Beiträge von plattyplus

    Ich glaube, alles unter 800€ im Anschaffungsjahr.

    Stimmt nicht ganz.


    Klar kann man PC, Schreibtisch, Bürostuhl und vor allem auch den ganzen Kleinkram komplett absetzen in dem Jahr, in dem man sie angeschafft hat. Allerdings gilt dies nur für geringwertige Wirtschaftsgüter.


    Für das Jahr 2017 gilt noch: Alles was mehr als 410,- € exkl. MwSt. (also 487,90 € inkl. 19% MwSt.) gekostet hat, muß gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
    Für Anschaffungen in 2018 gilt eine neue Grenze von 800,- € exkl. MwSt. Alles darüber ist nicht mehr geringfügig und muß gemäß AfA abgeschrieben werden.


    In der AfA-Tabelle steht drin über wie viele Jahre Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden müssen, Bsp.:

    • Computer: 3 Jahre
    • Drucker: 3 Jahre
    • Kopierer: 7 Jahre (so ein Drucker, Scanner, Kopierer zählt als Kopierer und nicht als Drucker)
    • Schreibtisch: 13 Jahre?
    • Bürostuhl: 7 Jahre
    • Industrieschornstein: 50 Jahre ;)


    Nehmen wir mal an jemand hat am 10. April 2017 einen Computer für 1800,- € gekauft. Dieser muß über 3 Jahre = 36 Monate abgeschrieben werden. Wir reden also über 36 Monatsraten zu je 50,- €. Der Monat, in dem das Gerät gekauft wurde, kann immer voll angesetzt werden.
    Heißt, daß ich in der Steuererklärung für 2017 alleine für den Computer 9 Monate * 50,- € = 450,- € ansetzen kann.
    In der Steuererklärung für 2018 schreibe ich dann weitere 12 * 50,- € = 600,- € ab.
    In der Steuererklärung für 2019 schreibe ich ebenfalls 12 * 50,- € = 600,- € ab.
    In der Steuererklärung für 2020 sind es dann die restlichen 3 Monate, also 150,- €.


    Sollte das Gerät vor Ablauf der Abschreibungsfrist, also hier vor Ablauf der 36 Monate kaputt gehen, kann ich im letzten Jahr den kompletten Restwert abschreiben. Um sowas dem Finanzamt glaubhaft zu machen, habe ich dann immer den Entsorgungsnachweis hinten dran geheftet.



    Ach und was das Arbeitszimmer angeht: Bei einer Mietwohnung kann man das noch relativ einfach absetzen. Da nimmst einfach die Kaltmiete und alle Nebenkosten und teilst das gemäß der Raumgröße entsprechend auf, aber bei Eigentum wird das eine gewaltige Rechnerei. Welchen fiktiven Mietzins soll ich mir selber denn zugestehen und so eine komplette Nebenkostenabrechnung frißt auch Zeit. Außer fürs Finanzamt und das Arbeitszimmer brauche ich sonst ja keine Nebenkostenabrechnung.


    Ergo: Ich setzte mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir die Zeit das auszurechnen viel zu schade ist, um sie mit sowas zu verplempern.

    Dass das erst 2 Tage vorm Zeugnis auffällt ist echt Kacke

    Ja,


    ich habe am 12.01. erfahren, daß ich da bis zum Halbjahrsende immer mittwochs 4 stündig vertreten soll. Also habe ich das Klasenbuch genommen und festgestellt, daß die zuletzt in der Woche nach den Sommerferien mal eine Doppelstunde in dem Fach hatten. Rest ausgefallen.


    Hab dann am 17.01. vier Stunden unterrichtet und das Paket gleich so geschnürt, daß ich irgendwie eine Klausur draus machen kann. Klausurtermin war der 24.01., an dem ich aber schon selber gar nicht mehr vor Ort war, weil sich inzw. die Planung geändert hatte und ich für Mittwoch 1-4 Stunde an eine andere Schule abkommandiert bin. Habe entsprechend den Kollegen gebeten zumindest die Klausur zu beaufsichtigen. Habe dann alles korrigert, irgendwie Noten draus gebastelt und die vorgestern durch die Zeugniskonferenz gebracht. Heute, bei der Rückgabe der Klausur in der Pause zwischen Tür und Angel (hab ja den Plan voll mit Abordnung, Vertretung usw.), kam dann raus, daß zwei Schülerinnen angeblich gar nicht da waren.



    die beiden haben doch die Klausur zerstört. Ist halt leider nicht mehr nachzuprüfen, was draufstand

    Vor allem kann man nicht mehr nachprüfen mit wessen Handschrift die Namen eingetragen wurden.

    wo ggf noch ein weiterer Kollege (des passenden Fachs) Zeit hat?

    Ja, welcher Kollege? Ich bin z.Z. der einzige mit der Fakulta. Der Rest ist auf Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub, krank, Fortbildung, ...


    Also wenn ich die Schulleitung dazu verdonnert da was anzusetzen, mache ich das. Aber dann sollen sie mir dafür auch einen konkreten Termin freischaufeln. Entsprechend habe ich den beiden auch geraten sich bei der SL zu beschweren, auf das die "da oben" auch mal sehen, was sie mit ihren Vertretungsplänen anrichten.


    Meine Meinung dazu: Wir reden von einer 11. Klasse, die Schüler haben also noch 2,5 Jahre Ausbildung (vollzeitschulisch) vor sich. Für die Abschlußnote am Ende der Ausbildung zählt nur der Durchschnitt der letzten 12 Monate. Ich habe beiden eine 4 gegeben, so daß sogar eine Versetzung mit den Noten, wäre es ein Versetzungszeugnis, kein Problem ist. Die Kollegin, die da im 2. Halbjahr unterrichtet, weiß, daß das 1. Halbjahr nur aus insg. 6 Unterrichtsstunden bestand und wird das entsprechend schwach gewichten.


    Aus meiner Sicht reden wir da über einen Schönheitsfehler auf dem Halbjahrszeugnis, der nicht weh tut. Hätte ich da 5er oder gar 6er verteilt aufm Zeugnis, wäre es eine andere Nummer, da gebe ich Dir Recht. Von daher sehe ich da z.Z. keinen Grund für eine Nachprüfung. Aber wie gesagt, soll die SL entscheiden.

    Wann soll ich sie denn nachschreiben lassen und wo?


    Ich habe die Klase nicht mehr, da die Kollegin, die eigentlich dort unterrichtet, ab morgen wieder da ist. Im Kollegium fragen wir uns schon alle, ob es diesmal mit der Wiedereingliederung klappt oder nicht (und wann wer diesmal wieder einspringen muß).


    Ich habe durch diese ewigen Änderungen im Stundenplan insg. knapp 30 Klassen an zwei Schulen an insg. 3 Standorten an der Backe. Wie soll ich da noch irgendwelche Sonderaktionen dazwischenschieben? Und was machen wir da dann jetzt mit den Halbjahrszeugnissen? Die Zeugnisse werden übermorgen ausgeteilt.
    Warum muß ich da immer für die kurzen Einsätze so einen Aufwand schieben? Andere Kollegen haben insg. 6 Klassen und sind in jeder Klasse mit 3-6 Wochenstunden, keine Abendschule, keine Abordnung, nichts...


    Was das "Zeit haben" angeht: Mein liebster Nachschreibtermin wäre wahlweise dienstags oder donnerstags 18 Uhr, da habe ich Abendschule.

    @Brick in the wall:


    Ich war bei der Klausur nicht dabei. Ich habe nicht einmal für Nachfragen zur Verfügung stehen können, weil mich die Schulleitung spontan an eine andere Schule abkommandiert hatte. Laut Klassenbuch waren sie nicht da (krank mit Attest). laut ihrer eigenen Aussage waren sie nicht da, laut Aussage des Kollegen waren sie da. Außerdem: Wie sonst hätten ihre Namen auf die Aufgabenzettel der Klassenarbeiten kommen können, wo jeder Schüler nur einen Zettel bekommen hat? Das die Mitschüler denen was Übles wollten und in ihrem Namen leere Zettel abgegeben haben, kann ausgeschlossen werden. Jeder bekam nur einen Zettel.

    Dann bist du, auch wenn es dir nachvollziehbarerweise nicht so behagt, der ideale Kandidat für Arbeiten, die "mal eben" anfallen.

    Ja klar,
    ich bin schon der Einzige, der 2x wöchentlich Abendschule macht, der Einzige, der abgeordnet wird und dazu noch die "mal eben" Arbeiten. Irgendwann ist das Maß voll. Hab meinen Schulleiter schon gefragt, ob er mich loswerden will, ich würde sofort den Versetzungsantrag vorlegen. Das alles hat doch System!


    Ich fand es jedenfalls unter aller Kanone von der Abordnung mal eben 24 Stunden vorher auf dem Flur durch die Kollegen zu erfahren und nicht wenigstens durch den SL persönlich.


    Und wenn wir schon bei den Aufgaben des Staats als Arbeitgeber sind: Der hat auch eine Fürsaorgepflicht mir gegenüber. Und warum können sie keine Mutter mit 2 jährigem Kind in die Abendschule schicken? Um 18-21 Uhr ist ihr Ehemann (auch Lehrer, aber nur morgens) wieder daheim, um auf den Nachwuchs aufzupassen, da brauchen sie nichtmal eine Kita.

    Moin,


    so langsam geht es ja auf die Halbjahrszeugnisse zu und das Notentheater geht mal wieder los.


    Kurzum: Ich habe in einer Klasse im Januar an einem Tag vier Stunden Wirtschaft in Vertretung gegeben. Die Kollegin, die das Fach eigentlich unterrichten sollte, hat im ganzen Halbjahr nur direkt nach den Sommerferien 2 Stunden unterrichtet. Der Rest der Stunden ist ausgefallen. Als ich das im Klassenbuch gesehen habe und der Vertretungsplan vermeldete, daß ich in der Klasse zumindest 3 Wochen (eben bis zum Ende des Halbjahrs) weiter vertrete, habe ich schnell das Thema ganz klein verpackt, um irgendwie noch eine Klassenarbeit schreiben lassen zu können. Zu mehr als zu diesen einmaligen 4 Stunden ist es aber nicht gekommen, weil ich zwischenzeitlich dann schon wieder in andere Klassen geschickt wurde.


    So sind also insg. 6 Unterrichtsstunden in dem Fach zusammengekommen und laut Auskunft unserer erweiterten Schulleitung muß im Zeugnis eine Note auftauchen, sobald insg. mindestens 5 Stunden Unterricht erteilt wurden. Entsprechend habe ich dann einen weiteren Kollegen gebeten mich zu vertreten und die Klausur zu beaufsichtigen. Ich konnte es nicht selber, weil ich gleichzeitig "spontan" (mit 24 Stunden Vorlauf) zu einer anderen Schule abgeordnet wurde.


    Lange Rede gar kein Sinn: Ich hatte 26 Klassenarbeiten im Fach, habe die alle korrigiert und aufgrund des geringen Unterrichtsumfangs nahe an der Grenze der Nichtbewertbarkeit am Ende sehr wohlwollend bewertet. Konkret gibt es im Halbjahrszeugnis keine 5er und 6er. Jetzt beschweren sich zwei Schülerinnen, daß sie an dem Tag die Klausur nicht mitgeschrieben haben, weil sie da Krank gewesen wären. Ich hatte aber (zugegeben leere) Aufgaben-Zettel mit ihren Namen drauf und die Klausuren entsprechend auch mit der Note 6 bewertet. Ich habe mir da nicht mehr die Mühe gemacht im Klassenbuch zu gucken, ob wer krank war oder nicht. Als ich die Noten eingetragen und dabei festgestellt habe, daß ich für alle Noten habe, war ich froh.


    So... und nun? Ich habe mich erstmal darauf zurückgezogen, daß ich die Klausuren gewertet habe, weil ihr Name draufgestanden hat. Beide Mädels haben die Klausuren bei der Rückgabe aus Frust vor meinen Augen vernichtet. Eine hat sie in dutzende Fetzen gerissen, die andere hat sie auf dem Schulhof angezündet. Den Rest sollen sie mit der Schulleitung oder gerne auch der Bezirksregierung klären, ich habe den Kaffee auf.


    Und dieser ganze Scheiß für nur 4 Stunden! Sorry, aber ich schiebe einfach nur noch Frust, weil an unserer Schule irgendwie nur noch sozial benachteiligte Kollegen unterrichten, die ja bloß geschont werden müssen, und ich dann den ganzen Mist aufgeladen bekomme; also Abordnung, Abendschule, Vertretungspläne die in 2 Stunden schon nicht mehr gelten, ...
    Bin ja männlich und Single, mit mir kann man es ja machen. :daumenrunter:


    Können sie nicht mal Kolleginnen ab 38 Jahren aufwärts einstellen, wenn es schon unbedingt Frauen sein sollen von wegen Quote? Dann hätte sich das Thema Kinder und Erziehungsurlaub wenigstens biologisch erledigt. Ich weiß auch, daß das verboten ist, aber in der freien Wirtschaft läuft es doch auch so. Da war ich auch in einer Firma, in der das genau so in der Personalabteilung angesagt wurde.

    Dafür sorgen, dass Gesetze gestrichen werden...
    Kopp —-> Tisch

    Wieso?


    In §1, Absatz 2, Satz 3 steht: "Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen."


    Was ist so verwerflich daran diesen Passus ersatzlos zu streichen, so daß für uns die gleichen Arbeitszeitgesetze gelten wie für alle anderen Beschäftigen im öffentlichen Dienst auch?

    na und? Halts mit den Ärzten: "Lass die Leute reden"

    Das Blöde dabei ist, daß die Leute das dann auch ihren Kindern einreden, was dann zu Disziplin-Problemen in meinem Unterricht führt. :(


    Ansonsten habe ich gerade Probleme mitm Sportverein. Die haben mal kurz die Termine von mittwochs auf donnerstags umgeschmissen, weil Lehrer ja immer Zeit haben. Tja, hab ihnen schon angeboten, daß ich gerne auch am Donnerstag da mitmache und aufschließe, wenn sie dafür die Trainingszeit von 18-20 auf 22-24 Uhr nach hinten verlegen. Hab schließlich erst um 21 Uhr in der Abendschule Feierabend und muß dann noch fahren.


    Die Rentner, die das vorab beschlossen haben, haben heute gehörig große Augen gemacht über meine Arbeitszeiten. :staun:
    Klar habe ich in diesem Schuljahr freitags frei, aber auch nur, weil ich am Donnerstag dafür eine Doppelschicht einschiebe.


    Wenn der GEW auch mal was für die verbeamteten Lehrer machen will und nicht nur für die angestellten, sollten sie mal dafür sorgen, daß in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung - AZVO) der §1, Absatz 2, Satz 3 ersatzlos gestrichen wird.
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=398204



    Und nein, ich rede nicht von irgendwelchen Korrekturzeiten, die ich mir nach belieben legen kann, ich rede von der Festarbeitszeit, in der ich vor der Klasse stehen muß.

    Also ich verstehe unter "Hausgeld" die Rücklagen, die man für Reparaturen einplanen muß. Bei einer Mietwohnung rufst den Vermieter an, wenn was kaputt ist. Der muß das dann auf seine Kosten richten. Bei Eigentum zahlst Du den Handwerker oder zumindest das Material, wenn du es selber reparierst, aber selber.


    Leider rechnen manche Bank-Berater die aktuelle Miete 1:1 in die zukünftige monatlich zu zahlende Prämie um und vergessen den Posten da oben mal geflissentlich. Mott: "Wenn sie bisher 1300,- € Miete gezahlt haben, können sie in Zukunft ja auch 1300,- € moantlich an die Bank zahlen, wenn sie denn dann in der eigenen Bude wohnen.

    Da will eben keiner hin. Zumindest nicht genug.

    Komisch? Ich will nicht in den Pütt, bin ich jetzt die große Ausnahme?


    Ich will einfach auch morgens um 2 Uhr noch alleine auf die Straße gehen können. Wenn ich da an das Einzugsgebiet unserer Schüler, also an Dortmund Nordstadt denke oder an Duisburg Marxloh, also ich weiß ja nicht.


    Hab während meines Studiums und während des Refs. auch eine kleine Stadtwohnung gehabt. Wenn man dann im Bett liegend hören kann, wie es die Nachbarn unter einem gerade miteinander auf dem Küchentisch treiben bzw. man generell jedes Wort verstehen kann, weil der Bettkasten einem Stehtoskop gleich alles verstärkt, oder sich die Nachbarn beschweren, weil man morgens um 3 Uhr unter der Dusche steht...
    ... nee, diese Legebatterien sind nicht mein Ding. Einfamilienhäuser (Reihenendhäuser oder so) auf Handtuch-Grundstücken, wo ich beim Frühstück meinem Nachbarn auf 3m Abstand durch zwei Küchenfenster auf den Teller gucken kann, auch nicht.


    Wenn meine Kollegen immer fragen, was ich gegen das Ruhrgebiet habe, ist meine Antwort immer nur: Man müßte hier erstmal jedes zweite Haus dazwischen weg reißen, um Platz zu schaffen. :pirat:


    Und bei mir daheim: Wenn mein Nachbar zur rechten mal wieder Ärger mit seiner Frau hat, sich morgens um 3 Uhr in die Gartenhütte verzieht und die Drechselbank anwirft, hört man die, klar. Aber auf 25m Abstand bleibt da auch kaum noch was von der Lautstärke, laß ihn mal machen. Oder wenn mein Nachbar zur linken nach Feierabend abends um 11 Uhr mit dem gemieteten Bagger noch seinen Teich aushebt: So ein Bagger ist auf 50m Abstand auch recht leise. Wo ist da das Problem?


    Dafür habe ich mit denen aber auch kein Problem, wenn es bei mir mal was lauter wird.


    Wo kein Kläger da kein Richter. ;)

    @Wollsocken80:
    Ich wohne auch nur in den eigenen 4 Wänden, weil ich die geerbt habe und jetzt Stück für Stück saniere. Also so 10-15.000,- € gehen da schon jährlich rein. Müßte ich komplett neu bauen bei den heutigen Bauvorschriften und auch noch ein Grundstück kaufen... das könnte ich mir mit a13 nicht leisten.


    Ich erkläre das meinen Schülern auch immer, daß sie nicht den Bankvertretern auf den Leim gehen sollten, die die Miete 1:1 als monatlich mögliche Belastung für den Kredit ansetzen. Schließlich muß man noch Rücklagen für Reparaturen schaffen können. Wenn in der Mietwohnung etwas kaputt geht, muß sich der Vermieter drum kümmern. Das fällt dann ja flach.


    Was wir mal wieder bräuchten wäre so ein 08/15 Haus, wie es hier in den 1950ern gleich Siedlungsweise quasi "am Fließband" hochgezogen wurde. Dafür kostet das Haus dann inflationsbereinigt auch nur 70.000,- € + Grundstück versteht sich. Leider ist so ein erreichbares Ziel als Motivationsstütze heute nicht mehr realisierbar. Es muß ja alles höchsten Wärmeisolations-, Brand-, Schall- und Emissionsschutzverordnungen genügen, um überhaupt genehmigt zu werden.


    Oder anders: Was meint ihr denn, was mit den Mieten passiert, wenn die Häuser 1 Mio. kosten? Genau, die werden auc hangepaßt, auf daß der Vermieter innerhalb von 30 Jahren = 360 Monaten den Kaufpreis wieder drin hat. 3000,- € Miete könnte ich mir nicht leisten.


    --> Irgednwann platzt die Blase und wenn sie diesmal platz, dann so wie 1929 am Black Thursday. Genug Giralgeld ist jedenfalls im Umlauf, das das alles befeuert.

    Also doch nicht die Lehrpläne und Schulbücher, sondern vermehrt bildungsferne Haushalte in Ballungsräumen?

    Ich würde es nicht an der Bildungsferne festmachen sondern an den zerrütteten Familienverhältnissen im Ballungsraum. Für meine Kollegen bin ich ja schon das Landei bzw. der "von außerhalb der Galaxis". Jedenfalls mußte ich herzlich lachen, als meine Chefin an meiner Ausbildungsschule bemängelte, daß unsere Schüler keine männlichen Vorbilder mehr haben und dann wenige Minuten später einen 3-fach geschiedenen Kollegen als Vorbild hinstellte. :staun:


    Da läuft das "auf dem Land" dann doch etwas anders. Nein, Patchwork-Familie ist da kein Vorbild. Dafür funktioniert das hier aber auch, was in Vollzeit arbeitende Mütter angeht. Viele Kollegen in meiner jetzigen Schule halten das Hausfrauenmodell hoch. Da habe ich irgendwann nur noch ganz ketzerisch formuliert: "Im Osten sind sie schon weiter, da gibt es keine Hausfrauen, die sind da einfach Arbeitslose." Jedenfalls waren sowohl in meiner Eltern- als auch in meiner Großeltern-Generation alle Frauen (also auch alle Geschwister) voll berufstätig, also keine "450,- € Nebentätigkeit" oder sowas. Hausfrauen gab es da keine. Da brauchst aber wirklich dann eine Großfamilie im Hintergrund, die die Kinder versorgt. Dann geht das alles. Gleiches erlebe ich in der Schule. Ich hatte auch schon Schülerinnen, die mit 17 mit Babyschale unterm Arm in den Unterricht gekommen sind. Solange die familiären Strukturen im Hintergrund vorhanden sind, ist auch das kein Problem. Aber wehe wenn nicht, weil alle auf Selbstverwirklichung machen und der Staat das mit Sozialleistungen alles abfangen soll. Dann geht das garantiert schief.


    Aber bei diesen atomaren Kleinstfamilien, die in Ballungsräumen irgendwie sehr viel üblicher sind als auf dem Lande, fehlt natürlich dieses Auffangnetz.


    Wie heißt es bei uns so passend: "Um Kinder in die Welt zu setzen, braucht man zwei Personen, um sie zu erziehen das ganze Dorf." ;)

    ich nehme stark an, die HS im ländlichen Gebiet zB in Bayern sind auch noch das was HS sein sollen. In Großstädten sieht es eher so aus wie ich es geschildert habe, unabhängig vom Bundesland.

    Kann ich bestätigen. Ich habe im BK einige Schüler von den Nord- und Ostfriesischen Inseln oder der weiten Norddeutschen Tiefebene, die nur deshalb bei uns zur Schule gehen, weil ihre Großeltern hier wohnen und es auf den Inseln schulmäßig einfach nicht weiter geht oder es in der Wesermarsch ähnlich wie in McPom einfach nichts gibt.


    Mein Fazit: Die Schüler, die von dort mit einem Hauptschulabschluß kommen, haben mehr auf dem Kasten als unsere Realschüler. Wobei "Hauptschulabschluß" relativ ist, ich meine damit die FOR ohne Q-Vermerk. Merke: In Helgolands Gesamtschule scheint doch ein anderer Wind zu wehen, als im Ruhrpott.

    Das heisst also, der Arbeitgeber übernimmt seinen gesetzlich festgelegten AG-Anteil, und behält meinen zu zahlenden AN-Anteil. Meine Krankenversicherung wird dann also direkt vom Arbeitgeber bezahlt, sodass ich selbst nichts überweisen muss, richtig?

    Wenn Du in die GKV zurückwechseln kannst, dann ist das so. Der AN-Anteil wird zwar auf dem Lohnzettel ausgewiesen, aber gleich vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mti dem AG-Anteil an die GKV überwiesen.


    Die Frage ist aber, wenn Du bisher in der PKV warst, ob sie dich so einfach in die GKV wieder rein lassen?

    @sofawolf:
    Ich bekomme nichts vom Arbeitgeber, ich bekomme das gleiche "gestzliche Netto", wie die PKV-Kollegen auch. Nur müssen die nur 50% versichern, weil die Beihilfe die anderen 50% der Krankheitskosten übernimmt. Ich bin aber in der GKV versichert und da es in der GKV keinen 50% Tarif gibt, muß ich entsprechend von meinem "gesetzlichen Netto" die Krankenkasse voll zahlen.
    Klar habe ich noch den Anspruch auf Beihilfe, aber wo nutzt der mir etwas? Die Beihilfe argumentiert, daß die GKV ja eh 100% der Kosten übernimmt und erstattet entsprechend gar nichts. Ich habe ja auch nur in den seltensten Fällen überhaupt eine Rechnung, die ich einreichen könnte.

    Wenn du angestellter Lehrer werden solltest, läuft das mit der Krankenkasse so wie in der freien Wirtschaft auch. Die Kosten der GKV teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ca. hälftig.
    Solltest Du Beamter werden und in der GKV bleiben (z.B. weil dich wegen Vorerkrankungen keine PKV haben will), zahlst die Krankenkassenbeiträge komplett alleine.


    Ich darf in diesem Jahr als Beamter in der GKV dann monatlich 708,- € latzen... viel Spaß. :(
    Daher unterscheide ich auch immer zwischen dem "gesetzlichen Netto", das auf dem Bescheid ausgewiesen wird und dem "tatsächlichen Netto" nach Kranken- und Pflegekasse.

Werbung