Das ist doch ein klassisches Thema für eine Fachkonferenz! Da muss ein Ablaufplan und eine Redaktion festgelegt werden, die die Arbeit verteilt und bündelt. Das geht am schnellsten und macht am wenigsten Arbeit.
Beiträge von Meerschwein Nele
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Ich möchte ja nicht moppern, aber eine einfache Google-Suche nach "transhumanism" hat mir schon auf den ersten beiden Seiten gute eineinhalb Handvoll passende Texte und Seiten auf Englisch ausgeworfen...
Was genau möchtest du machen? Vielleicht ginge es ja eleganter als mit dem ewig gleichen Lesen eines Sachtextes und gähnend langweiligem Sortieren von Argumenten?
Als literarischer Weg ist das Genre des Cyberpunks wunderbar passend - erzählerische Umsetzungen von sowohl positiven als auch negativen Folgen.
Du könntest natürlich auch bei technischen Erweiterungen bei Menschen untersuchen, wieweit die schon wahrgeworden sind; was ist toll, was ist bedrohlich, wo zieht man eine Grenze? Das ist dann auch gleich viel konkreter, als theoretische Umwälzungen. Was bedeutet es für vorher gehörlose Menschen, mit einem Gehirnimplantat zum ersten Mal im Leben zu hören?
P.S. Um was für eine Art von Lehrprobe handelt es sich? Immerhin bist du seit 2004 im Forum.
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Ich dachte, die Schüler (Menschen) wären im Wesentlichen nur in der Länge (Höhe) größer geworden. Jetzt brauchen sie auch alle in der Breite mehr Platz?
Ähm. Die Proportionen von Menschen haben sich in den letzten Jahrzehnten nicht so sehr verändert. Sonst währe ja jeder Jugendliche, der mich mit 1,90m überragt, die absolut dürre Bohnenstange.
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Ist das für die Statistik oder was soll der Quatsch?
Ja. Das ist für die Statistik. Sinnlos vertretene Unterrichtsstunden können als gehaltene Unterrichtsstunden gezählt werden, das wiederum drückt die Zahlen des Unterrichtsausfalls runter, was wiederum politischerseits dazu führt, dass man sich selbst auf die Schulter klopfen und sagen kann "unsere Strategie 'Verlässliche Schule' oder so funktioniert."
Aber komm, das ist doch ein alter Hut.
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Huxley's UtopieIch gehe davon aus, dass das ein Vertipper ist. Nur für den Fall, dass nicht, solltest du dich vor einer Lehrprobe noch begriffssicher machen.
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Wenn das Potential zum Arzt oder Ingenieur fehlt, dann wird's in der Tat schwerer...
Fehlendes Potenzial oder falsche Lebensentscheidungen eben - deshalb wäre für mich ein fester Lehrerjob auch als Angestellter eine sehr viel lohnendere Alternative gewesen, als mich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag zu hangeln. Summa summarum war der Lehrerberuf für mich als Akademiker allemal die lukrativere Entscheidung, obwohl ich nur durch ziemliches Glück die Altersgrenze zur Verbeamtung unterschritten habe.
Nele
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Da gibt es für Akademiker weitaus lukrativere Jobs (Arzt, Jurist, Ingenieur, ...).
Was hättest du mir als Historiker und Literaturwissenschaftler mit Mitte 30 denn damals für einen lukrativen Jobtipp außerhalb der Schule gegeben?
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...entlassen nicht. Aber unsichere Neueinsteiger sind leicht Opfer von Mobbing und versetzt ist man schnell. Ein Schade wärs für die TE wohl nicht, aber für die wehrlosen Kids.
Solche Rationalisierungen von Untätigkeit sind ein wichtiger Mechanismus, der Gewaltausübung und Missbrauch durch Autoritäten überhaupt erst funktionieren lässt.
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Ohne Angabe eines Bundeslandes ist jede Antwort auf diese Frage sinnlos.
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Und es ist diese beiden Malel schief gegangen, weil die beiden Stellen gegen den Willen des Schulleiters mit anderen Menschen besetzt wurden (und zwar von Lehrkräften, die von außerhalb kamen).
A15-Besetzungen, also nicht die stellvertretende Schulleitung, von außerhalb gegen den Willen der Schulleitung? Hört sich... seltsam an.
Nele
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P.S. Sollten irgendwelche Christenmenschen gerade Schnappatmung bekommen - das ist genau das, was ihr einkauft, wenn ihr im Schulgesetz oder in der Verfassung "Ehrfurcht vor Gott" einfordert...
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Die Begründung "religiöse Gründe" ist sehr einfach zu verstehen:
"Religiöse Gründe" sind gesellschaftlich tabuisiert in dem Sinne von "sie dürfen so schwachsinnig sein, wie man will, sie sind ohne Begründung zu respektieren."
Eine tatsächlich rationale Begründung "religiöser Gründe" lässt sich offensichtlich nicht definieren, da diese Gründe eben religiös und nicht rational sind. In anderen Worten, alles und sein Gegenteil lässt sich je nach Augenblickslaune als religiöse Begründung vorgeben.
Im schulischen Kontext bedeutet das, dass man so lange in den Arsch gekniffen ist, so lange religiöse Gründe für was auch immer vorgebracht werden dürfen. Als Schule ist man im Rahmen der grundgesetzlichen albernen "Religionsfreiheit" nur mit Rückhalt der oberen Dienstaufsicht draußen. Und nur mit deren Rückhalt würde ich als Schulleiter Entscheidungen über die geisteskranken Wünsche irgendwelcher religiöser Fanatiker treffen.
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Viele Störungen im Alltagsbetrieb sind darauf zurückzuführen, dass keine vernünftige Systemadministration an Schulen organisiert ist, keine Strukturen aufgebaut worden sind, keine Verantwortlichkeiten geklärt sind, kein Helpdesk und kein schneller First-Level-Support vorhanden ist. Und wenn keiner verantwortlich ist, dann machts auch keiner und dann funktioniert es eben auch nicht.
Das liegt nicht an der Technik per se.
Natürlich muss man das auch aushandeln, wie so ein arbeitsaufwendiger Job entlastet wird - sich pädagogisch toller anhörende Tätigkeiten müssen dafür dann zurückgefahren werden und das ist in Konferenzen schlecht durchsetzbar. Aber mit dem Motto "das Schulnetz macht der Physiklehrer so nebenbei" ist es eben nicht getan.
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mit seiner Sozialisation als Germanist zu tun hat, die haben es nicht so mit peer reviewed papers.
Wir Historiker allerdings auch nicht.
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Schwangerschaft ist keine Krankheit und auch kein Ausschlussgrund für die Verbeamtung.
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Bislang war das 13. Monatsgehalt ohnehin nur noch ein halbes Gehalt. Ab dem 1.1. diesen Jahres entfällt die bisherige Sonderzahlung zum Jahresende und wird durch eine monatliche Aufstockung des Gehalts ersetzt. Dass wir Beamte dabei irgendwie in den Arsch gekniffen sind, ist klar, inwiefern genau, kann ich dir so nicht sagen.
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Steng genommen müssten die Schüler also dafür bezahlen, da sie alles behalten dürfen. Da die Schüler aber zwangsverpflichtet sind (und aus ein paar anderen Gründen) müssen die Schüler für den Unterricht nicht bezahlen.Oder etwas anders Formuliert: Bildungserwerb kostet Geld, Bildung hat nämlich trotz gegenteiliger Beteuerungen auch Warencharakter. Da in unserer Gesellschaft Konsens darüber herrscht, dass Bildung wichtig für das Funktionieren eines demokratischen Staates ist, trägt in Deutschland die Gesellschaft die Kosten dieser Ware über Steuermittel.
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Bewundernswert, dass manche hier noch wissen dass sie ihre Erzieher und Lehrer in der Grundschule gesiezt haben. Müsste ja vermutlich 30 Jahre plus zurückliegen.
Ich erinnere mich da eher an andere Dinge...Ich kenne es aus der Grundschule so: ”Herr svwchris, kannst du mal kommen. ” Habe allerdings nur in der Pause Kontakt, ab und an sage ich auch, dass es 'sie' heißt. 3 Tage später ist es dann wieder 'du'.
Ich bin von 1974 bis 1978 in die Grundschule gegangen. Es war üblich, die Lehrer mit "Herr/Frau Soundso" anzureden; ich erinnere mich aber auch dunkel, dass das für uns Kurze am Anfang nicht ganz einfach zu lernen war.
Aber jetzt weiß ich endlich, wo das Einzelhandels-Du herkommt - "Frau Meier, kannst du Papierrollen an Kasse drei bringen?"
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Von Personalentwicklungsgesprächen kann man bei uns auch nur träumen.
Wieso? Personalentwicklung ist in NRW rechtlich vorgesehen:
Zitat von LBG NRW §42§ 42
Fortbildung und Personalentwicklung
(1) Der Dienstherr fördert und entwickelt die Eignung, Leistung und Befähigung der Beamtinnen und Beamten auf der Grundlage von Personalentwicklungskonzepten. Dabei sind die Grundsätze der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und die Notwendigkeit, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln, in angemessenem Umfang miteinzubeziehen.
(2) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln und insbesondere an Fortbildungen in dienstlichem Interesse teilzunehmen.
(3) Die Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf Teilnahme an für ihre berufliche Tätigkeit förderlichen Fortbildungsmaßnahmen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Satz 1 gilt entsprechend für Beamtinnen und Beamte, die sich in Elternzeit befinden oder zur Betreuung von Kindern oder Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen beurlaubt sind.
(4) Die dienstvorgesetzte Stelle ist verpflichtet, ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen und dies regelmäßig fortzuentwickeln. Dies kann auch in Form einer Dienstvereinbarung geschehen.
(5) Die näheren Anforderungen an Personalentwicklungskonzepte und an Fortbildungsmaßnahmen können die Laufbahnverordnungen regeln. -
Religion als "irrationale[n] Quatsch" zu bezeichnen, ist natürlich harter Tobak und grenzt an Beleidigung gegenüber den Religionslehrern
I don't give a flying fuck...
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