Beiträge von Meerschwein Nele

    Sollte es wirklich so sein, dass EinLehrer wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter (straf-) versetzt wird, stimme ich ihm zu: Das ist Mobbing/Bossing!

    Nein, ist es nicht. Allein schon der Begriff "Strafversetzung" ist problematisch.


    Durch die Dienstaufsichtsbeschwerde zwischen Lehrer und Schulleiter ist der Schulfrieden gestört; ob man das als Beschwerdeführer nicht so beabsichtigt hat, weil man vielleicht etwas blauäugig angegangen hat, ist nachrangig. Der Ball liegt bei der oberen Schulaufsicht, weil sie Addressatin der Beschwerde ist. Ihre Aufgabe ist schlicht und ergreifend den Sachverhalt zu prüfen, tatsächlich auftretende Missstände abzustellen (nota bene! Bloß weil sich jemand über einen Sachverhalt beschwert, heißt noch lange nicht, dass das tatsächlich ein Missstand ist!) und anschließend hin den Schulfrieden wieder herzustellen.


    Ist der Schulfrieden nachhaltig geschädigt, weil eine der beiden Seiten oder beide Seiten keine Wiederherstellung für möglich halten, dann wird es zu einer Versetzung kommen; und das entspricht, auch, wenn es dem Beschwerdeführer hier vielleicht seltsam vorkommen mag, sogar der Fürsorgepflicht der oberen Schulaufsicht. Beamte können aus zwingenden Sachgründen auch ohne ihr Einverständnis versetzt werden - das ist einer der Nachteile des Beamtenstatus, die man gegenüber Angestellten hat. Und, mit Verlaub, die Annahme, dass die obere Schulaufsicht im Konfliktfall den Leiter einer Behörde versetzt und nicht einen verbeamteten Mitarbeiter, ist sträflich naiv.


    Zur Einordnung: aus unmittelbarer Bekanntschaft ist mir ein Fall bekannt, in dem ein Lehrer seinen Schulleiter erfolgreich mit einer Dienstaufssichtsbeschwerde überzogen hat. In diesem Fall hatte das den strategischen Grund (bei tatsächlich vorhandenen dienstrechtlichen Verstößen des SL), einen Versetzungsantrag trotz Mangelfach zu stärken, denn mit der erfolgreichen Beschwerde war eine weitere Zusammenarbeit mit der Schulleitung nicht mehr zumutbar...


    Wie gesagt: in die dienstrechtliche Klaviatur greifen sollte man nur, wenn man weiß, was man tut.

    In den letzten Jahren habe ich verstärkt Oberstufenphysik unterrichtet und mir ein immenses Fachwissen angeeignet. Es wäre einfach Perlen vor die Säue.

    Immer wieder schön, wenn man sieht, wie Kollegen ihre Schüler respektieren...


    Zitat

    Das ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Schulleiter eingereicht habe, ist kein Spannungsverhältnis.

    Ähm. Doch, das ist es. Angenommen, Eltern würden dir gegenüber Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, würdest du das Verhältnis zu denen auch als "spannungsfrei" bezeichnen? Nimmst du tatsächlich an, dass ein Schulleiter jemanden aus seinem Kollegium, der ihn mit einer Dienstaufssichtsbehörde überzieht, nicht mit den ihm zu Verfügung stehenden Mitteln aus seiner Schule inhauskomplimentieren wird? Das wäre ziemlich naiv...

    Was meinst du konkret, @Meerschwein Nele? Ich bin jetzt von dem ausgegangen, was im Referendariat bewertet wird.

    Ach so. Ich dachte du würdest dich auf die Frage im Zitat, "was macht einen guten Lehrer aus" beziehen. Was die Bewertung im Referendariat angeht, hast du natürlich recht.


    Andererseits denke ich, dass eine ganze Menge anderer Kompetenzen und Fähigkeiten über das Schulleitergutachten in die Bewertung fließen - zumindest bei kompetenten Schulleitern.

    Die Noten sind bei Beförderungsverfahren relevant, weil die Personalakte zur Begutachtung und Bewertung gesichtet wird. Da kann es ggf. sehr relevant sein, wenn z.B. jemand gerade so sein zweites Staatsexamen geschafft hat, der sich auf eine Fachleiterstelle bewerben will.


    Ansonsten ist die Examensnote von vorne bis hinten gleichgültig. Auch bei Versetzungen ist für die aufnehmende Schule die Fächerkombination und das sonstige Kompetenzspektrum relevant. Examensnote juckt keinen.

    1. Sei dir über das Unterrichtsziel klar. Was sollen die Schüler hinterher wissen/ können?2. finde eine sinnvolle Methode, mit der du 1. erreichst.


    Mehr isses im Grunde nich ;)

    Sehe ich anders. Bei dir wird der Lehrerberuf auf das bloße Unterrichten im Klassenraum reduziert und da auch noch auf den trivialen unmittelbaren Lernfortschritt. Ich finde das sehr stark verkürzt!

    Zum Beispiel?
    Oder anders gefragt: Würdest du eine derartige Beschädigung bzw. Abnutzung durch Gäste in deiner Privatwohnung auch akzeptieren?

    Kommt drauf an. Angenommen, ich hätte einen sehr alten Küchenstuhl und der bricht unter meinem Gast zusammen, dann würde ich ihm das sicherlich nicht anlasten. Oder wenn ihm ein oxydierter Fenstergriff beim Schließen in der Hand abbricht.

    Danke für eure Antworten. Ich warte nun erst mal ab, ob tatsächlich noch etwas nach kommt.

    Jedes Schreiben an die Schulleitung geben, Korrespondenz nur über die Schuladresse, prinzipiell jede eigene Äußerung ohne Schulleitungsauftrag konsequent verweigern.


    Dass du als Privatmensch ohnehin in dienstlicher Tätigkeit keine Verträge abschließt sondern nur im Auftrag der Schule durchführst, sollte ja ohnehin selbstverständlich sein.


    Zitat

    Ich habe als Privatperson eine TripAdvisor Bewertung vorgenommen und sowohl die positiven als auch negativen Dinge benannt.

    Einfach nicht tun. Wenn du als Lehrer eine Klassenfahrt durchführst, ist das eine Veranstaltung der Schule. Nach außen hin wird die Schule nur durch eine Person vertreten, auch, was öffentliche Aussagen angeht, die Schulleiterin.

    Ich mache meinen Job gerne, ich bin auch bereit, mehr zu leisten als vielleicht üblich ist. Aber ich werde für mich meine Grenzen (neu) definieren müssen.

    Immer dran denken - du bist Profi, du arbeitest für Geld, nicht für ein anerkennendes Schulterklopfen. Und Profis sagen offen, welche Resultate im Rahmen der Parameter möglich sind und welche nicht. Profis sagen auch gegebenenfalls "das geht nicht, das mache ich nicht."

    Firelilly, das Grundproblem Deiner Argumentation ist wieder einmal, dass Du DirFakt ist, dass eine mutwillige Krankschreibung mit der Intention, entgangenen Erholungsurlaub zu kompensieren, rechtswidrig ist.
    Fakt ist auch, dass man mit dieser Problematik anders als von Dir dargelegt umgehen muss.

    Richtig. Die Rechtswidrigkeit steht im Raum, egal, ob man das nun für gerecht oder richtig hält. Und dass man sich als Lehrer nicht rechtswidrig verhalten darf, wird hoffentlich niemand bestreiten. Übrigens betrifft das auch die Praxis, von der man ab und zu hört, nämlich bei einem Streit mit seinem Schulleiter mit der wütenden Drohung "wenn Sie dies und das machen, werde ich mich krankmelden!" aus dem Raum zu stürmen. Die Dienstrechtler bezeichnen das mit dem unschönen Wort "Nötigung" und da beginnen die Konsequenzen für den Lehrer sehr unangenhm zu werden.


    Was man in einem Fall, wie er vom Poster geschildert worden ist, tun kann, sollte und muss, ist frühzeitig zu reagieren. Als Lehrer muss man sich der Symptome drohender Überarbeitung bewusst sein und rechtzeitig etwas tun. Das ist übrigens auch eine Dienstpflicht, nämlich die Verpflichtung zur Gesunderhaltung. Wenn ich als Lehrer merke, dass ich an Schlaflosigkeit leide, trotz Nachtschlaf ständig schlapp und lustlos bin, wenn ich Angstzustände bzw. Panikattacken habe, wenn ich keinerlei Motivation und Ideen für meinen Unterricht habe, wenn mir meine Umgebung wachsende depressive Zustände mitteilt und ich das überhaupt nicht mitbekomme, dann ist es an der Zeit, dass ich mich an meinen Arzt wende. Mit der Schulleitung muss ich sowieso reden und darf mich dabei nicht mit törichtem Geplapper über meine vermeintliche Belastbarkeit abspeisen lassen. Eine ärztliche Diagnose und ärztlicher Rat helfen dabei sicherlich gegenüber der Schulleitung.


    Noch viel wichtiger ist allerdings, dass man sehr sorgfältig mit seiner psychischen Gesundheit umgehen muss, damit man nicht in eine ernste Komplikation reinrutscht und eventuell auch noch eine Suchterkrankung entsteht! Chronische Depressionen sind eine der Haupttodesursachen. Weiß allerdings kaum einer.

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