Naja, rein rechtlich dürfte die Sache doch klar sein. Da gibt's kein Rumeiern. Die Schüler:innen haben eine Arbeit, die von ChatGPT erstellt wurde als ihre eigene ausgegeben. Das ist ganz klar ein Betrugsversuch. Und damit 0 NP.
Da wäre ich mir nicht einmal so sicher. Ich habe immer wieder Schüler, die aus vollster Überzeugung ChatGPT benutzt haben und kein Unrechtsbewusstsein zeigten. Schließlich hätten sie doch selber die Anfrage gestellt und damit wäre es ihre eigene Arbeit. Ob man Wikipedia, Fachbücher oder eben ChatGPT als Quelle nutzt, wäre unerheblich.
Und ja, ich habe leider nirgendwo in der APO-BK einen Passus dazu gefunden, daß Künstliche Intelligenz in jedweder Form verboten ist.