Dann verstehe ich ehrlich gesagt die Vorgehensweise deiner Schule nicht. Das Widerspruchsverfahren ist ganz klar geregelt - auslösender Stichtag ist das Zeugnis am Schuljahresende, denn das stellt den Verwaltungsakt dar, gegen den überhaupt erst ein Widerspruch möglich ist. Gibt es noch kein Zeugnis, gibt es auch nichts, dem man widersprechen kann. Mit der Erteilung des Zeugnisses beginnt die Frist, innerhalb derer ein Widerspruch möglich ist - sie wird in der Rechtsmittelbelehrung ganz am Ende des Zeugnisses genannt.
Wenn ein Schüler in der Frist Widerspruch erhebt, dann tut er es der Behörde gegenüber und für die spricht und entscheidet die Schulleitung. Die SL prüft das Benotungsverfahren, holt dazu eine Stellungname des Fachlehrers ein - das bist du - und entscheidet dann, ob sie die Widerspruch abweist oder ihm stattgibt. Hat dich deine SL zu einer Stellungnahme aufgefordert? (Das ist übrigens überhaupt nichts bedrohliches vor dem du Angst haben musst, das ist ein ganz normales Verwaltungshandeln.)
Warum habt ihr einen Konferenzbeschluss gefällt? Die Klassenkonferenz trifft überhaupt keine Entscheidung über den Widerspruch. Hat die Schulleitung die einberufen und beauftragt?