und ja, ich finde es sehr wichtig, darauf zu achten, dass die arbeitszeit nicht durch dinge wie schulfestvorbereitung oder andere zusatzdinge erhöht wird.
aber fortbildungen und projekttage fallen nicht darunter, bei projekttagen mit der oben erwähnten einschränkung bei tz-kollegen.
Man muss da m.E. genau aufpassen. Selbstredend sind alle Dinge, die ein Lehrer im Kontext "Schule" tut, Arbeitszeit: Unterrichten, Aufsichten, Korrigieren, Planen, Konferieren und eben auch Fortbildungen und Projekttage.
Der beamten- und berufsrechtliche Komplex "Erstattung von Überstunden" ist davon abzukoppeln, weil er sich nur auf einen begrenzten Bereich der Lehrerarbeit bezieht. Konkret auf Unterrichtsstunden und Vertretungsstunden. Das ist damit gemeint, was weiter oben als "mehrarbeitsfähig" bezeichnet wurde.
Gleichzeitig ist die allgemeine Arbeitszeit von Beamten 41 Stunden (in NRW, für Beamter jünger als 55 Jahre). Der Dienstherr setzt bei der Einschätzung der Verteilung von Arbeitszeit voraus, dass Beamte im höheren Dienst, die nicht mit Zeiterfassung arbeiten, diese Arbeitszeit in Unterrichtszeit und unterrichtsfreier Arbeitszeit angemessen verteilen. Inklusive natürlich der 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr, die auch Beamten zustehen.
Das bedeutet, dass diese ganzen Tätigkeiten, auch wenn sie nicht als "mehrarbeitsfähig" erstattet werden können, ganz und gar nicht beliebig "inklusive" sind. Manchmal hört man ja sogar Schulleiter von "Sie sind 24 Stunden im Dienst" faseln. Das ist Quatsch. Andererseits ist es offensichtlich im Interesse der Schulleitungen, so viel Arbeitszeit wie möglich aus den Kollegien herauszuholen und die unzureichende Trennung von Arbeitszeit und privater Zeit spielt ihnen dabei in die Hand.
Die Lösung ist die, die Meike aufzeigt. Aufgaben und Zeitverteilung muss in der Schule offen und konkret verhandelt werden. Vereinbarungen zwischen Schulleitung und Kollegium müssen konkret getroffen und rechtsicher als Konferenzbeschluss protokolliert werden. Es darf keine Projekte ohne Zeitplanung geben. Der Zeitaufwand von pädagogischen Tätigkeiten muss erfasst und dokumentiert werden.
Die Kollegien müssen natürlich für ihre eigenen Interessen einstehen. Ich persönlich kenne kein Unterrichtscurriculum, in dem nicht Arbeitnehmerrechte historisch und aktuell behandelt würde. Wenn die Kollegien das zwar unterrichten aber für sich selbst nicht durchsetzen können, weil "die SL sie dann nicht mehr lieb hat", dann kann man ihnen aber auch nicht helfen...