bzgl. der Handynummer wollte ich noch sagen: ich würde da, auch wenn ich sauer bin, keine "dienstrechtlichen Schritte" einleiten, wie oben empfohlen wurde. "Datenschutz" ist in der Schule halt leider noch nicht bei allen angekommen. Meistens hilft da aber ein vernünftiger Hinweis.
Jein.
Einen richtigen Kampf soll man in der Schule mit Kollegen und Dienstvorgesetzten nur anfangen, wenn es um was wirklich wichtiges geht. Das ist richtig.
Aber der OP sagt, dass er im Sekretariat schon mehrfach angemahnt hat, dass seine Privatnummern nicht weitergegeben werden dürfen. Und bei seiner Schulleitung ist offensichtlich nicht einmal ein grundsätzlichstes Verständnis für Datenschutz aber auch für die Fürsorgepflicht vorhanden.
Ich würde in so einem Fall schon zu Konsequenzen greifen. Das Disziplinarrecht, d.h. eine Dienstaufsichtsbeschwerde, muss dabei ja noch nicht berührt werden. Aber eine Einlassung beim Datenschutzbeauftragen des Schulträgers bzw. der oberen Schulaufsicht wäre schon sinnvoll - die führt dann nämlich zu einer Nachschulung und einer hoffentlich folgenden Verhaltensmodifikation.
Und mehr muss man ja als Lehrer nicht wollen.