Beiträge von CaFrGauss

    Übrigens ist padlet inzwischen datenschutzrechtlich schon wieder umstritten und nicht mehr überall erlaubt.

    ...das ist ja der Grund, warum ich zu TaskCards gewechselt bin ;)
    Aber leider fehlt mir da - auf den ersten/zweiten Blick - die Möglichkeit zum Abspeichern in PDF o.ä.

    ...aufgrund von Datenschutzaspekten nutze ich nun jene digitale Pinnwand mitsamt der Schülerschaft.

    Problem - ich weiß nicht, wie und ob ich in der "Free-Version" jene Pinnwand z. B. als PDF-Datei abspeichern kann o.ä.


    Ist da jemand bewandert und kann mir helfen? Vielen Dank:gruss:

    Bitte etwas detaillierter:

    Sehr gerne ;)
    Dann habe ich, wie bereits seit Jahren in dieser Situation, die "Auswahlfunktion"@Paint genutzt, dann ist dort ein Rechteck ersichtlich und ich habe es mit der Tastenkombi strg+V kopiert! Danach kann ich zwar den "Ausschnitt" überall einfügen, habe aber nicht mehr den Original-Screenshot@Paint, sondern halt den "Ausgeschnitten - kopierten Teil" in jenem merkwürdigen Muster hinterlegt :(
    Hoffe, das ist soweit verständlich...

    Hallo liebe Wochenend-Gemeinde,

    womöglich kann mir jemand weiterhelfen!

    Und zwar habe ich seit wenigen Tagen das Problem, wenn ich einen Screenshot in "Paint" oder auch "Paint.net" einfüge, und daraus etwas "screenshoten" möchte, in Paint dies zwar ausgeschnitten wird, aber als "Hintergrund" folgendes Muster zurückbleibt?! Bisweilen war dies sonst immer weiß - macht ja auch Sinn!


    Ich habe sämtliche Funktionen, meiner Meinung nach, ausprobiert - aber ich verzweifle!

    Freue mich über Hilfe und wünsche einen netten Freitagabend:wink_1:

    Hello zum Nachmittag, kurze Frage, welche KI ist sinnvoll, um schnell & effizient bestimmte Matheaufgaben - unterschiedliche Niveaus, inkludiert Oberstufe - nachzurechnen?

    Habt ihr hierzu Präferenzen?

    Super - ich danke euch:top:

    ...habe selbst den Zerti-Kurs in NRW für das BK Mathe absolviert!

    Kannst mich gerne persönlich anschreiben.

    Vorab, du darfst sämtliche Prüfungen bis einschließlich Anlage C abnehmen - sprich Fachabitur.

    Der Kurs ging 1,5 Jahre - alle zwei Wochen - Hausarbeitstage hin- und wieder und eine Hospitation.

    Was mir der Kurs brachte:schreien:

    Hier findest du diverse Matheblätter im pdf-Format:


    https://papier.schulkreis.de/karopapier


    Diese Dateien kannst du dann mit dem PDF-XChange Viewer bearbeiten:


    https://www.heise.de/download/…/pdf-xchange-viewer-44939


    Der Viewer ist nicht nur ein Viewer; er hat auch eine Schreibmaschinen-Funktion - zum Arbeitsblätter erstellen ideal.

    Besten Dank:gruss: Super - genauso etwas habe ich gesucht...

    Für mich klingt das aber nach einer Oberschule und soviel ich weiß geht es dann hier in Brandenburg zumindest nur über ein Oberstufenzentrum weiter und kann nicht "normal" zum 12jährtigen Abitur führen.

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
    Genau, der Schüler hat bereits in Brandenburg nach der Oberschule ein Jahr ein Oberstufenzentrum, ebenso in der gleichen Stadt besucht, ist dort aber nicht versetzt worden.

    An einem Oberstufenzentrum (führt dies zum Fachabitur?!) konnte der Schüler aufgenommen werden? Auch ohne FOR mit Q?


    Nun ist es fragwürdig, da halt auf dem Oberschul-Abschlusszeugnis als erworbener Abschluss steht: Realschulabschluss / Fachoberschulreife, ob dies mit einem Q-einher geht. Es muss wohl dort auch, wie von euch erwähnt, der Vermerk eindeutig sein und dieser fehlt.
    Beste Grüße:top:


    P.S. Was ist in Brandenburg vom Niveau her höher? Der A-Kurs, oder?

    Sonnige Grüße, vielleicht kann ein(e) Lehrerkollege bzw. -kollegin - aus Brandenburg - helfen.

    Ein Schüler möchte gerne an unserem beruflichen Gymnasium (11. Klasse) in NRW aufgenommen werden.
    Jener Schüler hat ein Abschlusszeugnis einer Oberschule im Bundesland Brandenburg.

    Auf jenem Zeugnis steht nicht explizit, wie das in NRW üblich ist, dass es sich um einen FOR mit Q handelt.

    Voraussetzung für die gymnasiale Oberstufe in NRW!


    Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Auf dem Zeugnis sind Fächer mit A- und B-Kursen? Welcher Kurs ist höherwertig?

    Zumal wurde als 1. Fremdsprache (B-Kurs) nicht Englisch unterrichtet. Was an unserem BK schwierig erscheint.


    Da das Land Brandenburg sich noch in den Sommerferien befindet, kann dort derzeit auch nicht nachgefragt werden.


    Freue mich über eine Antwort. Besten Dank:wink_1:

    Hallo members,

    gestern habe ich von einer Lehrerkollegin - im Zuge unserer Fortbildung - bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfahren, dass jene (dies wurde auch von einer anderweitigen Lehrkraft vor Ort bestätigt!) von Seiten der Schulleitung ein Schreiben erhalten hat, dass man sich im Zuge des Lehrermangels am BK & Co. für einen gewissen Zeitraum abordnen lassen kann.

    Sprich, ohne Versetzungsantrag o.ä. "sein" BK verlassen, um an einem anderen - womöglich in wohnhafter Nähe - zu unterrichten!


    Stimmt dies? Und wird dies allen SL zugetragen etc.? Wer weiß etwas genaueres darüber, da jenes wohl für mich eine Option darstellen könnte :)


    Einen angenehmen Abend und vielen Dank:wink_1:

    Mein Dienstherr bekommt (weitaus mehr als) meine 41 Stunden und ob ich unentgeltlich töpfere, unentgeltlich im Garten liege oder unentgeltlich Bücher lese und eine Diss schreibe, macht keinen Unterschied.

    Diesen Aspekt habe ich noch nie verstanden. Ebenso die "Genehmigungspflicht", wenn ich einen Tanzkurs anbiete, weil mir das einfach Freude bereitet. Dabei geht es nicht darum, den finanziellen Zuschuss nicht "anzuzeigen", sondern ich muss eingestehen, womit ich meine Freizeit verbringe!!!
    Zumal meist diejenigen Lehrkräfte - welche ´zig Baustellen im Alltag zu meistern haben (ähnlich wie bei SuS ;-)) - die Zuverlässigsten sind.

    Rein aus meiner Erfahrung heraus...

    Vielen Dank für eure Mitteilungen. Das klingt ja schon einmal gut...

    Besonders, wenn erstmal die Angelegenheit - also berufliches Weiterbildungsstudium o.ä. - nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig ist.

    Die Tätigkeit an der Uni bzw. Promotion muss natürlich im Zuge der Abordnung dann angegeben werden, aber ich denke, dies kann ich auch "frei bestimmen" oder kann dazu von Seiten der SL ein Veto eingelegt werden?

    ...als verbeamtete Lehrkraft in NRW - wie stehen hierfür die Chancen?

    Muss dies in irgendeiner Form bewilligt werden oder kann ich jederzeit ein berufliches Weiterbildungsstudium absolvieren bzw. wenn ich einen Doktorvater/Doktormutter habe, ebenso eine Promotion starten.

    Da es für Beamte in jeglichen Situationen irgendwelche Formalitäten gibt, frage ich mal nach!

    Weiterhin tolle Osterferien:gruss:

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