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Ja, es ging durch die Tagespresse, dass jetzt alle 5300 € bekommen, als der Senat das beschlossen hat. Aber: Nur die frisch ausgebildeten Grundschullehrer bekommen das bei Einstellung. Alle anderen sollen es ab 1.8. 19 bekommen - nur leider nicht automatisch. Dem voraus geht erstmal Papierkram: Ein Antrag ist auszufüllen, auf dem man erklären muss, dass man seit mindestens 4 Jahren im Berliner Schuldienst arbeitet und man muss eine Liste mit Fortbildungen (Titel, Datum, Dauer in Minuten) ausfüllen und auf mindestens 30 Stunden seit 2004 kommen. Das ist kein Problem, aber eine Fleißaufgabe, bei der man sich mit einem Stapel alter Fortbildungsnachweisen hinsetzen und alles brav aufschreiben muss. Die Schulleitung muss bestätigen, dass man 4 Jahre im Schuldienst ist, die Fortbildungsliste zur Kenntnis genommen wurde und dass man sich bewährt hat und man verpflichtet sich zu weiteren 30 Stunden Fortbildungen. Die Formulare gehen an die Senatsverwaltung, welche - wie Susannea schreibt, damit vermutlich überfordert ist, denn da stellen nun Tausende Lehrer Anträge und die haben ja "nebenbei" noch ihr normales Alltagsgeschäft....
Naja, Conni, dazu muss auch gesagt werden, dass "A 13 für alle" mit der neuen Lehrerausbildung in Berlin (Lehrerausbildungsverordnung???) begründet wurde, wonach neue Grundschullehrer genauso lange studier(t)en wie die anderen Lehrämtler. Die haben dadurch den Anspruch auf A 13 / E 13 erworben.
Wenn man aber sagt, dass diese neue Ausbildung der Grund für A/E 13 ist, dann geht daraus natürlich hervor, dass diejenigen ohne diese neue Ausbildung diesen Anspruch nicht haben. (nicht meine Argumentation, sondern die der anderen) Das hat natürlich zu Unmut geführt in den Kollegien, weil Neueingestellte mehr verdienen als Altgediente, denn die Neueingestellten bekommen ja in Berlin außerdem auch noch gleich die Erfahrungsstufe 5 (ehemals die höchste, die es gab). Seit 2013?
So hat man nun - irgendwie muss es ja zu rechtfertigen sein - gesagt, die "Altgedienten" können auch A 13 / E 13 erhalten (unter ihnen sind ja noch viele Beamte), wenn sie diese 30 Fortbildungen bzw. 30 Stunden Fortbildung (!) nachweisen können und, wie ihr jetzt schreibt, sich zu weiteren 30 Stunden Fortbildung verpflichten. Das betrifft, nachdem Brandenburg es vormachte, ja nun auch in Berlin die Lehrer mit DDR-Ausbildung, die dafür nicht einmal studieren mussten (worin ich keinen Mangel sehe).
Denn wie gesagt, die Begründung für die Höherstufung war und ist ja vor allem die neue Ausbildung der Grundschullehrer.