Hallo,
habe eine konkrete Frage zur Unterrichtsverteilung: gibt es (evtl. sogar gesetzlich vorgeschrieben) eine Frist, bis wann die Unterrichtsverteilung für ein neues Schuljahr bekannt sein muss?
Nein, die gibt es nicht. Die Unterrichtsverteilung ist einzig und allein die Aufgabe der Schule. Die Schule hat dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsanforderungen erfüllt werden. Wenn sich die Anforderngen ändern, kann der Einsatz der Lehrer sich von Bums auf Jetzt verändern.
Damit muss man eben als ausgebildeter Profi klar kommen. Und das ist auch richtig so.