In meinem Referendariat hatten wir einen aktuellen Fall uns angeschaut: nachweislich waren die Atteste des Arztes sogar gefälscht und der ganze Fall landete vor dem Verwaltungsgericht. Das Land hatte damals verloren, obwohl die Atteste gefälscht waren. Der Arzt hatte vor Gericht nicht ausgesagt. Seitdem weigert sich das Land solche Verfahren vor Gericht zu vertreten.
Damals ging es um eine volljährige Schülerin, die von der Berufsschule wegen zu vieler Fehlzeiten verwiesen werden sollte. Sie war nie da, hat nie was mitgeschrieben, manchmal kamen Entschuldigungen und dann war klar, dass die Atteste gefälscht waren. Zufälligerweise war die Elternvertreterin der Klasse die Arzthelferin und hatte der Schule gesagt, dass es mal einen Einbruch gab und dass Blanko-Atteste gestohlen wurden. Daraufhin wurde das Mädchen der Schule verwiesen. Dagegen klagte sie und hat vor Gericht gewonnen.
Als Ergebnis wurde übrigens das Schulgesetz geändert. Jetzt wird niemand mehr der Schule wegen Fehlzeiten verwiesen. Ihr wisst schon: bloß keine Schulabbrecherquote.
Kluge Schulleitungen (u.a. meine SL und ihr Vorgänger) fangen deshalb überhaupt nicht erst einen Streit über gefälschte Atteste, Krankschreibungen durch die überall aufzufindenen Doc Holidays etc. an. Wozu? Viel Arbeit und man gewinnt nichts. An klug geführten Schulen wird so etwas über die Feststellungsprüfungen geregelt. Die SuS waren nie da und haben die Klausur nicht mitgeschrieben? Kein Problem - wir machen, wie es das Gesetz vorsieht, eine Feststellungsprüfung, d.h. der Schüler wird dadurch bewertet, dass er die Kenntnis über die Semesterinhalte in einer schriftlichen Arbeit und anschließenden mündlichen Prüfung demonstriert. Die gestaltet man dann eben als Lehrer realistisch. "Hic Rhodus, hic salta!"
Ich hatte so einen Fall auch schon einmal. Ein Studierender ließ sich dabei, ohne jemals im Unterricht gewesen zu sein aber mit Attest, über die Machtergreifung der Nationalsozialisten in der Weimarer Republik prüfen. Das Ergebnis war dokumentiert das Erwartbare, die Frage war damit geklärt.
Das ist natürlich ein wenig mehr Arbeit für den prüfenden Lehrer, aber langfristig und konsequent das sinnvollere und bessere Verfahren als juristische Kabbeleien.
Und wenn die SuS die Prüfung dann doch glorreich bestehen? Ja, dann können sie eben die Inhalte und das Lernziel ist erreicht. Wo ist das Problem?