Beiträge von Meerschwein Nele

    So oder so... Wenn man sich anschaut, wie viele tausend Abschlussarbeiten alleine im Bereich Lehramt pro Jahr geschrieben werden. Viele werden einfach geschrieben, weil sie zum Studienabschluss dazugehören, aber nur ein Bruchteil hat auch tatsächlich auch nur irgendeine langfristige Bedeutung für den Mikrokosmos "Universität und Forschung".

    Das ist korrekt. Eine 1. Staatsexamensarbeit, eine Masterarbeit oder eine Magisterarbeit sind am Abschluss des Studiums die Arbeit, in der der Kandidat, dass er die wissenschaftlichen Arbeitstechniken so gut beherrscht, dass er einen Forschungsprozess nachvollziehen kann. Ein eigenständiger Forschungsertrag wird in so einer Arbeit weder erwartet noch im Normalfall geleistet. Vergleichen kann man eine 1. Staatsexamensarbeit vielleicht mit einem Gesellenstück in der Handwerksausbildung. Tatsächliche eigenständige Forschungsarbeit wird erst in einer Dissertation erwartet - weswegen die auch veröffentlichungspflichtig ist. (M.E. sollten die Sek II-Kollegen deshalb nicht so auf die Kacke hauen, wenn es um ihre Fachwissenschaftlichkeit geht. Dazu sollte man schon die eine oder andere Veröffentlichung in der Vita haben.)


    Dass in Examensarbeiten oft etwas unbeholfen Forschung nachgeahmt wird, ist nichts neues, das hat es schon immer gegeben - ich habe auch schon vor 20 Jahren Examensarbeiten gelesen, bei denen sich mir etwas die historischen Haare gekräuselt haben, die dann aber doch bestanden haben. Heute ist das ganze eben sehr viel sichtbarer. Oben wurde angemerkt, dass quantitative und empirische Forschung "in die Mode gekommen" sei - was ich extrem begrüße, da ich den Ertrag von qualitiativen Arbeiten im Bereich der Didaktik, zumindest, was die Unterrichtspraxis angeht, für sehr beschränkt halte. Aber man kann angesichts der Umfragen, die hier und woanders als Examensleistung angehen, nicht umhin, schwere Defizite in der universitären Lehre festzustellen:


    Offensichtlich werden empirische Techniken von den Kandidaten nicht ausreich beherrscht. Ist das ein Problem der Vermittlung oder vielleicht sogar ein Kompetenzproblem der Hochschullehrer?

    In einem öffentlichen Forum kann ich natürlich keine Details erzählen. Es hatte nix mit Sicherheitsbedenken o.Ä. zu tun. Mich wundert's, dass ohne die Referendarin zu kennen automatisch die Schuld bei ihr gesucht wird.

    Hier sucht keiner "Schuld". Es ist nur so, dass der Großteil von uns einige bis wirklich viel Diensterfahrung auf dem Buckel haben und deshalb wissen, dass mit einer "ungenügenden" Bewertung einiges auf dem Tisch liegt und gleichzeitig man eine solche Bewertung und einer protokollierten Staatsprüfung nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln kann, bloß weil man dem Referendar eins auswischen will.


    Wenn es darum geht, warum die Referendarin durchgefallen ist, hatte sie ja alles Recht auf eine Begründung der Bewertung und kann immer noch Akteneinsicht vornehmen.

    Hm, das widerspricht aber dem, das in einer guten Klassenarbeit eine sogenannte Transferaufgabe vorhanden ist, die ist doch immer überraschend, sonst wäre es ja kein Transfer.

    Eine Transferaufgabe ist keine Überraschung sondern eine Anwendung gelernten Wissens auf eine neuen Bereich. Wie man Transferaufgaben angeht und sinnvolle Ergebnisse dabei erzielt, ist doch ganz normaler Unterrichtsinhalt - erst Recht in Zeiten der Kompetenzorientierung!

    Laut Schulgesetz Berlin sollen Klassenarbeiten spätestens eine Woche vorab angekündigt und die Themen benannt werden. Meine Frage ist jetzt: ist es in Klasse 5 in Ordnung/ üblich an dieser Stelle einfach nur zu sagen: es kommt alles dran, was in dem Schul(halb?)jahr behandelt wurde?

    Ich habe mal von einem Schulrechtler gelernt, dass es in der Juristerei das teleologische Rechtsprinzip gibt. :) Das heißt, bei der Umsetzung einer Rechtsvorschrift fragt man sich, was der Gesetzgeber mit der Vorschrift erreichen will.


    Wenn der Gesetzgeber explizit sagt, dass die Themen einer Klausur bekannt gegeben werden, dann kann das nichts anderes heißen, als das die möglichen Inhalte und Kompetenzen aufgezählt werden. Mit der Generalklausel "alles" wird dieses Ziel bewusst umgangen. Nach meiner Rechtsauffassung ist das Vorgehen nicht in Ordnung.


    Abgesehen davon - didaktisch geht es in einer Klausur oder Klassenarbeit darum, dass die Lerner zeigen, was sie können. In guten Klassenarbeiten gibt es keine überraschenden Aufgabenstellungen. Welchen Sinn sollte es also haben, die Themen vorher nicht noch einmal aufzuzählen?

    ich weiß was ganz tolles: gute stifte kaufen (pilot g1, für dickere schrift pentel filzstift), lineal, evtl. schere und kleber, tasse tee/kaffee und ein gemütlicher tisch. [...]

    Ich habe keinen Bock auf Aktenordner in meinem Arbeitszimmer. Ich habe kein Bock auf langwieriges Gefummel auf dem Papier. Meine Handschrift ist schlecht und ich kann viermal so schnell tippen. Nachträgliche Veränderung oder Verbesserung der Arbeitsblätter ist fast unmöglich. Und der größte Nachteil ist "tut mir leid, das ist alles analog zu hause bei mir im ordner, das kann ich ihnen nicht alles schicken!" - dadurch wird der Austausch und die Zusammenarbeit im Kollegium dramatisch erschwert.


    Bislang habe ich jedem Referendar mein Archiv immer so nebenbei zur Verfügung gestellt - bring eine tragbare Festplatte mit und kopiere es eben mal von meinem Laptop... Als Referendar und Junglehrer hätte ich mir so etwas gewünscht.


    Natürlich geht deine Methode. Schiefertafel geht auch.

    Ich wollte ja noch ein Bild von einem Arbeitsplatz an meiner Schule schicken. Das ist mein Tisch, an dem ich gerade Geschichtsklausuren korrigiere. In dem Raum sind noch zwei weitere solche Arbeitsinseln, auf der hinter meinem Rücken stehen drei weitere Lehrercomputer und ein weiterer großer Netzdrucker.

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