Beiträge von SeizeTheDay
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Den Beamtenstatus verlierst du nur, wenn du ihn selber kündigst, daran kan man dich nicht hindern, dabei geht dir auch nicht deine Qualifikation verloren, d.h. du kannst dich auf jede Beamtenplanstelle woanders bewerben. Allerdings würde ich das nur machen, wenn die neue Stelle 100% sicher ist und da ist die Frage, die du stellen solltest, wie und ob man dir das garantieren kann. Mündliche Zusagen würden mir da nicht reichen.
Aber wenn du bald ein Gespräch mit allen Beteiligten hast, wirst du die Fragen ja dann vor Ort stellen können.
Vielen Dank, Meike!
Der Oberschulrat meines Zielbundeslandes hat sich rechtlich erkundigt, es scheint trotz "höhenwertiger Stelle" so zu sein, dass ich eine Freigabe meines jetzigen Bundeslandes brauche. Darum werde ich mich nun im persönlichen Gespräch bemühen.
Nun überlege ich für den Fall der Nicht-Freigabe (was wahrscheinlich ist, weil wir unterbesetzt sind), eine feindliche Übernahme mit mir machen zu lassen:
Der Oberschulrat würde mir dann eine schriftliche Absichtserklärung geben, dass man mich zum 01.08. mit A13 neu verbeamten will. Probezeit nur 1 Jahr.Jetzt habe ich leider erst nach dem Gespräch mit dem Oberschulrat im Netz gelesen, dass es angeblich eine KMK-Vereinbarung zwischen den Bundesländern gibt, nach der Beamte, die kündigen, in einem anderen Bundesland nicht neu verbeamtet werden sollen.
Die Meinungen dazu sind unterschiedlich:
Meinung 1: Einige sagen, man kann dann nie wieder verbeamtet werden (dann würde ich mir eine feindliche Übernahme natürlich sparen!).
Meinung 2: Andere sagen, die KMK-Vereinbarung sei nicht bindend und feindliche Übernahmen mit "nahtloser" Neu-Verbeamtung im Ziel-Bundesland seien - gerade in "schlechten Zeiten" (Lehrermangel/zu viel Unterricht fällt aus) gängige Praxis.
Du, Meike, gehörst ja offenbar zu Meinung 2 ?
Was darf ich nun glauben? Ich hätte die Stelle voll gerne! Traumschule!
Vielen Dank schonmal! Bin ziemlich aufgeregt gerade!
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Vielleicht müsste man "Weggang" definieren: Handelt es sich um eine Versetzung oder bewirbst du dich auf eine schulscharfe Ausschreibung? So hatte ich deinen Post nämlich verstanden. Dann gilt die Regelung mit dem höherwertigen Amt. Versetzungsantrag im Ländertauschverfahren und Bewerbung auf schulscharfe Ausschreibungen können parallel gemacht werden. Ich kenne Fälle aus Hessen,ja, aber ich kenne nicht die Gesetzestexte aller Länder. Sie sind aber oft ähnlich.
Vielen Dank für Deine investierte Lebenszeit, Meike.!!!Da die Frist für das Ländertauschverfahren zum 01.08. rum ist (und ich mich bisher nur für eine inner-niedersächsische Versetzung beworben habe, weil ich "damals" von der Schule im Bundesland Bremen noch nicht wusste), müsste es ja offenbar eine schulscharfe Ausschreibung sein?! Ich checke die ganze Nomenklatur da - ehrlich gesagt - nicht.
Ich bin jetzt jedenfalls die Tage zu einem Gespräch mit einem Oberschulrat eingeladen, der an mir interessierte Schulleiter wird wohl auch dabei sein.
Und Niedersachsen muss mich dann gehen lassen? Heißt gehen lassen müssen dann, meine Kündigung akzeptieren müssen (sodass ich dann in Bremen neuverbeamtet werde?)
Oder wäre das dann so ähnlich wie eine Versetzung im Ländertauschverfahren (nur ggf. ohne Tauschpartner)? Das wäre ja schöner, möchte eigentlich ungern meine Beamtenschaft kündigen. (Wobei ich das vermutlich bei Garantie, dass mich die Bremer Schule zu A13 mit verkürzter Probezeit einstellt, machen würde.)
Wenn ich blöde Fragen stelle, tut es mir Leid. Finde diesen ganzen Bildungsföderalismus-Kram echt schwer zu kapieren...
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Die Rechtsquelle müsste bei euch irgendwas ähnliches wie "Laufbahnverordnung" heißen, ich kann's nur für Hessen genau sagen, oder es steht in eurem Landesbeamtengesetz.
Hab gerade mal die niedersächsische Laufbahnverordnung gewälzt:
"Niedersächsische Laufbahnverordnung
(NLVO)*)
Vom 30. März 2009
§ 5
Einstellung in einem höheren Amt
(1) Eine Einstellung im ersten Amt über dem Einstiegsamt ist zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
1.eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt und das höhere Amt nach dem individuellen fiktiven Werdegang bei einer früheren Einstellung hätte erreichen können oder
2.über eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation verfügt.
(2) 1 Eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung nach Absatz 1 Nr. 1 liegt vor, wenn für die beruflichen Tätigkeiten Anforderungen zu erfüllen waren, die nach Art, Schwierigkeit und Dauer den Eignungsvoraussetzungen für das höhere Amt mindestens gleichwertig sind. 2 Es können berufliche Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. 3 Berufliche Bildungsgänge und Zeiten, die nach den Laufbahn-, Ausbildungs- oder Prüfungsvorschriften auf eine Ausbildungszeit angerechnet worden sind oder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung sind, dürfen nicht berücksichtigt werden."Wenn ich das richtig verstehe, erfülle ich ja die Kriterien von 1. Habe mein Referendariat am Gymnasium gemacht und habe berufliche Erfahrung durch den bedarfsdeckenden Unterricht. Außerdem war ich eine Weile angestellter Lehrer an einer Gesamtschule, an der ich u.a. auch im Gymnasialzweig eingesetzt war.
Sehe ich das richtig?
Aber selbst wenn, es scheint in der Niedersächsischen Laufbahnverordnung nicht drinzustehen, dass man mir den Weggang/die Freigabe bei Chance auf eine meiner Ausbildung entsprechenden höhenwertigeren Stelle nicht versagen darf...
Mmh, schwierig.
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Erkundige dich gut nach den rechtlichen Rahmenbedingungen deines Wunschbundeslands!
Ich kenne jemanden, der GHR/HR studiert und an der HS in NRW sein Ref gemacht hat, dann an eine RS in RLP gegangen ist und dort nur A12 statt A13 bekommt, weil das Ref an der HS und nicht an der RS war.
Es kann da also Fallen geben, auf die man erstmal nicht kommt.Danke kodi! Sehr guter Ratschlag!
Werde ich tun. Mein Ref hab ich ja ganz normal an einem Gymnasium gemacht, die Probezeit allerdings an einer HS. Nicht, dass die mich im Wunsch-Bundesland am Gym dann nur nach A12 bezahlen wollen/können... -
Liebe Meike.! Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Deshalb kann es dir in der Tat nicht verwehrt werden zu gehen, da ein Beamter nicht wegen eines niedrigwertigerem Amt der Weggang verweigert werden kann.
Und da bist Du Dir - zumindest für Hessen - sicher? Hast Du mal einen ähnlichen Fall erlebt?
Ich habe nun mit den Personalräten meines Bundeslandes und meines Wunsch-Bundeslandes telefoniert und die wissen irgendwie nix davon, dass man bei Aussicht auf ein höherwertiges Amt weg darf. Sie meinten, dass bei Personalmangel (was ja an meiner jetzigen Schule der Fall ist) möglicherweise die Freigabe verweigert werden kann.
Was noch evtl. noch bliebe, falls man mir die Freigabe verweigert: Kündigung in Niedersachsen und Neu-Verbeamtung in Bremen.
Würde ich aber nur in Erwägung ziehen, wenn man meine Probezeit aus der Niedersachsen-Zeit anrechnet und ich dann in Bremen nur noch 1 Jahr Probezeit machen muss. -
Danke Katta! Ja, klar, hast Du völlig Recht.
Meine Schulleitung weiß auch schon Bescheid, dass sich da was ergeben könnte und dass ich deswegen demnächst nen persönlichen Termin mit meinem Dezernenten machen möchte (Dienstweg einhalten und so). Zu meinem Dezernenten möchte ich allerdings erst dann gehen, wenn mir das Bundesland Bremen die Stelle "schwarz auf weiß" angeboten hat. Muss dazu demnächst erst noch mit einem Bremer Schulrat sprechen (die Schulleitung der betreffenden Schule hat mehr als deutlich signalisiert, dass ich offenbar schon eingeplant bin).
Es geht mir hier in diesem Thread einfach darum, möglicherweise Meinungen/Tipps von Leuten zu bekommen, die eine ähnliche Situation erlebt haben bzw. mehr Ahnung von "Beamtenrecht"/"Beamtenprozedere" haben als ich.
Weiß noch jemand was?
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Liebe Forenmitglieder,
ich lese hier schon länger als stille bisher nicht registrierte Mitleserin mit und finde das Forum einfach super!Ich hoffe, dass mir jemand von Euch zu folgender Situation etwas sagen kann:
Ich bin ausgebildete Gymnasiallehrerin in Niedersachsen und habe meine Probezeit aber an einer Hauptschule (sogar ziemlich) erfolgreich absolviert. (Damals gab es für mich keine freien Stellen am Gymnasium, deswegen die "fremde" Schulform)
Nun habe ich den Wunsch, das zu machen, wofür ich ursprünglich ausgebildet wurde. Im Bundesland Bremen hat ein Gymnasium großes Interesse an mir und es sieht sehr danach aus, als würde ich die Stelle zum 01.08. bekommen.
Wäre das dann eine Beförderungsstelle (von A12 auf A13)?
Muss mich Niedersachsen in dieser Situation gehen lassen bzw. mir eine Freigabe erteilen? Die Leute in Bremen meinen, es sei eine Beförderungsstelle und deshalb müsste mich Niedersachsen freigeben. 3 Jahre in Niedersachsen habe ich bis zum 01.08.17 fast rum. (September 2014 hab ich in Niedersachsen angefangen).
Wie seht Ihr das? Hab ich irgendeine Chance, die Gym-Stelle im Bundesland Bremen antreten zu können oder kann Niedersachsen mir die Freigabe verweigern?
(Der erste Versetzungsantrag für innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen wurde abgelehnt, weil meine jetzige Schule Personalmangel hat. Für das Ländertauschverfahren hatte ich keinen Antrag gestellt, weil ich "damals" nicht ahnte, dass sich die potentielle Stelle in Bremen "ergeben" würde).Vielen lieben Dank schonmal!
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