Beiträge von Meerschwein Nele

    Noch zur Ferienfrage. Ich habe prinzipiell überhaupt kein damit Problem damit, wenn ich in den Schulferien arbeiten und dafür auch zur Schule kommen müsste. Als Lehrer habe ich nämlich die gleichen Urlaubstage wie andere Landesbeamte in NRW.


    Wie der Urlaub zu organisieren ist, muss vernünftig vereinbart werden, und dabei auch berücksichtigt werden, dass wir ohnehin auch in den Ferien zu Hause arbeiten. Und in der Unterrichtszeit regelmäßig Überstunden schieben. Oder dass die Zeitfenster für möglichen Urlaub nicht noch weiter eingeschränkt werden als sie es ohnehin schon durch die Schulferien sind. Da kann man sicherlich zu praktikablen Ergebnissen kommen. Sowohl institutionell als auch Arbeitnehmer muss man sorgfältig darauf achten, dass da nicht geschickt unbezahlte Überstunden hergestellt werden.


    Auch ich habe keinerlei Probleme damit mir meine Hände schmutzig zu machen oder meinen Rücken anzustrengen; aber wenn ich als Lehrer arbeite, dann übe ich selbstredend nur dienstliche Tätigkeiten aus. Aber das steht eben auf einem anderen Blatt.

    Hallo an alle,


    ich habe eine kurze Frage: schließen sich Psychotherapie und Verbeamtung gegenseitig aus oder habe ich aus trotz Therapieerfahrung(en) die Chance, verbeamtet zu werden?

    Ich habe im Studium längere Zeit in einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen Klinik verbracht. Bei der amtsärztlichen Überprüfung musste ich das nicht angeben, weil das außerhalb der Frist lag. Ich bin verbeamtet worden.

    Ja, der private, schülereigene Kopfhörer.Alle schuleigenen Kopfhörer, die ich bis jetzt in Händen hatte, waren nach einiger ziemlich vergammelt. Die würde ich mir nicht aufsetzen.

    Das sind auch wichtige Fragen der Hygiene. Wenn die Schule Kopfhörer bereitstellt, muss sie auch für regelmäßige Reinigung und fachgerechte Desinfektion sorgen.


    Ist das praktisch umsetzbar?

    Firelilly: Urlaubssperre/umzugshelfer habe ich so auch schon an einer Schule erlebt. So abwegig ist das nicht (wenn auch sicherlich selten).

    Ich trage keine Kisten. Im Zweifelsfall kann man sich als Lehrer sicherlich unterhaltsam mit seiner SL auseinandersetzen, wenn es um die Frage verwendungsnaher Tätigkeiten geht. Schon mal versucht, einen Hausmeiter im Telefondienst einzusetzen? Eben.

    So halte ich das heute immer noch ;)

    Als Schule des zweiten Bildungsweges für Erwachsene haben wir regelmäßig Unterrichtsbesuche und Lehrproben, die von Fachleitern oder Prüfern durchgeführt werden, die von Regelschulen von Jugendlichen kommen. Es hat schon Ärger gegeben, weil die hinterher moppern, dass sich Studierende erdreistet hätten, im Unterricht ihre Kappen zu tragen! :O Natürlich wird das im Zweifelsfall den armen Referendaren zur Last gelegt.


    Aus diesem Grund sage ich den Reffis immer, dass sie in dem Fall ihren Fachleitern sagen sollen, dass ich ihnen als Ausbildungslehrer explizit verboten hätte, die Studierenden darauf anzusprechen, und dass sich die Ausbilder in der Frage doch bitteschön an mich wenden sollen.


    Ist bislang noch nicht passiert...

    In Privatschulen schicken aber auch zunehmend Eltern ihre Kinder, die in staatlichen Schulen nicht zurechtkommen und da Probleme haben - wenn der Geldbeutel voll genug ist, versteht sich.

    Das ist übrigens das, was in den Schulromanen des 19. und beginnenden 20. Jh. als "Presse" bezeichnet wurde. Die Schulen, in denen den Kindern. die es einfach intellektuell nicht bringen, von ihren solventen Eltern ein höherer Abschluss erkauft wird. Diesen Markt bedienen Privatschulen auch heute noch.

    Es gibt aber auch Angestellte an kommunalen oder staatlichen Schulen. Sie haben die gleiche Ausbildung und üben die gleiche Tätigkeit wie ihre verbeamteten Kollegen aus, erhalten aber viel weniger Netto.
    Das finde ich unfair. Da müsste man das Gehalt der Angestellten erhöhen.

    Das ist in der Tat ein Problem, aber eine andere Frage als vom OP angeschnitten wurde.

    37 Porzent weniger Gehalt! Da frage ich mal: A/E 13 für alle? Wer bitteschön ist eigentlich "alle"?


    Ich meine, gleicher Lohn für gleiche Arbeit sieht anders aus!

    Es hat seinen Grund, dass an Privatschulen ganz regelmäßig die Lehrkräfte landen, denen woanders keinen Einstieg gelingt...


    Bitte vergleichen mit dem gängigen Mythos der Privatschulen als den Eliteschulen mit dem ultrakompetenten Personal...


    Der Placebo-Effekt ist bei (kleinen) Kindern durchaus beobachtbar. Warum also nicht - wenn es ein Wehwehchen ist, das keine schweren Medikamente erfordert - auf Globuli setzen?

    Weil die Behandlung von Symptomen nicht die Behandlung von Ursachen ist. (Interessanterweise ist das der oft nachgeplapperte Vorwurf von Homöopathie-Befürwortern). Reine Symptombehandlung ist gefährlich, weil dadurch regelmäßig die eigentlich gefährliche Ursache aus dem Blick gerät. Aber auch das ist ein Grund, warum die wissenschaftliche(!) Erforschung des Placebo-Effekts sehr wichtig ist.


    Das der Missbrauch des Placebo-Effekts durch die Homöopathie-Industrie und andere pseudo-medizinische Scharlatane auch rechtlich zurückgedrängt werden muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    In meinem Referendariat hatten wir einen aktuellen Fall uns angeschaut: nachweislich waren die Atteste des Arztes sogar gefälscht und der ganze Fall landete vor dem Verwaltungsgericht. Das Land hatte damals verloren, obwohl die Atteste gefälscht waren. Der Arzt hatte vor Gericht nicht ausgesagt. Seitdem weigert sich das Land solche Verfahren vor Gericht zu vertreten.
    Damals ging es um eine volljährige Schülerin, die von der Berufsschule wegen zu vieler Fehlzeiten verwiesen werden sollte. Sie war nie da, hat nie was mitgeschrieben, manchmal kamen Entschuldigungen und dann war klar, dass die Atteste gefälscht waren. Zufälligerweise war die Elternvertreterin der Klasse die Arzthelferin und hatte der Schule gesagt, dass es mal einen Einbruch gab und dass Blanko-Atteste gestohlen wurden. Daraufhin wurde das Mädchen der Schule verwiesen. Dagegen klagte sie und hat vor Gericht gewonnen.
    Als Ergebnis wurde übrigens das Schulgesetz geändert. Jetzt wird niemand mehr der Schule wegen Fehlzeiten verwiesen. Ihr wisst schon: bloß keine Schulabbrecherquote.

    Kluge Schulleitungen (u.a. meine SL und ihr Vorgänger) fangen deshalb überhaupt nicht erst einen Streit über gefälschte Atteste, Krankschreibungen durch die überall aufzufindenen Doc Holidays etc. an. Wozu? Viel Arbeit und man gewinnt nichts. An klug geführten Schulen wird so etwas über die Feststellungsprüfungen geregelt. Die SuS waren nie da und haben die Klausur nicht mitgeschrieben? Kein Problem - wir machen, wie es das Gesetz vorsieht, eine Feststellungsprüfung, d.h. der Schüler wird dadurch bewertet, dass er die Kenntnis über die Semesterinhalte in einer schriftlichen Arbeit und anschließenden mündlichen Prüfung demonstriert. Die gestaltet man dann eben als Lehrer realistisch. "Hic Rhodus, hic salta!"


    Ich hatte so einen Fall auch schon einmal. Ein Studierender ließ sich dabei, ohne jemals im Unterricht gewesen zu sein aber mit Attest, über die Machtergreifung der Nationalsozialisten in der Weimarer Republik prüfen. Das Ergebnis war dokumentiert das Erwartbare, die Frage war damit geklärt.


    Das ist natürlich ein wenig mehr Arbeit für den prüfenden Lehrer, aber langfristig und konsequent das sinnvollere und bessere Verfahren als juristische Kabbeleien.


    Und wenn die SuS die Prüfung dann doch glorreich bestehen? Ja, dann können sie eben die Inhalte und das Lernziel ist erreicht. Wo ist das Problem?

    Ihr Tipp: Jedem Schüler steht es zu, dass er "Widerspruch" gegen die Benotung einlegt und man könnte zwecks Dokumentation von einem Schüler (und/ oder Erziehungsberechtigte) erwarten, dass im Zweifelsfall dieser "Widerspruch" doch bitte schriftlich dargelegt wird. Nur auf "Zuruf", dass man krank war, muss man nicht reagieren. Man kann es eben schriftlich erwarten!

    Das wäre in NRW problematisch, da nach dem Schulgesetz schon bei der Notenfindung berücksichtigen muss, ob nichterbrachte Leistungen (u.a. unentschuldigte Abwesenheit, verpasste Klausuren) durch den Schüler zu vertreten sind oder nicht. Von anderen rechtlichen Konsequenzen während des laufenden Halbjahres mal abgesehen: BaföG-Ansprüche, Abschulung durch hohe Fehlzeiten... Es ist eben nicht so, dass der "gelbe Schein" als schlüssiger Nachweis für ein durch den Schüler nicht zu vertretenden Abwesenheitsgrund "ohne jede Bedeutung" wäre.


    Abgesehen davon habe ich den Verdacht, dass die Justiziarin etwas unterschätzt, was so ein Verfahren den Schulen zu Halbjahresende nach den Versetzungskonferenzen für einen Verwaltungsaufwand und Arbeit für die Konfliktschlichtung bescheren würde. Naja, wenn Laien über schulische Verfahren reden... ;)

    Ich kann noch einen drauflegen: dem Hund, den ich nicht habe, habe ich noch nie Homöopathika gegeben, und er ist perfekt gegen Krankheiten immunisiert! Und von einem Plazebo-Effekt kann hier nun wirklich nicht die Rede sein.


    (Ich glaube, ich fahre dann mal nach München, um meine 400000 Ocken einzusammeln und zu fordern, dass a) formale Logik und b) naturwissenschaftliches Denken Teil der Lehrerausbildung sein müssen.)

    Ich bin auch so eine Homöopathietante :krank: und ich steh voll dahinter.
    Entweder konnte die Hömopathie das auffangen oder ich habe ein grundlegend gutes Immunsystem.


    In den letzten 20 Jahren habe ich nur 2x Antibiotikum nehmen müssen, 1x bei einer Stimmbandentzündung und 1x bei einer Borreliose. :spritze: Allergien habe ich auch so gut wie keine.

    Ja, meinetwegen. Aber bitte versuch nicht mitzudiskutieren, wenn es wissenschaftlich wird. :S

    Wir haben Stegreifaufgaben = unangekündigter kleiner Leistungsnachweis, Kurzarbeiten ubd Schulaufgaben (beide angekündigt).Mit was davon kann man eure Tests vergleichen?

    In NRW setzt sich die Halbjahresbewertung aus zwei grundsätzlichen Anteilen zusammen: erstens die schriftliche Klausur (oder entsprechender Klausurersatz).


    Zweitens der Bereich der "sonstigen Mitarbeit", der durch das Gesetz weitgehend ungeregelt ist und der alle bewerteten Leistungen beinhaltet, die nicht Klausur sind.


    Klassische "Tests", im meinem Referendariat hießen die damals "Lernzielkontrollen", so wie man die selber als Vokabeltests oder die kurze schriftliche Abfrage von Fachbegriffen und anderen Inhalten als Schüler kennengelernt hat, findet man in diesem Bereich wieder. Wie deren Einsatz und Form genau aussehen, hängt von den didaktischen Gebenheiten und Zielen der individuellen KollegIn ab.


    In NRW steht der Gedanke hinter dem Schulgesetz, dass Lehrer viel in Eigenverantwortung entscheiden und gestalten können und sollen, deshalb wird uns anders als in Bayern ein weiter Ermessensspielraum auch bei solchen Überlegungen gelassen.

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