Exakt Meerschwein Nele! Es geht nur mit entsprechender juristischer und logistischer Hilfe der Verbände! Aus meiner Erfahrung heraus erreicht man nur etwas auf dem juristischen Weg und selbst dann versucht der Dienstherr, sich nich an geltendes Recht zu halten und/oder Urteile m.M.n.einseitig zu "verbiegen", da ihm möglicherweise die personellen und finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung der Fürsorgepflicht -denn um nichts anderes geht es in den Verfahren! - fehlen oder er schlicht kein Interesse an der Gesundheit des Personals haben dürfte.
Auf die leider übliche Entgegnung, dass man da als Lehrer doch gar nichts machen könne; dass in NRW seit wenigen Jahren die Kostenerstattung der Klassenfahrten zwingend ist, ist überhaupt erst auf die erfolgreiche Klage eines einzelnen Kollegen zurückzuführen!