Beiträge von Meerschwein Nele

    Alkohol - und die ganze Klasse hat damals geschnüffelt. :D


    Für diejenigen, die meinen, Matrizen seien heute noch eine gangbare Alternative:


    1. Matrizen lassen sich nur mit mechanischem Druck beschreiben, d.h. mechanischer Schreibmaschine oder Hand. Höchster Luxus wäre noch ein Nadeldrucker. Ich habe einen im Keller, wer noch? :)
    2. Außer handgezeichneten Linienzeichnungen ist es nicht möglich, Abbildungen auf Matrizen zu bringen.
    3. Einmal verschrieben und es bleibt auf der Matrize. Korrekturen sind nicht möglich, nur Streichungen.
    4. Eine Matrize ist nur für eine begrenzte Anzahl Kopien gut, da bei jeder Kopie von ihr die Farbe auf Papier abgetragen wird. Danach wird es blasser und blasser, bis irgendwann unleserlich.
    5. Matrizen lassen sich nicht reproduzieren. Nur völlig neu anfertigen.


    Es hat schon seine guten Gründe, dass diese archaische Vervielfältigungstechnik im wirklichen Leben ganz und an Schulen fast ausgestorben ist.

    Warum nimmt man einen Job bei einer kirchlichen Einrichtung an, wenn man die Leitlinen nicht unterstützt?

    Das kann u.U. daran liegen, dass man in bestimmten Berufssparten, z.B. sozialen oder pflegerischen Berufen, und in bestimmten Regionen, gerade im ländlichen Bereich, an kirchlichen Arbeitgebern nicht vorbeikommt, weil die Kirchen de facto das Monopol in der Branche haben. Wenn man seinen Lebensmittelpunkt nicht so ohne weiteres aufgeben kann, ist man dann als Arbeitssuchender dazu verurteilt, eine Anstellung im kirchlichen Bereich zu suchen.


    Zitat

    Ich fange doch auch nicht bei einer Montessori- oder Waldorfschule an.

    Es ist sicherlich richtig, dass man sich keinen Arbeitgeber suchen sollte, mit dem man in der Weltanschauung nicht übereinstimmt. Es ist auch richtig, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass der Arbeitnehmer sich nicht geschäftsschädigend verhält - zum Beispiel von einem Anti-AKW-Aktivisten, der in einem Atomkraftwerk arbeitet.


    In den Feldern, in denen kirchliche Arbeitnehmer gerade von der katholischen Kirche diskriminiert und in Existenznöte gebracht werden, geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um die Ausübung von Menschenrechten: da wollen Menschen ihre Sexualität nicht verstecken, da wollen Menschen etwas ganz normales, nämlich nach einer gescheiterten Ehe die Liebe zu einem neuen Lebenspartner auch formal zu besiegeln. Und das duldet die katholische Kirche bei ihren Arbeitnehmern nicht und will sie ggf. durch die Vernichtung ihrer finanziellen Existenz in den Gehorsam zwingen.


    Normale Unternehmen können sich so etwas nicht erlauben - Walmart hat vor ca. 10 Jahren versucht in das Privatleben seiner Angestellten hineinzuregieren, was gerichtlich als Verstoß gegen das Grundgesetz erkannt wurde. Die Kirchen können so etwas, weil sie eben durch machtpolitisch geschickt betriebene Lobbyarbeit für sich Privilegien jenseits des Grundgesetzes erschlichen haben. Genau eben wie bei der für sie geltenden Paralleljustiz, was das Arbeitsrecht angeht: das Streikrecht ist für privatwirtschaftliche Arbeitnehmer grundgesetzlich garantiert. Nur in der kirchlichen Anstellung nicht.


    Dergleichen ist auch oft ein Problem unter Lehrern. Viele angehende Religionslehrer gehen da mit sehr großer Naivität und mit dem unter Christen üblichen, frappierenden Nichtwissen an die Sache ran, weil der Pastor so schön Gitarre gespielt hat, oder so. Und dann werden sie beim Antrag auf Missio oder Vocatio damit konfrontiert, mit was für Vereinen sie sich tatsächlich ins Bett gelegt haben...

    und ja, ich finde es sehr wichtig, darauf zu achten, dass die arbeitszeit nicht durch dinge wie schulfestvorbereitung oder andere zusatzdinge erhöht wird.
    aber fortbildungen und projekttage fallen nicht darunter, bei projekttagen mit der oben erwähnten einschränkung bei tz-kollegen.

    Man muss da m.E. genau aufpassen. Selbstredend sind alle Dinge, die ein Lehrer im Kontext "Schule" tut, Arbeitszeit: Unterrichten, Aufsichten, Korrigieren, Planen, Konferieren und eben auch Fortbildungen und Projekttage.


    Der beamten- und berufsrechtliche Komplex "Erstattung von Überstunden" ist davon abzukoppeln, weil er sich nur auf einen begrenzten Bereich der Lehrerarbeit bezieht. Konkret auf Unterrichtsstunden und Vertretungsstunden. Das ist damit gemeint, was weiter oben als "mehrarbeitsfähig" bezeichnet wurde.


    Gleichzeitig ist die allgemeine Arbeitszeit von Beamten 41 Stunden (in NRW, für Beamter jünger als 55 Jahre). Der Dienstherr setzt bei der Einschätzung der Verteilung von Arbeitszeit voraus, dass Beamte im höheren Dienst, die nicht mit Zeiterfassung arbeiten, diese Arbeitszeit in Unterrichtszeit und unterrichtsfreier Arbeitszeit angemessen verteilen. Inklusive natürlich der 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr, die auch Beamten zustehen.


    Das bedeutet, dass diese ganzen Tätigkeiten, auch wenn sie nicht als "mehrarbeitsfähig" erstattet werden können, ganz und gar nicht beliebig "inklusive" sind. Manchmal hört man ja sogar Schulleiter von "Sie sind 24 Stunden im Dienst" faseln. Das ist Quatsch. Andererseits ist es offensichtlich im Interesse der Schulleitungen, so viel Arbeitszeit wie möglich aus den Kollegien herauszuholen und die unzureichende Trennung von Arbeitszeit und privater Zeit spielt ihnen dabei in die Hand.


    Die Lösung ist die, die Meike aufzeigt. Aufgaben und Zeitverteilung muss in der Schule offen und konkret verhandelt werden. Vereinbarungen zwischen Schulleitung und Kollegium müssen konkret getroffen und rechtsicher als Konferenzbeschluss protokolliert werden. Es darf keine Projekte ohne Zeitplanung geben. Der Zeitaufwand von pädagogischen Tätigkeiten muss erfasst und dokumentiert werden.


    Die Kollegien müssen natürlich für ihre eigenen Interessen einstehen. Ich persönlich kenne kein Unterrichtscurriculum, in dem nicht Arbeitnehmerrechte historisch und aktuell behandelt würde. Wenn die Kollegien das zwar unterrichten aber für sich selbst nicht durchsetzen können, weil "die SL sie dann nicht mehr lieb hat", dann kann man ihnen aber auch nicht helfen...

    Du solltest dich wirklich sehr gut informieren, ggf. auch beim Schulamt und dich nicht auf ein Forum verlassen.. Denn in Bayern ist es so, dass du dann verpflichtet wärest, ein zweites Fach nachzustudieren ( allerdings bekomt man dafür auch etwas Zeit). So wurde es uns damals beim Erhalt der Vokatio erklärt.

    Darüber würde ich mich in der Tat sehr genau informieren, denn ich halte das für ein Gerücht. Kirchen haben bekanntermaßen größere Schwierigkeiten mit der Wahrhaftigkeit, wenn es um ihre Interessen geht - und das Anstellungsverhältnis eines Lehrers ist rein staatlich. Da spielt Religion und religiöse Diskriminierung keine Rolle. Nicht einmal in Bayern.

    Das Alter kann man aber auch positiv deuten. Diese "alten" Lehrer gehen in absehbarer Zeit in großer Quantität zeitnah in Rente und durch die Nachfolger wird das Durchschnittsalter mit einem Schlag deutlich reduziert.

    Das ist für eine Schule als System alles andere als gut - wenn im Schweinezyklus innerhalb kurzer Zeit ein großer Teil des Lehrerkollegiums in Pension geht, fällt auf einmal jede Menge organisatorischen und strukturellen Know-Hows weg, das nicht in einer längeren Anpassungsphase an Nachfolger weitergereicht werden kann - schlicht und einfach, weil eventuell nicht genug jüngere Lehrer da sind oder die einfach so jung sind, dass sie noch zu sehr damit beschäftigt sind, sich das Unterrichten und die pädagogisch-didaktischen Arbeitsfelder anzueignen. Viele der Tätigkeiten hinter den Kulissen sind sehr komplex und voller möglicher rechtlicher und organisatorischer Fallstricke; das offensichtlicheste Beispiel dafür ist ein guter Stundenplan an einer großen Schule. Das kann man nicht so aus dem Ärmel schütteln.


    Schlagartige Veränderungen sind für eine Schule immer schlecht. Das, was einer Schule gut tut, ist eine gute Mischung in der Altersstruktur, die sanfte Übergänge zwischen den Lehrergenerationen ermöglicht. An unserer Schule ist das innerhalb der letzten 10 Jahre zum Glück gelungen. Aber das sind nun einmal Interna, die man aus einer studentischen Perspektiven nicht sehen kann sondern nur in einem praktischen Gesamtblick, der mit der Berufserfahrung kommt.

    Es gibt allerdings auch Präzedenzfälle. Ich habe hier einen Fall aus dem Jahr 2011 gefunden, in dem ein homosexueller Religionslehrer von der katholischen Kirche diskriminiert und ihm die Missio entzogen wurde. Ganz unspektakulär war er weiter Lehrer für sein anders Fach.

    Dr. David Berger ist habilitierter Theologe. Neben seiner Tätigkeit als Lehrer an einer öffentlichen Schule in Erftstadt war er als Publizist tätig. Nach seinem Outing hatte Berger in seinem Buch "Der heilige Schein" eine wachsende Homophobie in der katholischen Kirche kritisiert und von einem "katholischen Dschihad" gesprochen.
    Am 2. Mai hat der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner ihm die Kirchliche Lehrerlaubnis für das Fach Katholische Religionslehre entzogen. Meisner begründet seine Entscheidung damit, dass Berger durch seine Veröffentlichungen und Äußerungen in den Medien selbst den unwidersprochenen Anschein gesetzt habe, in Lehre und Lebensführung mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche nicht übereinzustimmen. Dadurch habe er das für den Verkündigungsauftrag unverzichtbare Vertrauen des Bischofs zerstört und könne nicht mehr glaubwürdig im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen.
    Berger darf Lehrer bleiben, nur nicht für Religion. Die Chancen des Theologen, die Lehrerlaubnis für dieses Fach zurück zu bekommen, sind wohl eher gering.[...]

    Interessanter- und perverserweise steht einem Lehrer, der kirchlicher Diskriminierung unterworfen ist, der Rechtsweg an ordentlichen Gerichten nicht offen, obwohl diese Maßnahme seine dienstliche Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst betrifft. Dem Artikel zufolge wird er auf innerkirchliche Schiedsgerichte verwiesen - wir haben hierzulande also in Form des kanonischen Rechts durchaus etwas, was praktisch mit der Schariah vergleichbar ist.

    Und genau da liegt der Hase begraben, denn genau das bräuchte ich schwarz auf weiß um nicht irgendwann ein böses Erwachen zu haben.

    Du wirst es wahrscheinlich nicht schwarz auf weiß als Rechtsvorschrift bekommen, da nicht jeder denkbare Grund, der rechtlich ausgeschlossen ist, explizit aufgeführt wird. Warum auch? Du wirst auch nicht schwarz auf weiß bekommen, dass deine Anstellung im Staatsdienst erhalten bleibt, wenn du dich scheiden lässt.


    Du solltest andersherum gehen: wenn du angestellt bist, schau in deinem Arbeitsvertrag nach. Bist du Beamter, ist klar, dass du nicht aus dem Dienst entlassen wirst, denn Kirchenaustritt wird nicht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft.


    Zitat

    Gibt es da keine andere Idee als die GEW? Ich vermute im Schulamt anzurufen wird zu nichts führen!

    Warum soll das zu nichts führen? Du hast einen Anspruch auf eine Rechtsauskunft durch den Justiziar der oberen Dienstaufsicht; dass Beamte da anrufen und um Rat und Auskunft fragen, ist eine ganz normale Sache.

    Es ist schon mehrfach gesagt worden, ich sage es noch einmal: bei einem Lehrer in Festanstellung (Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst an einer staatlichen Schule) ist es für das Dienstverhältnis gleichgültig, ob die Kirche die Missio bzw. Vocatio entzieht oder nicht; er darf dann einfach nicht mehr Religionsunterricht erteilen, that's it.


    Das ist die Folge dieser kranken rechtlichen Gemengelage, dass die Kirchen staatliche Bedienstete in diesem Bereich zwar nicht bezahlen, aber trotzdem das Privileg haben, nach eigenem Gutdünken mitzubestimmen. In diesem seltenen Fall schützt das allerdings den betroffenen Lehrer, normalerweise hat das negative Folgen für ihn.

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