Beiträge von Das Pangolin

    Die Variante mit weniger Stunden für das gleiche Gehalt ist aber doch praktisch identisch mit einer höheren Besoldungsstufe, wenn man dann einfach um ein paar Stunden reduziert.


    Im Prinzip hast du Recht. Wenn ich statt Stundenreduzierung "nur" ein höheres Gehalt bekomme, dann reduziere ich eben selbst.


    Für den Arbeitgeber bringt das also nichts und für die Verringerung des Lehrermangels schon gar nichts. Der steigt dann eher noch, weil immer mehr Lehrer in Teilzeit gehen.


    Außerdem wäre eine Stundenreduzierung aus meiner Sicht nur 1 Punkt von mehreren notwendigen Entlastungen, die ich mir wünschte. Klassengrößen kann ich z.B. nicht selbst reduzieren, wenn das Gehalt steigt.


    Und wenn Teilzeit nicht gestattet wird (wegen des Lehrermangels)?

    Zum Thema "Verspätung": Zweifelsfrei sollte man üblicherweise pünktlich, wenn nicht gar ein paar Minuten früher im Unterricht erscheinen. Ich weiß allerdings aus meiner eigenen Erfahrung (weniger in der Grundschule, aber der späten Sek I bzw. Sek II), dass ich doch ab und an mal ein paar Minuten zu spät kam :rotwerd: . Aber auch dann hatte ich so gut wie immer meine Hausaufgaben, habe mich im Unterricht benommen und mich rege beteiligt. Deswegen frage ich mich: Bestraft man mit so einer Zuschließaktion nicht eher die Falschen?


    Man "bestraft" für das Zuspätkommen die Zuspätkommer.


    Für die nicht gemachten Hausaufgaben "bestraft" man die Hausaufgabennichtmacher.


    Und für Störungen "bestraft" man die Störenfriede.


    Ich wäre nicht dafür, das eine gegen das andere aufzurechnen, nach dem Motto: Wer immer pünktlich ist, darf auch 3mal keine Hausaufgaben machen. Oder umgekehrt. :)

    Zumindest für NRW ist man da offenbar schlichtweg dem Richterspruch zuvorgekommen.


    Ich denke, dass genau das aber ein Irrglaube ist. Niemand wird kein Lehrer, weil man dann schlecht verdient.


    Der Abbau von Stellen in Ausbildung und im Schulwesen, verbunden mit bestimmten Medienbildern und mit unseren Arbeitsbedingungen hat dazu geführt, dass wir jetzt einen Lehrermangel haben, d.h., die Politik schmeißt an der falschen Stelle Unsummen von Geld raus, die gar nichts bewirken, aber für deutliche Entlastungen im Lehrerberufsalltag ist dann nichts mehr da. :(


    Kürzlich las ich, dass es auch an Förderschullehrern mangelt. Aber die kriegen doch A 13 mit Zulage. Sollen die nun A 14 bekommen, damit ihr Beruf attraktiver wird.


    Ja, das ist genau meine Meinung. Die Bezahlung sollte sich vor allem auch nach der Tätigkeit richten. Die Ausbildung sollte auch eine Rolle spielen, allerdings nicht nur der Name und die gleiche Dauer, sondern die Inhalte der Ausbildung, die ja schon sehr unterschiedlich sind.


    Ansonsten wäre ich dafür, dass man als Lehrer überall in Deutschland (je nach Einsatz und Abschluss + inhaltliche Ausbildung) gleich verdient, allerdings könnte ich mir auch Zulagen nach Region (Lebenshaltungskosten) und Schule (Brennpunkt) vorstellen.

    Das erinnert mich an einen Polizei-Beamten aus München. Er hatte vor gut 10 Jahren auf eine höhere Besoldung geklagt. Begründung: Da er ja in München bzw. im Umland leben und insb. wohnen muß, benötigt er eine höhere Besoldung als sein Kollege aus Unterfranken, da in München die Lebenshaltungskosten wesentlich höher sind. Er stellte also nicht auf den gleiche Besoldungshöhe (gemessen in Euro) sondern auf die identische Kaufkraft ab.


    Es gibt aber keine Gehälter je nach Lebenshaltungskosten (von Bundesland zu Bundesland). Die Gehälter der einzelnen Bundesländer sind ganz unabhängig von den jeweiligen Lebenshaltungskosten. Du bekommst ja im ländlichen Bayern genauso viel wie in der Metropole München und in der Altmark im Norden Sachsen-Anhalts genauso viel wie in der Hauptstadt Magdeburg.


    Also zieht dieser Hinweis ja gar nicht. Der Lehrer in einem Kuhdorf in der Eifel kriegt das gleiche Gehalt wie der Lehrer im Raum Köln-Bonn. Die unterschiedliche Kaufkraft ist kein Grund für die unterschiedliche Besoldung der Bundesländer.


    Wie verträgt sich das nun also mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit?


    :autsch: :schreien:


    Ich wiederhole meinen Wunsch nach einer ausschließlichen Schreibberechtigung für Studenten im dafür vorgesehenen Unterforum.


    Ich hatte schon Eltern, die mir selbst sagten, ich solle ihr Kind z.B. bei nicht-gemachten Hausaufgaben einfach länger in der Schule behalten (zwecks Nacharbeiten). Ich wäre auch dafür, möchte es dann aber für alle Kinder und nicht nur für jene, deren Eltern mir vorab die Erlaubnis gaben. Daran könnte es scheitern.


    Ansonsten siehe oben. Mit Ankündigung für einen anderen Tag, geht ja.

    Der Maulspruch geht definitiv nicht. Es ist schon schlimm genug, wenn sich Schüler auf dem Niveau unterhalten, da muss man es als Lehrer ihnen nicht auch noch gleichtun. Die Sache mit der Unterrichtverlängerung wäre aber gar nicht mal so schlecht, weil dann die Eltern herbeispazieren müssen, um ihr Kind abzuholen, da der Bus ja weg ist ;) . Das machen sie einmal und dann werden sie schon die nötigen paar Worte zum Kind sagen, die es dazu anregen, sich bei der nächsten Situation etwas adäquater zu verhalten 8) .


    Schüler nach der letzten Stunde deutlich länger in der Schule zu behalten, könnte ein Problem werden (siehe Musiklehrer Parusel).


    Mindestens müsstest du das ankündigen, also kannst du es erst an einem anderen Tag als Ausgleich (Nacharbeiten) machen.


    Immer wenn ich deine Beiträge in Threads lese, wo ggf. etwas erfahrenere Kollegen gefragt sind (weil die Frage und die Lösung des/der Threaderstellers ist nicht ganz so trivial wie MrsPace hier andeutet), habe ich immer den Spruch "Wie ein Blinder von der Farbe reden" oder "Wenn man keine Ahnung hat..., einfach mal die Fresse halten" vor Augen.
    Vielleicht solltest du dich in solchen Threads einfach mal zurückhalten. Vielleicht generell auch mal.


    @Lehramtsstudent, schön, dass du dich davon nicht beeindrucken lässt. Bleibt so, wie du bist. Sag deine Meinung, wie sie ist. Kümmere dich nicht um das Gezeter der anderen und nimm in der Regel auch nicht daran teil (außer um ausnahmsweise mal zu zeigen, dass es dir ein Leichtes wäre, genauso zu entgleisen wie sie, die sich mal wieder nicht im Griff haben und hinter ihren Pseudonymen so ganz dolle mutig sind). ;)

    Gestern habe ich ein wenig im Internet recherchiert. Ich bin nicht so recht fündig geworden, aber ich habe gelesen, dass der Lehrer in den meisten Bundesländern das Recht hat (Erziehungsmaßnahme), einen Schüler wegen Störungen vom Unterricht auszuschließen (nur in Bayern ist das wohl verboten).


    https://www.lehrerfreund.de/sc…s/was-duerfen-lehrer/2867


    Ich frage mich, ob der Ausschluss vom Unterricht wegen Zu-spät-Kommens (im Wiederholungsfalle) nicht auch so eine Erziehungsmaßnahme sein kann und somit gerechtfertigt ist (außer natürlich in Bayern) ?

    ...
    Zu der Frage des zu spät kommenden Kindes: Ein Kind, das nicht da ist, kann ich auch nicht beaufsichtigen. Aber man forscht selbstverständlich nach, wo es abgeblieben ist. Wenn bei uns jemand 10 - 15 min nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlt, wird dem gleich nachgegangen.
    Diese Regelung wurde in Konsequenz zu einigen Entführungsfällen mit Kindesmissbrauch vor vielen Jahren landesweit eingeführt.
    ...


    Bei uns haben natürlich auch alle Eltern die Pflicht, die Schule am ersten Tag zu informieren, wenn ihr Kind nicht zur Schule kommt, denn sonst weiß ja niemand, ob nicht auf dem Weg zur Schule etwas passiert ist. Nur - es gibt immer wieder welche, die das nicht tun.


    Wir sind nicht in der Pflicht, dem nachzugehen. Es wurde uns ausdrücklich so gesagt, dass das die Verantwortung der Eltern ist.

    Habe leider nicht alle Beiträge lesen können.
    Meine Meinung: junge wie alte Grundschullehrer müssen gleich bezahlt werden, denn die Anstrengung ist die gleiche!


    (Habe heute in der Bahn gehört, wie eine Gymnasiallehramtsanwärterin zu ihrer Begleitung meinte, dass ihrer Meinung nach Grundschullehrer genauso viel verdienen sollten wie Gymnasiallehrer. Das fand ich unheimlich toll und solidarisch!)

    Werden sie doch aber sowieso nicht, denn alle paar Jahre gibt es eine Erfahrungsstufe mehr, also auch mehr Gehalt.


    Oder bist du für die Abschaffung der Erfahrungsstufen, @Pausenbrot?

    Ich meine so "laienhaft juristisch", dass das Recht auf Unterricht ein Recht auf den "vollständigen Unterricht" ist und nicht auf einen beliebigen Teil davon. Wann der stattfindet, geht aus den schulischen Interna hervor. Es bedeutet nicht, dass man davon Teile in Anspruch nehmen kann und auf andere Teile verzichten kann, wie man möchte. (Das bedarf ja immer einer "Erlaubnis", sei es von den Lehrern, sei es vom Arzt ..., aber nicht eben mal so aus eigenem Gutdünken oder eigener Nachlässigkeit.) Es ist ja auch nicht nur ein Recht, es ist ja auch eine Pflicht !!! Ich würde also sagen, wenn jemand zu spät kommt, hat er selbst auf den "vollständigen Unterricht" verzichtet, also auf sein Recht selbst verzichtet, da dieses kein "anteiliges Recht auf Unterricht" ist, sondern nur ein "ganzes". (Ihr versteht, was ich meine?) :)


    Vielleicht gibt es schon ein Gerichtsurteil dazu?


    Ansonsten müsste halt mal jemand dazu klagen, damit ein Gericht dazu etwas entscheiden kann.

    ...
    An unserer Schule haben wir auch schon vorgeschlagen, verspäteten Schülern den Unterricht zu verweigern. Aber unsere Schulleitung sagt, dass Schüler ein Recht auf Unterricht haben, egal wann sie kommen.
    ...


    Wenn man ein Recht auf Unterricht hat, egal, wann man kommt, hat man dann auch ein Recht darauf, zu gehen, wann man will? Kann man also die Nutzung dieses Rechts auf Unterricht dann annehmen, wann man möchte und dann ablehnen, wann man möchte? Das geht doch auch nicht.


    Kommen, wann man will, aber bleiben müssen, bis die Stunde zu Ende ist ? Das hinkt doch irgendwie.

    Die Diskussion FOCUS: Mit strengen Regeln zum Erfolg führte mich zu folgender Frage:


    Wann beginnt denn eigentlich meine Aufsichtspflicht bei einem Kind, das zu spät zur Schule kommt?


    1) Wenn die Stunde begann? (aber das ist es ja nicht da)


    2) Wenn es den Schulhof betreten hat? (aber ich bin doch im Klassenraum und kann nicht gleichzeitig den Schulhof beaufsichtigen)


    3) Wenn es das Schulgebäude betreten hat? (aber ich bin doch im Klassenraum und kann nicht gleichzeitig das Schulgebäude beaufsichtigen)


    4) Wenn es den Unterrichtsraum betreten hat?


    Und was ist, wenn ich es aufgrund des Zu-spät-Kommens nicht in den Raum lasse (so wie die Schule in oben genannter Diskussion zu spät kommende Kinder nicht in die Schule lässt)?


    Habe ich es dann sozusagen nicht in meine Aufsicht übernommen?


    Wie seht ihr das?


    Ich finde, in den Schulen geht es heutzutage viel zu lasch zu und das gehört zu den Gründen, warum die Kinder immer weniger lernen. Es fehlt die Balance zwischen "zu streng" und "zu lasch".


    Wenn man nur jede Stunde 5 Minuten für Unterrichtsstörungen verbraucht (manchmal ist es sehr viel mehr; manchmal weniger und sowieso ist es bei jedem anders), verliert man im ganzen Schuljahr rund 1 Monat Unterrichtszeit !!! Was könnte also alles mehr gelernt und geübt werden, wenn wir diesen Monat nicht mit Störungen verplempern müssten - aber dass es immer störungsfrei zugeht, wäre natürlich auch unrealistisch. Wir haben ja mit Menschen zu tun und nicht mit Robotern.


    Ich bin für klare Konsequenzen, aber dafür brauchen wir Rechtssicherheit, also entsprechende Gesetze und Verordnungen. (Dafür ist die Politik zuständig.)


    Letzte Woche habe ich eine unruhige Klasse am Unterrichtsende nicht einpacken und gehen lassen, bevor sie ruhig geworden ist und ich habe gesagt, für jede neue Störung bleiben wir eine Minute länger. Dann habe ich mich an den Musiklehrer-Fall erinnert (Freiheitsberaubung) und das doch nicht so ganz durchgezogen, also bis Stundenende ja, aber nicht darüber hinaus. Ich weiß, dass der Musiklehrer in 2. Instanz freigesprochen wurde, aber wer weiß, wie das in meinem Bundesland und in meinem Falle ausginge und den ganzen Medienstress würde ich nicht wollen.

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