Beiträge von CaFrGauss

    Guten Abend, nun steht bald das Gespräch mit meiner SL im Hinblick auf Versetzungsantrag an.

    Ist der Einwand: "Der Unterricht kann in Fach xyz nicht gewährt bleiben, insofern Sie uns verlassen!" das Argument schlecht hin?


    Denn Gesundheit, beispielhaft ein Behinderungsgrad, sollte doch eigentlich stärker ins Gewicht fallen.

    Zumal die SL knapp ein Jahr Zeit hat eine andere Lehrkraft ins Boot zu holen.


    Gibt es im Zuge der Versetzung ebenso "Kriterien bzw. eine Rangfolge an Kriterien" nach welchen der Personalrat über die Versetzung entscheidet?

    Wo finde ich diese?


    Die Behindertenvertretung werde ich wohl nach meinem SL-Erstgespräch informieren.


    Danke für eure Unterstützung :top:

    Danke dir, Kodi :)

    Das klingt logisch - auch wenn es natürlich im Hinblick auf Versetzungsantrag und dessen Einwilligung ja nicht immer so einfach ist.

    Naja, mal abwarten!


    Euch einen angenehmen Abend :victory:

    P.S. Eine Ergänzung im Hinblick auf eine potenzielle Versetzung.
    Gedankengang: Im nun startenden Schuljahr 2024/25 ist die Lehrkraft in bestimmten Funktionen tätig, neben dem Unterrichten, welche zu Entlastungsstunden im kommenden Schuljahr führen werden.
    Geht man von einer Versetzung zum Schuljahr 2025/26 aus - was passiert dann mit den Entlastungsstunden des vergangenen Schuljahres von Seiten der alten Schule? Verfallen diese? Übernommen werden sie wohl nicht zur neuen Schule.

    Genießt den kommenden Sonntag :victory:

    Besten Dank an dich, ufo-club!

    Mmmh, doof, dass die Wunschschule nicht im Versetzungsantrag angegeben werden kann. Wobei durch ein sehr positives Erstgespräch mit der SL durchgesickert ist, dass die SL Kontakt mit der Bezirksregierung / Schulamt Kontakt aufnehmen kann, um einen wertvollen Kandidaten nicht auf ein "Listenverfahren" kommen zu lassen.

    Mal schauen! Aber ich danke dir für das Daumendrücken :)

    Danke dir, Fachinformatiker!

    Deine Vorgehensbeschreibung erscheint mir schlüssig :) Dann bin ich bereits auf einem guten Weg - was die Wunschschule betrifft etc.


    Im Hinblick auf den Widerstand von Seiten der SL "alte Schule" bzw. der wohnortnahen Versetzung.

    Warum es dir schleierhaft ist? Gute Frage - mir ebenso.

    Aber wenn mitunter auch gesundheitliche Aspekte im Background schlummern, dann gehe ich von einer zeitnahen und für mich positiven Lösung aus.


    Beste Grüße

    Hallo liebe User, vorab für jene welche noch in den Sommerferien stecken: Weiterhin beste Erholung! Eine kurze Frage, da ich mich mit dem Prozedere nicht auskenne.


    Bei einem Versetzungsantrag in NRW [Berufskolleg] welcher im Herbst gestellt wird, kann frühstens zu einer Versetzung im darauffolgenden Sommer: Nächstes Schuljahr führen?

    Oder kommt dies auf die Begründung bzw. Aspekte, wie Gesundheit o.ä. an. Selbstverständlich vorausgesetzt, die SL gibt die Lehrkraft "frei".


    Außerdem die Frage, ist es vorteilhafter, wenn der Antragssteller für eine Versetzung bereits eine "Wunsch-Schule" gefunden hat und diese, sprich die SL, von deren Seite das "to go" gibt.

    Kann dies im Versetzungsantrag angegeben werden?

    Was ist der Vorteil davon?


    Danke für eure Rückmeldung. Gruß :wink_1:

    Ob das Verfahren schneller wird vermag ich für NRW nicht zu sagen, damit du aber hoffentlich nicht abgewiesen wirst am Ende solltest du diese gesundheitlichen Gründe mit der Schwerbehindertevertretung oder dem Personalrat besprechen. Diese können dich nicht nur beraten zum Verfahren oder ob dein ärztliches Attest ausreichend darlegt warum eine Versetzung erforderlich ist, sondern dein Anliegen auch unterstützen, wenn sie dafür benötigte Hintergründe kennen.

    Danke vielmals - ein wertvoller Hinweis! :gruss:

    Danke für die zahlreichen Nachrichten!

    Das klingt wirklich sehr langwierig und kompliziert :(


    Wie schaut es aus, wenn aus gesundheitlichen Gründen, samt ärztlichem Gutachten, die Schule - Entfernung o.ä. - nicht "zumutbar" ist.

    Ist da das Prozedere auch im Hinblick auf eine "einfache Versetzung" ohne Beförderungsstelle schneller bzw. kann dies ebenso abgelehnt werden?

    Guten Abend nochmals, ich möchte kurz das Thema nochmals aufgreifen. Und zwar wie schaut es denn aus, rein von der Vorgehensweise für eine A14-Stelle an einer "fremden Schule". Ich nehme Kontakt mit dem SL auf, versende meine Bewerbung als A13er und dann werde ich, wenn es gut läuft, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
    Kann daraus dann erstmal eine kommissarische A14-Aufgabenstelle entstehen? Da z. B. für Stellen, welche ausgeschrieben sind, der Zeitrahmen "schnellstmöglich" angegeben ist und dann wohl die Revision an der neuen Schule geschehen würde.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Gute Nacht und viele Grüße :top:

    ...ich verstehe ;)


    Danke für eure Unterstützung!

    Dies: "Das Problem ist, dass Latein als zweite Fremdsprache zur Fächergruppe 1 gehört. In FG1 kannst du nur eine 5 ausgleichen." war mir neu - aber gut zu wissen...

    Dann ist wohl die einzige Möglichkeit, wenn die Lehrkraft in Latein sich nicht auf eine "4" einlässt, dass eine Nachprüfung angestrebt wird.

    Diese dann bestimmt schriftlich und mündlich, oder? Passiert das dann noch dieses Schuljahr oder wie die Nachprüfungen zur Versetzung?

    Liebe Kolleg: innen, innerhalb meiner entfernten Familie gibt es eine Schülerin, welche die 10. Klasse allgemeinbildendes Gymnasium in NRW besucht. Dies nach G9. Nun möchte jene die FOS an einem BK nach dem Sommerferien besuchen, wozu der FOR verständlicherweise benötigt wird.

    Nachdem auch die Schüler: innen am Gymnasium die ZPs in Mathematik, Englisch und Deutsch durchlaufen haben - hat die Schülerin nun die Gewissheit, dass sie in Englisch leider ein "mangelhaft" von der Lehrkraft erhält. Diese "5" jedoch mit einem "befriedigend" in Deutsch ausgleichen kann. So weit so gut...nun hat jedoch die Latein-Lehrkraft mit der Schülerin gesprochen und ihr berichtet, dass sie wohl eigentlich auch in Latein "5" steht.

    Das würde dann im Folgeschluss bedeuten, dass kein "FOR-Abschluss" ausgehändigt wird - so die Lehrkörper des betreffenden Gymnasiums.

    Gespräche hierzu laufen jetzt noch, ob es nicht doch noch auf eine "sehr schwache 4" hinauslaufen kann etc.


    Mich hat das Ganze, der nicht im Sek I.-Bereich tätig ist, etwas verwundert. Sichere Quellen habe ich auf Anhieb nicht gefunden :( Aber warum zählt "Latein" als zweite Fremdsprache mit in den FOR, da dies doch eigentlich - wie z. B. mit der Realschule - auch ohne eine zweite Fremdsprache "geht". Dadurch wird der betreffende Schüler doch recht start benachteiligt - nicht nur, dass die ZPs nicht in jeder Schulform gleich sind?!?!, sondern nun auch noch mit dem Aspekt der zweiten Fremdsprache.

    Ist das wirklich so?
    Gibt es hierzu auch noch Nachprüfungen o.ä. Möglichkeiten?


    Freue mich über eine Rückmeldung und sende beste Grüße mit Dank :aufgepasst:

    Ich danke euch für die zahlreichen Informationen!

    Tja, ich sehe die Krux darin, dass ich das Revisionsverfahren zur A14-Stelle dann noch bei meiner "alten Schulleitung" durchlaufen muss, um mich mit jener Beurteilung an der neuen Schule zu bewerben. Wie ich da abschneide, ist ja logisch ;) - nachdem ich gehen will.

    Deshalb ist es wohl besser, bereits eine A14-Stelle innezuhaben und dann ohne irgendwelche Regulierungen die Schule "leichter" wechseln zu können.

    Schade, dass da abermals eine Blockade eingebaut ist!

    Gute Nacht :sleeping:

    ...ohne, liebe Mitlesende, dass ich bereits eine A14-Position innehabe. Sprich, ich bin ein auf Lebenszeit verbeamteter Studienrat (A13) und ziehe in Erwägung mich an einer fremden Schule auf eine A14 Stelle zu bewerben.

    Ist dies regulär möglich? Wo finden dafür dann die Revisionsstunden statt? An der neuen oder noch der alten Schule? Muss mich meine Schulleitung, insofern ich die Stelle bekommen würde, gehen lassen oder kann dies auch aus bestimmten Aspekten heraus verhindert werden?


    Ich bin auf eure Antworten gespannt! Vielen Dank und gute Nacht ;)

    Unlogisch hoch 10 ;)
    Bezirksregierung Köln sagt morgen: "Frei" und mitunter Bezirksregierung Düsseldorf mit Städten und Dörfern im "Bergischen Land" (wo wirklich Schnee heute noch lag!!!) soll zur Schule kommen. Absprache- und Einschätzungsempfinden ist mal wieder 0 gegeben. Bedauerlich :(

    Guten Abend, hat eine Lehrkraft aus dem Forum womöglich Erfahrung, um das wirklich brisante Thema "Alkoholismus" bei einem volljährigen Schüler in der Erwachsenenbildung anzusprechen? "Natürlich" versteht nur der Verdacht, aufgrund von Geruch und mehreren unabhängigen Meinungen hierzu.
    Vielleicht hat jemand von euch eine Idee, wie man das als Lehrkraft thematisieren kann - schwierig!

    Abendliche Grüße:wink_1:

    Guten Abend, hat jemand von euch Erfahrung, welche Schritte notwendig sind, um einen neuen Aufbaubildungsgang der Fachschule in NRW an seinem BK zu etablieren?

    Mein SL sprach davon, dass eine potenzielle Bewerberliste vorliegen muss und, dass der Vorlauf rund 1,5 Jahre dauert.

    Damit ich mich darauf aber entsprechend vorbereiten kann - was ist dann später für den SL wichtig, um dem Schulamt o.ä. vorzulegen?


    Danke für eure Rückmeldung und einen schönen Abend!

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