Beiträge von Meerschwein Nele

    Der Lehrer muss die Aufsichtspflicht der Schule erfüllen, die kann man nicht ohne Einverständnis der Eltern (und auch dann eigentlich nicht) an die Sanitäter übertragen ;)

    Ach, das ist doch Unfug.

    Bei einem medizinischen Notfall ist mit der Übergabe an das Rettungspersonal die Aufsichtspflicht erfüllt. Oder meinst du im Ernst, dass ein Lehrer im Wartezimmer sitzen muss, weil dem Schüler bei einem Unglück das Bein abgerissen wurde? Was soll der Schüler denn tun, was der Lehrer durch Aufsicht verhindern könnte?

    Muss bei uns ein Kind ins Krankenhaus, fährt kein Lehrer mit. Die Notfallsanitäter nehmen das Kind im Krankenwagen mit ins Krankenhaus und wir informieren die Eltern, in welchem Krankenhaus sie ihr Kind abholen können.

    Warum sollte auch ein Lehrer mitfahren? Was sollte ein Lehrer tun? In der Hand der Notfallsanitäter und des Krankenhauses ist das Wohl des Kindes voll und ganz sichergestellt.

    Keine Ahnung, was hochbegabt ist - aber die wirklich hellen Köpfe erkennt man am Funkeln in den Augen und daran, dass sie einen überraschen können.

    Das Tablet ist doch viel teuerer. Das muss ja auch erstmal gekauft werden, oder? Verstehe deinen Gedankengang - ich nutze auch meinen privaten Beamer weil alles andere absolut unterirdisch wäre ansonsten... Das kann aber nicht das Maß aller Dinge sein oder? Jetzt ist zB die Lampe vom Beamer durch und die neue kostet 90 Euro... Ich scheue mich seit Wochen davor, sie zu bestellen.

    Reden wir über ein klassisches, rein elektro-optisches Episkop zur Projektion farbiger, nicht-transparenter Darstellungen? Also nicht moderner Lösungen im Stile von Geräten, die eine kombinierte Digitalkamera plus Beamer-Lösung darstellen? Dann wirst du dich preislich weit jenseits der Kosten eines Tablets befinden.


    Aber ich glaube, es gibt hier ein Missverständnis. Dir scheint es um die Frage zu gehen, welche Geräte man privat besitzt und was sie kosten. Mir geht es darum, welche Geräte eine Schule bereit halten sollte und was die Kosten sind.


    Und da finde ich alle Geräte mit Spezialfunktion, d.h. z.B. ein Episkop, sinnlos, wenn ihre Funktion durch vorhandene multifunktionale Geräte nicht nur ersetzt sondern auch übertroffen werden können. Wenn eine Schule farbige Bilder projizieren will, sollte sie sich kein Episkop kaufen sondern Tablets und Projektionsgeräte. Dann kann sie nämlich mit dem gleichen Equipment eine Vielfalt von Aufgaben erledigen, die weit über die Möglichkeiten des teuren Spezialgerätes hinausgehen.

    Das bayerische System kommt mir immer so vor, als ob ein Parkettverleger den Zollstock dreimal in den Flur legt, mit dem Taschenrechner, das Ergebnis auf die zweite Nachkommastelle ausrechnet und sich dann über seine auf den Zehntelmillimeter genaue Messung freut. :) Aber wenn dann eben alle genau wissen wo sie stehen... :/

    Und wenn nicht, was dann? Ohne die Nennung von Konsequenzen drücken "soll" Regelungen nur einen Wunsch aus. Die Formulierung ist also zu lesen als"Bitte versuchen Sie, den Besuch ohne Unterrichtsausfall über die Bühne zu bringen. Wenn das nicht klappt, verpacken Sie es bitte so diplomatisch, dass uns die Eltern nicht wegen des Unterrichtsausfalls aufs Dach steigen."

    Das ist nicht zutreffend. Verwaltungsrechtlich sind Kann-, Soll- und Muss-Bestimmungen klar definiert. Bei Kann-Bestimmungen handelt die Behörde nach Ermessen, bei Muss-Bestimmungen ist das Handeln durch übergeordnete Weisung festgelegt. Die Soll-Bestimmung verpflichtet, außer es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die anderes Verhandeln. "Soll" heißt "muss", wenn die Behörde "kann".


    Mit Kosmetik hat das nichts zu tun.

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