Beiträge von CaFrGauss

    Und wenn jemand ausfällt: ist das dann in deinen Augen eine schlechte Art?


    Zum Thema: hast du denn jemanden gefunden, der an deine Schule gehen würde und dich quasi 1:1 ersetzen würde?

    Zu deiner Frage. Eine "schlechte Art" ist womöglich falsch formuliert. Es ist aber sinnfrei, wenn ich an meiner neuen Schule aufgrund von keinen körperlichen Belastungen etc. nicht fehlen würde und an meiner jetzigen Schule schon.

    Und ich möchte einfach nicht, dass dieses berechtigte Fehlen zu Lasten der SuS fällt. Sie können am wenigsten/gar nicht dafür!!!

    Ja, die Schule hat eine ausgebildete Lehrkraft gefunden, welche mich 1 : 1 ersetzen kann. Aber trotzdem ist eine Versetzung wohl zum Halbjahr ausgeschlossen.
    Da frage ich mich: Warum?

    Vielleicht waren die bisherigen Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung für die Dienststelle nicht glaubwürdig genug, weil der befürchtete Schaden ja nicht eingetreten ist.

    Naja, der Antrag wurde zum ersten Mal gestellt und von der SL bewilligt. Um es glaubwürdiger zu machen, müsste ich "immerzu fehlen"; aber das ist - wenn es sich vermeiden lässt - definitiv nicht meine Art. Dann leiden die SuS darunter, das möchte ich nicht.

    Guten Abend in die Runde, wollte kurz meinem Frust etwas Luft machen. Meine Hoffnung war, dass wenn ich als Lehrkraft an meinem jetzigen BK, durch eine Besetzung meiner Position (gleiche Fächerkombination, ausgebildete Lehrkraft) ersetzt werden kann, dass ich dann bereits zum neuen Halbjahr die Schule wechseln darf/kann. Leider ist dem nicht so, trotz mehreren Hinweisen durch meine betreuenden Ärzte etc. Gefährdung Gesundheitszustand. Gruselig, wie hierbei mit dem Risiko der Gesundheit umgegangen wird.

    Da denke ich mir doch nur "schwanger" müsste ich sein, dann ist so vieles möglich.


    ==> Das ist kein Vorwurf, keine Anspielung, keine Diskriminierung gegenüber meinem Geschlecht Frau.

    Sondern einfach nur ein Fakt, welchen sogar Kolleginnen aus eigenen Kreisen unterschreiben ;)

    Ich danke euch vielmals - das beruhigt mich! :)


    Da es der erste Antrag ist - mein SL zugestimmt hat - und eigentlich alles so weit in "sicheren Tüchern" sein sollte - was Versetzung und zukünftige Schule betrifft, beunruhigte es mich doch, dass der Stauts sich nicht verändert.


    Wollte schon nachfragen, aber denke mir, dass ich von Seiten der Bezirksregierung keine "andere Antwort" erhalte - wenn überhaupt ;)


    Wäre natürlich nett, wenn man "frühzeitiger" eine Rückmeldung bekommt. Warten ist nicht so meine Stärke :P

    Guten Morgen, hat jemand Erfahrung - für das Bundesland NRW und die Plattform zur Versetzung (OLIVER) - inwiefern dort der Passus

    "Ihr Online-Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung angekommen. Er wird in der Regel erst nach Vorlage des Papierantrags und nach Ablauf der Antragsfrist von der Bezirksregierung ins Verfahren aufgenommen."

    erscheint, da nun die Abgabefrist - Ende November 2024 - abgelaufen ist und mein Antrag - samt dem "to go" der SL - auch schon über einen Monat bei der Bezirksregierung liegt.

    Ändert sich dieser Status irgendwann bzw. was passiert, außer zu warten ;)

    Hallo zu euch, wollte mich mal erkundigen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob man als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen etc. "Zusatzaufgaben", wie Betreuung von Praktikanten - Beratungslehrkraft o.ä. während des Schuljahrs/zum Halbjahr abgeben bzw. beenden kann, ohne dann eine Entlastung dafür im nächsten Schuljahr zu erhalten?

    Kann die Schulleitung sich dagegen aussprechen?

    Viele Grüße

    Gleich gestellt bedeutet die gleichen Schutzrechte zu haben als wenn man schwerbehindert wäre

    Ich danke dir@chemikus08 vielmals für diese aufklären Nachricht.

    Das heißt somit, dass das SGBIX "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" höherwertiger anzusehen ist, als das LBG von NRW und ich somit, als Gleichgestellter mit identischen Schutzrechten, nicht "verpflichtet" werden kann, Mehrarbeit zu leisten. Oder?
    Einen angenehmen Abend :top:

    Guten Abend, meine Frage bezieht sich auf die "verpflichtende Mehrarbeit" von Lehrkräften in NRW.

    Kann der Schulleiter laut §61 LBG auch Lehrkräfte welche einen Behindertengrad aufzeigen sowie gleichgestellt sind, zur Mehrarbeit von zwei Stunden pro Woche "verpflichten.

    Habt ihr hierzu Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Die Verpflichtung des Lehrers zur Übernahme von Mehrarbeit erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche Mehrarbeit im Schuldienst.


    Das wäre schon ein Hoffnungsschimmer! Glaube, aber das Düsseldorf - Arnsberg - Münster da langsamer sind.

    In Düsseldorf als Beispiel hat man bis Ende November Zeit den Versetzungsantrag einzureichen!

    Schwierig, wenn man so im Ungewissen hängt :(

    P.S. Ist es für die "erfahrenen Versetzten" wirklich so, dass ich warten...warten...warten kann mit einer Entscheidung der Bezirksregierung bzgl. meines Versetzungsantrags oder habe ich doch die Möglichkeit mal "persönlich - sprich Telefonat/Mail" mit einem der oben Herrschaften zu kommunizieren?


    Irgendwie fühlt man sich doch sehr lost :grimmig:
    Man reicht den Versetzungsantrag ein samt zahlreichen Anhängen und dann heißt es nur noch warten :pfeifen: 
    Anstrengend!

    rhöhe ich meine Chancen, wenn ich mehrere Städte als Wunschorte angebe?

    Sollte ich mich zusätzlich initiativ bei Schulen bewerben, da die Stellenangebote auf leo.nrw.de alle zum 01.02.2025 ausgeschrieben sind.

    Ich bin zwar in einer ähnlichen Situation; jedoch wurde mir empfohlen sich eine präferierte Schule zu suchen - dort "alles" abzuklären, damit die Schulleitung dich dann entsprechend aus dem Pott der potenziellen "Freien" sofort ziehen kann. Das ist ähnlich wie bei den Referendaren nach deren UPP.
    Mehrere Wunschorte - potenziell erhöht dies bestimmt die Möglichkeiten. Jedoch zählen wohl definitiv "Schwerbehinderung" - ärztlicher Background - sprich, die Kriterien des Versetzungsantrags am meisten.
    Wünsche dir mega viel Erfolg :top:

    Kurze Zwischenfrage:


    Da ich ebenso schon länger mit dem Gedanken liebäugle die Vollversion von ChatGPT zu nutzen...ist ein Fobizz-Zugang zu KI hier passender? Bzw. dann ist ChatGPT im vollen Umfang inkludiert?
    Welche Möglichkeiten bietet mir dabei Fobizz zusätzlich - denn ich lese immer wieder, komplette AB werden neu generiert, Klausuren erstellt etc.

    Habt ihr euch hierzu sehr lange eingelesen oder ist dies selbsterklärend im Sinne der prompts etc.

    Selbstverständlich über den Dienstweg.

    Hallo nochmals, besonders chemikus08 - vielleicht kennst du dich ja, nach deinem letzten wertvollen Beitrag damit aus.
    Was meinst du mit "über den Dienstweg"? Die Schule und/oder die Bezirksregierung? Denn mehr als einen entsprechenden Versetzungsantrag digital/analog auszufüllen habe ich ja eigentlich nicht. Somit wäre die konkrete Frage, an welche Person ich mich wenden sollte, wenn ich davon ausgehe, dass laut einem ärztlichen Attest etc. die Versetzung bereits zum Halbjahr erfolgen sollte. Stichwort: Fürsorgepflicht!
    Wünsche eine erholsame Nachtruhe:)

    Berufskolleg ist ebenfalls über die Bezirksregierung. Selbstverständlich über den Dienstweg. Aussagekräftiges Attest und dann abwarten.

    Danke dir abermals! Dann hoffen wir einmal, dass ein reines Attest bzw. eine schriftliche Belegung der Ärztin ausreicht, um eine zeitnahe Versetzung zum Halbjahr in die Wege zu leiten :top:

    Sowas nennt man das Versetzung aus dienstlichen Gründen und die kann jederzeit erfolgen. Versetzung aus Fürsorgegründen ist eben auch ein dienstlicher Grund.

    Okay, das klingt passend! Danke dir.
    Über welche "Institution" wird das geregelt?
    Denn im regulären Versetzungsantrag kann ich dies ja nicht angeben. Womöglich die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierung?
    Viele Grüße :)

    Hallo nochmals, ich habe noch eine ergänzende Frage im Hinblick auf die "Versetzung" ;)


    Insofern der zu behandelnde Arzt sich dafür schriftlich ausspricht, dass eine Versetzung so schnell wie möglich - aus gesundheitlichen Gründen - passieren sollte, kann dies sozusagen auch ermöglichen, dass eine Versetzung nicht erst zum kommenden Schuljahr, sondern bereits vorab - im "Eilverfahren" - passieren kann? Auch wenn halt dafür bisweilen kein Versetzungsantrag vorliegt o.ä.
    Dies wird auch mit der Schwerbehindertenvertretung, im Zuge der Gleichstellung, noch thematisiert werden - aber vielleicht hat hier jemand dazu einen Erfahrungswert.


    Vielen Dank :top:

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