Beiträge von Das Pangolin

    Deine Behauptung war nicht nur überflüssig, sondern auch falsch. Die TE behauptet an keiner Stelle, dass sie komplett fertig ist - denn genau darum geht ja hier. Sie schreibt, dass sie das Lehramt an der Uni abgeschlossen hat. Und hättest du jemals selbst ein Lehramtsstudium abgeschlossen, wüsstest du, dass diese Aussage einfach nur eins ist: richtig.


    Daran ändern auch deine Markierungen nichts. Übrigens: kursivieren fehlt noch.

    @immergut,


    verstehe nicht, warum du jetzt darauf herumreitest und die Diskussion hier störst, wo es doch um etwas anderes geht.


    Wer nur das 1. Staatsexamen abgeschlossen hat, hat keine abgeschlossene Lehrerausbildung. Das ist das, was ich sage und das kannst du bei jeder Bewerbung "mitbekommen". Dass ich die Formulierung "Abschluss Lehramt ..." entsprechend verstanden habe, schrieb ich bereits und wenn ich es falsch verstanden habe, dann habe ich es falsch verstanden.


    Warum du jetzt so einen Kleinkrieg daraus machst, muss dein Geheimnis bleiben. Es interessiert mich nicht mal.


    Und was du über mich vermutest oder nicht (beruflich), interessiert mich nicht allzu sehr. Oder soll ich jetzt schreiben: "(Doch), ich bin ..." Und dann? Ob es stimmt, weißt du eh nicht. :)


    PS: Und hier ein bisschen kursiv, extra für dich!

    Sofawolf, damit drängst du den anderen Lesern nur noch mehr auf, dass du am Ende doch keiner von ihnen bist. Der Gedanke liegt nahe, wenn du nicht weißt, dass man eben durchaus einen Abschluss im Lehramt macht, wenn man das Studium beendet. :skeptisch:

    @immergut,


    mag sein, aber warum sollte das für mich wichtig sein?


    Ich gebe zu, meine Bemerkung bzgl. des Abschlusses war für diese Diskussion hier unwichtig. Ich wunderte mich nur, weil ich "Abschluss Lehramt ..." las und dann las, dass die Person das Referendariat machen wolle. Dann hat sie keine abgeschlossene Lehrerausbildung, denn sie endet nicht mit dem 1. Staatsexamen / Master, sondern mit dem 2. Staatsexamen. Alleine mit dem 1. Staatsexamen / Master hast du keine abgeschlossene Lehrerausbildung. Was daran falsch sein soll, erschließt sich mir nicht.


    Ansonsten, wie gesagt, hier geht es ja um etwas anderes. Also ich denke, die Chancen sind gut wie nie, als Lehrer eingestellt zu werden. Etliche Seiteneinsteiger (deren Studium i.d.R. als 1. Staatsexamen gewertet wird) schaffen das ja auch. Die wichtigste Hürde sehe und erlebe ich darin, mit den Schülern klarzukommen. Das sollte sich jeder gut überlegen und - wenn möglich - sich prüfen ( = hospitieren).

    Naja erschreckenderweise stimmen ja einige Sofawolf zu. An der Grundschule gewesen zu sein, reicht also. Na dann viel Spaß.
    Warum brechen eigentlich so viele Gym-Lehrer hier in den Grundschulen ein und wollen nicht mehr in Grundschulen unterrichten.


    Den Job macht bei A8 oder A9 (ohne Studium jawohl eher E8 oder E9) kein Schwein mehr. ;)

    Das beantworte ich dir gerne, @Anja82.


    Weil das Unterrichten an Grundschulen eben eine spezielle Ausbildung in Pädagogik, Methodik, Didaktik an Grundschulen braucht. Die haben die Lehrer der weiterführenden Schulen nicht.


    Dass aus dieser Tatsache von einigen hier leider eine Geringschätzung abgeleitet wird, kann ich nicht nachvollziehen. Weil die Pädagogik, Methodik und Didaktik an Grundschulen doch erheblich anders ist, bedeutet das für mich keine geringere Wertschätzung. Ich habe sowas nie irgendwo gesagt.


    Ich sage auch nicht, dass Grundschullehrer ohne Studium schlecht verdienen sollen. Ich möchte das Berufsfeld nur gerne öffnen für Nicht-Studierende.

    Jo, das stimmt. Genauso sollte man was über die Berufe anderer Leute wissen, wenn man die verändern will.Nein, selbst die Grundschule besucht zu haben, reicht nicht. ;)


    @kodi, das habe ich zumindest auch gar nicht geschrieben.


    Ich schrieb, so wie der Gymnasiallehrer die fachliche Vertiefung im Studium hat, so hatte der Grundschullehrer die fachliche Vertiefung ja bereits an der weiterführenden Schule.


    Ich habe auch nicht geschrieben - um es vorwegzunehmen -, dass Grundschullehrer keine Ausbildung brauchen und dass jeder x-beliebige Schulabgänger Grundschullehrer können werden soll. Aber das möchte ich jetzt nicht alles wiederholen. Steht ja weiter oben.

    Nein es ist kein Bashing, Du empfindest es aber als solches. Ich sehr hier einfach Leute die Ausbildung zum Primarlehrer machen die die gymnasiale Matura vllt gar nicht bestehen würden aber am Ende trotzdem einen guten Job an der Schule machen. Möglicherweise lässt man also Potential ungenutzt wenn man zwingend auf ein Hochschulstudium besteht. Kann ja sein dass bei uns die Absolventen der Fachmittelschulen schon besser ausgebildet sind als eure Realschüler? Das weiss ich doch nicht. Ich schreibe ja nur wie es läuft.

    @Wollsocken80,


    ja, genau so meine ich das auch. Der Grundschullehrerberuf bleibt womöglich vielen geeigneten Leuten verwehrt, nur weil auf einem Hochschulstudium bestanden wird.

    @Anja82,


    ich habe die Diskussion von 2005 nicht gelesen und auch jetzt kein Interesse daran.


    Ich wollte nur sagen, dass Unterstufenlehrer in der DDR nicht studieren mussten. Wie ich schon oft gesagt habe, ist das für mich keine Geringschätzung, wie ich auch jeden anderen Beruf nicht geringschätze, für den man nicht studieren muss. Warum auch? So ein Denken ist mir völlig fremd.


    Genauso wie ich niemanden nur deshalb mehr achte / wertschätze, weil er oder sie studiert hat.

    ...
    Ich habe 2010 meinen Abschluss Lehramt Sek II in Sozialkunde und Geschichte in Rheinland-Pfalz gemacht und seitdem aber außerhalb der Schule gearbeitet - ...
    Nun überlege ich aber, doch noch das Ref zu machen und in den Schuldienst einzutreten. ...


    Mit Verlaub, wenn du kein Referendariat gemacht hast, hast du die Lehramtsausbildung doch aber nicht abgeschlossen?!?


    Ansonsten, ja, die Chancen für dich sind so gut wie nie, wenn du flexibel bist (örtlich, fächermäßig, schulartenmäßig).


    Allerdings empfehle ich dir, vorher mehrere Stunden, am besten Tage irgendwo an einer Schule in verschiedenen Fächern und bei verschiedenen Lehrern zu hospitieren, damit du weißt, was auf dich zukommt. Was Lehrern welcher Art auch immer am ehesten das Genick bricht, sind die Schüler (ich habe inzwischen einige erlebt, die deswegen hingeschmissen haben, mit und ohne Lehrerausbildung) - alles andere kriegt man irgendwie hin.

    Eigentlich ist es doch so:


    Ein Lehrer soll natürlich mehr wissen (in seinem Fachgebiet) als ein Schüler. Die Vertiefung des Stoffes der höheren Klassen (z.B. 5-12/13) erhält der künftige z.B. Gymnasiallehrer im Hochschulstudium. Das ist gut und richtig so.


    Die Vertiefung des Stoffes der Grundschule (Klasse 1-4) erhält der künftige Grundschullehrer aber bereits an der weiterführenden Schule (Klasse 5 - 10 bzw. 12/13). Das finde ich ganz wertungsfrei (!!!) völlig ausreichend (siehe DDR-Lehrerausbildung).


    Somit brauchen Grundschullehrer wirklich nicht noch zu studieren. Das könnte man ihnen ersparen. Was sie in ihrer Ausbildung noch brauchen, sind Pädagogik, Methodik, Didaktik und vielleicht eine Art Festigung des Stoffes der Klassen 1-4.

    Wie oben geschrieben, finde ich das Argument gerechtfertigt, wer denn Grundschullehrer ohne Abitur werden soll, wenn eh 50% ans Gymnasium gehen.


    Naja, aber das ist doch nur scheinrichtig. [Blockierte Grafik: https://s.w.org/images/core/emoji/2.3/svg/1f642.svg]


    Dass man Grundschullehrer/in ohne Studium werden können soll, bedeutet ja nicht, dass das nun jeder x-beliebige machen kann. Es würde bedeuten, dass z.B. ein 10.-Klasse-Abschluss (auch eines Gymnasiums) reicht, ja, aber dann könnte man doch Regelungen treffen, wie es das anderswo auch gibt, dass der Notendurchschnitt z.B. nicht schlechter als 2,0 sein darf und dass man z.B. in Mathe und Deutsch nicht schlechter als 2 sein darf u.dgl.


    Und diese Schulabgänger ohne Abitur, aber mit guten Leistungen dürfen dann an einer z.B. Fachschule (?) Grundschullehrer/in werden.

    Der Erhalt der Förderschulen zieht Kreise. Gerade aktuell über NRW gelesen.


    "Ein flächendeckendes Angebot an Förderschulen soll erhalten bleiben. Dazu habe man auch die Mindestgrößenverordnung ausgesetzt. Einige Förderschulen, deren Aus schon beschlossen war, wurden noch «gerettet»."


    Ich glaube nicht, dass die alle keine Ahnung vom Recht haben (Stichwort Klagen wegen Verletzung der Menschenrechte), @Trantor und @Zweisam.

    Naja, die Einzelheiten sind nicht mein Punkt. Ich weiß, dass das in jedem Bundesland, ggf. an jeder Schule anders gehandhabt wird.


    Ich meine ja nur, Sanktionsmöglichkeiten sind genügend da, aber die Umsetzung ist manchmal kompliziert. Anderes Beispiel: Wenn ich einen verhaltensauffälligen Schüler von einer Klassenfahrt ausschließen möchte, muss eine Klassenkonferenz durchgeführt werden. Da sagen mir die anderen dann vielleicht (ich hatte das noch nicht), dass das aber nicht geht oder nicht schön ist und stimmen dann nicht dafür? Aber ich bin doch derjenige, der dann auf der Klassenfahrt diesen schwierigen Schüler dabei hat und die Verantwortung trägt.


    Da möchte das auch ich entscheiden, wen ich mitnehme. Meinetwegen mit schriftlicher Begründung u/o. Elterngespräch, aber eben ICH !

    ...


    Nachtrag: Ob die Befähigung zur Pädagogen-Ausbildung über das Abitur oder über eine andere Eignungsprüfung nachgewiesen wird, ist nebensächlich. Ich habe zahlreiche Kollegen kennen gelernt, die über den zweiten Bildungsweg oder über eine Eignungsprüfung an die Hochschule kamen und nun gestandene, gute Lehrer sind. Aber alle mussten eine wissenschaftliche Ausbildung und das Referendariat absolvieren. Und das ist gut so.


    Das finde ich eine gute Idee. Statt das Abitur zur Voraussetzung zu machen, könnte es vielleicht eine Art Eignungsprüfung sein.


    Mir geht es ja in erster Linie darum, den Beruf (des Grundschullehrers) für Nicht-Abiturienten zu öffnen. (Nur können Nicht-Abiturienten ja dann aber nicht studieren und die Folge ist eben die Frage, ob es nicht auch (wieder) ohne Studium geht.)


    Danke für das vielfältige Meinungsspektrum. :) Zu entscheiden haben wir das ja hier eh nicht.

    @Zweisam,


    ein letztes Beispiel:


    "Das Recht auf Essen und eine Unterkunft, das Recht auf Bildung, das Recht frei zu leben, das Recht, seine Religion frei auszuüben – sie alle gehören zu den allgemeinen Menschrechten. Doch noch immer gibt es zu viele Menschen, die hinter Gitter kommen, weil sie ihre Meinung frei sagen wollen, die Opfer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werden oder wegen ihres Glaubens verfolgt werden. Und das nicht nur in den Staaten der so genannten Dritten Welt."


    Quelle: http://politische-bildung-bran…e/was-sind-menschenrechte


    - Recht auf Essen - wo kann man das einklagen?



    - Recht, frei zu leben - und wenn man ins Gefängnis muss? Kann man dann dagegen klagen, ins Gefängnis zu müssen, weil das gegen ein Menschenrecht verstößt?

    Ich denke, Menschenrechte sind eher eine Art "Orientierung" oder "Wertemaßstab" für die unterzeichnenden Staaten. Und dann kommen die "Durchführungsbestimmungen" ;)

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