Wieso sollte das Kind denn nicht schulfähig sein?
Okay, das Kind ist schwierig, es verweigert Leistungen und es nervt. Viele Maßnahmen nicht näher definierter Art hat es schon gegeben. Noch schlimmer sind die Eltern dieses Kindes. Mehr Fakten sind dem Sachverhalt aber kaum zu entnehmen...
Des Weiteren ist inzwischen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich ESE festgestellt worden.
Heißt: Erstmal wäre der Förderschulkollege (wenn vorhanden) mit einer Förderplanung am Zuge. Da kann sich erstmal kein Amtsarzt einmischen. Und so leicht kann man im inklusiven Zeitalter nicht an die Förderschule überweisen.
Im Fördergutachten sollte eigentlich eine Empfehlung zu finden sein, an welcher Schulart denn dieses Kind am besten aufgehoben wäre.
Übrigens könnte auch ein Amtsarzt gegen den Willen der Eltern kein schulpsychologisches Gutachten einholen.
Es verbleiben die Möglichkeiten:
- Ordungsmaßnahmen (s. Beitrag 5): mit der schlussendlichen Möglichkeit des Verweises von der Schule (unbedingt vorher mit der Schulbehörde klären!)
- weitere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, das anscheinend (auf eine nicht näher beschriebene Weise) bereits in dem Fall involviert ist. Wenn die Eltern wirklich so erziehungsunfähig sind, muss das JA die entsprechenden Schritte einleiten, u.U. - als ultima ratio- , den Eltern die elterliche Sorge entziehen.