Beiträge von plattyplus

    Ich habe 2010 meinen Abschluss Lehramt Sek II in Sozialkunde und Geschichte in Rheinland-Pfalz gemacht und seitdem aber außerhalb der Schule gearbeitet - und nach der typischen Durststrecke direkt nach dem Studium auch zunehmend erfolgreich, im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Wissenschaftsverwaltung sowie in der schulfremden Bildungsarbeit.
    Nun überlege ich aber, doch noch das Ref zu machen und in den Schuldienst einzutreten.

    Moin,


    bevor Du die Frage nach dem "Wie geht es nach dem Ref. weiter?" stellst, würde ich zuerst einmal fragen, ob Du überhaupt für das Referendariat zugelassen wirst. Dein 1. Staatsexamen ist ja bereits merh als 5 Jahre alt, so daß es da einige Sonderregeln gibt:
    --> "Haltbarkeit" des 1.Staatsexamen

    @Anja82:
    Die Bezahlung ist eine Sache, das Ansehen eine andere und da hapert es meiner Meinung nach gewaltig.


    Oder anders: Als Mann würde ich mir den Job eines Grundschullehrers nie und nimmer antun wollen. Als Zivi habe ich damals von der Oberschwester zu hören bekommen, daß Männer (als Pflegepersonal) gerenell in einer Kinderklinik nichts zu suchen hätten, weil jeder Mann, der sich so einen Job freiwillig antut, ja nur ein Pädophiler sein kann, der das nur macht, um sich an den Kleinen vergreifen zu können.


    Also zumindest mich haben solche Aussagen geprägt. So lange das quasi gleich mal jedem unterstellt wird, nein!

    @Lehramtsstudent:
    Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW ist die Auswahl der weiterführenden Schule ausschließlich Sache der Eltern. Die Grundschule gibt nur Empfehlungen ab. Wenn also die Grundschule sagt "Hauptschule", können die Eltern das Kind trotzdem zum Gymnasium anmelden. Da gibt es nichts zu klagen. Das Gymnasium kann höchstens wegen Überfüllung ablehnen, dann geht aber wieder das Karrussel los, daß alle Schüler einen möglichst kurzen Schulweg haben sollen und die Schule ggf. andere Kinder, die weiter weg wohnen, ablehnen muß, weil diese auch zum nächsten Gymnasium gehen könnten.
    In Bayern z.B. sieht das ganz anders aus. Da entscheiden die Zehntelnoten aus der 4. Klasse über den späteren Schulwechsel und nicht die Eltern.


    Das alles gilt natürlich nur für den Regelschulbetrieb. Ob jetzt ein schwerstbehindertes Kind, das in einer Realschule inkludiert wird, Anspruch darauf hat an einem Gymnasium inkludiert zu werden, weiß ich nicht. Bei der Inklusion geht es ja auch nicht um irgendwelche Schulabschlüsse sondern darum, daß das Kind unter gleichaltrigen gesunden Kindern ist.

    Den Job macht bei A8 oder A9 (ohne Studium jawohl eher E8 oder E9) kein Schwein mehr.

    Die Bezahlung hängt in NRW aber nun einmal an der Länge der Ausbildung und bei einer einfachen Lehre ist mehr als Besoldungsgruppe a9 nicht drin.
    Wie gesagt halte ich die Forderung deshalb für einen Bärendienst.


    Wenn man Grundschulpersonal will und dann auch Besoldungsgruppe a13 gefordert wird, müßte deren Studium nicht verkürzt oder gar abgeschafft sondern auf 9 Semester Regelstudienzeit + 1 Jahr Praktikum (und Referendariat) erweitert werden.

    Anders sieht es aus, wenn Kindern die inklusive Beschulung verweigert wird und diese zwangsweise die Förderschule besuchen müssen. Da bin ich mir sehr sicher, wie da die Gerichte entscheiden werden!

    Und wie sieht es andersrum aus:
    Was ist, wenn die Eltern eine Förderschule haben wollen, sie aber de facto gar nicht mehr die Möglichkeit der Auswahl haben, weil es keine Förderschulen mehr gibt oder diese soweit weg sind, daß es wegetechnisch einfach nicht geht? In der Landesgesetzgebung steht ja, daß die Eltern die freie Auswahl haben sollen.


    Willst dann eine Landes-Förderschule irgendwo in der Mitte von NRW aufmachen und bereits die I-Dötzchen mit Behinderung ins Internat schicken?


    Was lange Schulwege bedeuten, erlebe ich am BK täglich. Wir haben Landesfachklassen. Es gibt also in manchen Ausbildugnsberufen nur eine einzige Klasse in ganz NRW nur an unserer Schule. In den Klassen fängt der Unterricht immer erst zur 3. Stunde an und schiebt sich entsprechend sehr weit in den Nachmittag (16 Uhr), weil es morgens mit dem ÖPNV unmöglich ist eher zur Schule zu kommen, selbst wenn man morgens um 5 Uhr den ersten Bus und später Zug nimmt. Sehr viele Firmen stellen den Azubis schon Firmenwagen zur Verfügung, damit diese pünktlich zur Schule kommen können. Geht leider erst im 3. Lehrjahr, weil sie dann erst volljährig sind und alleine fahren dürfen.

    Wieso lege ich eigentlich genauso wenig Wert darauf, mit meiner Dienstbezeichnung angesprochen zu werden.

    Keine Ahnung wieso du da keinen Wert drauf legst, ich lege da auch keinen Wert drauf.


    In meiner Ausbildungsschule wollten sie mal für alle Kollegen Visitenkarten drucken lassen in "Corporate Identity", also mit Schullogo und so. Da wurden dann an dem kaufmännischen BK auch alle Kollegen gefragt, ob die Amtsbezeichnung (also Studienrat etc.) mit auf die Karten soll. Die meisten Kollegen wollten das haben.


    Hab dann nur noch schriftliche geantwortet, daß ich gerne meinen Dipl. auf der Karte haben will anstelle von Ref., StR z.A. oder sonstwas, wenn die schon alle mit so einem Mist ankommen. Da hing dann wieder der Haussegen schief im Kollegium, daß der Reffi dann in dem Zug den akademischen Grad haben will. :ohh:

    Ich glaube nicht, dass einem das Fachwissen, das man sich während der Promotion erarbeitet, in der Schule so viel weiter bringt.

    Also die Doktoren, die dir bei uns am BK haben, haben ihren Titel weit vor der Schule gemacht und sind dann als Quereinsteiger bei uns angefangen, weil sie auch mit dem Dr.-Titel in der Tasche in der Wissendschaft immer nur von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten eingestellt wurden.

    :autsch: Versuch dich mal am Tellerrand hochzuziehen... :zahnluecke:

    Ok,
    dann ist der Beruf "Grundschullehrer" in Zukunft also ein klassischer Lehrberuf, der kein Studium mehr benötigt? Darüber wird sich jede Landesregierung freuen. Dann werden Grundschullehrer also zukünftig in der Besoldungsgruppe a9 eingestuft, wie es Werkstattlehrer heute schon sind? Damit erweist man allen Grundschullehrern, die die gleiche Besoldung wie die Sek 2 Lehrkräfte anstreben, einen Bärendienst. :autsch:


    Wobei die Landesregierung auf dieser Basis die Grundschullehrer dann wahrscheinlich eher noch in a8 stecken würden, schließlich brauchen Werkstattlehrer am Bk immerhin mindestens einen Meisterbrief oder müssen Techniker sein. Die einfache Lehre reicht auch dort nicht.

    Folgte man der Argumentation, Lehrer müssen eine universitäre Ausbildung haben, um gute Lehrer zu werden, hieße das ja auch, dass Lehrer mit ihrer universitären Ausbildung bessere Pädagogen sind als Erzieher, die keine universitäre Ausbildung haben. Ist das denn wirklich so?

    Ich frage mal andersrum: Wenn Grundschullehrer jetzt ein klassischer Lehrberuf wird (3,5 Jährige Lehre), wo es vorher eines Kurzstudiums von 6 Semestern bedurfte, können wir dann in Zukunft auch die Besoldung von Grundschulpädagogen auf Besoldungsgruppe a9 kürzen?


    Entschuldigung für die etwas ketzerische Frage, aber bisher wurde zumindest bei uns in NRW die Besoldungsgruppe immer an der Art und der Dauer der Ausbildung festgemacht.

    Mach die Klausurtermine schon gleich am ersten Schultag des neuen Jahres fürs ganze Jahr fest. Kein Ärger mehr mit den Kollegen und Schülern, weil sich die Klausuren eh immer zu gewissen Terminen ballen.


    Bei mir gucken die Schüler dann zwar immer blöd, weil es irgendwie für sie der totale Schock ist, wenn es dann Ende August heißt: "Und die 4. Klausur im Schuljahr schreiben mir am 23.05.2018", aber das Theater "wir wollen eine Woche später schreiben, weil die Woche doch schon mit x Klausuren voll ist", gibt es nicht.


    Blöd ist nur, daß es da noch Zentralklausuren gibt (in Deutsch, Mathe, Englisch), bei denen alle Parallelklassen gleichzeitig schreiben. Leider stehen die Termine noch nicht fest und auch unsere Religionsvertreter bekommen das nicht hin mir jetzt schon zu sagen, wann der Weihnachtsgottesdienst sein wird. Das könnte die Pläne durchkreuzen.


    An meiner Ausbildungsschule war das irgendwie besser. Da gab es zu Beginn des Schuljahrs gleich eine Terminübersicht (5-6 Seiten) über sämtliche Konferenzen etc. des kompletten Schuljahrs. Da konnte man alles andere drumrum planen.

    hab ihr angeboten zu hospitieren

    Wetten, daß der Knirps in dem Moment, wo Mama dabei ist, der liebste Junge von Welt ist? ;)


    Kurzum: Mach Nägel mit Köpfen, ggf. auch gegen die Eltern. Das bist Du den anderen Knirpsen schuldig. Oder wie es mein Oberarzt zu Zivi-Zeiten mal formulierte, als es darum ging einem Kind nach einer OP auf der Intensivstation eine Bluttransfusion zu verabreichen: "Entweder Sie unterschreiben hier oder ich entziehe Ihnen wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht und unterschreibe selber! Aus religiösen Gründen (Zeugen Jehovas) der Eltern lasse ich hier kein Kind sterben!"


    Wie weit bist du bei der Schulleitung wegen einer Untersuchung beim Amtsarzt? Notfalls läßt den Jungen auch direkt aus dem Unterricht per Polizei dort vorführen.

    kann ich sowas anleiern?

    Eine amtsärztliche Untersuchung kann die Schule anleiern, wenn sie dein Eindruck hat, daß der Schüler aktuell evtl. nicht schulfähig sein könnte. Das er evtl. mal vor 1 oder 2 Jahren schulfähig war bei der Eingangsutersuchung zur Einschulung ist dann erstmal nicht so wichtig. Die Asperger-ERkrankung könnte ja auch schlimmer geworden sein.


    Sollte der Amtsarzt zum Schluß kommen, daß er nicht schulfähig ist, müßte der Schüler eure Schule verlassen.

    sie sprach von kurzbeschulung, das werd ich anleiern

    Also für mich klingt ds eher so, als brauche das Kind keine Kurzbeschulung sondern eher genau das Gegenteil, ggf. auch räumlich weit weg von den Eltern.


    Und ja, ob diese Situation für dich tragbar ist, mußt du selber entscheiden. Aber für die Mitschüler ist es nicht tragbar, es zeigt nämlich das Frechheit sieht und man bei uns mit allem durchkommt, weil es ja sowieso nicht sanktioniert wird.


    Gibt es bei Euch in Niedersachsen sowas wie Bezirksdienstbeamte bei der Polizei? Bei uns heißen die verächtlich immer "Ortssheriff" und führen an den Grundschulen u.a. den Fahrradunterricht (ein Tag alle 6 Monate) durch. Für den Asperger-Aspiranten wäre es zwar ein Schock, aber wie gesagt, ich denke da eher an die anderen Kinder. Jedenfalls habe ich es selber als Schüler mal erlebt, wie besagter Polizist dann in der Grundschule auftauchte. Ein Satz zu einem Mitschüler reichte: "Du kommst morgen mit deinem Vater um 9 Uhr auf die Wache. Da klären wir das dann!"


    Das hat zumindest auf mich als Mitschüler damals den Eindruck hinterlassen, daß der Staat sich doch noch durchsetzen kann. :staun:

    Da muss erst eine Einladung erfolgen, dann ein gemeinsam passender Termin gefunden werden, dann sitzt man da mit diesem einen Gesprächsthema

    Moin,


    also bei uns läuft das so, daß der Schulleiter einlädt. Dann wird aber gleich der Termin vorgegeben wann es ihm in den Kalender paßt und nicht den Eltern. Zusammen mit der schriftlichen Einladung kommt auch gleich eine Rechtsbehelfsbelehrung. Kommt niemand (Eltern und/oder Schüler) zum Termin, wird in Abwesenheit die entsprechende Sanktion beschlossen. Fertig.



    Ich finde, es reicht eine mündliche Ermahnung und dann Sanktion. Oder - Kompromiss - eine Mitteilung an die Eltern und im Wiederholungsfalle eine Sanktion.

    Also ich mache inzw. alles nur noch schriftlich. Wir haben da auch entsprechende Formulare für die Mitteilungen an die Eltern, damit das nicht in zuviel Schreibarbeit ausartet. Der Vorteil dabei ist, daß ich alles aktenkundig habe. Wenn ich dann mit der Schülerakte zum Chef gehe, ist die bereits entsprechend umfangreich.


    Und was die Sanktionen beim Abschreiben angeht: Bei uns schreibt man in jedem Fach üblicherweise nur 1-2 Klausuren im Halbjahr. Wenn man da eine Klausur wegen eines Täuschungsversuchs mit 6 bewertet, schlägt das schon aufs Zeugnis durch.

    Wir müssen sie nur anwenden und wir dürfen nicht umfallen, wenn Eltern dagegen Sturm laufen,

    Bei mir laufen gerade die Schüler dagegen Sturm. War heute das erste Mal wieder in der Schule. Ist ja die letzte Woche vor dem Ende der Sommerferien in NRW, wir müssen in der letzten Woche für die Schule zur Verfügung stehen (dürfen also nicht verreist sein) und ich wollte nur mal gucken, ob ich vielleicht doch noch übermorgen zu einer Nachprüfung muß, ob noch eine zusätzliche Konferenz angesetzt wurde oder was sonst noch so im Fach liegt.


    Im Fach liegt ein schriftlicher Widerspruch einer meiner Schüler zu den von mir berechneten und auf dem Zeugnis ausgewiesenen Fehlstunden. Die Fehlstunden wären alle entschuldigt. Ja klar waren die aus Sicht des Schülers entschuldigt. Nur blöd, daß ich Entschuldigungen zur eigenmächtigen Pausenverlängerung a la "Wir waren noch im Netto (Supermarkt)" nicht akzeptiere. :zungeraus:

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