehen sich da als Gatekeeper, weil wenn die Schüler bei uns bestehen, dann dürfen sie die oben aufgelisteten Tätigkeiten durchführen. Oder würdet Ihr es akzeptieren, wenn Euer Wohnhaus bei einer Gasexplosion zerstört wird und ihr mal gerade eben mit dem Leben davonkommt, weil aufgrund der didaktisch notwendigen Reduktion der Geselle mal eben die Dichtungsmasse weggelassen hat und aufgrund mangelnder Ausbildung das Prüfgerät nicht bedienen konnte?


    Technik ist kein Spielzeug! Da kann es schnell auch für Dritte absolut lebensgefährlich werden!

    Wie weit willst die Sicherheit denn treiben?


    Das ist jetzt eher schon eine gesellschaftliche Frage und hat weniger etwas mitdem konkreten Problem zutun:
    Bei uns haben sie z.B. die Abschlußfeste verboten, weil sich direkt neben der Schule ein kleiner Fluß befindet. Ich würde das Gewässer eher "Bach" nennen, im Sommer kann man den mit Gummistiefeln durchwaten.
    Begründung: Es könnte ja jemand betrunken in den Fluß fallen und dann mit dem Gesicht nach unten darin ertrinken.


    Also ich möchte nicht in so einem Nanny-State leben!


    Aber um auf das Problem zurückzukommen: Eltern mitteilen was Sache ist und den SL fragen, wie du das umsetzen sollst, ohne das der Untericht der anderen Schüler darunter leidet.
    Manche Kollegen von mir führen auch Buch, was die Arbeitszeiten angeht. Die schmeißen dann auch ganz bewußt nach 41 Stunden/Woche den Griffel weg. Was dann an Arbeit liegenbleibt, bleibt eben liegen.


    Nachtrag: In NRW haben Beamte eine regelmäßige Arbeitszeit von 41 Stunden/Woche. In Niedersachsen sind es wohl 40 Stunden/Woche.

    Rein rechtlich ist es in NRW aber so, dass die Schule aus der Inklusion nicht mehr heraus kommt, egal wie die Sonderpädagogenversorgung konkret aussieht.

    Moin kodi,


    wie sieht das denn mit der Aufsicht aus, wenn man da einen Inklusions-Schüler mit sehr großem Aufsichts-Bedarf hat? Kommt man da ggf. aus der Nummer raus, indem man darauf verweist, daß man den nicht hinreichend beaufsichtigen kann, so daß Lebensgefahr für den Schüler besteht, wenn man "nebenbei" noch für 29 Regelschüler Unterricht machen soll?


    Also wenn Du z.B. Physik unterrichtest, besagter Schüler überhaupt kein Gefahrenbewußtsein hat, z.B. in den Steckdosen, die sich in den Schülertischen befinden, mit einem Nagel rumpuhlt und dies auch nach mehrfacher belehrung nicht unterläßt?


    Und nein, ich hatte mit Inklusion weder in meinem Studium noch in meinem Referendariat im Seminar je etwas zutun, auch wenn das Referendariat nur wenige Jahre zurückliegt.

    Zitat einer meiner Kolleginnen, die mittlerweile pensioniert ist: "Wenn du mal Personalrat warst, ist deine Karriere an dieser Schule vorbei."

    Die Frage ist natürlich welche Karriere man anstrebt. Wir haben z.B. sehr viele Kollegen, die sagen, daß sie den Posten eines StD oder gar OstD gar nicht anstreben sondern ihr "persönliches Karriereziel bei a14" sehen (also OstR). So von wegen Work-Life-Balance usw. ...


    Allein schon, weil man da ab a15 in den Sommerferien in der Schule das Telefon bewachen muß, es könnte ja klingeln.

    Muss ich dann alleine für eine passende und indivduelle Förderung sorgen?

    Du mußt erstmal dafür sorgen, daß der Unterricht für die Regelschul-Kinder läuft. Die haben auch Aufmerksamkeit verdient und nicht bloß die wenigen Inkludierten.


    Die Frage ist nur, wie man das den Eltern vermitteln kann, daß man selber nicht noch zusätzlich das leisten kann, für das bisher die Sonderbetreuung da war.
    --> Vielleicht haben sie dann ja ein Einsehen und denken doch über ide Förderschule nach.

    Mir hat man in Ref in NRW beigebracht, dass nur der Teil mit 6 bewertet wird, in dem gepfuscht wurde.

    Moin,


    das kenne ich aus NRW auch so. Wenn ich ganz am Anfang einen Spicker etc. finde, muß ich alle Aufgaben, die bis dahin gelöst wurden, durchstreichen und nicht werten. Was nach Abgabe des Spickers bearbeitet wurde, muß bewertet werden.


    Da hier aber der Täuschungsversuch ganz am Ende stattgefunden hat, wurden alle Aufgaben zuvor bearbeitet und somit sind alle Aufgaben als ungültig zu werten. Meine Kollegen sind inzw. auch soweit, daß sie einen Schüler zuerst die Arbeit zuende schreiben lassen, wenn sie einen Spicker bemerken. Nehmen sie dem Schüler den Spicker erst am Ende ab, dürfen sie alle Aufgaben streichen. Dann kommt natürlich eine 6 dabei raus, während es noch eine bessere Note werden kann, wenn ich den Schülern den Spicker direkt beim Erblicken abnehme und alle bis dahin bearbeiteten Aufgaben durchstreiche.


    Was den Fall hier angeht: Nur Zeugnisse sind Verwaltungsakte, gegen die man klagen kann. Gegen einzelne Klausuren kann man nicht klagen. Ich würde die Eltern diesbezüglich zur Schulleitung schicken oder auf ihr eigenes mangelndes Fachwissen verweisen. Du sagtest ja, daß sie Lehrer sind.


    Ich bin nicht nicht einmal sicher, ob man wegen der Wertung einer Klausur überhaupt ein Disziplinarverfahren einleiten kann. Ich glaube eher nicht.
    --> Ich würde mir morgen bei der Diskussion mit den Eltern nichts annehmen und auf die rechtliche Lage verweisen.

    @Lord Voldemort;
    Bei mir als Single ohne Kinder gehen derzeit monatlich 640,- € Krankenkasse in der GKV noch vom "gesetzlichen Netto" ab. Als Einsteiger waren es ein paar Euro weniger, vielleicht 620,- € oder so. In der GKV mußt du ja 100% versichern. Das Modell 50% Beihilfe + 50% Krankenversicherung gibt es da ja nicht. Ich spare dem Land so gesehen die Beihilfe.


    Warum ich in der GKV bin? Weil mich bei meiner Krankenakte die PKV nicht haben will. Wir sind bei uns an der Schule drei verbeamtete Kollegen (ohne Behinderung!), die nicht in die PKV kommen sondern in der GKV bleiben "müssen", weil aufgrund der Krankenakte die PKV-Beiträge für 50% so hoch wären wie die 100% in der GKV.

    An der Haupt- und Realschule gibt es auch noch vereinzelt A10er die über Werkstatt-, Gymnastik- und Hauswirftschafts-Sonderregelungen vor Jahrzehnten eingestellt wurden.
    Der Anteil ist aber inzwischen verschwindend gering.

    Dafür gibt es aber an den Berufskollegs reihenweise a10 und a11 Stellen als Werkstattlehrer. Qualifikation für die Stellen sind ein Meisterbrief oder der Staatliche Techniker.

    Fakt ist: Als verbeamteter A12er bekommt man netto oft mehr, als ein Typ mit ähnlicher Qualifikation in der freien Wirtschaft, auch wenn hier oft Gegenteiliges gesagt wird. Darum ging es mir.

    Moin,


    von welchem Netto reden wir hier, von dem "gesetzlichen Netto", das man überwiesen bekommt, oder von dem "Netto nach Krankenkasse". Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten geht bei unserem gesetzlichen Netto für Beamte ja noch die Krankenkasse runter und zu zwar zu 100%, wenn man in der GKV ist, weil einen die PKV nicht haben will.


    Der Unterschied zwischen "gesetzlichem Netto" (vor Krankenkasse) und "netto nach Krankenkasse" macht bei mir einen Unterschied von 7.700,- € jährlich.


    Bei den Angestellten ist das Geld ja vorher schon weg, sie bekommen es gar nicht erst ausgezahlt.


    Ich hatte damals ein Einstiegsgehalt von c.a 2700 netto (glaub ich), jetzt als StD hab ich c.a 3600 netto

    Mmh,
    also als ich angefangen habe vor wenigen Jahren, war ich netto nach Krankenkasse bei unter 2.000,- € als StR mit a13. Vergiß bitte nicht die gut 600,- € Krankenkasse (GKV), die da von dem "netto" noch runtergehen.

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