Beiträge von Das Pangolin

    @ Danke, @Caro07.


    Ich kontrolliere nahezu immer (zu 99%), ob Hausaufgaben gemacht wurden. Ich vergleiche sie immer im Klassenverband. Allerdings, ich präzisiere, gebe ich schriftliche eher selten auf, mündliche hingegen ständig.


    Meine Erfahrung ist wie die von -plattyplus-. Hausaufgaben machen die, die sie nicht nötig hätten. (Ich spreche da jetzt von den vielbeschworenen Aufgaben zwecks Übung und Vertiefung.) Die anderen machen sie nicht oder schreiben sie vor der Stunde von den wenigen anderen ab.


    @ plattypus: In der Grundschule finde ich Hausaufgaben schon sinnvoll. ...


    Im Prinzip stimme ich dir zu. Allerdings spricht die Realität eine andere Sprache. Die Kinder, die meist den größten Übungsbedarf haben, haben zu Hause keine Unterstützung und machen die Hausaufgaben daher eher nicht. Sie fallen dadurch noch weiter hinter die Kinder zurück, deren Eltern sich kümmern und die dafür sorgen, dass Hausaufgaben gemacht werden. Meine Konsequenz (gilt ja auch für ältere Kinder) ist, lieber selbst am Stundenanfang eine Übung/Wiederholung zu organisieren.


    Wie schon geschrieben, sind viele Eltern nicht einfach "ignorant und böse", sondern eher überlastet, unfähig oder ausgebrannt, wenn sie aus prekären Beschäftigungsverhältnissen abends nach Hause kommen. Wir können ihnen deshalb nicht alles abnehmen, ja, aber wir sollten sie auch nicht überfordern. Es hilft ja auch nichts, Anforderungen an sie zu stellen, von denen wir wissen, dass sie ihnen nicht gerecht werden (können)!

    ...6) Was bringt nichts?
    Die Eckenkarte und die Hausaufgabengutscheine hatte ich auch einmal. Eltern sahen die vielen Ha- Gutscheine gar nicht gerne, weil sie immer daheim einen Kampf hatten. Deswegen gibt es nur noch an Geburtstagen, an Weihnachten und an Ostern HA- Gutscheine. Die Eckenkarte (wer die HA vergessen hatte, dem wurde eine Ecke abgeschnitten, wer eine volle am Ende des Monats hatte, bekam einen HA- Gutschein). Die notorischen HA- Verweigerer habe ich damit nicht erreicht. Nacharbeiten am Nachmittag brachte bei notorischen Vergessern auch nichts auf die Dauer. Außerdem sehe ich nicht ein, dass ich den SuS damit noch eine extra Aufmerksamkeit beschere und ich halte das nicht für meine Aufgabe. Das ist für mich ein persönlicher Zeiträuber. Außerdem signalisiere ich damit Eltern und Schülern, dass ich angeblich für die Durchführung der HA verantwortlich bin. Bin ich nicht. Mein Arm reicht nicht bis ins Kinderzimmer oder den Küchentisch zuhause....


    Ich hätte zwei Nachfragen, Caro07:


    1. Was für Hausaufgaben-Gutscheine waren das denn, dass die Eltern deswegen zu Hause immer einen Kampf hatten? Ich kenne von Kollegen nur "Gutscheine", dass die Schüler dann in der Schule "etwas dürfen" oder "etwas nicht müssen". Bezogen sich deine HA-Gutscheine darauf, dass die Kinder dann zu Hause etwas dürfen bzw. nicht müssen?


    2. Mir ist immer nicht ganz klar, was jemand meint, wenn er davon spricht, dass er die Hausaufgaben kontrolliert. Meinst du, (a) du hast geschaut, ob sie jeder gemacht hat oder (b) du hast jede HA eingesammelt und daheim kontrolliert? (b finde ich mit zunehmendem Alter, also Umfang immer weniger leistbar, hielte es aber gerade bei Schulanfängern für wichtig). Dass man sie mit der Klasse gemeinsam vergleicht, setze ich voraus - allerdings höre und lese ich immer wieder, dass das auch nicht alle machen.


    Darin stimme ich dir zu nach dem Motto: Traurig, aber wahr.


    Als Referendar hatte ich natürlich auch noch nicht die Autorität, wie ich sie mir später langsam erarbeitet habe. Heute ist mein Argument oft: Vielleicht dürft ihr euch das bei anderen erlauben, aber bei mir nicht!


    Sagen wir so, WENN man eine bestimmte Stellung bei Schülern, Eltern, Kollegen, Leitung erreicht hat, DANN kann man sich bestimmte Dinge eher erlauben. Bis dahin muss man zumindest "vorsichtig sein".

    Ich kenne es auch so, dass der Klassenlehrer die Tischordnung im Raum bestimmt. Die Fachlehrer dürfen die Tische für ihren Gebrauch umstellen und müssen sie natürlich wieder zurückstellen (lassen), wenn sie den Raum verlassen. (Altes Prinzip: Leg es bitte dahin, wo du es hergeholt hast.)


    Vielleicht hat es mit dem Zurückstellen nicht geklappt, sodass die Leitung nun diesen Beschluss fasste? Bei uns haben wir dieses Problem ständig in den Räumen, die keine Klassenräume sind.


    Genauso ist es doch mit der Sitzordnung der Schüler. Der Klassenlehrer macht einen Plan (oder lässt halt sitzen, wie die Schüler wollen). Die Fachlehrer übernehmen ihn oder auch nicht.


    Ideal wäre natürlich, wenn alle die gleiche Tischordnung und die gleiche Sitzordnung benutzen, damit nicht ständig hin und her geräumt werden muss, aber wenn man sich nicht einigen kann, dann eben nicht.

    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,ich kriege in meiner 3. Klasse bald die Krise!
    DIE Hausaufgabenmoral ist unterirdisch. Täglich haben 1/3 der Kinder die Hausaufgaben nur halb oder gar nicht.Ich führe Kartei darüber,nach 4 Mal vergessen geht die Karte zur Unterschrift an die Eltern. Manche Kinder haben die 4. Karte fast voll! Juckt die Eltern so gar nicht auch der Anruf zu Hause nicht.Drei Kinder müssten auch schon mal bleiben und nacharbeiten,ohne langfristigen Erfolg!
    Also muss ich wohl eine neue Strategie überlegen. Vielleicht die Kinder irgendwie locken? Habt ihr Ideen dazu??? Wie handhabt ihr das?


    Grundsätzlich finde ich, du hast deine Pflicht und Schuldigkeit getan mit dem, was du beschrieben hast. Das Wichtigste ist, dass du die Eltern informiert hast, damit sie später nicht sagen können, sie hätten ja ..., aber sie wussten ja nicht.


    Wenn du mehr probieren möchtest, probiere. Das Meiste wird bei den Meisten nichts helfen. Ich sage aber nicht, es soll dir egal sein. Es ist dir ja nicht egal. Du hast dich gekümmert, kommst aber nun und vor allem ohne die Eltern nicht weiter. Dann ist es eben so. Es sind ihre Kinder, nicht deine.


    Allerdings ist meine Konsequenz, dass ich eher selten Hausaufgaben aufgebe. In der Zeit, in der ich sie anschreibe, erkläre, aufschreiben lasse, kontrolliere und vergleiche, führe ich lieber selbst eine Übung durch. An der nehmen dann unter meiner Leitung alle teil, auch die, die zu Hause aus welchen Gründen auch immer keine Unterstützung bekommen. (Es ist nicht immer Nachlässigkeit. Es ist manchmal auch Überforderung oder Unfähigkeit oder oder oder ... und wie viele Eltern arbeiten in prekären Beschäftigungen und sind abends einfach todmüde, ausgelaugt und total kaputt.)

    Ups, lest mal, ein ähnlicher Fall und auch das Argument vom Anscheinsbeweis:


    Frage 2: Smarte Täuschung
    Vor der Latein-Klausur gibt ein Schüler sein (altes) Handy ab, schreibt die Klausur und gibt sie schon 20 Minuten vor dem Abgabetermin ab. Bei der Korrektur fallen erstaunlich gute sprachliche Formulierungen auf, die sich aber bei einem Blick ins Internet klären: Nahezu die komplette Übersetzung stammt aus dem ersten Google-Eintrag, die der Schüler offensichtlich über ein anderes Smartphone aus dem Internet abgeschrieben hat. Bei der späteren Besprechung kann der Schüler die ersten Sätze, trotz einiger Hilfen, nicht übersetzen. Darf man die Klausur wegen Täuschungsversuchs mit 00 Punkten bewerten?


    Na, da haben wir doch gleich die konkrete Umsetzung des Problems aus der vorigen Frage. Nun die Antwort: Ja, Sie dürfen den Google-Eintrag als Täuschungsversuch bewerten, und zwar über den Anscheinsbeweis. Er besagt (stark verkürzt): Man darf Dinge unterstellen, die der normalen Lebenserfahrung entsprechen. Und wenn die Übereinstimmungen so frappierend sind, wie von Ihnen geschildert, dann darf man eine Täuschung unterstellen. Ausgesprochen clever von Ihnen war es, vom Schüler kurz darauf noch einmal eine Übersetzung zu fordern. Die braucht aufgrund des zeitlichen Abstands und der möglichen Aufregung des Schülers nicht perfekt zu sein, aber wenn sie ausgesprochen schwach ist, so ist dies ein weiterer Beleg für die Täuschung.


    https://www.cornelsen.de/magaz…recht-unterrichtsmaterial

    Danke, CDL !


    ... Schulrechtlich lässt sich dieser anwenden für Leistungen, die nur durch Täuschung erklärbar sind, z.B. längere wörtliche Teile aus einer Musterlösung. Der Schüler muss dann zeigen, dass er das wirklich auswendig aufsagen kann, gelingt das nicht wenigstens annähernd, wäre ein ungenügend bzw. 0 Punkte rechtfertigbar. Einzelne Worte die bislang nicht im Fachunterricht eingeführt worden sind zu verwenden erfüllen das nach Aussage meines Schulrechtlers nicht, insofern passt da meine Einschätzung des oben geschilderten Sachverhalts.


    Schau mal, hier liest sich das nicht so streng ("ganze Textpassagen"):


    Spickzettel und andere Täuschungsversuche:
    Auch im schulischen Bereich spielen Sickzettel und andere Täuschungsversuche eine erhebliche Rolle:
    Abzugrenzen ist zunächst die straflose Vorbereitung zu einem Täuschungsversuch von dem sanktionswürdigen Versuch:
    ... Zu beachten istdaß die Beweislast für die Täuschung bei den Lehrern liegt:

    • Gegebenenfalls kommen den Lehrern aber auch die Grundsätze des „Anscheinsbeweises“ zugutewenn einzelne Tatsachen bei verständiger Würdigung den Anschein erweckendaß der Prüfling getäuscht hat.
    • Der Schüler kann dies aber mit dem Vortrag eines atypischen Geschehensablaufes entkräften.

    http://rechtsanwalt.schulrecht…l-taeuschungsversuch.html


    Noch allgemeiner liest es sich hier:


    ...
    Wenn ein Prüfling im Rahmen der Prüfung objektiv eine Regel des Prüfungsverfahrens verletzt, z. B. Klebezettel an Büchern mit Bemerkungen beschriftet, obwohl z. B. Überschriften oder Ziffern erlaubt sind, spricht in der Tat der erste Anschein für das Vorliegen eines Täuschungsvorsatzes. Diesen kann der Prüfling aber entkräften, ... Kann so der Anscheinsbeweis erschüttert werden, dann obliegt es der Prüfungsbehörde, den Vollbeweis für die Täuschungsabsicht zu erbringen. ...


    https://www.anwalt.de/rechtsti…er-doch-nicht_062661.html


    Und hier:


    ... Jedoch wird auch das bloße Mitführen eines Handys im Prüfungsraum ganz überwiegend als Täuschungsversuch gewertet. Hier trifft allerdings dem Aufsicht führenden Lehrer die Beweislast für die konkrete Täuschungshandlung. Er kann sich dabei jedoch auf die Grundsätze des sogenannten "Anscheinsbeweises" berufen. Hierbei kehrt sich dann die Beweislast um. Der Schüler kann versuchen nachzuweisen, dass er keine Täuschungshandlung begangen hat. ...


    https://www.morgenpost.de/fami…n-der-Pruefung-haben.html


    Ich finde ganz gut, dass wir diese Möglichkeit der Beweislastumkehr haben, weil es sonst manchmal wirklich sehr schwer wäre, etwas nachzuweisen, was aber offensichtlich ist. Wichtig, aber sicherlich nur im Einzelfall zu klären, ist eben diese Offensichtlichkeit. Nur in diesem Falle kehrt sich ja die Beweislast um, in allen anderen Fällen, also im Normalfalle, ist der Lehrer in der Pflicht, den Täuschungsversuch zu beweisen.


    Ich hatte mal einen Vater, der mir nach dem Vorwurf des Abguckens ggüb. seinem Sohn sagte, ich wüsste doch gar nicht, ob sein Sohn wirklich abgeguckt habe, vielleicht habe er einfach nur so "gedankenversunken" nach links geschaut, wo zufällig der Mitschüler mit seinem Testblatt saß.

    Unterstellen wollte ich gar nichts. Evtl. liegt es ja daran, dass ich auf der Seite nicht angemeldet bin. Ich finde weder den Nutzer "Auszug" (bei mir werden viele einfach mit xxx angezeigt), noch das komplette Zitat (nur Teile davon). Ferner schreibst Du "interessanter Artikel", verlinkst aber auf einen Kommentar. Geht es Dir jetzt um den Kommentar oder den Artikel? Ist aber auch nicht so wichtig, ich wollte definitiv nichts unterstellen, mir ist nur der Bezug unklar.


    Tut mir leid, das kann ich mir auch nicht erklären. Ich habe 2x aus einem Artikel auf news4teachers zitiert und auch einen Link zum Gesamttext gelegt/gesetzt (?). Ich habe eben noch einmal geschaut, ich meine nicht, dass das ein Kommentar ist. Oben drüber steht "Titelthema".


    Hier noch einmal der Link dorthin: https://www.news4teachers.de/2…kollegium/#comment-283271

    Meine Einschätzung beruht auf diesen beiden Informationen:
    http://www.rechtslexikon.net/d…eweis/anscheinsbeweis.htm
    https://www.cornelsen.de/magaz…recht-unterrichtsmaterial


    Um es gesichert sagen zu können habe ich eben "meinen" Schulrechtler angeschrieben mit einer Aussage für BaWü wo das schulrechtlich zu finden wäre. Wenn ich eine Antwort habe melde ich mich gerne nochmal.


    Was den von dir geschilderten Fall anbelangt: Da wusstest du ja gesichert, dass die Aufsicht inhaltlich geholfen hat, hattest also härtere Fakten an der Hand, als ein eines Bauchgefühl.


    Ja, danke, das würde mich interessieren.


    In meinem Falle handelt es sich sicherlich sowieso nicht um einen Anscheinsbeweis ( = Beweis des ersten Anscheins), weil ich ja Klarheit hatte, also kein "Anschein". Anschein verstehe ich schon so als ein "sieht aus als ob/wenn". Ich verstehe es so, dass dann nicht mehr ich nachweisen muss, dass jemand eine Leistung nicht eigenständig erbracht hat, sondern die Gegenseite muss beweisen, dass sie die Leistung eigenständig erbracht hat bzw. dazu in der Lage ist (Beweislastumkehr).


    Es wäre wirklich mal interessant zu wissen, wie weit mein Bauchgefühl + "Indizien" da als Begründung reichen dürfen. Hier gab es ja zwei "Indizien" (benutzte unbekannte Wörter + war während der Klausur auf Toilette), wobei sich die Zweifel ja anscheinend auch dadurch ergeben, dass der Person eine "so gute Leistung" nicht zugetraut wurde und man heutzutage mit der heimlichen Nutzung der neuen Medien in unbeobachteten Momenten rechnen muss. Aber ob das bereits reicht?

    Der Anscheinsbeweis könnte dann greifen, wenn es abgesehen vom Bauchgefühl und Vermutungen harte Fakten geben würde, die einen Betrugsversuch zumindest für naheliegend erscheinen lassen würden, z.B. die Übersetzung des Schülers lässt sich via Google wörtlich wiederfinden (also ein ausreichend komplexer Satzteil oder Satz, nicht nur ein Wort). Wenn nur einzelne Worte - die wie gesagt auch durch Nachhilfe/Lernen/aus der passenden Reclam-Übersetzung bekannt sein könnten- Zweifel aufwerfen, diese Zweifel sich aber nicht weiter erhärten lassen, wäre eine Beweisumkehr eine Form der Willkür und keinesfall gerechtfertigt.


    Weißt du das genau oder ist das deine Meinung? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen, vor allem für den Schulbereich?


    Ich habe schon mal einen Test neu schreiben lassen, weil der mir bei diesem Schüler "zu gut" ausfiel. Er hatte ihn aber auch unter Aufsicht geschrieben, doch diese Aufsicht hatte, anders als vereinbart, auch inhaltlich geholfen. Naja, ok, das wusste ich aber schon, als ich neu schreiben ließ. Ich sagte einfach, das erste Mal war "Generalprobe" und nun solle der Schüler zeigen, was er alleine kann.

    @Kippfelfritze : Ich finde das Zitat nirgendwo genau so, wie Du es zitiert hast....


    Wie kommt das? Ich habe eben nachgeschaut und finde sowohl das erste als auch das zweite Zitat sofort wieder. Es steht dort genau so wie zitiert.


    Liegt es vielleicht am "Querlesen" ( = überfliegen)? Dann sollte man doch aber erst mal genauer lesen, wenn man den Eindruck hat, da stimme was nicht, bevor man solche Aussagen tätigt, weil du mir ja damit "die Unwahrheit" unterstellst!?!

    Für viele Schüler ist offener Unterricht eine Überforderung. Das mag bei leistungsstarken Schülern gut funktionieren.
    Schwache lernen da meiner Meinung nach aber gar nichts mehr...


    Vor allem scheint es mir eine Zeitverschwendung zu sein. Einige wenige starke Schüler lernen auch auf diese Weise (gut). Viele schwächere oder auch unmotiviertere Schüler lernen dabei wenig oder nichts. Man muss es alles "nacharbeiten" und dann doch selbst sagen, erklären, kontrollieren. Ich erlebe bei jeder Partnerarbeit oder Gruppenarbeit, wie viele Kinder "inhaltlich abdriften". Ich nutze das zwar auch, aber eher zur Abwechslung.

    Hallo,


    google mal nach dem "Anscheinsbeweis" oder "Anscheinsverdacht".


    Dabei geht es nach meiner schwachen Erinnerung darum, dass die Gegenseite beweisen muss ("Beweislastumkehr"), etwas z.B. nicht getan zu haben, wenn alles dafür spricht, dass sie es getan hat.


    Vielleicht kannst du auf dieser Grundlage den Schüler neu testen, weil "alles dafür spricht", dass er betrogen hat (bzw. du erhebliche Zweifel daran hast, dass er die Leistung selbst erbracht hat) und er nun beweisen muss, dass er nicht betrogen hat, d.h., in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, denn das sollte ja nicht nur 1 x möglich sein und dann nie wieder.

    Interessanter Artikel.


    ... Ein Beispiel: offener Unterricht. Schulen, in denen Kinder in „Lernlandschaften“ sich selbstständig und interessengeleitet Wissen aneignen sollen, würden mit Schulpreisen bedacht und in Medien gefeiert. Die Ergebnisse der empirischen Forschung aber seien diesbezüglich „extrem ernüchternd“. In Mathematik beispielsweise sei ein Unterricht „durch einen Lehrer, der’s studiert hat und der den Stoff strukturiert, deutlich besser als zu sagen: Erarbeitet Euch das mal selber“. Auch der immerzu geforderte Realitätsbezug in Mathe sei zwar „am Zeitgeist orientiert“ – habe aber bei Hattie eine Effektstärke nahe null ergeben. Mit anderen Worten: bringt praktisch nichts. („Herr Lummel, Sie haben mein Leben zerstört“, so habe eine Referendarin ihm diese Erkenntnis quittiert, berichtet er lächelnd). „Lasst es auch ruhig mal abstrakt sein“, schlussfolgert der Direktor, selbst ursprünglich Lehrer für Englisch und Geschichte. ...


    https://www.news4teachers.de/2…kollegium/#comment-283271


    Widerspruch oder Zustimmung?

    Sprachst du nicht von Spitzfindigkeiten? ;)


    Es gibt, mal so schnell überflogen, folgende Möglichkeiten:


    (1) Das Kind weiß nicht, ob es ihn oder ihm heißt, und schreibt die falsche Variante. (Grammatikfehler)


    (2) Das Kind weiß nicht, ob es ihn oder ihm heißt, und schreibt die richtige Variante. (Grammatikfehler bzw. -schwäche, aber keiner merkt's.)


    (3) Das Kind denkt richtigerweise, es heißt ihn bzw. ihm und schreibt es so. (kein Fehler)


    (4) Das Kind denkt fälschlicherweise, es heißt ihm bzw. ihn und schreibt es so. (Grammatikfehler)


    (5) Das Kind weiß richtig, es heißt ihm, schreibt aber ihn bzw. umgekehrt. (wird zumeist als Grammatikfehler angestrichen, ist aber eigentlich ein Rechtschreibfehler, weil es -m- und -n- verwechselt, also ein Problem in der Laut-Buchstaben-Zuordnung, nehme ich an)


    (Gibt es weitere Varianten?)

    Edit (23.00 Uhr): Ja, mir ist noch eine Variante eingefallen, @Krabappel: Kind denkt fälschlicherweise, dass es ihm heißt, schreibt aber ihn, weil es -m- und -n- verwechselt, hat also eine Rechtschreib- und eine Grammatikschwäche, kommt aber durch die Verwechslung zufällig zum richtigen Ergebnis, heißt, keiner merkt's!



    (5) würde dann vielleicht im Rahmen einer LRS-Diagnose herausgefunden werden, vermute ich. Kind verwechselt Buchstaben. Das ist dann nur eine Rechtschreibschwäche. Das ändert doch aber nichts daran, dass es grundsätzlich Grammatik ist, wie die Wörter gebildet werden und Rechtschreibung, wie die Wörter (u.U. infolge ihrer Grammatik) geschrieben werden. (Zu wissen und erkennen, was ein Nomen ist und wie man es bildet, ist also Grammatik; es dann als Nomen demzufolge großzuschreiben, ist Rechtschreibung.)


    Ich frage mich gerade, warum es eigentlich neben der Lese- und Rechtschreibschwäche keine "anerkannte" Grammatikschwäche gibt. Das haben doch etliche Kinder auch, nicht nur solche mit Migrationshintergrund. Oder gibt es die (und Tests dafür)?

    Dass man Nomen erkennt und groß schreibt ist schon Grammatik. Ich würde aber nicht spitzfindig sein, eben weil es eine Vereinbarung gibt.


    @Caro07, wie bekommt man die Anerkennung und von wem? "Lerntherapeut" z.B. darf sich jeder nennen.


    Nein, dass man Nomen erkennt, ist Grammatik; dass man sie "dann" großschreibt (wenn man sie als Nomen erkannt hat), ist Rechtschreibung.


    Das kommt nur in der Regel nicht getrennt voneinander vor, allerdings gibt es ja auch hier "konsequente Kleinschreiber", die benutzen trotzdem Nomen und die könnte man auch trotzdem bestimmen/erkennen (lassen - in einem Grammatiktest). Es gibt ja auch solche Übungen, wo man unter lauter Wörtern mit lauter Großbuchstaben die Nomen herausfinden muss. Das wäre einfach nur Grammatik. Wie man sie dann schreibt, wäre Rechtschreibung.


    Insofern ist das kleingeschriebene Wort am Satzanfang Rechtschreibung, egal, um welche Wortart es sich handelt. Ich würde es daher bei einem Kind mit LRS, noch dazu mit Notenaussetzung, nicht werten.


    Abschreiben ist eine Rechtschreibleistung.
    Nomen und Satzanfänge groß schreiben zählt nach dem neuen Rahmenlehrplan auch zur Rechtschreibung.


    War es denn jemals anders?

    Was meint ihr? Ist richtiges Abschreiben eine Rechtschreibleistung?
    Hintergrund der Frage: Bei einem LRS- Schüler werden die Rechtschreibleistungen nicht gewertet. Klar ist das bei allem, was diktiert wird, wo man die richtige Schreibweise ankreuzen muss usw.


    Was ist, wenn er in einer Deutscharbeit (Grammatik) etwas falsch abschreibt? Es gibt z.B. immer wieder Aufgabenstellungen, wo Wörter vorgegeben sind, die man z.B. richtig einordnen muss oder grammatikalisch umformen muss.


    Würdet ihr einem solchen Schüler Punktabzug geben, wenn er ein Wort am Satzanfang einsetzen muss (z.B. Pronomen) und es klein schreibt? Die Großschreibung am Satzanfang bei einer Lückenaufgabe sollte eigentlich klar sein oder?


    Ganz klar, nein, ich würde keinen Punkteabzug geben, weil ja - wie du schreibst - die Rechtschreibleistungen nicht gewertet werden.


    Großschreibung am Satzanfang ist Rechtschreibung und nicht Grammatik.


    (Das richtige Bilden der Wörter, z.B. ihn oder ihm, ist Grammatik. Das richtige Schreiben der Wörter, z.B. ihm, Ihm, im, Im, Iehm, iehm, iim..., ist Rechtschreibung.)

    Kommt vielleicht auch auf die Schulform an, aber wenn ein Schüler krank ist muss er sich auch selbstständig um das Nacharbeiten kümmern (natürlich mit Unterstützung bei Bedarf).
    Gilt also auch für so etwas. Da muss ich dann nicht den Unterricht zweimal halten.


    Ja, sicher. Deshalb sprach ich ja auch von "engagierten Kollegen", also jenen, die es toll und bewunderswert finden, dass die Schüler freitags während des Unterrichts für Klimaschutz demonstrieren.


    (Ich wäre dabei, ihnen mittels Nachholstunden irgendwelche Strafen zu ersparen.)

    Du meinst es gibt wissenschaftliche Nachweise seriöser Wissenschaftler, dass das Abendland durch anderes als den Klimawandel ernsthaft in Gefahr sein könnte? Falls ja, bitte Link posten, ansonsten erübrigt die hypothetische Diskussion sich ja.


    Ich finde diese Gegenfrage an flupp merkwürdig und verzerrend. flupp hat mit keiner Silbe diese ihm unterstellte Aussage geäußert, sondern etwas ganz anders nachgefragt, nämlich ob man Regeln und Gesetze brechen darf, wenn einem der Grund dafür sympathisch ist; hingegen nicht, wenn einem der Grund dafür unsympathisch ist, d.h. Maßstab für die Einhaltung von Regeln und Gesetzen ist man immer selbst (a la "passt mir" oder "passt mir nicht").


    Ich meine, ok, so verhalten sich die meisten im Straßenverkehr, aber entgehen sie deshalb den "Strafen", wenn sie erwischt werden?


    So wie die meisten hier diskutieren, stellt es sich schon so dar: Wenn mir das Ziel der Demos gefällt, dann schaue ich über die Verletzung der Schulpflicht gerne hinweg, wenn mir das Ziel der Demos hingegen nicht gefällt (z.B. "Schüler-Pegidas"), dann fordere ich die Einhaltung der Schulpflicht und setze notfalls Sanktionen ein. Das finde ich bedenklich. Hier wird das Recht den eigenen Befindlichkeiten untergeordnet. Regeln und Gesetze müssen aber für alle grundsätzlich gleich gelten. Das macht einen Rechtsstaat aus. Auch Unterschiede (siehe Inklusion) sind entsprechend geregelt und nicht nach Laune.

    Ich finde die Demos sehr gut, wenn alle, die daran teilnehmen, auch wirklich wegen des Inhalts hingehen. Ich wünschte ihnen deshalb "fantasievolles Nacharbeiten" und keine harten Strafen, z.B. durch ebenso engagierte Kollegen. Damit wäre für mich der Schulpflicht genüge getan.

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