Beiträge von plattyplus

    Und aus meiner Sicht spielen ökonomische Sichtweise neben all der Moral eine zentrale Rolle. Was denkst du, wie die deutsche Bevölkerung reagieren wird, wenn der deutsche Staat eine zweite massive Kürzung im Sozialstaat durchführt, zugleich die Steuerbelastung so hält und dann eine weitere vergleichbare Flüchtlingswelle kommt, die finanziert werden muss? All dies noch goutiert mit einer Wirtschaftskrise.

    Mmh,
    also vor der Landtagswahl in NRW haben meine Politik-Kollegen in den Klassen das Thema erörtert. Die meisten Azubis bei uns sind ja schon wahlberechtigt. Erschrocken mußten meine Kollegen feststellen, daß durchweg in jeder Klasse die afd 50-80% der Stimmen bekommen hätte. Die Azubis haben halt einfach mal den Wahl-O-Mat gefüttert und da kam fast immer "afd" als Ergebnis bei raus. :staun:
    Mein Fazit daraus: In den letzten Jahren ist die CDU irgendwie zu weit nach links gerückt und hat den rechten Flügel freigemacht. Das dann noch gepaart mit der Politik, die angeblich immer "alternativlos" war und schon ist die Verdrossenheit da.


    Und was die ökonomische Sichtweise angeht: Klar gibt die den Rahmen vor. Erst durch den vergleichsweisen Reichtum können wir uns sowas wie Moral überhaupt leisten. Das muß ja alles schließllich irgendwie finanziert werden.

    Sollte das dann ggf. Konsequenzen für mich haben, muss ich die eben tragen. So ist das Leben: Triff eine Entscheidung und trage auch die Konsequenzen.

    Hört sich jetzt richtig toll an. Aber ob Du auch noch so denkst, wenn Du deswegen aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst? Wirst das dann auch einfach so tragen oder dic hdoch mit Händen und Füßen dagegen wehren und die Verwaltungsgerichte damit belasten?

    Wir als Lehrer müssen uns dabei an die Regeln halten, schade das nicht wenige Kollegen meinen, man müsse immer alles ganz Emotional betrachten weil es ja um Kinder ginge.

    Mmh,


    also ich habe die Emotionen schon genau andersrum selber erfahren. Was meinst, wie toll das ist, wenn Dich ein Nordafrikaner (Schüler) anlächelt und dir sagt: "Ich habe eine Deutsche geheiratet, ihr könnt mir jetzt gar nichts mehr!"
    Er hatte wirklich eine Woche vorher geheiratet.


    Wobei "gar nichts" dann doch eine Fehlinterpretation seinerseits war. Des Unterrichts verwiesen habe ich ihn 10 Minuten später dann doch, weil er da meinte er müsse bei mir im Unterricht rauchen.


    Aber wie bereits erwähnt ist das halt die unterschiedliche Lehrersozialisation, die man an Grundschule und Berufskolleg erfährt. Kleinkindchenschema ist bei uns nicht mehr.

    Es geht (für mich) darum, auszuloten was ich (noch) tun kann und v.a. darum, dass meine Schüler wissen, was sie tun können.

    Und, um mal auf die Ausgangsfrage der Diskussion hier zurückzukommen, darfst du den Schüler eben nicht warnen, daß eine Abschiebung bevorsteht, weil er sich so der Abschiebung erneut entziehen kann und Du dich damit der Beihilfe zum unerlaubten Auffenthalt in der BRD schuldig machst. Fertig.


    Und wenn Du schon von dem Politikunterricht in der 5. Klasse redest und von Demokratie, dann gehört dazu auch den Willen der Mehrheit zu akzeptieren, auch wenn er nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. So funktioniert Demokratie eben. Die Mehrheit hat nunmal mittels der gewählten Volksvertreter im Bundestag so entschieden, daß Abschiebungen in entsprechender Art und Weise vorzunehmen sind.


    Oder anders: Wenn Du etwas ändern willst, gründe eine Partei, laß die Partei von sehr vielen Bürgern wählen, ändere die Gesetze und freu dich dann darüber. Wenn es schon eine entsprechende Partei gibt, mach Wahlwerbung für sie.

    Auf dem afrikanischen Kontinent leben über 1 Milliarde Menschen - im Prinzip hat jedes afrikanische Land einen deutlich niedrigeren Lebensstandard als Deutschland, wobei Südafrika noch das progressivste Land Afrikas ist. Dennoch können diese Menschen nicht alle nach Europa kommen - ihnen muss auf anderem Weg geholfen werden.

    Ich würde mal damit anfangen in Afrika nicht alle Staatsformen, die uns nicht passen, zu bombardieren. Wozu das führt, haben wir ja gesehen, als in Nordafrika Gadafi und andere Diktatoren beseitigt wurden. Jetzt gibt es dort überhaupt keine staatliche Ordnung mehr, es ist also schlimmer als vorher.
    Außerdem wäre meiner Meinung nach eine rigorose 2-Kind Politik nach chinesischem Vorbild sehr hilfreich. Wenn die steigende Wirtschaftsleistung durch immer mehr Köpfe geteilt werden muß, bleibt für jeden zu wenig übrig, um im wahrsten Sinne des Wortes zu überleben. Jedes Land kann nur eine gewisse Anzahl an Menschen tragen, mehr gibt die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion einfach nicht her. Je mehr Kinder es gibt, desto größer ist die Anzahl der Hungertoten. Entsprechend würde ich zuerst einmal um eine Audienz beim Papst bitten, auf das die katholische Kirche endlich auch einen Weg findet Verhütungsmittel zu akzeptieren, um so die Kinderzahl je Frau zu senken.


    Und nein, wir können nicht 1. Mrd. Menschen aufnehmen, nicht einmal ansatzweise.

    denn sonst könnte nicht z.B. ein Anwalt die Abschiebung noch verhindern

    Und du glaubst daran, daß da ein Anwalt noch etwas regeln könnte, bloß weil die GEW das schreibt? Mehr als ein Gnadengesuch einreichen kann der auch nicht mehr. Aufschiebende Wirkung hat das alles nicht.


    Um eines mal ganz klar zu stellen: Ich bin eindeutig dafür, daß wir endlich mal ein Einwanderungsrecht brauchen und nicht alle durch die Asyl-Mühle gedreht werden. Dann aber auch bitte nach kanadischem oder australischem Vorbild. Dort gibt es ein Punktesystem. Für Bildungsabschlüsse, Alter (je jünger, desto besser), Sprachkenntnisse, gesuchte Mangelberufe, kann selber seinen Lebensunterhalt erwirtschaften, ... gibt es Punkte. Hat man ein gewisses Punkte-Niveau erreicht, darf man einreisen und bekommt ein Arbeitsvisum und nach ein paar Jahren ohne polizeilich aufzufallen auch die Möglichkeit die Staatsbürgerschaft zu erlangen.


    Im Umkehrschluß müssen dann aber auch alle gehen, deren Asylgrund entweder nicht mehr besteht oder die den entsprechenden Punktewert nicht schaffen, obwohl sie teilweise schon über Jahre hier leben.


    Und ja, guckt Euch mal an wie Australien mit illegalen Einwanderern umgeht, nur mal so als Kontrastprogramm.

    Zwischen nicht zurückführen und dafür sorgen, dass das noch einmal überprüft wird liegen doch aber auch Welten.

    Was soll da noch einmal überprüft werden? Finde dich einfach mal damit ab, daß es einfach irgendwann mal ein letztinstanzliches Urteil gibt, wo nichts mehr zu überprüfen ist. Das Verfahren ist an der Stelle bereits komplett gelaufen.


    Es ist ja nicht so, daß solche Abschiebungen gleich das erste Mittel der Wahl sind. Zuerst werden die Leute aufgefordert freiwillig zu gehen und ihnen noch eine Geldprämie dafür zugesagt, quasi als Startgeld in der alten Heimat. Wenn sie dies ablehnen, kommt die "normale" Abschiebung, die vorher auch angekündigt wird. Erst wenn das auch nicht funktioniert, weil sie sich der Abschiebung entziehen, kommt es zu solchen Auswüchsen, daß die Leute unangekündigt irgendwo abgeholt werden.

    Moin,
    hier die rechtliche Einschätzung eines Verwaltungsrichters zu der Handreichung:


    "Die Verteilung und Anwendung derartiger Pamphlete innerhalb der Schule verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht (Verbot der politischen Betätigung im Dienst) und das Mäßigungsgebot (vgl. § 33 BeamtStG). Derartige Betätigungen sind disziplinar zu ahnden.

    Inhaltlich gibt das verlinkte Machwerk in mehrfacher Hinsicht falsche rechtliche Informationen. Nur ein paar Punkte dazu: Selbstverständlich kann es strafbar sein, wenn ein Lehrer aktiv eine Abschiebung verhindert. Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt. Dasselbe gilt übrigens für das sog. Kirchenasyl, dazu gibt es schon Verurteilungen von Popen und Kirchenvorständen. Beratung, wie jemand ins Kirchenasyl kommen könnte, wird aber wohl noch straffreie Vorbereitungshandlung sein, die allerdings disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Das dürfte nicht anders zu bewerten sein, als wenn ein Lehrer in der Schule einen minderjährigen Schüler berät, wo er Schnaps oder Drogen kaufen kann. Unvollständig sind auch die Aufzählung, wann eine Abschiebung zulässig ist, und die Angaben zu den Rechtsbehelfsfristen. Falsch ist, dass § 87 AufenthG regelt, ob ein Lehrer/Schulleiter der Polizei Auskunft erteilen muss, wo in der Schule sich ein Schüler gerade aufhält. Das hat nichts mit (genereller) Datenübermittlung an die Ausländerbehörde zu tun, sondern ist ein Fall der Amtshilfe im Einzelfall. Und selbstverständlich muss die Polizei mit der Abholung einer abzuschiebenden Person nicht abwarten, bis es zur Pause klingelt oder die Lehrkraft den Unterricht unterbricht. Die Freiheitsentziehung hat vielmehr in dem Moment zu beginnen, wenn der Schüler von der Polizei gefunden wird. Es ist schlicht eine abwegige Idee zu glauben, dass bei einer Vollstreckungshandlung ein laufender Unterricht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Art von aufschiebender Wirkung hätte, die zur Flucht genutzt werden könnte. Unverhältnismäßig wäre es nur, wenn die Polizei das gesamte Schulgelände umstellen müsste, um die Flucht einer Person aus dem laufenden Unterricht zu verhindern."


    Das wäre dann wohl ziemlich eindeutig?

    Ich empfehle hierzu den Paragraphen 87 des Aufenthaltsgesetz. Dieser schreibt die Mitwirkungpflicht bei Auskunftsersuchen fest, ausgenommen hiervon sind, nach dem Willen des Gesetzgebers eindeutig die Schulen. Und jetzt in Ruhe nochmal darüber nachdenken, welche Intention der Gesetzgeber wohl gehabt hat.

    Und wo steht, daß Landesbeamte aktiv die Arbeit der Polizei behindern dürfen? Nichts Anderes ist das Vorwarnen des Abzuschiebenden nämlich.

    Wem geht's noch so, und was tut Ihr dagegen?

    Urlaub buchen. :)


    Da ich kein Fan des Winters bin, dafür aber die Sommerferien gut daheim verbringen kann, geht es dann über Weihnachten ins Warme.
    Dann ist bei mir als Single auch der Weihnachts-Blues weg, wenn da alle auf Harmonie machen und ich allein unterm Baum sitze. Bei 26°C kommen einfach keine Weihnachtsgefühle auf. :pirat:

    Nimmst du immer alles hin?!? Sorry, aber ich dachte, die Zeiten hätten wir alle hinter uns gelassen.

    Klar nehme ich nicht alles hin. Aber die deutsche Abschiebungspolitik ist durchaus mit meinem Gewissen vereinbar.


    Aber vielleicht habe ich auch als Lehrer an der Berufsschule eine andere Sozialisation erfahren als Du an der Grundschule. Bei mir war in insg. 6 Jahren dreimal die Polizei im Unterricht zu Besuch, um Schüler abzuholen. Einmal ging es gar um einen Mordvorwurf, der sich später auch gerichtlich bewahrheitete. Es steht mir einfach nicht zu diese Arbeit des Rechtsstaats zu unterminieren, indem ich die Gesuchten vorwarne.

    Ein normaler Bürger auf der Straße ist übrigens zu keinerlei Mithilfe bei der Polizei verpflichtet. Wenn ich nix sage, nehme ich lediglich mein Recht wahr - und damit genau das Gegenteil des Untergangs der Rechtsstaatlichkeit. Sonderregeln für Beamte müssen im Zweifel ja irgendwo definiert sein.

    Klar darf der normale Bürger auf der Straße die Klappe halten. Er darf aber die Polizei nicht behindern, indem er z.B. den Delinquenten vorwarnt. Außerdem kann auch der normale Bürger vor Gericht vereidigt werden und darf dann eben nicht mehr die Klappe halten. So gesehen sind wir ab dienstantritt quasi lebensland entsprechend vereidigt.

    Nochmal: Das gerichtliche Überprüfen von Anordnungen IST Rechtsstaatlichkeit.

    Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).

    @Kalle29:


    Hier mal der Diensteid, den man in NRW leistet: "Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."


    Daraus ergibt sich für mich, daß das Ansinnen des GEW zumindest in NRW nicht rechtskonform ist. Was da der GEW macht ist genau der Gegensatz von "Gesetze verteidigen". Daraus ergibt sich für mich die Amtshilfe und das ich eben nicihts unternehmen darf, um die Abschiebung zu vereiteln oder die Gesetze auszuhöhlen, z.B. indem ich den Abzuschiebenden vorwarne, auf das er/sie untertauchen kann. Angestellte müssen die Gesetze nur befolgen, diese aber nicht verteidigen.

    Als Beamter sehe ich mich an meinen Amtseid gebunden. Folglich werde ich das Ansinnen des GEW tunlichst mißachten!


    Oder anders: Bisher hat bei mir die Polizei nur mehrfach Schüler wegen Straftaten aus dem Unterricht geholt. Wenn sie jetzt kommen und jemanden wegen einer Abschiebung abholen, werde ich keinen Widerstand leisten. Ganz im Gegenteil sehe ich mich da eher zur Amtshilfe verpflichtet.

    Bin wieder online und sehe, welche Diskussion ich mit meiner "harmlosen" Frage ausgelöst habe.
    Die Frage war nur, ob ein Schüler eine schriftliche Begründung seiner Note einfordern darf.

    Ich würde sagen "nein". Weil wenn jeder das fordert, komme ich zu nichts Anderem mehr. Unterrichten könnte ich dann bei der Schüleranzahl vergessen. Ich würde auch mal denken, daß der Schüler das nur schriftlich haben will, um dem Lehrer mehr Arbeit zu machen.


    Außerdem meine ich irgendwo mal gelesen zu haben, nagelt mich aber bitte nicht fest, daß gilt: Beiden Noten 1-3 muß der SChüler beweisen, daß er wirklich so gut ist. Bei den Noten 4-6 muß der Lehrer beweisen, daß der Schüler wirklich so schlecht ist.

    Jedenfalls lag bei mir die Priorität in dem Alter nicht auf Schule. Ich sag auch mal: zum Glück!
    Ich werde jetzt regelrecht sentimental...

    Ja,


    wenn wir schon bei den eigenen Erinnerungen sind. Bei uns lag da auch mal ein Spitzen-BH aufm Pult. War aber irgendwie total wirkungslos. Der Pauker hat das einfach ignoriert und Unterricht gemacht. :stumm:

    Natürlich stellt einer ein Schild mit "Bruce Lee" auf den Tisch. Der war dann für den Rest der Stunde eben Bruce Lee. Dazu meinte eine Oberstufen-Schülerin zu mir: "Wissen Sie ... in dem Alter ist man so blöd, da denkt man, der Lehrer glaubt das wirklich."

    Moin,


    bei mir bringen die das auch noch mit 19 Jahren. Bei einem habe ich das dann wirklich mal für den Rest des Schuljahrs durchgezogen und ihm mit falschem Namen angeredet. Wurde dann zum Runing Gag in der Klasse. Irgendwann hing ihm das sowas von zum Halse raus, daß ich hoffe, er hat die Lektion gelernt. :teufel:

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