Um den zeigen zu können, braucht man ein antiquiertes Gerät.
Wer hier hat noch einen Schein von der städtischen Bildstelle, der für die Bedienung eines Filmprojektors obligatorisch ist?
Um den zeigen zu können, braucht man ein antiquiertes Gerät.
Wer hier hat noch einen Schein von der städtischen Bildstelle, der für die Bedienung eines Filmprojektors obligatorisch ist?
Ich habe mich gerade gefragt, ob es auch Popcorn-Eis gibt - und bin via Google tatsächlich fündig geworden.
Natürlich gibt es das. Kennst du Rule 34 nicht? Das Internet ist wohl für dich auch noch Neuland.
Das klingt jetzt aber spannend.
Wenn die SL so einen Bohei bei jedem neueingestellten Lehrer macht, frage ich mich, woher sie die Zeit für die eigentliche SL-Arbeit findet. Oder bleibt die liegen?
Wenn das ein Ausnahmefall ist, wäre natürlich ein Begründungskontext wichtig.
"Zusatzaufgaben", d.h. all die Arbeiten, die an einer Schule stattfinden und nicht direkt Unterricht sind, kann die SL im Rahmen der Vorsschriften anordnen. Als Lehrer ist man verpflichtet diesen Weisungen Folge zu leisten.
Wenn die Sl am Ende der Probezeit die fehlende Eignung bescheinigt, dann ist das Berufsverhältnis beendet. Wie sie das begründet, liegt in ihrem durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften definierten Ermessensspielraum. Eine gute SL weiß, wie so etwas geht. Das ist aber eine dramatische Sache, die dann am Ende wohl auf den Instanzenweg der Verwaltungsgerichte gehen wird.
Ich bin mit 35 ins Referendariat eingestiegen, konnte mir allerdings meine Magisterfächer als 1. Staatsexamen anerkennen lassen.
@Meerschwein Nele , mir geht es nicht mal um die Stühle etc. Mir geht's um zu niedrigere Temperaturen, gefährlich herabfallende Deckenplatten und Asbest in den Wänden. Betrifft auch die Klassensäle.
Eben. Und genau da greifen sehr viel weiter gefasste Rechtsnormen als bei den Einzelarbeitsplätzen. Es widerspricht wahrscheinlich keiner Rechtsnorm, dass die Schulen solche stinkende, feuchte Bruchbuden ohne funktionierende Heizung sind.
Dass die Normen für Arbeitsplätze und -schutz so eng sind, dafür darf man sich übrigens bei den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen bedanken, die dafür das ganze 20 Jh. über hart gearbeitet und gekämpft haben! Nur mal so als Erinnerung.
kein Provokationsversuch,sondern völlig ernst gemeint: Die selbe Behörde,die Lehrern diese Arbeitsbedingungen gerade NICHT ermöglicht, bzw. zumindest auf diese Einfluss nehmen könnte?
Aber das ist doch genau der Grund, warum wir als Lehrer keine Präsenzarbeit in der Schule haben - weil dann Landesregierung und Schulträger keine DIN-gerechten Arbeitsplätze ermöglichen müssen bzw. darauf Einfluss nehmen.
Noch ein weiterer rechtlich motivierter Gedanke dazu: die TE ist nicht mehr in einem Dienstverhältnis mit der Behörde. Ein Zeugnis ist eine behördliche Bescheinigung, die ggf. anfechtbar ist und einem detaillierten Datenschutz unterliegt.
Ich habe sehr große Zweifel daran, dass es überhaupt verwaltungsrechtlich zulässig ist, dass eine behördenfremde Person so ein Zeugnis schreibt.
Verstehe ich nicht. Du meinst, die mit Leib und Seele agierenden Grundschullehrerinnen werden genau deshalb nicht ernst genommen?
Ja. Wer jederzeit auf einen Fingerschnipps hin bereit ist, alles stehen und liegen zu lassen, um verlangte Dienste zu erfüllen, selbst vom Krankenhausbett aus, der wird nicht ernst genommen. Weil er sich selbst als gehorsamer Bediensteter inszeniert. So funktioniert die Welt nuneinmal. Profis springen nicht auf einen Pfiff durch Reifen; wer das trotzdem tut, kann dann wohl kein Profi sein.
ZitatWenn ich die Lüdden das ganze Jahr bis fast zum Ende hatte, möchte ich auch, dass das Zeugnis zutreffend ist.
Tja. Und wenn es nicht ginge, dann wäre es eben so. Davon geht die Welt nicht unter.
Ich war ja nicht tot.
Und genau diese Mentalität ist der Grund, warum die Grundschullehrerinnen und -lehrer seit Jahrzehnten mit der Gleichberechtigung in den Arbeitsbedingungen hinterherhängen. Übrigens hängt sehr viel damit zusammen, wie und warum man im Beruf ernst genommen wird und wie man sich das verspielt.
Ich nehme an, dass Du aktuell gar keinen Arbeitsplatz an der Schule hast.
Natürlich nicht. Weil bundesweit die Schulträger und Landesregierungen ganz genau wissen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben dafür nicht erfüllen können.
ZitatWas willst Du denn da haben? Deine persönliche Kaffeemaschine und ne Heizdecke für die Füsse?
Nein. Ich möchte einen Bildschirmarbeitsplatz, wie er in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so lächerlich ist. Würdest du Bauhelme und Gehörschutz auf einer Baustelle oder sorgfältige Kontaminationsüberwachung bei Chemieunternehmen auch für albern halten?
ZitatMein Schreibtisch bei der Roche in Penzberg war kleiner als der, den ich jetzt an der Schule habe. Er stand in einem Grossraumlabor und ich sass auf ungefähr dem gleichen Stuhl, der mir jetzt an der Schule zur Verfügung stehen würde. So weit scheint es mit den "Normen" in Deutschland dann doch nicht her zu sein.
Tja. Das liegt wohl daran, dass jemand gesagt hat, dass "man sich mit allem arrangieren kann, wenn man nur will". Und dabei ist es dann geblieben.
Ich habe schon Erstklasszeugnisse vom Krankenhausbett aus geschrieben. Wer soll das denn sonst tun?
Jemand anderes. Wenn du tot bist, erhalten die Schüler trotzdem Zeugnisse...
Davon liest man hier immer wieder. gibt's eigentlich einen nachweisbaren Fall, wo das mal jemand wirklich durchgezogen hat, oder ist das nur ein "eigentlich müsste es so sein"?
Ja, das ist schon einigen Schulen im Regierungsprinzip Arnsberg passiert. Deswegen erhalten jetzt Schulleiter, die mit Einstellungen befasst sind, sehr dick und sehr rot markierte Anweisungen, dass man z.B. auf keinen Fall Lehrer zur Konferenzteilnahme vor Vertragsbeginn verpflichten darf. Weil damit eben ein unbefristetes Vertragsverhältnis begründet wird.
Rechtskenntnisse sind schon ganz praktisch im öffentlichen Dienst.
Ich habe keine Ahnung, welche Norm mein Arbeitsplatz erfüllt. Es ist halt ein Tisch am Fenster mit einem halbwegs bequemen Stuhl, den ich allerdings durch einen Gymnastikball ersetzt habe, weil ich auf dem lieber sitze. Daneben steht ein kleiner Rolltürschrank in dem ich meine Sachen verstauen kann. Ich hab ja schon mal ein Foto davon hier irgendwo gepostet. Es geht alles, wenn man nur will.
Nein, es geht nicht alles, wenn man nur will. Die Industrienormen sind aus gutem Grund da - nämlich zum Arbeitnehmerschutz. Wenn mich der Dienstherr an einen Arbeitsplatz verpflichtet, dann werde ich ganz bestimmt nicht auf meinen Anspruch auf einen vernünftigen Arbeitsstuhl und was sonst noch an professioneller Arbeitsaustattung verpflichtet ist aufgeben. Die gleichen Rechte hat doch jeder Sachbearbeiter aus dem mittleren Dienst auch!
ZitatMir tun eigentlich nur unsere Schüler leid, die haben nämlich nicht wirklich Platz mal irgendwo in Ruhe zu sitzen.
Die würden mich in diesen Zusammenhängen nicht so wirklich interessieren.
@Meerschwein Nele:
Warum soll das scheitern? Was sie in der Stadt- bzw. Kreisverwaltung an Büros bauen können, können sie in einem Schulgebäude auch. Sie müssen nur wollen bzw. dazu gezwungen werden "zu wollen".
In Dortmund gibt es 160 Schulen. Glaubst du im Ernst, dass im kommunalen Haushalt die Mittel für die notwendigen Umbaumaßnahmen und Austattungsbeschaffungen irgendwie unterzubringen sind?
Nein, es sind nicht immer "die da oben", die einem böswillig alles verweigern. In der Erwachsenenwelt gibt es Sachzwänge und Mittel sind beschränkt.
dass das ohne Motivationschreiben und Lebenslauf geht
Was soll die Bezirksregierung mit einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf? Die Entscheidung fällt nach Aktenlage nach Eingang der dienstlichen Beurteilungen.
Sicher nicht. Unser Schulhaus gleicht einem Schuhkarton, wir haben trotzdem jeder einen eigenen Arbeitsplatz. Ich habe so manches deutsches Schulhaus von innen gesehen, da sind wir von der Bausubstanz her deutlich schlechter dran.
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in der Schweiz ist, aber ich sehe keine Möglichkeit, dass die Mehrheit der Schulträger in Deutschland irgendwie die Anforderungen an DIN-gerechte Bildschirmarbeitsplätze erfüllen könnten. Das würde ja schon an der Beschaffung arbeitsschutzgerechter Möbel und der ergonomisch richtigen Einstellung von Licht und Geräusch(!) scheitern.
In der Schulform Weiterbildungskolleg haben wir an unserem Standort zwei Bildunggänge: den abendgymnasialen und den des Kollegs. Andere Weiterbildungskollegs haben noch einen dritten Bildungsgang, den der Abendrealschule.
Hexerei!!!
Nein. Das sind alles Computerfreaks, die sich mit Cyberdecks auskennen. Oder wie man so unter Politikern sagt. Die wissen eben, wie man das Internet auf Diskette speichert.
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