Beiträge von plattyplus

    Besser wäre §33 aus der zitierten Verordnung. Wenn der Tod eines Familienmitglieds kein dringender Fall ist, was dann?

    Wobei das bei mir auch recht kritisch gesehen wurde. Wir hatten halt alle einen Termin auf der Intensivstation, bei dem es darum ging die Entscheidung zu treffen die Maschinen, an denen meine Mutter hing, abzuschalten. Selbstverständlich bin ich an dem Tag zum Krankenhaus gefahren und habe den Unterricht sausen lassen. Aber rein rechtlich hätte ich da keinen Sonderurlaub bekommen dürfen, weil meine Mutter morgens um 7.30 Uhr ja noch nicht tot war. Wir wußten aber alle, dass nach der Entscheidung der Tod binnen 30 Minuten eintreten würde, was dann auch an dem Morgen gegen 11.30 Uhr der Fall war.

    Der zweite Tag Sonderurlaub war dann die Beisetzung selber.


    Die ganzen Termine dazwischen, also Bestatter, Kriminalpolizei, Bank, ... mußte alles nebenbei erledigt werden.


    Am grausamsten aber empfand ich die Woche vor dem Termin. Da hieß es von Seiten des Krankenhauses schon: "Wir können noch dies machen und jenes machen, aber wenn das nicht hilft, sind wir auch am Ende." Der Abend vor der Entscheidung war dann der Höhepunkt (negativ gesehen), als ich mir Gedanken darüber gemacht habe wie das alles ablaufen soll mit der Beisetzung etc. ... und mir dann immer wieder ins Gewissen gerufen habe: Ich plane da gerade den Kram, dabei lebt sie noch!

    Es ist halt eine sachliche Frage. Wenn zwei Tage bezahlter Urlaub zu wenig sind muss man doch eine Vorstellung davon haben, wie viel man angemessen fände.

    Ich fände es angemessen, wenn man für sowas auch eine Woche der insg. 6 Wochen, die uns zustehen, auch in der Unterrichtszeit nehmen könnte. Bei erfreulicheren Terminen ist es ja genau das Gleiche. Wer bitte kommt bei seiner eigenen Hochzeit mit einem freien Tag aus?

    Moebius

    Könnte die Frau eigentlich rein rechtlich auch aufgrund der schwebenden Verfahren zurückgestellt werden, was den Beginn ihres Referendariats angeht?

    Also sollte sie freigesprochen werden, darf sie ins Ref., sollte sie verurteilt werden, eben nicht.

    Im Unionspapier steht ausdrücklich eine Verurteilung der AfD um deren Zustimmung möglichst zu verhindern, SPD und Grüne sollen den Gesetzentwurf vorher erhalten, damit man noch darüber reden kann , die AfD nicht.

    Alle Parteien, mit Ausnahme der AfD und des BSW haben den Gesetzentwurf Ende der letzten Woche erhalten.


    Das ist aber gar nicht gewollt, sie Restregierung möchte gerne eine Situation, wo der Vorschlag mit den Stimmen der AfD verabschiedet wird, weil man sich einen Wahlvorteil davon erhofft, dann vor der Zusammenarbeit CDU \ AfD warnen zu können, was schon bei den letzten10 Wahlen nicht funktioniert hat.

    Wenn es der SPD und den Grünen nur noch um diese Machtspielchen geht, würden sie mich damit erst recht zu Merz treiben. Dann müßte ich nämlich der aktuell noch existenten Regierung, namtlich Olaf Scholz unterstellen, dass er sich nicht an seinen Amtseid hält, der da lautet:


    Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. “


    Schaden vom deutschen Volk abwenden kann man, wenn man den Attentätern gar nicht erst die Möglichkeit eröffnet zu morden.

    Früher gab es aber auch noch Politiker a la Franz Josef Strauß, die weite Teile des konservativen Spektrums abdecken konnten. Merkel hat sich aus Sicht der CDU viel zu weit nach links orientiert, so dass sie den rechten Flügel im Spektrum für die AfD erst geöffnet hat. Ihre Sprüche, dass doch alles alternativlos wäre, taten ihr Übriges.

    Gibt es eigentlich schon Vanille aus der Bretagne auf dem Markt? Dank Klimawandel wächst die da jetzt wohl.


    Ich frag nur von wegen lokale Produkte und so: Vanille aus der Bretagne, Bananen von der Insel Teneriffa, Kaffee von der Insel Gran Canaria, Maracuja von Madeira und Tee von den Azoren.


    Europa kann das auch produzieren. :top:

    In Dublin Fällen ist ein ordnungsgemässes Dublin Verfahren mit nachfolgender Abschiebung durchzuführen. Gelingt dies nicht in der nach dem Gesetz vorgesehenen Zeit, so ist das Asylverfahren hier durchzuführen. Basta.

    Die Argumentation von Merz geht anders: Da das Dublin-Abkommen europaweit nicht funktioniert, ist das Europarecht hinfällig. Es hält sich ja eh niemand unserer europäischer Nachbarn dran und nimmt uns die Asylsuchenden wieder ab. Entsprechend muss Deutschland den Notstand erklären und sein eigenes Recht über das Europarecht stellen, eben so lange bis die EU dafür gesorgt hat, dass das Dublin-Abkommen wirklich funktioniert.


    Entsprechend können Asylanträge nur bei der Einreise an deutschen See- und Flughäfen gestellt werden. Alle anderen Antragsorte (auch die innerhalb Deutschlands) sind nicht möglich, weil davon auszugehen ist, dass die Asylsuchenden bereits andere sichere Drittstaaten durchreist haben und dort hätten Asyl beantragen können.

    Auch viele Demokraten unterstützen grundsätzlich eine Verschärfung des Kurses in der Migrationsfrage, das entspricht auch der Stimmung der weit überwiegenden Mehrheit im Land. Das zu negieren, war ein zentraler Fehler von Harris, Scholz macht aktuell genau den gleichen Fehler.

    Oder bei uns: Friedrich Merz greift noch vor der Bundestagswahl an!


    —> https://www.tagesschau.de/inla…rattacke-debatte-102.html

    Den Ansatz, für unentschuldigte Fehlstunden 6 zu erteilen, halte ich für rechtswidrig.

    Dazu:


    Zitat von Schulgesetz NRW; §48, Abs. 2

    Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

    Und weiter:

    Zitat von Schulgesetz NRW; §48, Abs. 5

    Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.

    Ich sehe da irgendwie keinen Entscheidungsspielraum. Unentschuldigte Fehlzeiten sind mit der Note 6 im SL-Bereich zu werten und da ich keine schriftlichen Leistungen habe, fußt dann die Zeugnisnote ausschließlich auf der SL-Note.

    Moin,


    ich habe bei einem Schüler ein Problem mit der Notenfindung. Da wir ein Lernfeld-Curriculum haben, unterrichten wir ein Fach mit insg. drei KuK und müssen fürs Zeugnis die Note bilden. Es handelt sich, wie der Titel schon sagt, um einen Vollzeitschüler an einem Berufskolleg in NRW.


    Mein Problem ist jetzt, dass ich diesen Schüler im kompletten Halbjahr insg. nur zwei Stunden gesehen habe. Den Rest der Zeit war er beurlaubt, entschuldigt und auch unentschuldigt „erkrankt“.


    Wenn ich ehrlich bin, muss ich dem Schüler die Note „nicht bewertbar“ geben, zumal ich ihn nicht die Mindestzeit von vier Unterrichtsstunden gesehen habe. Würde dies dazu führen, dass am Ende bei der Gesamtnote auch ein „nicht bewertbar“ steht, weil die Gesamtnote nicht gebildet werden kann, wenn eine Teilleistung fehlt?


    Aufgrund der unentschuldigten Fehlstunden könnte ich ggf. auch die Note 6 für meine Teilleistung vertreten.

    Wenn der Ausgleichstag fürs Schulfest auf einen Tag fällt, an dem Kollegen frei haben, müssen die betroffenen Kollegen ihren Ausgleich meines Erachtens an einem anderen Tag nehmen dürfen. Hier zu sagen "Pech gehabt", ist wirklich ein Witz.

    Oder im Umkehrschluss: Da die betroffenen Kollegen am Ausgleichstag nicht in der Schule wären, kann ich sie auch nicht zum Schulfest einbestellen.

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