Handy funktioniert nicht in jedem Tunnel. Ich habe so ein Funkloch unterwegs. Meine Chefin hört auch die Verkehrsnachrichten und weiß, wo wer herkommt. Irgendeiner macht dann die Aufsicht.
Das ist doch ohnehin alles kein rechtliches Problem.
Mal angenommen, der Lehrer wird auf dem Weg zur Schule von einem schwarzen Loch verschluckt, in dem er aus physikalischen Gründen offensichtlich keine Handyverbindung hat. Die Verkehrsnachrichten sind ausgefallen. Die Stunde beginnt, die Klasse 7a hat keinen Lehrer. Man wird es relativ schnell merken - entweder, weil reife und verantwortungsbewusste Schüler im Sekretariat bescheid sagen, dass der Lehrer nicht da ist, oder die Lehrer der Nachbarklassen schauen nach, weil es sich so anhört, als ob der Klassenraum der 7a für die Grundsanierung entkernt würde.
Der Handlungsbedarf ist schulischerseits festgestellt. Von Amts wegen sind für die Aufsicht zunächst einmal die Lehrer, die da sind, zuständig. In der wirklichen Welt ist das pragmatisch lösbar, wie man als erfahrener Lehrer weiß: "Ihr haltet jetzt Ruhe, ein Kollege kommt gleich. Macht inzwischen Hausaufgaben und so, ich gucke rein und wehe, wenn nicht..." Das geht dann mehr oder weniger gut - von Rechts wegen ist im Rahmen des Machbaren sichergestellt, dass "die SuS sich beaufsichtigt fühlen".
Die SL hat inzwischen Mitteilung erhalten und ist in ihrem Führungshandeln gefragt; entweder greifen bestehende Entscheidungswege und der Stundenplaner regelt die Vertretung, was der Normalfall ist, oder die SL wird eben selber aktiv und greift sich zur Not irgendeinen Lehrer bzw. Referendar, der gerade so rumläuft. Oder stellt sich selbst in die Klasse, wenn alle Stricke reißen.
So lange die Schule im pragmatisch Machbaren die Aufsicht sicherstellt, ist alles rechtlich im Reinen. Es muss halt Fahrlässigkeit und vor allem grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Der Lehrer, der auf dem Weg zur Schule verschwunden ist, hat mit der Lösung der Frage nichts zu tun, denn er kann ja mangels Anwesenheit nicht tätig werden und deshalb auch nicht die Aufsichtspflicht verantworten.