Beiträge von Meerschwein Nele

    Du meinst so eine Art Datumsstempel mit verstellbaren Nummern für einzelne Tabellenfelder? Stimmt, da habe ich den ersten Beitrag nicht genau gelesen.


    Solche Stempel gibt es mit Sicherheit nicht... Da ist die traditionelle Lösung, eben mal sechs Zahlen an die Tafel zu schreiben doch wohl die sinnvollere.

    Ja, ich weiß. Aber ich möchte die Lehrbefähigung nicht haben. Für mich als Gymnasiallehrer ist das aber doch totaler Unsinn?!

    Im Normalfall haben Gymnasiallehrer eine Sek I/II-Ausbildung, einfach aus dem Grund, weil es an Gymnasien eine Sekundarstufe I und eine Sekundarstufe II gibt. Es gibt, eher selten, Lehrer, die nur eine Sek II-Qualifikation haben. Die Sek I/II-Qualifikation stellt allerdings eine größere Verwendungsbreite dar, was Bewerbungschancen verbessern wird.

    Die Frage, wie sprachliche Verstöße in Klausuren zu bewerten ab, hängt von Bundesland und Schulform ab - entscheidend ist immer, welche Rechtsvorschriften gesetzt sind und wie in den Bezirksregierungen die Erlasslage dazu ist bzw. welche internen Regelungen in den Fachkonferenzen gefunden worden sind.


    Für die eigene Schule sollte die Fako-Vorsitzende erste Ansprechpartnerin dazu sein.


    Die Regelungen können völlig unterschiedlich sein. Auf dem Gymnasium in Hessen gibt es meines Wissens Fehlerquotienten in allen Fächern, die Vorschriften in NRW haben den Fehlerquotienten völlig abgeschafft. Für meine Schulform gilt laut APO folgender Passus für deutschsprachige Klausuren:


    Zitat von APO-WbK NRW


    (5) Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind gehäufte Verstößegegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Sie führen inder Qualifikationsphase zur Absenkung der Leistungsbewertung umbis zu zwei Notenpunkte.

    In Zuständigkeitsbereich meiner Bezirksregierung gibt es durch die Fachdezernenten keine näheren Erlasse, an meiner Schule gibt es keine konkreten Fako-Beschlüsse. Was "gehäuft" und "angemessen" ist, bestimme also ich und würde dieses Recht gegenüber meiner Schulleitung auch verteidigen.

    Wer ist denn für die Bezahlung der angestellten Lehrer verantwortlich, d.h. wo kann ich nachfragen?

    Das müsste für dich das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Baden-Württemberg sein. (Vorausgesetzt, du bist Landesangestellte und nicht Kommunalbedienstete oder in einer Schule privater Trägerschaft.)


    Das LBV BW hat ein eigenes Kundenportal, wo du wahrscheinlich weitere Informationen bekommen kannst:


    https://lbv.landbw.de/kundenportal

    Für den Fall, dass es solche Stempel nicht im Handel gibt: es gibt Online-Shops, in denen man sich Stempel herstellen lassen kann und die Vorlagen dafür entweder als Text oder als Grafik hochlädt. Man könnte sich einen Notenspiegel z.B. nach eigenen Vorstellungen herstellen, als Grafik sichern und sich daraus den Stempel machen lassen.


    Eine Firma ist zum Beispiel diese hier (ich habe den Link völlig zufällig als ersten Fund ausgewählt):


    https://www.stempelplattform.de

    Dumme Schulleiter, von denen es jede Menge gibt, werden Überlastungsanzeigen, von denen sie hören, negativ auslegen: "Huuu. Was für eine Lusche. An meiner Schule müssen alle immer 150% geben. Jeden Tag."


    Kluge Schulleiter, von denen es auch jede Menge gibt, werden eine Überlastungsanzeige, als das erkennen, was sie ist: ein Zeichen, dass jemand seine eigene Arbeitskraft realistisch einschätzt, erhalten will und Grenzen setzen kann. Also als das Zeichen einer Kompetenz, die ich im Sinne salutogenen Führungsverhaltens unter Mitarbeitern haben will.


    Ob der Schulleiter ein Dummkopf oder ein verantwortungsvoller, klug führender Mensch ist, kann man im Vorfeld normalerweise nicht wissen, genau wie bei Fachleitern.

    "A journey of a thousand miles begins with a single step. Of course,so does falling down a flight of stairs."


    "True beauty is on the inside, where no one will ever see it."


    “Once you’ve accepted your flaws, no one can use them against you.” (Tyrion Lannister)


    "True friends stab you in the front." (Oscar Wilde)


    "I can resist everything but temptation." (Oscar Wilde)


    "Always forgive your enemies. Nothing annoys them as much." (Oscar Wilde)


    "In order to know virtue, we must first acquaint ourselves with vice." (Marquis de Sade)


    "All universal moral principles are idle fantasies." (Marquis de Sade)

    Gute Güte, ja. Sprachlich funktioniert es, es ist nicht absolut unidiotmatisch. Es ist halt der übliche Low-Brow-Kram, den man zu lesen bekommt, wenn irgendwie eine Anregung zu individueller Denkleistung von Leuten gefordert wird, die nicht unbedingt zu individuellen Denkleistungen fähig sind oder überhaupt nur daran interessiert sind...

    das hat doch wenig mit ihrer sexuellen Orientierung zu tun,

    Außer, sie versucht eine Anstellung bei einem kirchlichen Arbeitgeber zu finden. Dann ist unmenschliche Selektion aufgrund sexueller Orientierung ein alltäglicher Diskriminierungsgrund.


    Das ist das halt die Realität, wie sie hierzulande aufgrund christlicher "Werte" besteht.

    Wobei es für die Angestellten sowohl im privaten als auch im internationalen Arbeitsmarkt sehr gut aus sieht - für Beamte dagegen absolut einmalig.


    Ich bin in meiner Dienstzeit einmal schon sehr schwer psychisch erkrankt gewesen. Für mich gab es keine Drohkulisse einer ruinierten Existenz, das Geld floss trotz mehrmonatiger Erkrankung einfach so weiter, die Krankenversicherung und Beihilfe bezahlten die Kosten ohne Anstand, die Wiedereingliederungsmaßnahmen wurden ohne Probleme von der Bezirksregierung bewilligt und waren schulisch völlig problemlos umzusetzen.


    Ja. Ich kriege nicht ganz so viel für die Stunde Arbeit wie mein Bruder als Diplommathematiker und IT-Consultant in der freien Wirtschaft. Aber meine geldwerten Vorteile würde ich gerade in meiner Gesundheitssituation gegen nichts eintauschen wollen.

    Zählen eure Beförderungslehrproben nicht so viel?

    Der entscheidende Faktor bei A14-Verfahren in NRW ist das Schulleitergutachten. Die Revisionsstunde ist einer der Faktoren, die ins Schulleitungsvefahren einfließen. Falls es keine Konkurrenzbewerbungen im Kollegium (oder von außen) gibt, ist es also tatsächlich mehr oder weniger bedeutungslos.


    Ich muss sagen, ich finde das eigentlich auch ganz in Ordnung. Wenn jemand auf A14 befördert werden soll, ist das meistens mit irgendwelchen Tätigkeiten verbunden, die nicht direkt mit Unterrichten zu tun haben; auch wenn A14 natürlich keine Funktionsstelle ist. Also warum sollte für die Beförderung die Unterrichtskompetenz bewertet werden?


    Nel

    *Schulterzuck* Wenn das Kollegium nicht begriffen hat, dass es für sein Gehalt Arbeit zu leisten hat und dass Curricular-Erstellung eine normale Diensttätigkeit ist, und wenn die Schulleitung ihrer Pflicht zur Dienstaufsicht nicht nachkommt, kann man wohl nichts machen.


    Das ist der Grund, warum ich lieber mit Profis arbeite als mit Idealisten; bei letzteren kommt auf Dauer nämlich immer so eine Mentalität raus.

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