Beiträge von Meerschwein Nele

    In gewisser Weise ist das so. Wenn die SuS ihre Abiturergebnisse bekommen, bekommen sie diese ohne Begründung. Keine Klausureinsicht, keine Einsicht ins Protokoll, keine Erklärung oder Erläuterung. Finde ich übrigens nicht OK. Aber diese Unterlagen liegen vor und das Verwaltungsgericht kann sie jederzeit einsehen. Ich verstehe immer noch nicht, welche darüber hinausgehende Stellungnahme im Nachhinein da mehr Klarheit in die Sache bringen soll.


    Das ist nicht korrekt. In NRW werden die Prüfungsakten für das Abitur 10 Jahre lang aufbewahrt und können in dieser Frist vom ehemaligen(!) Schüler eingesehen werden. Das Ministerium schreibt folgendes:

    Die Rechtslage zu Fragen der Einsichtnahme in Abiturklausuren ist differenziert zu betrachten. Es ist zu unterscheiden, ob sich der Schüler noch in einem Schulverhältnis zur Schule befindet (dann gelten die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen) oder ob es sich um ehemalige Schüler handelt, die Einsicht in ihre Abiturklausuren nehmen möchten. Hier sind nicht die speziellen schulrechtlichen Regelungen anzuwenden, es gilt vielmehr das allgemeine Zugangsrecht des Datenschutzgesetzes. Der Anspruch auf Einsichtnahme ergibt sich aus § 18 Absatz 1 und Absatz 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses Recht ist zeitlich nur durch die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ( § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern) begrenzt. Wenn die Aufbewahrungsfrist für Ihre Arbeiten noch nicht abgelaufen sind, können Sie das Einsichtsrecht gegenüber der Schule geltend machen.

    Der Prüfling klagte gegen diese Note, der Prüfer wurde von der SL - die hier den "einfachen Weg" gehen wollte - zu Stellungnahmen und sonstwas verdonnert.

    Das hat mit Gängelei durch den Schulleiter nichts zu tun. Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?


    Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"

    Außerhalb von Behörden gibt es keinen Zwang zur korrekten Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Im Prinzip kann jeder schreiben und sprechen wie er will, solange ihn jemand versteht.


    Das ist sicherlich richtig. Andererseits ist gesprochene und geschriebene Sprache ein extrem wichtiger sozialer Marker. Wenn ich die Standardsprache in Wort und Schrift nicht korrekt verwenden kann, wenn dieses Register geboten ist, dann bin ich im Aus. Wenn ich ein Bewerbungsschreiben absende, das vor Fehlern strotzt, landet das mit einiger Wahrscheinlichkeit im Mülleimer. Wenn ich mich aufgrund meiner Sprache am Telefon so anhöre, als ob ich aus dem Ghetto komme - selbst bei solchen Kleinigkeiten wie der mangelnden Differenzierung von /ç/ und /ʃ/ - dann werde ich so manchen Kontakt nicht hinbekommen.


    Wir wollen als Lehrer aber, dass unsere Schüler Lebenschancen haben. Das ist übrigens auch die Begründung, die ich meinen Schülern bei der allfälligen Frage nach dem Sinn hinter Gedichten, Geschichte, Musik, Fremdworten und anderen Elementen der klassisch bildungsbürgerlichen Kultur gebe: "Wenn Sie die Anspielungen verstehen, über die richtigen Witze lachen, die richtigen Bemerkungen machen, sich richtig präsentieren, dann haben Sie die Chance dazuzugehören. Und Sie wollen bei den richtigen Playern mitspielen, denn dann haben Sie auch die Chance das passende Gehalt einzufahren."


    Das kann einem gefallen oder nicht aber mangelnde Sprachkompetenz ist genau so ein wirksamer Social Marker wie Nägel aus dem Nagelstudio oder der tiefergelegte Asso-BMW.

    "Kann ich den dann nach Hause schicken und nachschreiben lassen oder muß wirklich zwingend ein Attest bzw. eine Krankschreibung kommen?"


    Die Sache ist ganz einfach. Wenn ich als Verantwortlicher für die Durchführung der Klausur erkenne und feststelle, dass der Kandidat aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage ist, die Klausur durchzuführen, dann ist die Klausur entschuldigt. Ich brauche dann kein Attest, denn ich habe den Sachverhalt persönlich festgestellt.


    Wo ist das Problem?

    Meines Erachtens gibt es Klassenarbeiten in erster Linie aus historischen Gründen - das hat man halt zur Notengebung schon immer so gemacht und in anderer Form? Da könnte ja jeder kommen! :)


    Das sieht man u.a. daran, was es für einen mittleren Aufruhr gegeben hat, als in NRW eine mündliche Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen als Klausurersatz eingeführt wurde.


    Einen didaktischen Wert hat die lange Aufsatzform in einer Prüfungssituation nicht. Aus solchen Arbeiten lernt man der Erfahrung nach und im Normalfall nichts, da können die Didaktiker noch so tolle Ideen haben. Gerade die Schüler, die eine intensive Auseinandersetzung mit einer fehlgeschlagenen Klassenarbeit zur Leistungsverbesserung brauchen würden, sehen sich diese Arbeit aus psychologischen Gründen nicht mehr an. Das kennen wir alle. Und ich würde es nicht anders machen.


    Und als Grundlage der Leistungsbewertung? Ich bräuchte dafür keine Klausuren, ich könnte mir efizientere Möglichkeiten überlegen, die nicht so viel sinnlose Zeit verbraten wie die ewigen, endlosen Klausurkorrekturen.

    Meine Aufgabe ist es die Schüler zur Studierfähigkeit zu führen. Ohne die Kulturtechniken als Grundlage ist das Ziel nicht erreichbar.


    Dazu müsste man diskutieren, was genau diese "Kulturtechniken" eigentlich sind. Wenn es z.B. um die formale Gedichtinterpretation im Deutschaufsatz geht, kann ich mit Gewissheit sagen, dass man diese Form weder für eine Literaturrezeption noch für die Literaturwissenschaft braucht. Die existiert außerhalb des Schulunterrichts nämlich nicht.

    [heute sind SuS besser in z.B.] mündliches Englisch

    Das ist ein sehr gutes Beispiel. Schon seit Beginn des 20. Jh. wird an deutschen Schulen Englisch gelehrt, seit den sechzigern auch in Hauptschulen. Dennoch war es noch in den 80er Jahren so, dass in der allgemeinen Bevölkerung kaum jemand in der Lage war, tatsächlich auf Englisch zu kommunizieren. Meiner Meinung nach liegt das nicht zuletzt am Fokus alter Englischdidaktik: die Betonung formaler Strukturen (Grammatikarbeitsblätter) und der Fokus der Bewertung auf Fehlerhaftigkeit und nicht auf positiver kommunikativer Leistung. Vor vielen Jahren habe ich in einem alten, gymnasialen Lehrplan sogar einmal gelesen, dass Shakespeare im Englischunterricht auf Deutsch verhandelt werden müsse, weil das Thema sei ja viel zu schwierig in der Zielsprache.


    Was nützt es, wenn Englischlerner in künstlichen Kontexten Zeitformen wie z.B. das conditional present perfect progressive in verschiedensten Syntax-Situationen korrekt bilden können, aber aus im Englischunterricht erlernter Scheu vor Fehlern nicht in der Lage sind, flexibel im Gespräch zu reagieren? Immerhin sind die wichtigsten Standardsituationen im L2-Gebrauch einerseits die mündliche Sprech- und Hörkompetenz und andererseits die passive Lesekompetenz.

    Deswegen ist es eben wichtig, richtig Geschichte studiert und die Wissenschaft verstanden zu haben, um diese Vorgaben mit verschiedensten Unterrichtsansätzen, Problemstellungen und Vorhaben sinnvoll auszufüllen. Und gleichzeitig noch mit einem altersgerechten wissenschaftspropädeutischen Anteil zu versehen.


    Geschichte ist ein komplexes Handwerk. Das kann man nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln - ich habe mich schon öfters geärgert, wenn ich Unfälle fachfremd unterrichtender Kollegen aus der Regelschule reparieren musste. Und das hatte oft nicht einmal etwas mit "dem Stoff" im eingeschränkten Sinn zu tun.


    Aber das geht vom Thema weg, auch wenn es das gleiche Prinzip bei Auslandserfahrungen im Fremdsprachenunterricht ist. Bedauerlicherweise merkt man erst, was ohne Auslandserfahrung fehlen würde, wenn man die Auslandserfahrung erworben hat.

    Wenn's nach mir ginge:Die SL befördert immer den jüngsten (!) A13 Kollegen und das zusätzliche Geld wird im Kollegium pro Nase geteilt.


    Da kommt schon Geld zusammen, wenn einer schon mit 30 anstatt 50 A14 wird - das könnte man dann ja gemeinsam teilen und spart sich dieses lästige Konkurrieren mit all seinen Auswirkungen im Kollegium noch dazu! :)


    Hach, da kommen so richtig warm wohlige DDR-Gefühle auf...

    Herrje dann gib doch ne Antwort statt Gegenfragen.


    Ok. Wenn du denn tatsächlich noch einmal eine explizite Zusammenfassung dessen brauchst, was ich in meinen letzten Beiträgen zur Lesekompetenz ohnehin gesagt habe, weil ich es noch nicht eng führend mit deinem Beitrag verknüft habe, will ich das gerne tun. :)


    Nein, die allgemeine, zumindest subjekt wahrgenommene Reduktion der Lesefähigkeiten hat nichts mit der Art der Medien zu tun; ja, ich kann das beurteilen, weil ich mit "Oberstufenschülern" zu tun habe.

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