Besser wäre §33 aus der zitierten Verordnung. Wenn der Tod eines Familienmitglieds kein dringender Fall ist, was dann?
Wobei das bei mir auch recht kritisch gesehen wurde. Wir hatten halt alle einen Termin auf der Intensivstation, bei dem es darum ging die Entscheidung zu treffen die Maschinen, an denen meine Mutter hing, abzuschalten. Selbstverständlich bin ich an dem Tag zum Krankenhaus gefahren und habe den Unterricht sausen lassen. Aber rein rechtlich hätte ich da keinen Sonderurlaub bekommen dürfen, weil meine Mutter morgens um 7.30 Uhr ja noch nicht tot war. Wir wußten aber alle, dass nach der Entscheidung der Tod binnen 30 Minuten eintreten würde, was dann auch an dem Morgen gegen 11.30 Uhr der Fall war.
Der zweite Tag Sonderurlaub war dann die Beisetzung selber.
Die ganzen Termine dazwischen, also Bestatter, Kriminalpolizei, Bank, ... mußte alles nebenbei erledigt werden.
Am grausamsten aber empfand ich die Woche vor dem Termin. Da hieß es von Seiten des Krankenhauses schon: "Wir können noch dies machen und jenes machen, aber wenn das nicht hilft, sind wir auch am Ende." Der Abend vor der Entscheidung war dann der Höhepunkt (negativ gesehen), als ich mir Gedanken darüber gemacht habe wie das alles ablaufen soll mit der Beisetzung etc. ... und mir dann immer wieder ins Gewissen gerufen habe: Ich plane da gerade den Kram, dabei lebt sie noch!