Beiträge von CaFrGauss

    Guten Abend an das Forum,

    im Kontakt mit einer entsprechenden Leitungsposition an einem Berufskolleg NRW in kirchlicher Trägerschaft, wurde mir mitgeteilt, dass diese nicht in das Beamtenverhältnis Lehrkräfte übernehmen.

    Jedoch, so die Aussage, die Stelle "als Angestellter hat komplett identische Bedingungen wie im Staatsdienst" wurde ebenso getätigt.

    Wie kann ich dies verstehen? Was ist damit gemeint?

    Sprich, das Gehalt, die Renten-/Pensionsansprüche etc. oder ist das de facto falsch?


    Gute Nachtruhe

    Ich finde "LEO" trotzdem recht interessant, einfach nur um einen Eindruck zu gewinnen, welche Schulen was besetzen möchten.

    Wahrscheinlich ist@LEO doch zu erkennen, was gebraucht wird ;)


    Aber wie und nach welchen Kriterien entscheidet denn eine SL, wenn z. B. das Fach "Mathematik" zu besetzen ist.

    Jemand zeigt als "LEO-Bewerber" Interesse und außerdem erhält jene SL die Anfrage durch einen bereits seit einigen Jahren Lehrer im Hinblick auf eine Versetzung? Gehen wir davon aus, dass dieser formal nichts mehr im Wege steht...

    Ist es der SL dann freigestellt, welche der Beiden sie an ihrer Schule einstellen möchte?

    Ich danke euch!


    Es stimmt@chilipaprika - ich habe bereits eine Planstelle.

    War wirklich so "doof", dass ich dachte LEO wäre da ebenso passend, um nach Versetzungsstellen zu schauen :(

    Also es ist OLIVER - dort findet man freie Versetzungsstellen oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Oder kann ich mich auch einfach auf "gut Glück" bei einer Schule bewerben? ;)

    Hallo,


    kurze Frage!

    Wenn ich mich bei einer Schule bewerben möchte und ein passendes Angebot via LEO entdeckt habe, wie verläuft das Bewerbungsprozedere.

    Habe mal davon gehört, dass man nicht seine kompletten Bewerbungsunterlagen an die entsprechende Schule sendet?

    Hat die entsprechende Schulleitung bereits Zugriff auf entsprechende Dokumente via Bezirksregierung o.ä.?


    Schönes Wochenende:gruss:

    Hallo und verschneite Grüße,


    mein Grad der Behinderung beträgt 30 (keine Schwerbehinderung) - somit ist doch auch innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf die "Schwerbehindertenvertretung" im Hinblick auf Unterstützung bei "Versetzungsmöglichkeiten" o.ä. zuständig, nicht wahr?

    Jene Gespräche und der Austausch läuft, so gehe ich von aus, unter Datenschutz, so dass es nicht an meine Schule weitergetragen wird.

    Ansprechpartner findet man wohl auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf, oder?


    Danke für eure Mithilfe und viele Grüße

    Ein Gruß in die Runde, für mich könnte das Thema "Wechsel verbeamtetet Lehrer an einen kirchlichen Träger (BK)" auch interessant werden.


    Gibt es hierfür Tipps oder Hinweise, wie ich vorgehen muss?

    Wo und wie kann ich erfahren, welches Gehalt bzw. Bezüge mir zustehen?

    Im Schuldienst des kirchlichen Trägers bin ich ja kein Beamter, sondern?

    Bin ich ebenso "unkündbar" etc.


    Vielleicht hat der ein- oder andere Erfahrungswerte. Vielen lieben Dank!!!

    Aber stellst du quasi gleichzeitig den Antrag auf Versetzung und den Antrag auf Teilnahme am Zertifikatskurs und deine SL genehmigt es dir?

    Kurz zur Aufklärung ;)

    Der Zertikurs wird bereits absolviert und dies sozusagen "zusätzlich" zum Stundendeputat. Die Schule hat für jenes Fach derzeit keinen Einsatz...

    Wollte mich nur vergewissern, dass man dadurch nicht automatisch gesperrt ist für eine Versetzung.

    Okay ;) ich danke für die Bestätigung der "Urban Legend".


    Man unterschreibt diesbezüglich - vor dem Zertikursbeginn - auch nichts o.ä.


    Beziehungsweise im Vorfeld wird es nirgends thematisiert - aber es kam nun das Gerücht auf und somit bin ich erleichtert für jenen Mythos.

    Hallo liebe Foren-Gemeinde,


    wollte mal kurz nachfrage, da ich dieses Gerücht gehört habe, ob es wirklich so ist, dass wenn mir, verbeamtet auf Lebenszeit, meine Schule - ein BK in NRW - ermöglicht einen Zertifikatskurs für 1,5 Jahre zu absolvieren, dass ich mich damit automatisch für 5 weitere Jahre an der Schule als Lehrkraft verpflichte? Sprich, nicht versetzt werden kann?


    Wäre super, wenn jemand dazu eine Info hat. Vielen Dank:gruss:

    Alles in einem wäre ein Microsoft Surface, aber wenn du Airplay haben willst...

    ...an ein Microsoft Surface hatte ich bereits auch gedacht ;)
    Aber das mit Airplay wäre schon nicht schlecht - gibt es irgendwie eine Form der "Simulation durch Adapter o.ä." oder ist dies durch Apple reglementiert?

    ...welche Möglichkeiten, an das Schwarmwissen, seht ihr, wenn ich mir ein digitales Endgerät für das Lehrerdasein anschaffen möchte, welches:


    - recht handlich bzw. leicht ist und gut in einen Rucksack passt

    - per Stift bzw. auch touch zu bedienen ist

    - gängige Officeprogramme etc. stabil laufen lässt

    - langwieriger Akkustand

    - Anschlüsse für Beamer, USB besitzt (super wäre AppleTV, aber da kommt dann ja rein ein Apple-Produkt in Frage ;-))

    - Internet entweder über WLAN oder Hotspot möglich ist

    - viel Speicherplatz ist nicht nötig, aufgrund von Dropbox-Nutzung

    - Preisvorstellung - bin ich erstmal realistisch offen ;)


    In welche Richtung sollte man hiebei gehen, da der Markt ja recht vielseitig ist. Eher MacBook - aber welches?! oder doch...?

    Danke für eure Einschätzungen!

    Für Unterrichtstätigkeit kannst du die Übungsleiterpauschale geltend machen, zur Zeit also 4230 € im Jahr. Bis zu dieser Grenze bleibt dein Honorar steuer- und abgabenfrei.

    Das klingt sehr gut, vielen Dank@Fossi74.

    Als Dozent an einer VHS sollte dies ja in die Rubrik "Übungsleiterpauschale" passen ;)
    Wie muss ich dies "geltend machen" - in der Steuererklärung, gehe ich mal von aus ? Ich bin hierbei ahnungslos...


    Einen angenehmen Sonntag:top:

    Nur so nebenbei: Es ist nicht das Problem des Dienstherren, dass weder dein Partner dessen Wohnort nicht wechseln kann noch, dass du keinen Führerschein hast. Da wird keiner bestraft.

    Nein, sein Problem ist es nicht - korrekt; aber doch eine erhebliche persönliche Einschränkung welche er/sie bei Lehrkräften auslebt; warum muss ich tariflich angestellt sein, damit ich z. B. wie in der freien Wirtschaft regulär meinen Arbeitsplatz A kündigen kann und einen Arbeitsplatz B samt Kündigungsfrist etc. wählen darf/kann.
    Bei A14 ist das möglich - bei A13 nicht. Für mich erschließt sich die Logik nicht...

    Der Personalrat meldet sich nicht an die Schulleitung.

    Eine Versetzung ist auch (in der Theorie) ohne Freigabe des Schulleiters möglichen.


    Eine Behinderung deinerseits mit einem GdB von 30-40 ist "förderlich" für eine Versetzung.

    Denn auch ohne Schwerbehinderung gilt der Integrationsplan in Auszügen für diese Kollegen.

    Das klingt ja ganz passend...

    Schon alleine, dass sich der Personalrat nicht gleich an die Schulleitung wendet; das wäre wohl eher kontraproduktiv :(

    Und mit der "Förderlichkeit" bei einem GdB von 30-40 ist gut. Dachte ich mir auch bereits, denn es kann doch nicht sein, dass trotz der Vorlage "Behinderung" - einem Zusammenziehen nach Heirat und "Bestrafung da kein Führerschein vorliegt und keine Kinder ;-)", ich an die Schule gefesselt bin.

    Das ist ein guter Hinweis im Hinblick auf die Gleichstellung. Womöglich wäre es eine Chance, da meine "Behinderungsfestellung" nun auch bereits mehrere Jahre zurückliegt und es nicht wirklich "besser" geworden ist - sondern, ich akzeptiere es und lebe ganz gut damit...


    Das "Mittig ziehen" wäre wohl eine Option, wobei dann eher in Richtung des Partners, da dort auch noch eine alte Mutter versorgt wird etc. Und dann ist es halt wieder eine recht lange Fahrstrecke, welche ich bereits im Ref durchlebt habe. Das war auf Dauer kein Zustand, schon alleine nicht gesundheitlich :(


    Echt doof, dass man mit jener A13-Stelle so gebunden ist...

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