Hallo,
unsere Tochter ist am 22.05.17 geboren. Ich als Vater beabsichtige "eigentlich" zwischen den Sommer und Herbstferien 2017 zwei Monate Elternzeit zu beantragen.
Ich habe auf der Seite des Bildungsministeriums nun folgendes gefunden:
In der Verwaltungspraxis wird so verfahren, dass Beginn und Ende der Elternzeit im Schulbereich in der Regel so zu wählen sind, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien entspricht (Sommerferien 6 Wochen und für alle übrigen Schulferien 2 Wochen).
Wenn ich es richtig deute dann würde es für mich bedeuten: Ich darf sechs Wochen nach den Sommerferien nicht und zwei Wochen vor den Herbstferien nicht? Was bleibt da noch über?
Ist mein Vorhaben, Elternzeit zwischen Sommer und Herbstferien, überhaupt nicht umsetzbar?
Gruß und Dank im Voraus